Exkurs: Ist der RS als Assistent des NotSan ausreichend? Und wenn ja, warum ist er es dann nicht als Assistent des NA?

  • Leider kann ich das Zitat in dem verlinkten Dokument nicht finden. Da steht drinn:


    Zitat

    Die nachstehend aufgeführten beruflichen Vorbildungen berechtigen in Niedersachsen zur Aufnahme eines Studiums in jeder Fachrichtung an jeder Hochschule.


    [....]


    Fortbildungsabschluss auf Grundlage einer Fortbildungsverordnung nach §53 oder §54 Berufsbildungsgesetz oder §42 oder §42a der Handwerksordnung. Der Abschluss muss auf einem mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassenden Lehrgang beruhen.
    Beispiele von Fortbildungen auf Grundlage von §53 Berufsbildungsgesetz/ §42 Handwerksordnung: › Geprüfte/r Betriebswirt/in › Geprüfte/r Techniker/in › Geprüfte/r Fachwirt/in in unterschiedlichen Fachrichtungen › Geprüfte Fachkauffrau/ geprüfter Fachkaufmann in unterschiedlichen Fachrichtungen › Geprüfte Fachkräfte in unterschiedlichen Fachrichtungen (z.B. Bilanzbuchhalter/in, Controller/in, Konstrukteur/in, Pharmareferent/in, Prozessmanager/in, Übersetzer/in) › Geprüfte Fachkräfte in unterschiedlichen Bereichen der Informations- und Telekommunikationstechnik

  • Im Ramen des EQR sicher irgendwie möglich, allerdings braucht man jetzt auch nicht wieder hin und her argumentieren und dies und das infrage stellen: für das Bundesgebiet ist unbestritten die allgemeine Hochschulzugangsberechtgung gegeben.

  • also ich finde es schon fast anmaßend, dass hier Hauptschüler plötzlich Rettungssanitäter mit 5jähriger Berufserfahrung sein müssen um evtl. (gesetzliche Regelung vorausgesetzt) die NotSan Ausbildung machen zu dürfen. Wieso sind hier Realschüler besser?


    Weil sie einen höheren Bildungsabschluss haben, bessere Grundlagen in vielen Fächern, intensiveres Lernen gewohnt sind und auch mehr Durchhaltevermögen bewiesen haben. Dies trifft natürlich immer nur auf den Durchschnitt zu, es gibt mit Sicherheit viele Einzelfälle in denen es anders ist. Für die gibt es in diesem Land aber auch Möglichkeiten etwaige Abschlüsse nachzuholen, so sie dies denn wollen. Mit allgemeinen Regelungen wird man Einzelfällen nie gerecht, dennoch sind sie notwendig und in der Mehrheit der Fälle auch sinnvoll. Ich kenne kaum einen Kollegen an Schulen, der nicht sehr dankbar um die Erhöhung der Zulassungsbedingungen ist. Obgleich es vereinzelt Ausnahmen gab, ist der Wegfall der Hauptschülergruppe dem Leistungsniveau der Ausbildungsjahrgänge erheblich zuträglich.


    Persönlich halte ich 5 Jahre Arbeitszeit ohne höhere Bildung unsinnig. Weder entspricht das den üblichen Regelungen, die es für die Einstufung in höhere Bildungsstufen gibt, dadurch wird es auch schwer durchzusetzen, noch ist die schlichte Leistung nicht zu kündigen mit relevanten einem Wissenszuwachs vergesellschaftet.

    Land zwischen den Meeren,
    vor dem sich sogar die Bäume verneigen,
    du bist der wahre Grund,
    warum Kompassnadeln nach Norden zeigen!

  • Weil sie einen höheren Bildungsabschluss haben, bessere Grundlagen in vielen Fächern, intensiveres Lernen gewohnt sind und auch mehr Durchhaltevermögen bewiesen haben. Dies trifft natürlich immer nur auf den Durchschnitt zu, es gibt mit Sicherheit viele Einzelfälle in denen es anders ist. Für die gibt es in diesem Land aber auch Möglichkeiten etwaige Abschlüsse nachzuholen, so sie dies denn wollen. Mit allgemeinen Regelungen wird man Einzelfällen nie gerecht, dennoch sind sie notwendig und in der Mehrheit der Fälle auch sinnvoll. Ich kenne kaum einen Kollegen an Schulen, der nicht sehr dankbar um die Erhöhung der Zulassungsbedingungen ist. Obgleich es vereinzelt Ausnahmen gab, ist der Wegfall der Hauptschülergruppe dem Leistungsniveau der Ausbildungsjahrgänge erheblich zuträglich.


    Da hast Du recht. Realschüler sind hier besser vorbereitet. Die Posts erweckten nur den Eindruck, der Hauptschüler müsse die persönliche Eignung beweisen. Und das finden ich nicht in Ordnung. Schulbildung geht nicht mit persönlicher Eignung einher.