Womöglich nur noch Rettungsfachpersonal mit Führerschein auf Rettungsmittel in SH laut Zeitung-droht sonst die Kündigung? Weiß wer mehr?

  • Ihr wollt mir doch nicht erzählen, dass es in S-H lauter Rot-Grün Blinde Epileptiker ohne Führerschein im RD gibt........das sind absolute Ausnahmfälle.


    Nein, das wäre mir auch nicht bekannt. Und wie gesagt, bei fast allen üblichen Arbeitgebern ist der Führerschein verpflichtende Voraussetzung gemäß Arbeitsvertrag. Es ging mir nur darum dir zu beantworten, wie das möglich ist. Nicht mehr. :drinks:

    Land zwischen den Meeren,
    vor dem sich sogar die Bäume verneigen,
    du bist der wahre Grund,
    warum Kompassnadeln nach Norden zeigen!

  • @ krumel: Welcher Einzelverstoß soll das denn sein? Da muss man es schon ziemlich treiben. Soviel Disziplin beim Fahren kann man bei jedem verlangen.

    They say God doesn't close one door without opening another.

    Please, God, open that door. :oncoming_fist_light_skin_tone:

  • @ krumel: Welcher Einzelverstoß soll das denn sein? Da muss man es schon ziemlich treiben. Soviel Disziplin beim Fahren kann man bei jedem verlangen.


    Einmal knapp zu spät (>1sek) bei Rot über die Ampel. Kann schon mal passieren...

  • Ehrlich gesagt habe ich schon häufiger gesehen, dass ein RTW auf der Autobahn 120 fährt ohne Blaulicht eingeschaltet zu haben. Und 40 km/h zu schnell sind mit einem Fahrverbot verbunden. Das ist natürlich nicht sehr klug, aber ich fände es etwas sehr hart zu sagen, dass dafür unbedingt jeder den Job verlieren muss. Die fällig Strafe ist meiner Meinung nach durchaus ausreichend.

    Land zwischen den Meeren,
    vor dem sich sogar die Bäume verneigen,
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    warum Kompassnadeln nach Norden zeigen!

  • Ehrlich gesagt habe ich schon häufiger gesehen, dass ein RTW auf der Autobahn 120 fährt ohne Blaulicht eingeschaltet zu haben. Und 40 km/h zu schnell sind mit einem Fahrverbot verbunden.


    Sonderrechte sind nicht an Äußerlichkeiten gebunden. Das könnte rechtens gewesen sein, wenn unterwegs zu den entsprechenden Zwecken.


    Man kann recht einfach nicht tauglich sein für nen Cx-Führerschein. Schlechter Visus, fehlendes Stereosehen usw. schränkt im Leben nicht ein (außer vielleicht einparken), aber führt zur Fahrerlaubnis Untauglichkeit.

  • Sonderrechte sind nicht an Äußerlichkeiten gebunden. Das könnte rechtens gewesen sein, wenn unterwegs zu den entsprechenden Zwecken.


    Ja, das weiß ich. Meistens ist das aber nicht der Fall.

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    vor dem sich sogar die Bäume verneigen,
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    warum Kompassnadeln nach Norden zeigen!

  • Einmal knapp zu spät (>1sek) bei Rot über die Ampel. Kann schon mal passieren...


    Das führt aber dann normalerweise zu einem temporären Abgeben des Führerscheins. Was ja dann nicht zum sofortigen Arbeitsende und Rauswurf führen sollte, wenn überhaupt erst der dauerhafte(!) Entzug der Fahrerlaubnis. Oder?!

  • Genau das meinte ich.

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  • Was ja dann nicht zum sofortigen Arbeitsende und Rauswurf führen sollte, wenn überhaupt erst der dauerhafte(!) Entzug der Fahrerlaubnis. Oder?!


    Doch, wenn der Führerschein Voraussetzung für die Stelle ist, dann ist das möglich. Meist wird derjenige in den unbezahlten Urlaub geschickt, aber in entsprechenden Verträgen ist eine Ende des Arbeitsverhältnisse zum Datum der (temporären) Abgabe meist als Konsequenz benannt. Das ist in vielen RD Verträgen drin.

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  • Der Rotlicht Verstoß wurde genannt, aber auch mit Geschwindigkeitsverstößen geht das relativ schnell.
    Es gab in München am Ende der A995 eine Zeit lang einen Blitzer der (auf den cm genau auf den Mindestabstand ausgemessen) auf die 120 - 80 - 30 (!) der dortigen Stelle blitzte. Hier wurden insgesamt wohl eine vierstellige Anzahl an Führerscheinen weggenommen, wir reden hier von Verstößen innerorts die leicht die 50 km/h überschreiten.
    Was unzählige Karrieren zerstört haben dürfte - ich weiß von zu mindestens einer, ein befreundeter Außendienstler musste daraufhin seinen Hut bei seinem Arbeitgeber nehmen, da er ohne PKW seine Aufgabeorte nicht mehr erreichen konnte. Da hilft auch nichts, wenn das Verwaltungsgericht die Praxis nach 2 Jahren Klagen für unzulässig erklärt. Dein Job ist weg.
    Sicherlich, viele Arbeitgeber werden hier Mitarbeiter in den Urlaub schicken, Überstunden abbauen, mit den Dienstplänen spielen. Aber sie müssen es nicht und werden solche Regelungen mit Kusshand nutzen um unliebsame Mitarbeiter los zu werden.


    Das Thema "Fahren" ist nicht umsonst eines der beliebtesten in den entsprechenden Seminaren für Arbeitgeber.


    @Johannes:
    Es ist ein massiver Unterschied ob der Arbeitgeber die FE im Arbeitsvertrag vermerkt oder ob sie eines Landesverordnung fordert. Im ersten Fall muss insbesondere bei erkrankten (und erst Recht bei schwerbehinderten) AN ggf. eine wirkliche Anwendbarkeit bzw. eine Zumutbarkeit geprüft werden.
    Wenn eine Landesverordnung das fordert sind die Karten deutlich andere.

  • Also entweder ich hab grad eine Lese- oder ein Logikproblem.
    Ein Arbeitnehmer bekommt einen Monat Fahrverbot von der Bussgeldstelle und fliegt raus as in Kündigung?! Wir scheinen ja paradiesische Zustände zu haben, dass man sowas mit seinen Mitarbeitern machen kann, statt (selbst wenn durch diese Verordnung keinerlei Einsatz im Rettungsdienst möglich ist) mal Überstunden abbauen oder Briefe falten zu lassen (bei eben weiterlaufendem Vertrag).

  • Das ist eben ein KANN, kein MUSS. Der Arbeitgeber kann den Mitarbeiter aus dem RD abziehen, Urlaub machen lassen oder jeden Tag die Wache schrubben lassen.
    Er muss es aber eben nicht. Und das ist der Punkt: Es ist eine gute Möglichkeit für den AG unliebsame Mitarbeiter bei solchen Gelegenheiten los zu werden.

  • Zumal es in Zeiten des Personalmangels bestimmt sinnvoller wäre, einen RTW mit einem NFS mit Führerscheinentzug als Transportführer zu besetzen, als das Fahrzeug abzumelden und eine in jedem anderen Bundesland einsatzfähige Besatzung Briefe falten zu lassen.


    Wenn es ausgerechnet hier ausreichend Personal gibt, kann man das so natürlich machen.


    Aber egal was man damit als Gesetzgeber erreichen will, das muss doch anders zu regeln sein, als über die Führerscheinfrage. Zumindest in der Absolutheit der Anforderung finde ich das unangemessen.


    Eddy

  • Es gibt jetzt nicht so wenig Leute, die es bei unseren üblichen Schichtlängen für sinnvoll halten, dass ein Fahrerwechsel möglich ist. Die Regelung ist etwas hart, aber keineswegs sinnlos.

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  • Natürlich. Ich finde gerade unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen in SH diese Regelung auch sinnvoll, ob es sofort ein juristisches "soll" hat sein müssen lasse ich mal offen.


    Was ich allerdings weiterhin fragwürdig finde, ist es jemanden wegen eines zeitlich begrenzten(!) Verlusts der Fahrerlaubnis rausschmeissen zu können. Nur weil jemand temporär eine bestimmte Teiltätigkeit nicht ausführen kann gleich die Kündigung folgen zu lassen bzw lassen zu können, ist schon sehr kritikwürdig. (Was kommt als nächstes? Eine AU über mehr als einen Monat führt zur Kündigung?! Gleiche Kausalkette bei anderer Ursache...) Bei einem dauerhaften Verlust der Fahrerlaubnis lasse ich noch mit mir argumentieren, aber so...

  • Gleiches Dokument, anderes Thema: 72 bis 96 Stunden gesicherte Stromversorgung bei Stromausfall. Das finde ich viel fragwürdiger. Klar, wenn die Rettungswache an ein Krankenhaus oder eine große Feuerwache angebunden ist, kann man das erfüllen. Sonst ist das aber ja schon utopisch. Und auch albern.

  • Gleiches Dokument, anderes Thema: 72 bis 96 Stunden gesicherte Stromversorgung bei Stromausfall. Das finde ich viel fragwürdiger. Klar, wenn die Rettungswache an ein Krankenhaus oder eine große Feuerwache angebunden ist, kann man das erfüllen. Sonst ist das aber ja schon utopisch. Und auch albern.


    Wird im Übrigen mWn(!) schon länger empfohlen (irgendwo in den DGUV-RL bzw ASR, die dazu gelten). Finde ich persönlich jetzt auch nicht unbedingt verkehrt angesichts der vielen wichtigen Dinge in einer Rettungswache, die Strom brauchen. Unter dem Gesichtspunkt KritIS bzw Sicherung derselben sowieso...



    Unsere Wache zB hat Notstrom und eine Vereinbarung mit der nächsten Tankstelle über deren Liefer- bzw Betriebsfähigkeit im Stromausfall-Fall. Die Wache erfüllt alles was damals (~2002) in den Standards gefordert bzw empfohlen wurde. Ist ja auch nicht gerade klein mit derzeit ca. 3 RTW, 1 ITW, 10 KTW, 2 NEF in Spitze im Dienst plus Verwaltung. Mittlerweile gibt es auch Dinge die unserer Wache fehlen an Normstandards...

  • Ein mehrtägiger(!) Stromausfall bei uns wird die Ursache in einer Situation haben in der etwaige Verträge mit Tankstellen o.ä. wenig bringen werden.
    Das von Dir genannte Beispiel würde ich auch unter „großer (Feuer)wache“ subsumieren.
    Anstatt jetzt für jede kleine Wache ein entsprechendes Notstromkonzept usw. zu fordern wäre ein Plan, wo ich Fahrzeuge zusammenziehe (Feuerwachen, Krankenhäuser, andere Einrichtungen mit bereits bestehendem Ausfallkonzept) für den Fall der Fälle deutlich einfacher und praktikabler.

  • Nicht bei jedem denkbaren Patient, aber ansonsten: ja.

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