Werbeaktion des BRK Nürnberg wegen akutem Personalmangel

  • Es ist zulässig Übungsleiterfreibetrag und GfB-Stelle zu kombinieren.
    Nennt sich beim Ritterorden dann GfB & NB.


    Funktioniert erstaunlich gut und macht die 450€ Stelle für den AG attraktiver.


    Vorteil für den AN ist, dass er nach Tarifbedingungen beschäftigt wird. Auch für den Übungsleiter-Anteil....

    Einmal editiert, zuletzt von schrotti112 () aus folgendem Grund: Präzisiert. Übungsleiter-Anteil ist zutreffend. EA-Anteil irreführend

  • Gibt mittlerweile (01/2018) ein Urteil oder Beurteilung, in deren Folge Hauptamtlich und _steuerfrei_ ehrenamtlich im selben Wirkungsbereich nicht mehr möglich sei.
    Dazu gab es auch ein Rundschreiben des BRK. Ich recherchiere das am Montag mal.


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  • Es ist zulässig Übungsleiterfreibetrag und GfB-Stelle zu kombinieren.
    Nennt sich beim Ritterorden dann GfB & NB.


    Funktioniert erstaunlich gut und macht die 450€ Stelle für den AG attraktiver.


    Vorteil für den AN ist, dass er nach Tarifbedingungen beschäftigt wird. Auch für den EA-Anteil....


    Ist es nicht, wenn die Tätigkeit im inhaltlich ähnlichen Bereich durchgeführt wird. Dazu gibt es von beiden Orden bundesseitig entsprechende Anleitungen die das ausdrücklich klarstellen.
    Zu mindestens bei den Katholiken sind auch schon Führungskräfte gegangen worden wenn eine EA Tätigkeit im inhaltlich gleichen Bereich festgestellt wurde.

  • EA-Anteil war unpräzise. Ich meine den Anteil der Stunden, die über die Übungsleiterpauschale bezahlt wird.


    Beides parallel im Rettungsdienst ist möglich. Sprich gleicher Bereich.


    Für ein zusätzliches rein ehrenamtliches Engagement gelten dann die von dir angesprochenen Regelungen. Leider in dem Teil des Landes wo de Rettungsdienst nicht von der gGmbH durchgeführt wird tricky...


    GfB im Rettungsdienst UND Übungsleiterpauschale für Sandienst/KatS geht natürlich nicht.

    Einmal editiert, zuletzt von schrotti112 ()

  • Hast du dafür (schriftliche) Belege?


    Meine Abrechnungen werde ich nicht hochladen.
    Google mal Minijob plus Übungsleiterpauschale :)


    z.B.:
    https://www.minijob-zentrale.d…leiter_ehremamt/node.html
    https://www.akademie.de/wissen…eiterpauschale-steuerfrei



    Gibt mittlerweile (01/2018) ein Urteil oder Beurteilung, in deren Folge Hauptamtlich und _steuerfrei_ ehrenamtlich im selben Wirkungsbereich nicht mehr möglich sei.
    Dazu gab es auch ein Rundschreiben des BRK. Ich recherchiere das am Montag mal.


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    Das wäre enorm interessant. Und schade...
    Oder meinst du dieses?
    https://www.holzapfel-steuerbe…beruf-zusammenhaengen.htm
    Deswegen haben wir eine strikte Stundengrenze um IMMER nebenberuflich zu bleiben. Mehrarbeit in den Semesterferien z.B. ist nicht


    Einmal editiert, zuletzt von schrotti112 ()

  • Deswegen haben wir eine strikte Stundengrenze um IMMER nebenberuflich zu bleiben. Mehrarbeit in den Semesterferien z.B. ist nicht


    Was hat denn eine vom Arbeitgeber festgesetzte Stundengrenze mit dem steuerrechtlichen Status der Nebenberuflichkeit zu tun? (danke fürs erklären - ich verstehe es nämlich wirklich nicht)


    Auf der verlinkten Akademie-Webseite heißt es

    Zitat

    Sofern die Tätigkeit Teil der Aufgaben eines Arbeitnehmers ist oder eine arbeitsvertragliche Nebenpflicht darstellt, ist die Bezahlung per [Übungsleiter-]Pauschale nicht möglich.


    Meine Aufgabe als Rettungsassistentin im Rahmen eines 450-€-Jobs ist es, im RTW Beizufahren. Demnach wäre es z.B. möglich die ÜL-Pauschale für SanDienste, EH-Kurse o.ä. in Anspruch zu nehmen, nicht jedoch, wenn ich weiterhin "nur" RTW fahre, oder?

    "Hab Geduld in allen Dingen, vor allem aber mit Dir selbst" Franz von Sales

  • Genau. Es darf nicht derselbe Weisungs- bzw Wirkungsbereich sein. Es ginge zum Beispiel auch hauptamtlich Rettungsdienst und ehrenamtlich Erstehilfe-Kurse geben.

  • Du hast auf die Stunde gerechnet deutlich höhere Sozialabgaben, zusätzlich hast du die gleichen Fixkosten (Jahresfortbildung, der "persönliche" Anteil der PSA, Kosten für die Einarbeitung, etc.) wie ein HA.
    Kombiniere das mit einer deutlich höheren Fluktuation (was deine Kosten an PSA und Einarbeitung wieder erhöht) und dem leicht höherem Krankenstand und schon hast du die Rechnung beisammen.


    So ist halt das Leben...

    "...Was Sie brauchen haben Sie und was Sie nicht haben brauchen Sie auch nicht.."

  • Stellt eben dar, warum GFBler nicht gottes Geschenk sind, auch, wenn man das gerne glaubt.

    Under pressure, you don't rise to the occasion. You sink to your level of training.


  • So ist halt das Leben...


    Finde ich persönlich sogar gut, dass das so ist wie es ist. Einzig und allein würde ich mir mehr Kontrollen wünschen.

  • Du hast auf die Stunde gerechnet deutlich höhere Sozialabgaben, zusätzlich hast du die gleichen Fixkosten (Jahresfortbildung, der "persönliche" Anteil der PSA, Kosten für die Einarbeitung, etc.) wie ein HA.
    Kombiniere das mit einer deutlich höheren Fluktuation (was deine Kosten an PSA und Einarbeitung wieder erhöht) und dem leicht höherem Krankenstand und schon hast du die Rechnung beisammen.

    Danke für die Ausführung. So gesehen liegen die Kosten natürlich höher. Wird bei den EA meist gerne übersehen. Dein Post hat bei mir nur den Eindruck erweckt, als würde eine tarifkonforme Bezahlung der GfB Kräfte zu einer Verdopplung der Lohnkosten führen. Bei einem Arbeitnehmerbrutto von 14 Euro/h sind das 2 Euro mehr Ausgaben für die AG (https://www.brutto-netto-rechner.info/gehalt/gehaltsrechner-arbeitgeber.php und http://www.minijob.de/de/kosten-und-abgaben-rechner-fuer-450-euro-jobs ).
    Das die GfB Kräfte eher wechseln liegt auch daran, dass ich mir im RD aussuchen kann, wo ich arbeiten möchte und es mir daher bei Nichtgefallen leichter fällt zu gehen, als evtl. einer fest angestellten Kraft, die vor einem AG-Wechsel noch andere Aspekte mit berücksichtigt.
    Bei meinem "Nebenjobarbeitgeber" ist es so, dass Beschäftigte mit festen Vertrag der Arbeit drei Tage ohne AU Bescheinigung fern bleiben können. GfB Kräfte brauchen diese ab dem ersten Tag. Ich hab daher bei uns den Eindruck, dass die GfB Kräfte eher dazu neigen sich kurzfristig (weil es also gar nicht geht) krank zu melden, oder aber krank kommen und dann ausgelöst werden müssen (weil es es eben auch nicht geht). Liegt m.E. auch daran, dass die Nebentätigen meist am WE und an Feiertagen arbeiten und da die Hausärzte nicht da sind. Wie ist das bei Euch geregelt?

  • Was hat denn eine vom Arbeitgeber festgesetzte Stundengrenze mit dem steuerrechtlichen Status der Nebenberuflichkeit zu tun? (danke fürs erklären - ich verstehe es nämlich wirklich nicht)

    Der Status der Nebenberuflichkeit wird vor Gericht über die Stundenzahl definiert. Ein drittel einer Vollzeitstelle. Das entsprechende Urteil ist im akademieartikel ja zitiert...


    Auf der verlinkten Akademie-Webseite heißt es


    Zitat


    Sofern die Tätigkeit Teil der Aufgaben eines Arbeitnehmers ist oder eine arbeitsvertragliche Nebenpflicht darstellt, ist die Bezahlung per [Übungsleiter-]Pauschale nicht möglich.

    Da geht es explizit um einen Hauptberufler. Für Nebenberufliche ist dies möglich.

    Meine Aufgabe als Rettungsassistentin im Rahmen eines 450-€-Jobs ist es, im RTW Beizufahren. Demnach wäre es z.B. möglich die ÜL-Pauschale für SanDienste, EH-Kurse o.ä. in Anspruch zu nehmen, nicht jedoch, wenn ich weiterhin "nur" RTW fahre, oder?

    Doch, auch das ginge solange du Nebenberuflich bleibst und die weiteren Bedingungen gegeben sind. Hier der Absatz dürfte interessant sein: https://www.akademie.de/wissen…schale-steuerfrei#Minijob


    Hier sind auch Rechenbeispiele: https://www.minijob-zentrale.d…leiter_ehremamt/node.html



    Zumindest laut meinem AG müssen Zuschläge bei den 650€ berücksichtigt werden. Im Gegensatz zum reinen Minijob. Der Vorteil der Kombination ist also nicht in jedem Fall gegeben...