Berliner Morgenpost: Neues Katastrophenschutzgesetz für Berlin

  • „Für Diskussionen sorgen geplante Änderungen zur Zusammenarbeit mit privaten Hilfsorganisationen. Laut Entwurf sollen sie bei Katastrophen der Feuerwehr unterstehen. Sie müssen „die unverzügliche Einsatzbereitschaft der Einheiten und Einrichtungen“ sicherstellen, Übungen durchführen, ihre Mitarbeiter für Katastrophenfälle fortbilden und bei Katastrophen genügend Kräfte bereitstellen. Wenn sie Verpflichtungen nicht nachkommen, müssen sie mit Strafzahlungen rechnen.


    Die Zuwendungen aus der Landeskasse an diese Organisationen sind im Entwurf dagegen anders als bisher nur noch als Kannbestimmung und mit der Einschränkung der „zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel“ festgeschrieben. Das DRK fordert daher Nachbesserungen. Der Katastrophenschutz gehöre zur Daseinsvorsorge des Staates. Das Deutsche Rote Kreuz erhalte dafür pro Jahr aber nur 80.000 Euro. „Um an der Daseinsvorsorge des Staates mitwirken zu dürfen, geben wir ein Vielfaches aus eigenen Mitteln hinzu“, sagte der Katastrophenschutzbeauftragte des DRK, Hardy Häusler. Der Sprecher der Innenverwaltung, Pallgen, verwies darauf, dass sich der Gesetzentwurf noch in einem „sehr frühen Stadium“ befinde. Betroffene Organisationen könnten noch ihre Stellungnahmen abgeben.“

  • Wem sollen sie sich denn sonst unterstellen, wenn nicht der Feuerwehr, die wohl auch die KatS-Behörde repräsentiert?

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • Zitat

    Die Zuwendungen aus der Landeskasse an diese Organisationen sind im Entwurf dagegen anders als bisher nur noch als Kannbestimmung und mit der Einschränkung der „zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel“ festgeschrieben.

    Hier will Berlin also nur noch „vielleicht“ für den Kat- und Bevölkerungsschutz bezahlen und im Zweifelsfall sollen die Organisationen diesen Teil selbst zahlen. Das finde ich ein etwas fragwürdiges Konzept :scare3:

  • Na dann zieht man sich halt als HiOrg aus dem KatS zurück. Mal schauen wie das Land Berlin dann reagiert, wenn sie den KatS komplett, nicht nur mit finanziellen, sondern auch mit eigenen technischen und personellen Ressourcen stemmen muss (sprich, die Feuerwehr oder aufzustellende Regieeinheiten).

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • Das geht ja nicht so einfach, schließlich ist das DRK die Hilfsgesellschaft der Behörden der Bundesrepublik und durch das DRK Gesetz auch zum Katastrophenschutz verpflichtet.


    Zitat

    §2 Aufgaben
    (3) Das Deutsche Rote Kreuz e. V. nimmt ferner die ihm durch Bundesgesetz oder Landesgesetz zugewiesenen Aufgaben wahr

  • Geht das denn? Kann eine HiOrg sagen ich bin jetzt nicht mehr Katastrophenschutz? Liest sich für mich als könnten sie es sich ja eben nicht aussuchen...

  • Nein. Wie eben geschrieben, dass DRK kann das nicht. Die anderen HiOrg müssen im KatS nicht mitwirken, haben sich aber in der ein oder anderen Form verpflichtet. Diese Verpflichtungen könnten theoretisch wieder gekündigt werden.

  • So war es gemeint.

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • Nun ja, aber die brauchen sie (die HiOrg) dann aber auch nicht mehr. Oder doch?

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • In der Regel dürfen diese Fahrzeuge auch in gewissen Grenzen für verbandseigene Aktivitäten genutzt werden. Da wäre ein Wegfall u.U. schon blöd.
    Aber wahrscheinlich ist es günstiger, ein Fahrzeug zu finanzieren als in der maroden Hauptstadt die BF zu subventionieren.

    They say God doesn't close one door without opening another.

    Please, God, open that door. :oncoming_fist_light_skin_tone:

  • Das geht ja nicht so einfach, schließlich ist das DRK die Hilfsgesellschaft der Behörden der Bundesrepublik und durch das DRK Gesetz auch zum Katastrophenschutz verpflichtet.


    Sekunde, so einfach ist das nicht. Das DRK-Gesetz regelt primär den Status des DRK im Hinblick auf das Genfer Abkommen (auch für JUH und MHD). Nachdem Katastrophenschutz per Grundgesetz eine Länder-, keine Bundesaufgabe ist, kann das auch nicht ohne weiteres auf Bundesebene geregelt werden. Das ZKSG spricht hier von "nach Landesrecht im Katastrophenschutz mitwirkenden Einheiten und Einrichtungen", die auch im Zivilschutz (wiederrum eine Bundesaufgabe) mitwirken.Wer Katastrophenschutz machen muss, wird daher auf Länderebene geregelt. Das Bayerische Katastrophenschutzgesetz (BayKSG) nennt hier zum Beispiel:



    Zum Artikel, der so wunderbar nebulös ist: Grundliegend stellt der Bund als ergänzendes Ausstattungssoll des Katastrophenschutzes bereits 204 Fahrzeuge nach Berlin und finanziert auch deren Betrieb (Wartung, Führerscheine, RettSan-Ausbildungen, etc.). Die Kernfrage ist daher: was möchte Berlin on top noch an Katastrophenschutz betreiben und wer zahlt das dann? Da können dann die genannten 80.000 Euro für das DRK sehr viel oder auch nur sehr wenig sein - nichts genaues weiß man nicht.


    War es nicht in NRW so, dass die Fahrzeuge der Einsatzeinheiten nach dem Drittelprinzip betrieben werden, 1/3 vom Bund, 1/3 vom Land und 1/3 stemmen die Organisationen?

  • Lustig, du zitierst den Beitrag in dem steht das Aufgaben per Landesgesetz zugewiesen werden können und zitierts ein Landesgesetz in welchem das passiert :cool_1: