Zu einer Geldstrafe wegen fahrlässiger Tötung wurden zwei 37 und 39 Jahre alte Rettungsassistenten aus Bayern verurteilt.
Die Beiden hatten sich im Mai 2004 geweigert, einen 48-jährigen, volltrunkenen und bewußtlosen Mann mitzunehmen und ließen ihn in der stabilen Seitenlage zurück. Nur eineinhalb Stunden später war der Mann an seinem Erbrochenen erstickt.
Nachdem ein Amtsgericht eine "Verwarnung mit Vorbehalt" (Geldstrafe auf Bewährung) ausgesprochen hatte, verschärfte nun auf Berufung der Staatsanwaltschaft das Landgericht Traunstein das Urteil und verfügte für beide Angeklagte jeweils 90 Tagessätze Geldstrafe. Der 37-jährige Rettungsassistent muss demnach 2700 Euro, der 39-Jährige 1800 Euro Strafe zahlen.
Interessant auch die Argumente der Verteidigung: "Die Angeklagten werden künftig jeden Betrunkenen ins Krankenhaus fahren. Das wird während des Volksfestes dann den Betrieb zusammenbrechen lassen."
Dortige Ärzte hätten erklärt, sie seien "nicht zuständig für Bierleichen", sei doch "Betrunkensein keine Krankheit".
Möglicherweise wäre das Opfer "auf dem Gang im Krankenhaus erstickt". Bei der Polizei werde in der Ausnüchterungszelle "die Klappe nur einmal pro Stunde geöffnet".
Quelle: http://www.traunsteiner-tagbla…includes/mehr.php?id=9265