Air Rescue-Flüge sabotiert? Staatsanwaltschaft Trier ermittelt gegen Leiter der DRK-Rettungswache Saarburg
Trier (boß) Die Nachricht klingt wirklich unglaublich: Der Leiter der DRK-Rettungswache Saarburg soll seit Herbst 2005 den gesamten Funkverkehr im Leitstellenbereich Trier zeitweise massiv gestört und damit möglicherweise Rettungseinsätze verhindert oder verzögert haben. Wie der Leitende Oberstaatsanwalt Horst Roos aus Trier gegenüber input aktuell bestätigte, ging bei ihm am 14. Juni ein Schreiben des rheinland-pfälzischen Innenministeriums ein, in dem das Problem der Funkstörungen geschildert wurde. Besonders dann traten die Probleme auf, wenn der Hubschrauber der Luxembourg Air-Rescue, der LAR 3, im Einsatz war. Dann fingen die Funkgeräte der ganzen Region an zu pfeifen und zu rauschen, eine Verständigung war fast nicht mehr möglich. Von Anfang an gab es diese Vorfälle, sie verdichteten sich dann aber im Herbst 2005. ?Wir waren oft ganz verzweifelt?, so ein DRK-Mitarbeiter, ?weil unsere Verständigung so schwierig wurde. Wir haben dann die Besatzung im Hubschrauber gebeten, ihr Funkgerät aus- und später wieder einzuschalten, aber das hat auch nicht immer geholfen.?
Mehrmals kam der Hubschrauber in Reperatur, alles wurde untersucht, kein Fehler wurde gefunden. Mit Funkmessungen versuchten die Ermittler, den Störungen auf den Grund zu gehen. Die Hinweise konzentrierten sich in Richtung Rettungswache Saarburg und am 12. Juni wurde der 46-jährige Leiter zeitnah zu einem Störungsvorfall im Bereich des Funkgerätes angetroffen. Gegen ihn läuft nun das staatsanwaltliche Ermittlunsverfahren.
Über das Motiv des Tatverdächtigen hat die Staatsanwaltschaft bisher noch keine konkreten Beweise: ?Wir haben bisher nur vage Kenntnisse über einen Konflikt des 46-Jährigen mit der Air Rescue, für die er vor vielen Jahren zeitweise nebenbei gearbeitet hat. Nach unserem derzeitigen Stand kommt eigentlich nur dieser Mann in Betracht. Er hat mittlerweile einen Anwalt mit seiner Vertretung beauftragt. Unsere Ermittlungen wegen des Verdachts auf Eingriffe in den Luftverkehr nach § 315 STGB stehen noch im Anfang?, so Roos.
In einem Rettungshubschrauber befinden sich zwei Funkgeräte, eines betreibt die Kommunikation mit der Flugleitung, das zweite verbindet den Hubschrauber mit der Rettungsleitstelle und den Helfern am Boden. Bei diesem zweiten Gerät traten die Störungen auf, die mit lauten Pfeiftönen verbunden waren. Dadurch konnte auch die Kommunikation mit der Flugleitung gestört werden und somit eine strafbare Gefährdung des Flugverkehrs vorliegen. Im zweiten Schritt wird geprüft, ob tatsächlich Rettungseinsätze verhindert, verzögert oder abgebrochen wurden.
Der LAR 3 ist in der gesamten Region Trier im Einsatz und hat bei vielen Notfällen bereits geholfen.
Hildegard Boßmann
Quelle: http://www.input-aktuell.de