Praktikum Rettungshelfer

  • Hallo zusammen,
    Ich habe eine kurze Frage und hoffe mir kann jemand weiterhelfen.
    Ich möchte gerne eine einen Lehrgang zum Rettungshelfer machen und später ggf. eine Weiterbildung zum RS.
    Ich werde den Lehrgang um RH berufsbegleitend machen. Ich muss ja nach der Theorie ein Praktikum absolvieren. Muss dieses direkt im Anschluss sein oder könnten 4-6 Wochen dazwischen liegen? Ich werde nämlich erst später in meinem jetzigen Job freigestellt. Oder besteht sogar die Möglichkeit, dass ich das Praktikum splitten würde, also nur am Wochenende?
    Vielen Dank für eure Hilfe.

  • Zwischen Lehrgang und Praktikum kann eine Lücke sein, das ist kein Problem.


    Du kannst die Praktika theoretisch auch splitten, allerdings ist es nicht sinnvoll, zu kleine Blöcke zu machen.
    Ich würde maximal eine Splittung in Wochenblöcke empfehlen, nur Wochenendpraktika sind nicht besonders zielführend.


    Viel Spaß!

  • Auch muss man beachten, dass je nach Bundesland es einen maximalen Zeitraum geben, den man zwischen RH-Lehrgang/Praktika und der RS-Prüfung verstreichen lassen darf.

  • Hallo zusammen,
    Ich habe eine kurze Frage und hoffe mir kann jemand weiterhelfen.
    Ich möchte gerne eine einen Lehrgang zum Rettungshelfer machen und später ggf. eine Weiterbildung zum RS.
    Ich werde den Lehrgang um RH berufsbegleitend machen. Ich muss ja nach der Theorie ein Praktikum absolvieren. Muss dieses direkt im Anschluss sein oder könnten 4-6 Wochen dazwischen liegen? Ich werde nämlich erst später in meinem jetzigen Job freigestellt. Oder besteht sogar die Möglichkeit, dass ich das Praktikum splitten würde, also nur am Wochenende?
    Vielen Dank für eure Hilfe.


    Ich selber habe meine 80 Stunden Praktikum damals an einzelnen, nicht zusammenhängen Tagen absolviert. Ob das bei dir machbar ist, hängt wohl auch von der zuständigen Lehrrettungswache ab. Und in meiner HiOrg gabe es eine Kollegin, die ihr Praktikum erst knapp 2 Jahre nach dem Lehrgang absolviert hat. Mit einer guten Begründung, warum sie sich solange Zeit gelassen hat, war dass wohl möglich. Soweit ich weiß, muss das Praktikum aber innerhalb eines Jahres nach Ablegen der Prüfung absolviert sein.

  • Moin!


    Ich bin auch am Sammeln von Praktikumsstunden. Deine Abschlussprüfung zum RS musst du zwei Jahre (verlängerbar auf drei, auf Antrag!) nach begonnener Ausbildung (M1, Grundlehrgang) machen.
    Da ich auf meine RS-Abschlussprüfung hinarbeite, kann ich dir leider nicht genau sagen, wie sich das mit den Praktikumsstunden bei reinen Rettungshelfern verhält.


    In RLP darf das Klinikpraktikum bspw. jedoch nur in zwei Blöcke a 80 Stunden gesplittet werden. In Hessen müssen auf 4 vorgegebenen Stationen jeweils 40 Stunden abgeleistet werden, zur Splittung habe ich jetzt aber keine Informationen gefunden.


    Einige Informationen hierzu findest du auch hier: http://www.bildungszentrum-hrs…nitaeter-in-vollzeit.html
    Aber wie gesagt, das ganze arbeitet au den Rettungssanitäter hin.

  • @Neoner:
    es geht um den RettungsHELFER - nicht um den RS. In Hessen haben wir dieses Konstrukt nicht.

    raphael-wiesbaden


    Artikel 1
    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.


    Selig sind die geistig Armen - nur: kann der Himmel die ganzen Seligen auch wirklich aufnehmen ?

  • Ich möchte gerne eine einen Lehrgang zum Rettungshelfer machen und später ggf. eine Weiterbildung zum RS.


    @Neoner:
    es geht um den RettungsHELFER - nicht um den RS. In Hessen haben wir dieses Konstrukt nicht.


    Es geht vermutlich um beides. Das sind ja keine unterschiedlichen Praktika, nur die Dauer unterscheidet sich.

  • Deine Abschlussprüfung zum RS musst du zwei Jahre (verlängerbar auf drei, auf Antrag!) nach begonnener Ausbildung (M1, Grundlehrgang) machen.
    Da ich auf meine RS-Abschlussprüfung hinarbeite, kann ich dir leider nicht genau sagen, wie sich das mit den Praktikumsstunden bei reinen Rettungshelfern verhält.


    In RLP darf das Klinikpraktikum bspw. jedoch nur in zwei Blöcke a 80 Stunden gesplittet werden. In Hessen müssen auf 4 vorgegebenen Stationen jeweils 40 Stunden abgeleistet werden, zur Splittung habe ich jetzt aber keine Informationen gefunden.

    Wie ein Kollege einige Beiträge zuvor das schon gesagt hat, sind solche Aussagen etwas vorsichtig zu genießen, da jedes Bundesland das hier etwas anders umsetzt. Du hast das im zweiten Absatz dann ja auch noch selbst erkannt (für Hessen). Am besten helfen wird hier bei die Schule an der man seine Ausbildung machen möchte (bzw. die, die in dem Bundesland liegt, wo man seine Ausbildung machen will). Auch könnte ggf. der Ausbildungsbeauftragte der Rettungswache (LehrRettAss / PAL) oder der ehrenamtlichen Gliederung / KatS-Einheit da weiter helfen, wo der Fragesteller tätig ist.


    Gruß

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • Da der Wohnort des Themenerstellers als Nordrhein-Westfalen angegeben ist, sollten wir in Betracht ziehen, dass es sich sogar um den RH NRW handeln könnte. In dem Fall könnte man den RH nicht einmal mit dem Rettungssanitätergrundlehrgang gleichsetzen. Es wäre daher tatsächlich dringend zu raten, dass er sich an seine Schule wenden möge.

    Land zwischen den Meeren,
    vor dem sich sogar die Bäume verneigen,
    du bist der wahre Grund,
    warum Kompassnadeln nach Norden zeigen!

  • Da es in Deutschland keinen einheitlichen RH gibt, ist die Frage nach dem Bundesland die wichtigste. RH NRW finde ich auch eigentlich als Aussage komisch, weil es suggeriert, es gäbe einen normalen RH (den es nicht gibt). In NRW musst du ausschließlich in der Rettung ein 80 Stunden Praktikum machen, kein Klinikpraktikum. Daher kannst du das in NRW problemlos an Wochenenden machen.


    Gesendet von meinem HTC One mit Tapatalk

  • Hallo,


    ich würde Dir auch empfehlen, Dich bzgl. der Formalitäten / Fristen an Deine Rettungsdienstschule zu wenden.


    Ich musste damals für meinen Rettungshelfer (Bayern) ein 160-stündiges Rettungswachenpraktikum absolvieren. Da ich keinen Urlaub für das Praktikum opfern wollte, bin ich die 160 h über ca. ein halbes Jahr verteilt an Samstagen / Sonntagen gefahren. Für mich war das eine sehr gute Lösung. Auch hier würde ich Dir empfehlen, Dich mit Deiner Schule / der Lehrrettungswache Deiner Wahl abzustimmen.


    Klinikpraktika können m.W aber nur in Zwei-Wochen-Blöcke gesplittet werden.

  • Da es in Deutschland keinen einheitlichen RH gibt, ist die Frage nach dem Bundesland die wichtigste. RH NRW finde ich auch eigentlich als Aussage komisch, weil es suggeriert, es gäbe einen normalen RH (den es nicht gibt). In NRW musst du ausschließlich in der Rettung ein 80 Stunden Praktikum machen, kein Klinikpraktikum. Daher kannst du das in NRW problemlos an Wochenenden machen.


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    Dass es keinen Einheitlichkeit gibt, ist natürlich soweit richtig. Der RH NRW fällt dennoch auf, da es ansonsten zumindest üblich ist, dass die theoretische Ausbildung dem Rettungssanitätergrundlehrgang entspricht. In NRW ist es eine auf die Hälfte verkürzte 80h Ausbildung, deswegen habe ich diesen hier hervorgehoben, da es schon eine Besonderheit darstellt.

    Land zwischen den Meeren,
    vor dem sich sogar die Bäume verneigen,
    du bist der wahre Grund,
    warum Kompassnadeln nach Norden zeigen!