Wieviel Stunden sind vom 24-Std. Dienst für die Ausbildung zum RA anrechenbar?

  • Hallo an Alle,


    bin aktuell in der prakt. Ausbildung zum RA im 24.Std.-Dienst an einer Rettungswache. Mein Ausbildungsleiter meint das von 24.Std-Dienst nur 16.-Stunden für die prakt. Ausbildung (1600Std. RAiP) angerechnet werden können?
    Hat er recht? Bin ja doch 24 Stunden auf der Wache, nicht nur 16!!!

  • Dieses kann regional schwanken.
    Am besten stellst Du diese Farge der Schule oder dem zuständigen Regierungspräsidium der Schule

  • Kläre dies am Besten mit der Institution, die irgendwann deine Urkunde abzeichnet.
    Es gibt Regierungspräsidien, die erkennen maximal 8 Stunden pro Dienst an und begründen dies (zu Recht), dass Marathondienste nicht zu einer optimalen Ausbildung führen.

  • Für den Bereich des RP KA klare Ansage: Es werden pro Tag maximal 8 Stunden zur Anrechnung gebracht.
    Logische Sache: Wenn im RD 24 h gefahren werden, kann man davon ausgehen, dass die Auslastun g der RM entsprechend niedrig ist - ergo Bereitschaftszeit anfällt - sonst wärs ja mit dem AZG nicht kompatibel.
    Also werden 8 h anerkannt - und zwar nur auf dem RTW!
    KTW Stunden werden nach dem gleiche Schlüssel zur Anerkennung gebracht, dürfen aber nicht mehr als 10% der gesamt abzuleistenden Stundenzahl (also bei Vollzeitausbildung 160 h) ausmachen.

  • MoinG,


    ist bei mir auch so


    24h Dienst = 15h angerechnet
    15h Dienst = 11h angerechnet
    12h Dienst = 10h angerechnet


    mfg flo

  • Man sollte vielleicht ergänzend auch noch erwähnen, dass die Behörden i.d.R. nicht nur eine bestimmte Stundenzahl fordern, sondern auch eine Mindestzeit, in der diese geleistet werden, d.h.


    1600 Stunden in mindestens einem Jahr
    Wenn RS-Stunden anerkannt werden, wird die Zeit entsprechend angepasst, beim RP Karlsruhe (für Ba-Wü) z.B. müssen nach dem Examen noch mindestens 480 Stunden in mindestens 3,5 Monaten abgeleistet werden.


    Damit soll verhindert werden, dass irgendwelche Freaks ihre 1600 Stunden in Mammutaktionen in einem halben Jahr abreisen.
    Soll's ja alles schon gegeben haben...


    Jörg

  • Dauern sollte das ganze i.d.R. 2 Jahre-aber nach Rücksprache gewährt das Regierungspräsidium Ausnahmen.
    Aber dazu kannst du mal die Suchfuntkion nutzen und dich in älteren Beiträgen "einlesen"...
    Gruß Andreas

  • bei uns sind es nur 8 Stunden bei 12-Stunden- Schicht.
    Was sicher "ungünstig" für Deine Praktikumsstunden ist, wenn Du 12 Stunden durchrollst. Dafür gleicht es sich dann mit den Tagen aus, wo weniger los ist...


    Liebe Grüsse

  • maverick:
    Du hast dein Examen in Baden-Württemberg gemacht, oder?
    Dann wäre das RP Karlsruhe für dich zuständig und dann würde ich da an deiner Stelle lieber nochmal nachhaken, denn dann....s.o.!


    J. 8o

  • Ich würde Jörg's Hinweis ernst nehmen, Frau T.-D. in Karlsruhe ist überaus genau im Anwenden ihrer Ausführungsbestimmungen.

  • Ich habe mein Examen nicht in Ba-Wü gemacht, sondern im Bereich des RP Chemnitz.
    Und auf Nachfrage haben die es mir so gesagt!
    (Und wenn ich es in BaWü gemacht hätte wäre das RP Tübingen für mich verantwortlich ;))

    Einmal editiert, zuletzt von Maverick83 ()

  • Zitat

    Und wenn ich es in BaWü gemacht hätte wäre das RP Tübingen für mich verantwortlich


    Nicht wenn es um die Anerkennung zum RettAss geht. Das läuft für ganz Ba-Wü über das RP Karlsruhe.


    J.

  • Auch dann, Mave


    Die Rettungsdienstliche Ausbildung in ganz Ba-Wü unterliegt dem RP Karlsruhe.
    Auch wenn es in Freiburg, Tübingen, Ulm und Stuttgart nochmal eigene Regierungsbehörden gibt...