Münchner Privater RD wird bei Ausschreibung für Oktoberfest mitbieten / Aicher Ambulanz Union erhält den Zuschlag

  • Zitat

    Wäre interessant zu wissen, ob Aicher zum Beispiel während der Zeit der Wiesn Unterkünfte für Ehrenamtliche bereitstellt. Denn ich bezweifle, dass die Ehrenamtlichen alle aus dem Bereich um München herum kommen. Bei einer Anreise von weiter weg wird die Pauschale aber uninteressant, wenn selbständig eine Unterkunft gesucht werden muss.


    Laut eines Verantwortlichen der AAU in einer entsprechenden Facebookgruppe werden für Anreisende Kräfte Unterkünfte gestellt.



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  • https://www.merkur.de/lokales/…-aufklaerung-9999162.html


    Nun wollen die BRK-Mitglieder, dass Licht ins Dunkel gebracht wird. In einer Petition an den Vorstand wird eine Mitgliederversammlung beantragt. Wörtlich heißt es: „Die Vorgänge um die Ausschreibung des Wiesn-Sanitätsdienstes geben großen Anlass zur Sorge, ob die Amtsgeschäfte durch den Vorstand ordnungsgemäß ausgeführt werden.“ Mit dem Verlust des Auftrags sei ein Kernstück der Betätigung und Motivation Ehrenamtlicher im BRK-Kreisverband verloren gegangen. In der Petition ist sogar von einer Abberufung des Vorstandes die Rede, weil das erforderliche Vertrauen nicht mehr gegeben sei.


    Sehr interessanter Artikel!

    ...mit Legenden ist das so eine Sache...
    ...manche sind wahr... 8)

  • Sehr interessanter Artikel!


    Definitiv! Der erste Absatz fasst die Situation sehr schön zusammen:

    Zitat

    Für den Kreisverband München des Bayerischen Roten Kreuzes (BRK) war es eine Frage des Selbstverständnisses: Die medizinische Versorgung auf dem größten Oktoberfest der Welt konnte nur ihre Sache sein. Mehr als 130 Jahre lang waren sie dafür zuständig. Der Auftrag galt als gesetzt. Bis im April erstmals der Privatanbieter Aicher Ambulanz den Zuschlag bekam – für 2018 bis 2021. Das Rote Kreuz war ausgebootet, intern löste das ein mittelschweres Erdbeben aus.

  • Die Vergabekammer hat Details veröffentlicht:


    Das beantwortet dann wohl die auch hier diskutierten Fragen zur Kalkulation:


    Zitat

    Die Antragsgegnerin (Stadt München) hat auf der Basis der von der Beigeladenen (Aicher) angeforderten und vom Antragsteller (BRK) ebenfalls vorgelegten Kalkulation wesentliche Kostenfaktoren verglichen. Sie hat dabei zutreffend festgestellt, dass sich die Personal- und Sachkosten von Antragsteller (BRK) und Beigeladener (Aicher) in vergleichbarem Rahmen bewegen, wobei der Antragsteller (BRK) etwas niedrigere Kosten aufweist. Die Beigeladene (Aicher) hat lediglich eine sehr geringe Gewinnspanne kalkuliert, während der Antragsteller (BRK) eine im Vergleich wesentliche höhere, aber immer noch niedrige, Gewinnspanne in seine Kalkulation einbezogen hat.


    Zentraler Unterschied zwischen der Kalkulation des Antragstellers und der Beigeladenen ist, dass die Beigeladene Einnahmen für ärztliche Leistungen, die zusätzlich über die GKV und die PKV abgerechnet werden können, preismindernd einkalkuliert hat, während die Antragstellerin dies nicht getan hat. Die Vergabeunterlagen enthalten keine zwingende Kalkulationsvorgabe, die einem preismindernden Einkalkulieren solcher Einnahmen entgegenstehen würde. Die Antragsgegnerin hat zudem geprüft, dass die Beigeladene ihre erwarteten Einnahmen für ärztliche Leistungen, die zusätzlich über die GKV und die PKV abgerechnet werden können, realistisch ermittelt hat. Sie hat dabei in nicht zu beanstandender Weise festgestellt, dass die Beigeladene sowohl bei der Anzahl der zu erwartenden Fälle als auch bei der durchschnittlichen Höhe der Vergütung Sicherheitsabschläge vorgenommen hat, die einen tatsächlichen Eintritt der kalkulierten Zahlen als sehr wahrscheinlich erscheinen lassen.


    Im Übrigen hat sich die Antragsgegnerin vergewissert, dass selbst im – völlig irrealen - Falle eines völligen Ausbleibens von Einnahmen aus ärztlichen Folgebehandlungen die Beigeladene aufgrund ihrer Umsatz- und Gewinnzahlen aller Voraussicht nach in der Lage wäre, den Auftrag dennoch durchzuführen, auch wenn ihre Kalkulation dann nicht mehr auskömmlich wäre. In diesem Zusammenhang hat die Antragsgegnerin berücksichtigt, dass die Beigeladene sich des unternehmerischen Risikos ihrer Kalkulation bewusst ist und einen eventuellen Verlust durch den Imagegewinn für das Unternehmen sowie für die Mitarbeitermotivation durch den Auftrag als Werbungskosten verbuchen würde. Diese Aussage der Beigeladenen erscheint aufgrund des tatsächlich sehr prestigeträchtigen Auftrags, der für die Beigeladene eine fast einzigartige Referenz für die Durchführung von Sanitätsdiensten auf Großveranstaltungen bedeuten würde, durchaus glaubhaft. Die diesbezügliche Annahme der Antragsgegnerin ist jedenfalls nicht beurteilungsfehlerhaft.


    Der Unterschied erklärt sich also v.a. dadurch, dass Aicher (a) mit weniger Gewinn kalkuliert, vor allem aber (b) Einnahmen aus ärztlicher Versorgung (durch Abrechnung mit der KV und anderen Kostenträger) einkalkuliert hat, das BRK aber nicht - obschon es wohl feststeht, dass auch das BRK in den Vorjahren die ärztliche Versorgung nochmals gesondert abgerechnet hat. [1] Diese Einnahmen kämen also aller Voraussicht nach zu der genannten "wesentlich höheren, aber immer noch niedrigen Gewinnspanne" des BRK hinzu, weil völlig aus der Kalkulation herausgehalten.


    [1] Das BRK hat offenbar die Berücksichtigung dieser Einnahmen oder die Einnahmen selbst bestritten, ihm wurde insoweit aber nicht geglaubt.

  • Dann müssen diese ärztliche Leistungen aber nach GOÄ abgerechnet werden, denn die Abrechnung als 1/67 (Notarztversorgung ohne Transport im Rettungsdienst) ist bereits seit den Nuller-Jahren nicht mehr zulässig.


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  • Wenn man mal davon ausgeht, dass sich Aicher vorab versichert hat, dass die Abrechnung rechtens ist (was die Stadt mit ihrem Statement ja auch mehr oder weniger bestätigt), dann bedeutet das ja nur, dass die Doppeltabrechnung des BRK diesem damit zum Verhängnis wurde. Das wäre dann irgendwie auch ausgleichende Gerechtigkeit.


    Sollte das BRK allerdings jahrelang keine zulässige Abrechnung durchgeführt haben und deshalb nun der Unterlegene sein, dann sollten sich die zuständigen Personen schon mal fragen, ob sie wirklich so kompetent sind, wie sie nach außen versuchen darzustellen.


    Dies lässt mich irgendwie etwas ratlos zurück, hier geht es ja nicht um den Sandienst beim Hallenhalma in Hintertupfingen.


    Eddy

  • Wie gesagt nur die Abrechnung als rettungsdienstliche Leistung geht nicht, wie es auf GOÄ/HA-Seite aussieht weiss ich nicht.


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  • Dann müssen diese ärztliche Leistungen aber nach GOÄ abgerechnet werden,


    Ja, so steht es auch in der Entscheidung. (Oder, richtiger, bei Kassenpatienten wohl nach dem EBM, und braucht man dann nicht auch einen temporären Kassenarztsitz?) Aber sei es, wie es sei: Fakt ist, dass Aicher deshalb soviel günstiger ist, weil sie die Abrechnung ärztlicher Versorgungen (75% des Schnitts an ärztlichen Versorgungen des letzten Jahrzehnts, mit nochmals 25% Sicherheitsabschlag für nichteinbringliche Rechnungen) einkalkuliert haben. Und Fakt ist wohl auch, dass das DRK die letzten Jahre solche Abrechnungen mit der KV Bayern u.a. vorgenommen hat.


    Wenn man mal davon ausgeht, dass sich Aicher vorab versichert hat, dass die Abrechnung rechtens ist (was die Stadt mit ihrem Statement ja auch mehr oder weniger bestätigt),


    Sie haben sich versichert, dass das von Seiten der Stadt zulässig ist, d.h. nicht mit der Zahlung für den SanD bereits abgegolten. Um alles andere müssen sie sich eben noch kümmern.


    (Wobei es wohl auch richtig ist, dass sie den Einsatz auch dann stemmen könnten, wenn das nicht klappt - dann eben mit einem dicken Minus, das dann aber unter "PR" und "Mitarbeitermotivation" gebucht werden kann.)

  • "Die Antragsgegnerin (Stadt München) hat auf der Basis der von der Beigeladenen (Aicher) angeforderten und vom Antragsteller (BRK) ebenfalls vorgelegten Kalkulation wesentliche Kostenfaktoren verglichen. Sie hat dabei zutreffend festgestellt, dass sich die Personal- und Sachkosten von Antragsteller (BRK) und Beigeladener (Aicher) in vergleichbarem Rahmen bewegen, wobei der Antragsteller (BRK) etwas niedrigere Kosten aufweist. Die Beigeladene (Aicher) hat lediglich eine sehr geringe Gewinnspanne kalkuliert, während der Antragsteller (BRK) eine im Vergleich wesentliche höhere, aber immer noch niedrige, Gewinnspanne in seine Kalkulation einbezogen hat."


    Ich finde diesen Absatz v.a. interessant, nachdem das BRK immer gehöhnt hat, sie machen bei dem Sanitätsdienst keinen Gewinn und haben mit einer schwarzen Null kalkuliert...diese Aussagen des BRKs sind wohl eindeutig falsch gewesen...

    ...mit Legenden ist das so eine Sache...
    ...manche sind wahr... 8)

  • Da wird sich bestimmt mit "Sicherheitspuffer" oder "Investitionen" rausgewieselt. Man wird schon interpretieren müssen wie schwarz die Null ist...

  • Da wird sich bestimmt mit "Sicherheitspuffer" oder "Investitionen" rausgewieselt. Man wird schon interpretieren müssen wie schwarz die Null ist...


    Das Rote Kreuz hat ständig ausgesagt, das es nicht sein kann das ein gewinnorientiertes Unternehmen ein billigeres Angebot abgeben kann, obwohl das BRK KEIN Gewinn einkalkuliert hat, sondern nur eine Schwarze Null....


    Realität ist, das BRK hatte sogar einen Gröseren Gewinn einkalkuliert als die Aicher Ambulanz...

    ...mit Legenden ist das so eine Sache...
    ...manche sind wahr... 8)

  • Die Aicher Ambulanz wird noch zusätzlich kassieren, was nicht genehmigungspflichtig ist: zum Abtransport aus der Sanitätsstation kann man zum Großteil natürlich auch den eigenen KTW-Fuhrpark nutzen. Bei den RTW-Transporten geht das nicht, dem widerspricht das BayRDG, aber für den Krankentransport hat das Unternehmen "zufällig" wahrscheinlich ein Dutzend KTWs bereitgestellt.

  • Hatte man das nicht dementiert, weil auch KTP vom Sandienst weg Sache der örV sind?


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  • So wie ich das verstehe, hat das BRK zusätzlich zur "wesentlich höheren Gewinnspanne" auch noch die Behandlungen einkalkuliert. Also im Vergleich viel viel mehr Gewinn.

  • Hatte man das nicht dementiert, weil auch KTP vom Sandienst weg Sache der örV sind?


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    Nein, die Rettungsdienst-Vorhaltung für die Wiesn ist und bleibt in öffentlich rechtlicher Hand.


    Wie Krümel schon mal geschrieben hat, kann es beim Krankentransport von der Wiesn-Wache anders aussehen.
    Dem Arzt dort bliebt es wie jedem anderen Arzt auch freigestellt, sich einen KTW bei der der verfügbaren Leitstellen in Muc zu bestellen.
    Zu BRK zeigen hat man natürlich aus politischen Gründen eher den gemeinschaftlichen Krankentransport der HiOrgs bestellt - in der Regel - ebenso wie Krümel hab auch ich schon damals noch zu meinen Münchner Zeiten mim KTW eines Privaten Anbieters am späten Nachmittag/Abend/Nachts Krankentransporte von der WiesnWache weggefahren.
    Alles eine Sache der freien Kapazitäten-auch wenn das einige Leute nicht wahr haben wollen...


    Grüße aus PNG
    -bin sehr froh dass mich das alles nicht mehr betrifft, sondern ich das Geplänkel nun amüsiert aus der Ferne betrachten kann-

    ...mit Legenden ist das so eine Sache...
    ...manche sind wahr... 8)

  • ie Beigeladene (Aicher) hat lediglich eine sehr geringe Gewinnspanne kalkuliert, während der Antragsteller (BRK) eine im Vergleich wesentliche höhere, aber immer noch niedrige, Gewinnspanne in seine Kalkulation einbezogen hat.


    thh: kann man ungefähr abschätzen, welche Höhe eine sehr geringe Gewinnspanne und eine immer noch niedrige Gewinnspanne einzuschätzen sind?

  • Das Rote Kreuz hat ständig ausgesagt, das es nicht sein kann das ein gewinnorientiertes Unternehmen ein billigeres Angebot abgeben kann, obwohl das BRK KEIN Gewinn einkalkuliert hat, sondern nur eine Schwarze Null....


    Realität ist, das BRK hatte sogar einen Gröseren Gewinn einkalkuliert als die Aicher Ambulanz...


    Wenn man ein Angebot kalkuliert, muss man immer einen Gewinn kalkulieren. Denn a) wäre es nach den Vorgaben der Ausschreibung sonst nicht zulässig b) muss man ja auch einen Puffer haben wenn man mit einer Annahme falsch liegt und. Und ich finde nicht, dass ein "niedriger Gewinn" für eine Hilfsorganisation als Grundlage einer Kalkulation nicht in Ordnung ist. Sonst würde man sofort wieder behaupten das Marktmacht und Dumpingpreise genutzt würden um andere Bewerber fern zu halten.