Schwanger im RD - Desinfektor

  • Hallo liebe Kollegen,
    Wenn man im RD tätig ist und schwanger wird, bekommt man ein sofortiges Berufsverbot. Was, wenn man zusätzlich noch der (einzige) Desinfektor des Betriebes ist? Da man sich da ja um Hygienepläne und dessen Durchsetzung kümmern muss, frage ich mich ob man dieser Tätigkeit trotz Berufsverbot nachkommen kann? Ich meine, es ist ja kein aktiver Rettungsdienst und mit Keimen hätte man auch nicht unbedingt zutun...



    Gibt es da rechtliche Grundlagen oder hat jemand Erfahrungen damit?

  • Na ja, zumindest hier ist es so, dass der Desinfektor nach bestimmten Infektionstransporten die Desinfektion durchführen muss. Und das Beschäftigungsverbot schützt Mutter und Kind ja nicht nur vor Keimen und zu hoher körperlicher Belastung, sondern auch vor potentiell toxischen Substanzen (z.B. Desinfektionsmittel).
    Genau genommen ist es aber nicht das persönliche Problem der Schwangeren, wenn sie der einzige Desinfektor ist, sondern eines des Arbeitgebers.

  • Aber vielleicht möchte die Schwangere ja eine Zeitlang im Büro weiterarbeiten?


    Als ich mit dem Knie ausfiel, wollt ich auch lieber Büro machen als nix.

    Under pressure, you don't rise to the occasion. You sink to your level of training.

  • Ja ich weiß. Frage nur aus reinem Interesse.
    Denn hier ist es so, dass die Desinfektion von den Mitarbeitern durchgeführt wird...Eben nach dem Hygieneplan vom Desinfektor. Deswegen meinte ich ja, das man nicht mit Keimen zutun hat. Aber das ist sicher überall anders.

  • Gibt es bei euch keine Desinfektionsverfahren, die vom normalen Mitarbeiter nicht durchgeführt werden können? Schult ihr dann alle Mitarbeiter oder gebt ihr spezielle Sachen an einen Dienstleister ab?


    PS: Hilft bei der Frage zwar nicht weiter, interessiert mich aber persönlich. ;-)

    Land zwischen den Meeren,
    vor dem sich sogar die Bäume verneigen,
    du bist der wahre Grund,
    warum Kompassnadeln nach Norden zeigen!

  • Hi!
    Und warum sollte dein Chef dich im Büro weiterbeschäftigen und jemand anderes für die Arbeit auf dem Auto zusätzlich bezahlen(Stichwort Stellenschlüssel der RW)??
    Dein Engagement in allen Ehren, sollte nicht dein Problem sein wenn du schwanger (krank) bist.
    Grüße

    Wenn man tot ist, ist das für einen selbst nicht schlimm, weil man ja tot ist. Schlimm ist es aber für die anderen...
    Genau so ist es übrigens wenn man doof ist...

  • Und warum sollte dein Chef dich im Büro weiterbeschäftigen und jemand anderes für die Arbeit auf dem Auto zusätzlich bezahlen(Stichwort Stellenschlüssel der RW)??


    Weil die Bezahlung auch während eines Beschäftigungsverbots weiterläuft, egal ob sie eine andere Tätigkeit (in dem Fall wohl Büroarbeit) übernimmt, oder zu Hause sitzt.

  • Moin zusammen,



    Tja da war der Bus-Faktor wohl zu niedrig. Administrative Tätigkeiten sind ok. Aber Finger weg vom Desi.


    bodo#3
    Drängler :p



    Diese Aufteilung ist nicht möglich, da wie schon beschrieben hier die Stellenzuweisung der Person zählt. --> RettAss


    Der AG spricht das Berufsverbot aus, somit ist die Mitarbeiterin mit sofortiger Wirkung vom Dienst frei gestellt, andere Tätigkeiten sind dann nicht zulässig. Tätigkeiten mit Gefahrstoffen fallen in den meisten Fällen durch die GefStoffV eh weg.


    Wichtig hierbei ist, dass der AG dieses Verbot ausspricht und nicht der behandelnde Gynäkologe, da bei dem vom AG ausgesprochenem Berufsverbot der volle Lohn weiter gezahlt wird.


    Wenn der Gynäkologe das ausspricht fällt sie nach 6 Wochen in das Krankengeld.


    Gruß0



    Sven

  • Auch wenn der Gynäkologe ein Beschäftigungsverbot ausspricht kommt es, auch nach 6 Wochen, nicht zum Krankengeldbezug. Es wird weiterhin das Gehalt bezogen, als Durchschnitt der letzten 13 Wochen vor Erteilung des Beschäftigungsverbots.


    Selbstverständlich ist es möglich eine Beschäftigte aus dem Einsatzdienst ins Büro zu setzen. Ein Beschäftigungsverbot soll dem Schutz von Mutter und Kind dienen und nicht die Mutter an die Küche fesseln.

  • Werdende und stillende Mütter unterliegen nicht einem Berufsverbot, sondern einem Beschäftigungsverbot! s. u.a. § 3 MuSchG


    Eine Schwangere die als RettAss & Desinfektor tätig ist, kann im Rahmen des MuSchG durchaus weiterhin mit der Kontrolle von Desinfektionsnachweisen, der Bestellung von Desinfektionsmitteln, der Ausarbeitung von Hygiene u. Hautschutzplänen, usw. beschäftigt werden.


    Auch andere Tätigkeiten sind möglich, z.B. Einarbeitung ins QM-System, administrative Entlastung des MPG-Beauftragten, Praktikum bei der WL/Geschäftsführung, etc. Auch eine Teilnahme an Fortbildungen ist unter Beachtung des Mutter- u. Kindschuzes möglich.

  • Auch wenn der Gynäkologe ein Beschäftigungsverbot ausspricht kommt es, auch nach 6 Wochen, nicht zum Krankengeldbezug. Es wird weiterhin das Gehalt bezogen, als Durchschnitt der letzten 13 Wochen vor Erteilung des Beschäftigungsverbots.


    Selbstverständlich ist es möglich eine Beschäftigte aus dem Einsatzdienst ins Büro zu setzen. Ein Beschäftigungsverbot soll dem Schutz von Mutter und Kind dienen und nicht die Mutter an die Küche fesseln.


    Hey Sela,


    hier müssen zwei Grundlagen unterschieden werden.


    Der Gynäkologe kann meines Wissens nach nur ein Beschäftigungsverbot in form einer AU erstellen, somit wäre diese wie eine normale AU zu Behandeln. Wir achten sehr darauf, das dieses Verbot durch uns erfolgt.


    Der AG muss für jede Schwangere eine Gefährdungsbeurteilung erstellen, diese ist dann Grundlage für das Beschäftigungsverbot. Klar kann er, sofern möglich, die Mitarbeiterin wo anderes einsetzen. Aber ich kenne bei uns keinen Fall wo dieses so gemacht worden ist.


    Stundenweise wird sich da auch keiner drauf einlassen, da es hier sonst zu rechtlichen Problemen kommen könnte.



    El Mosquito: Klar hast du Recht, habe die Falsche Bezeichnung gewählt.



    Sven

  • @ Sven H.


    MuSchG


    § 3 Beschäftigungsverbote für werdende Mütter


    (1) Werdende Mütter dürfen nicht beschäftigt werden, soweit nach ärztlichem Zeugnis Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet ist.




    Damit fällt das in den Aufgabenbereich des behandelnden Arztes.




    In §4 findest du dann noch Tätigkeiten die generell untersagt sind.


    Und in §11 ist die Weiterzahlung des Entgeltes geregelt.


    http://www.gesetze-im-internet…JNR000690952BJNE002507308



    Welche rechtlichen Probleme sollten durch den stundenweisen Einsatz entstehen?