Polizei warnt vor unberechtigter Medikamentenbeschaffung durch falsche Rettungsassistentin/Notärztin

  • Wenn der verschreibende Arzt Neurologe ist, hat das nichts mit Verschreibungspraxis zu tun. Je nach benötigter Dosis kann es durchaus sein, das soviel "aufläuft" und teilweise noch mehr. Sollte es aber Allgemeinmediziner sein, wundert mich das auch.


    Da muss ich mal den großen Abakus rausholen- 200 Tabl. pro Woche und Patient durch den Neurologen? Also jetzt mal immer vom Vorsatz abgesehen, denn pro Rezept habe ich eine maximale Menge die ich verordnen kann. Alles was darüber hinausgeht bedarf einer besonderen Kennzeichnung.


    Wenn ich jemandem therapeutisch etwas verschreibe, dann möchte ich ja dass er möglichst wenig Tabletten nehmen muss (compliance!) : also Tablette mit der höchsten Wirkstoffdichte (bei Pregabalin also 300mg/Stk, N3 =100 Stk=30gr.) das wären zwischen 30-60gr. pro Woche und damit die ungefähr 8-15 fache Menge der -zumindest empfohlenen- Höchstdosis.


    In Ausnahmefällen wird dieses Medikament zwar auch höher dosiert, aber so hoch? das müsste doch langsam toxisch sein...
    Das schaffen -würde ich sagen - selbst Neurologen mit Hardcoreepileptikern oder refraktären Angstpatienten doch wohl eher nicht, oder? oder meinst du in der Schmerztherapie Das würde mich wirklich-gerne auch per pn- näher interessieren.


    Ich habe während meiner speziellen Schmerztherapie relativ viel mit dieser und anderen neuralgischen Substanzen zu tun gehabt und wurde da relativ streng und restriktiv erzogen.
    Überschreitung der verordnungsfähigen Höchstmengen auf dem Rezept nur mit eindeutiger und ausführlicher Dokumentation, Vermerken der Menge in der Akte usw.


    Und obwohl ich mich damit durch eine SOP, die ich schreiben musste, mit Verordnungswesen ganz gut auskannte, kam es trotzdem häufig zu Rückfragen der ausgebenden Apotheken.


    Die Patienten haben wir relativ hart kontrolliert (Medispiegel usw.) und "hart" geführt (was in der Schmerztherapie noch wichtiger als woanders notwendig ist/war)



    Von daher bin ich persönlich der Meinung, dass solche Medikamentenmengen eigentlich nur vorsätzlich verordnet werden können (sei es nun aus Bequemlichkeit oder sonst möglicherweise kriminellen Motiven) oder die Patienten durch Therapeutenhopping oder illegalen Mitteln an solche Mengen kommen können.


    Nur- wie kann man das verhindern?


    ich bin leider bei thh, dass dies nur extrem schwierig (weil aufwändig und durch durch die therapeutische Schweigepflicht erschwert) aufzudecken ist. Man müsste es z.B. auf die E-Krankenkassenkarte schreiben können ( was aber nicht gespeichert werden darf...)
    Damit bleibt eigentlich nur, auf die Vernunft der Verordner bzw die vorsichtigen Apotheker zu hoffen...

    Einmal editiert, zuletzt von DocJojo ()

  • richtig schlimm (und schwerer nachweisbar und strafrechtlich nur sehr schwer zu fassen) ist oft die Verschreibungspraxis von Arzneimitteln wie Diazepam, Flunitrazepam, aber leider auch Lyrica. 100 oder 200 Tbl. pro Woche sind da leider kein Ausnahmefall.


    Falls jemand Lyrica noch nicht auf dem Schirm hat:
    https://www.aerztekammer-bw.de…2012_10/lyrika/lyrica.pdf


    Ich konnte mich an einen Fall erinnern, bei dem sich ein Junkie das Pulver der Kapseln als Mischkonsum i.V. injiziert hat.

  • Ich verzichte hier auf Veröffentlichung.


    Doch. Mach mal bitte. Ich hab bis jetzt die Homepage des PP Offenburg von vorn bis hinten durchsucht. Auch die Meldungen des PP Offenburg auf dem dazugehörigen Presseportal. Und selbst mit der Stcihwortsuche findet sich nix. Gar nix.
    Entweder bin ich zu doof (was ich grundsätzlich nicht ausschliessen will) oder aber blind. Aber ich find nix...

  • Wieso? Ich halte die Darstellung für nachvollziehbar; eine Offenbarungsbefugnis zur Abwehr von Gefährdungen erscheint mir im Rahmen einer Güterabwägung vertretbar.


    (Mal ganz davon abgesehen dass Apotheken bspw. bei Rezeptfälschungen o.ä. regelhaft die Polizei verständigen - Schweigepflicht be damned :))


    Ja eben, das meine ich ja - in dem Schreiben ist die Rede davon, dass eine Offenbarung bei Nichtabgabe von Arzneimitteln an die betreffende Person ausscheide. Und das halte ich gerade wegen des offenkundigen Gefahrenpotentials für grundfalsch. Die Person ist ja nicht deshalb ungefährlich, weil sie in der konkreten Apotheke keine Medikamente erhalten hat.

    Lügen ist keine Kunst. Kunst ist, anderen die Wahrheit in einem neuen Licht zu zeigen.

  • (...)
    Weiter Fragen oder Auskünfte beantworte ich nur per PN.


    Wenn die Dame Deine Patientin war, solltest Du gar keine Fragen beantworten und Dein Wissen für Dich behalten.

    Lügen ist keine Kunst. Kunst ist, anderen die Wahrheit in einem neuen Licht zu zeigen.

    Einmal editiert, zuletzt von Michael Neupert ()

  • Mich stört die Aussage über den Transport und die Zieleinrichtung mehr, insbesondere da hier bereits aufgeführt ist, wie man den Namen der Frau recherchieren kann.

    Land zwischen den Meeren,
    vor dem sich sogar die Bäume verneigen,
    du bist der wahre Grund,
    warum Kompassnadeln nach Norden zeigen!

  • Da der User Schmitti sich jedenfalls bis jetzt nicht mit einer Erklärung gemeldet hat, habe ich seinen Beitrag vorerst deaktiviert. Es versteht sich eigentlich für Rettungfachpersonal von selbst, keine persönlichen Informationen über Patienten preiszugeben. Das ist nicht nur eine Frage des Strafrechts, sondern auch des beruflichen Anstandes.

    Lügen ist keine Kunst. Kunst ist, anderen die Wahrheit in einem neuen Licht zu zeigen.

  • Zitat

    Hat er sich nicht schon bereits strafbar gemacht, indem er eine Auskunft über die Person über eine PN anbietet?


    Nein, strafbar ist nur eine tatsächliche Verletzung der Schweigepflicht, aber noch nicht deren bloße Ankündigung.

  • Aber die Info dass [Im Sinne der Persönlichkeitsrechte entschärft. Gruß Al], ist doch auch schon eine geschützte Info strenggenommen, oder?
    Oder ist das zu päbstlich?

  • Auch geschützt. Und jetzt hast du es schon wieder veröffentlicht, wurde doch extra oben gelöscht...


    Strafe aber unwahrscheinlich, da Antragsdelikt und Antragsrecht nur bei der Betroffenen.