deutscher RettAss als Pistenretter in Österreich

  • Einen schönen guten Abend,


    ich weiß, es gibt ein dutzend Beiträge zu dem Thema, aber alle die ich finden konnte sind schon mehrere Jahre alt.


    Daher kurz und knapp: Ich bin RettAss aus DE und möchte als "Pistenretter" bei einem privaten Unternehmen in Österreich über die gesamte Wintersaison arbeiten.
    Ist dort die Anerkennung über das Bundesministerium für Gesundheit und Frauen notwenig?


    Gibt es jemanden unter uns der genau das selbe schonmal gemacht hat? Wie lässt sich das am "einfachsten" Umsetzen?


    oder komm ich nicht drum herum einen Antrag mit folgenden Unterlagen einzureichen, egal ob ich bei der Wiener BR oder einer Hi-Org oder sonst wo arbeiten möchte??
    Unter: http://www.berufsanerkennung.at/de/no_cache/anerkennungsabc/ (als Sanitäter aus DE)


    Schonmal vielen Dank


    (falls ich doch einen passenden Beitrag nocht gefunden haben sollte, entschuldige ich mich schonmal im voraus)


    micha1108

  • Hallo,
    ich bin aus Österreich und kann dir zumindest ein paar Infos geben.


    Leider geht aus deinem Post - für mich - nicht hervor, was genau du unter "Pistenretter" verstehst. Mitglieder der Bergrettung sind in Österreich keine Sanitäter im Sinne des Sanitätergesetzes (SanG), sie haben soweit ich weiß einen erweiterten Kurs in Erster Hilfe und dann die spezifischen Alpinausbildungen, dabei gibt es Sommerkurse (Seiltechnik etc.) und Winterkurse (Schifahren, Transport von Verletzten mit dem Akia).
    Ich, als Rettungssanitäter(Österreich), könnte nicht einfach so Dienst bei der Berg- bzw. Pistenrettung versehen ohne diese Kurse zu absolvieren. Wie das bei einem privaten Anbieter aussieht, kann ich allerdings auch nicht zu 100% sagen - am Besten mit der Firma direkt abklären.


    Wenn du bei einer Hi-Org wie RK, ASB, etc. arbeiten möchtest (diese machen aber keine Pistenrettung im eigentlichen Sinn) brauchst du eine Ausbildung laut SanG - hier könntest du dir den RettAss beim Bundesministerium anrechnen lassen. Wird meines Wissens mindestens als Notfallsanitäter mit Notfallkompetenz NKV (Venenzugang und Medikamente laut Arzneimittelliste) und ev. sogar NKI (Intubation ohne Prämedikation) angerechnet.

  • Mir sind diverse RettAss bekannt, die sich als NotSan NKI anerkennen haben lassen.



    Was ich von den Pistenrettern in Österreich diesen Urlaub gesehen habe, ist dass es verdammt gute Ski Fahrer sind. Und damit meine ich die oberen 10% auf der Piste.



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    Under pressure, you don't rise to the occasion. You sink to your level of training.

  • Hi!

    könnte nicht einfach so Dienst bei der Berg- bzw. Pistenrettung versehen ohne diese Kurse zu absolvieren.

    Die Pistenretter sind zwangsläufig Bergretter?? Das wäre mir neu...

    Wenn man tot ist, ist das für einen selbst nicht schlimm, weil man ja tot ist. Schlimm ist es aber für die anderen...
    Genau so ist es übrigens wenn man doof ist...

  • Man muss hier unterscheiden zwischen Pistenretter und Bergretter.
    Ersterer betreut vorrangig die Pisten eines kommerziellen Bergbahnanbieters.
    Dabei handelt es sich nicht (zwingend) um Bergretter die für weitergehende Bergrettungseinsätze ausgebildet sind - die Voraussetzungen sind hier (meist) deutlich geringer. Ausgeübt wird nur erweiterte Erste Hilfe (im Sinne des erste Hilfe Kurses).


    Im Gegensatz dazu steht die österreichische Bergrettung - Diese ist ähnlich organisiert wie die deutschen Bergwachten(ist aber eine eigenständige Organisation) und übernimmt vorrangig den Bergrettungsdienst außerhalb der Skipisten und damit auch in schwierigsten SItuationen. Deren Mitglieder sind vom Konzept (Sommer&Winterkurs, etc.) ähnlich ausgebildet wie ihre deutschen Kollegen.


    DIe Übergänge sind zwar mitunter dabei relativ fließend, so mancher Pistenretter ist ehrenamtlicher Bergretter, umgekehrt gibt es auch Gebiete in denen die Bergrettung die Absicherung übernimmt.


    Davon komplett abgesetzt ist die medizinische Hilfeleistung. Sanitäter sind (gemäß §23 SanG) nicht zur eigenständigen Berufsausübung berechtigt, es braucht hierfür also entweder eine Hilfsorganisation oder wenigstens eine Organisation die einen geeigneten Arzt vorhält.
    Du kannst also NICHT einfach deinen NFS NKI anerkennen lassen und dann für den Pistenbetreiber dann als NFS tätig werden. Entweder der Betreiber ist einer der wenigen Pistenbetreiber der eine entsprechende Struktur vorhält, es wurde ein entsprechender Kooperationsvertrag mit einer örtlichen HiOrg geschlossen (z.B. wirst du ehrenamtlich aktiv in dem Moment wenn du einen Patienten siehst) oder die Personalgestellung erfolgt gleich direkt über eine HiOrg.


    Keinesfalls kannst du in irgendeiner Weise medizinische Hilfe die über einfachste EH hinaus geht ohne entsprechende Nostrifikation leisten. Das fängt bereits bei Dingen wie Stifneck, etc. an und wird durchaus ernst genommen, in der Vergangenheit wurden sogar schon "erstversorgende" KTW-Fernfahrt-Besatzungen entsprechend belangt.
    Die Antwort ist daher klar: Sobald du nur im Ansatz medizinisch arbeiten möchtest brauchst du die Nostrifikation. Es kann aber sein, dass du selbst dann noch nicht arbeiten darfst.
    Sprich mit den lokalen Verantwortlichen.

  • Also, ich habe einmal mit einem Pistenretter im letzten Jahr zusammen eine offene Sprunggelenksfraktur bis zum Eintreffen des RTH versorgt. Der Kollege war über den örtlichen Bergbahnbetreiber in AT angestellt und hatte eine ordentliche Erstausstattung dabei.


    Analgosedierung mit Ketanest/Dormicum war mit dem Rucksack kein Problem und er hat auch auch gut zugearbeitet. Das war also deutlich mehr als erweiterte erste Hilfe.

  • Hier noch ein Link zu einem Dokument über die Pistenrettung in Österreich von der Wirtschaftskammer:
    https://www.wko.at/branchen/oo…terreich---Grundlagen.pdf



    Aus diesem Dokument entnehme ich, dass die Pistenrettung entweder vom Betreiber selbst organisiert sein kann oder zB an Rotes Kreuz / Bergrettung vergeben werden kann.
    Wenn es über das RK geht, kann/muss man Rettungssanitäter laut SanG sein.
    Wenn es über die Bergrettung geht, kann/muss man ausgebildeter Bergretter sein.


    Wenn es vom Betreiber selbst organisiert wird, ist man "Pistenretter".
    "Durch die Formulierung des § 3 Abs. 4 Sanitätergesetz sind Pistenretter aus dem Geltungsbereich des
    Gesetzes ausgenommen und somit nicht verpflichtet, eine genormte Ausbildung in Erster Hilfe zu
    absolvieren."
    D.h. man kann - wie schon erwähnt - als Angestellter einer Bergbahn keine Tätigkeit als Sanitäter laut SanG ausüben - muss aber, rein rechtlich, auch keine derartige Ausbildung vorweisen, da man de fakto nur EH durchführen darf.
    Wenn der Arbeitgeber - wie im geposteten Inserat - die Berechtigung zur Tätigkeit im Rettungsdienst verlangt, dann ist das eine Zusatzqualifikation die er sich wünscht, so wie er sich eine bestimmte Führerscheinklasse oder Kenntnisse in Textverarbeitung wünschen darf.



    Also, ich habe einmal mit einem Pistenretter im letzten Jahr zusammen eine offene Sprunggelenksfraktur bis zum Eintreffen des RTH versorgt. Der Kollege war über den örtlichen Bergbahnbetreiber in AT angestellt und hatte eine ordentliche Erstausstattung dabei.


    Analgosedierung mit Ketanest/Dormicum war mit dem Rucksack kein Problem und er hat auch auch gut zugearbeitet. Das war also deutlich mehr als erweiterte erste Hilfe.

    Das geschieht - aus meiner Sicht - in einer rechtlichen Grauzone (was nicht heißt, dass ich dagegen bin :biggrin_1: )
    Wenn ein Arzt zugegen ist kann man natürlich argumentieren, dass diesem nur zugearbeitet wurde.

  • Vielen Dank für die zahlreichen Antworten.




    asena und M1k3: Die Berufsanerkennung nach österreichischem Recht wäre nur Papierkram, das ist alles nicht so tragisch.


    DaniRA: Ja genau, das wäre so ein potentielles Beispiel ich das ich gedacht habe, als "Pistenretter" bei einem priv. Bahnbetreiber.


    Ich habe nicht vor im öffentlichen Rettungsdienst (egal ob HiOrg oder BF oder ähnliches) zu arbeiten.
    Meine Beschreibung als Pistenretter bezieht sich wie von einigen schon beschrieben als "Ersthelfer" auf der Piste, ich will nicht zur Bergrettung oder Flugrettung die eine entsprechenede Ausbildung erfordern (HEMS, alpine Ausbildung usw.)


    Im Groben wäre also einfach das Wichtigste, sich mit dem potentiellen Arbeitgeber auseinandersetzen, was dieser genau benötigt, bzw. sucht, der weiß am besten was er brauch.
    Aber theoretisch wäre vom einfachen 16h Erste Hilfe Kurs bis NFS NKI alles möglich.

  • Ein Kollege hat letztes Jahr das angesproche montägliche „verkürzte Anerkennungsverfahrens (One-Stop)“ gemacht und war wirklich nach knapp über zwei Stunden wieder draussen und fertig. Also es geht auch in zügig...

  • Ein Kollege hat letztes Jahr das angesproche montägliche „verkürzte Anerkennungsverfahrens (One-Stop)“ gemacht und war wirklich nach knapp über zwei Stunden wieder draussen und fertig. Also es geht auch in zügig...

    wäre natürlich die beste Lösung, aber aus Niedersachsen ein kleiner Tripp nach Wien ist doch ein wenig aufwendig, da bleibt mir leider nur die lange Post übrig, laut dem Ministerium soll es bis zu 3 Monate dauern, ist natürlich lang, aber aktuell ist es nicht so dringend.