Dazu müsste man den Ärzten aber die Verordnungshoheit weg nehmen - und da lehne ich mich nun mal aus den Fenster - was eben auch dringend Zeit wird. Krankentransportverordnungen mit einem KTW werden inflationär ausgestellt, um den Weg des geringsten Widerstandes gehen zu können. Es wird Zeit, dass die Leitstelle nein sagen darf oder die anforderne Stelle deutlich begründet, warum ein KTW erforderlich ist.
Der ÄND muss dann genau so wie ein KTW, RTW oder NEF eine Einheit sein, die durch die Leitstelle entsendet wird. Also Einsatzentscheidung ÄND, ÄND alarmiert, ÄND fährt los. Punkt. Nichts anderes. Leitstelle hat Weisungsrecht bei der Disposition und Arzt behandelt so wie er denkt (das ist eben sein Bereich). Wo er hin fährt oder wo nicht, darf der ÄND jedoch nicht mehr selbst entscheiden.
Das widerspricht sich leicht. Die Leitstelle hat das Weisungsrecht u.a. deswegen, weil sie den Rettungsmitteln einen Wissensvorsprung hat und die Lage aufgrund der Abfrage besser einschätzen kann. Wenn dem so ist, kann man als Leitstelle dem verordnenden Arzt nicht ein Fahrzeug vorenthalten, schließlich hat er in diesem Fall einen deutlichen Wissensvorsprung. Ob die Verordnung missbräuchlich ausgestellt wurde, kann sie nur im seltensten Fall vom Telefon aus nachweisen. Selbst dann wäre das nicht ihre Aufgabe, dies zu sanktionieren, in dem sie nicht das angeforderte Fahrzeug schickt.