Es ist zulässig Übungsleiterfreibetrag und GfB-Stelle zu kombinieren.
Nennt sich beim Ritterorden dann GfB & NB.
Funktioniert erstaunlich gut und macht die 450€ Stelle für den AG attraktiver.
Vorteil für den AN ist, dass er nach Tarifbedingungen beschäftigt wird. Auch für den Übungsleiter-Anteil....