Bad Oeynhausen - Trotz Herzinfarkt: Rettungsdienst verweigert Transport

  • Technisch bestimmt. Was allerdings im Klagefall (der Patientin/des Patient) wegen behaupteter Behandlungsfehler ein Gericht dazu sagt, bleibt abzuwarten. Soweit ich die Leitlinien zu der Problematik in Erinnerung habe, steht da nix von ambulanter Einrichtung.

  • Technisch bestimmt. Was allerdings im Klagefall (der Patientin/des Patient) wegen behaupteter Behandlungsfehler ein Gericht dazu sagt, bleibt abzuwarten. Soweit ich die Leitlinien zu der Problematik in Erinnerung habe, steht da nix von ambulanter Einrichtung.

    Es soll Patienten geben, die das nicht wissen und bei Brustschmerzen einfach zu ihrem Hausarzt/ Kardiologen gehen, der sie leitliniengerecht behandelt (wie in einer Notaufnahme auch) und beim Ausschluss einer relevanten Erkrankung wieder nach Hause schickt (wie in einer Notaufnahme auch).

  • Die Protest-Wahrscheinlichkeit ist sogar unterschiedlich, je nachdem, ob die Menschen die 112 rufen oder zum Hausarzt gehen. Entgegen der im RD verbreiteten Annahme, alle seien doof und missbrauchen den RD, scheint es doch eine selbstständige Triagierung zu geben, die man erfassen kann.

    Under pressure, you don't rise to the occasion. You sink to your level of training.

  • Es soll Patienten geben, die das nicht wissen und bei Brustschmerzen einfach zu ihrem Hausarzt/ Kardiologen gehen, der sie leitliniengerecht behandelt (wie in einer Notaufnahme auch) und beim Ausschluss einer relevanten Erkrankung wieder nach Hause schickt (wie in einer Notaufnahme auch).

    stimmt zweifelsfrei. Nur haben die Patienten eben -anders als der öffentliche Rettungsdienst- keinen Sicherstellungsauftrag zu erfüllen.

  • Die Protest-Wahrscheinlichkeit ist sogar unterschiedlich, je nachdem, ob die Menschen die 112 rufen oder zum Hausarzt gehen. Entgegen der im RD verbreiteten Annahme, alle seien doof und missbrauchen den RD, scheint es doch eine selbstständige Triagierung zu geben, die man erfassen kann.

    Da aus meiner Sicht nur sehr wenige Patientinnen und Patienten den Rettungsdienst willentlich missbrauchen, sind die anderen nicht doof, nur eben einfach mal medizinische Laien. Sofern sich diese Laien an Rettungsfachpersonal wenden bzw. durch diese untersucht und/oder dann auch behandelt werden, sind gerade bei den entsprechenden Tracerdiagnosen die geltenden Leitlinien zu beachten.

  • Auch wenn das Gefühl im Rettungsdienst ein anderes ist, der sehr große Teil der Patienten erreicht ein Krankenhaus oder auch jede andere medizinische Einrichtung selbstständig und ohne die Hilfe des selbigen.



    Es freut mein Herz, dass dir der Link in Erinnerung geblieben ist :kissing_face_with_closed_eyes:

  • Nö, eine Leitlinie für Hausärzte aus dem Jahr 2011 ist für meine Arbeit im meinem Rettungsdienst im Jahr 2022 völlig irrelevant.

    Ok, dann benenne doch bitte die Leitlinie, die vorsieht, dass jeder Patient mit Brustschmerzen in eine stationäre Versorgung gebracht werden muss.

  • Es freut mein Herz, dass dir der Link in Erinnerung geblieben ist :kissing_face_with_closed_eyes:

    Haben wir mal über die LL gesprochen? 8|

    Under pressure, you don't rise to the occasion. You sink to your level of training.

  • Ok, dann benenne doch bitte die Leitlinie, die vorsieht, dass jeder Patient mit Brustschmerzen in eine stationäre Versorgung gebracht werden muss.

    Um das evtl. noch mal deutlicher zu formulieren:


    In unserer Rettungs-Realität hier im echten Norden lehnt jeder niedergelassene Arzt unsere Patienten mit entsprechenden Schmerzen dankend ab unter Hinweis auf die volle Praxis. KV-Notdienstpraxen sind ebenfalls meilenweit entfernt und in der Regel, wenn überhaupt vorhanden, an Krankenhäusern angesiedelt.


    Was macht man also als Rettungsfachpersonal zur Sicherstellung der Versorgung? Genau, man fährt die Patienten ins Krankenhaus. Ob die dann nach der Untersuchung aufgenommen oder entlassen werden, kann man halt in der Regel erst hinterher beurteilen. Selbstverständlich habe ich auch mit Patienten zu tun, die nach meiner Beurteilung nicht in akuter Lebensgefahr sind. Nur für einen Nichttransport sind die oftmals nicht gesund genug. Also ab auf die Reise.

  • Haben wir mal über die LL gesprochen? 8|

    Ich hatte die vor noch nicht einmal 3 Wochen verlinkt. Und ich sehe gerade, du hattest mir sogar einen Like gegeben =O


    Das schmerzt mein Herz jetzt natürlich (nicht abklärungspflichtig!). Jetzt sind wir aber wenigstens quitt, dass ich deinen Link über die Berliner NA-Dichte nicht näher gelesen habe :grimacing_face:

  • In unserer Rettungs-Realität hier im echten Norden lehnt jeder niedergelassene Arzt unsere Patienten mit entsprechenden Schmerzen dankend ab unter Hinweis auf die volle Praxis. KV-Notdienstpraxen sind ebenfalls meilenweit entfernt und in der Regel, wenn überhaupt vorhanden, an Krankenhäusern angesiedelt.


    Was macht man also als Rettungsfachpersonal zur Sicherstellung der Versorgung? Genau, man fährt die Patienten ins Krankenhaus. Ob die dann nach der Untersuchung aufgenommen oder entlassen werden, kann man halt in der Regel erst hinterher beurteilen. Selbstverständlich habe ich auch mit Patienten zu tun, die nach meiner Beurteilung nicht in akuter Lebensgefahr sind. Nur für einen Nichttransport sind die oftmals nicht gesund genug. Also ab auf die Reise.

    Dagegen ist ja auch nichts einzuwenden. Du hattest aber eine Leitlinie erwähnt, die eine ambulante Abklärung nicht vorsieht. Es ist ein Unterschied, ob eine ambulante Abklärung regional nicht möglich bzw. gewünscht ist oder ob eine Leitlinie bestimmt, dass alle Patienten mit Brustschmerzen in einem Krankenhaus abgeklärt werden müssen.

  • Dagegen ist ja auch nichts einzuwenden. Du hattest aber eine Leitlinie erwähnt, die eine ambulante Abklärung nicht vorsieht. Es ist ein Unterschied, ob eine ambulante Abklärung regional nicht möglich bzw. gewünscht ist oder ob eine Leitlinie bestimmt, dass alle Patienten mit Brustschmerzen in einem Krankenhaus abgeklärt werden müssen.

    Verzeihung für die Formulierung. Ich gehe aber davon aus, die ÄLRD in Schleswig-Holstein haben allesamt die entsprechenden Leitlinien bei der Erstellung der SAA immer stets in vollem Umfang im Blick gehabt....Daher sollte ich die Unschärfe der Formulierung wohl überleben können.


    Hätten die Kollegen in Bad Oeynhausen mal ein Blick in unsere

    Checkliste 38 - Beförderungsverzicht/ -ablehnung durch Notfallsanitäter geworfen, hätte die Sache dort so wohl eigentlich nicht passieren müssen. Wie auch die Angelegenheit in Neumünster nicht.

  • Ich gehe aber davon aus, die ÄLRD in Schleswig-Holstein haben allesamt die entsprechenden Leitlinien bei der Erstellung der SAA immer stets in vollem Umfang im Blick gehabt...

    Den einen ÄLRD kenne ich und schätze ich sogar sehr (Hilope, bitte in dein Büchlein schreiben).


    Es ging vorhin aber um die Frage ob Dinge ambulant abgeklärt werden können (rechtlich, nicht technisch). Und da muss man sagen: ja das ist zulässig, und passiert täglich ganz ohne RD Beteiligung bei den niedergelassenen Ärzten.

    Mit Schulung, training, und Trop schnelltest könnte man auch mit dem HEART Score (oder sogar ohne Trop test laut einer Posterpräsentation) das Risiko auch als RTW / NEF Team einschätzen, und von einem Transport in eine ZNA absehen. Nur, weil eine SAA etwas anderes beschreibt heist das nicht, dass es nicht anders geht.

    Under pressure, you don't rise to the occasion. You sink to your level of training.

  • Auch Notaufnahme machen ambulante Abklärungen.

    Und da der Grundsatz gilt "ambulant vor stationär" wird nach Möglichkeit auch nicht aufgenommen. Denn wenn man Pech hat, kriegt man das Geld für die stationäre Versorgung sie Krankenhaus wieder gestrichen.

    Daher ist vielleicht der Begriff Notfallzentrum treffender als Notaufnahme.