Rettungsassistenten wegen fahrlässiger Tötung verurteilt

  • Zu einer Geldstrafe wegen fahrlässiger Tötung wurden zwei 37 und 39 Jahre alte Rettungsassistenten aus Bayern verurteilt.
    Die Beiden hatten sich im Mai 2004 geweigert, einen 48-jährigen, volltrunkenen und bewußtlosen Mann mitzunehmen und ließen ihn in der stabilen Seitenlage zurück. Nur eineinhalb Stunden später war der Mann an seinem Erbrochenen erstickt.


    Nachdem ein Amtsgericht eine "Verwarnung mit Vorbehalt" (Geldstrafe auf Bewährung) ausgesprochen hatte, verschärfte nun auf Berufung der Staatsanwaltschaft das Landgericht Traunstein das Urteil und verfügte für beide Angeklagte jeweils 90 Tagessätze Geldstrafe. Der 37-jährige Rettungsassistent muss demnach 2700 Euro, der 39-Jährige 1800 Euro Strafe zahlen.


    Interessant auch die Argumente der Verteidigung: "Die Angeklagten werden künftig jeden Betrunkenen ins Krankenhaus fahren. Das wird während des Volksfestes dann den Betrieb zusammenbrechen lassen."
    Dortige Ärzte hätten erklärt, sie seien "nicht zuständig für Bierleichen", sei doch "Betrunkensein keine Krankheit".
    Möglicherweise wäre das Opfer "auf dem Gang im Krankenhaus erstickt". Bei der Polizei werde in der Ausnüchterungszelle "die Klappe nur einmal pro Stunde geöffnet".


    Quelle: http://www.traunsteiner-tagbla…includes/mehr.php?id=9265

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Das sollte mal in den Notaufnahmen aufgehängt werden, wo das Personal immer motzt, wenn man einen Alkoholisierten vorbei bringt !

  • Na, ja jeden besoffenen muss man wirklich nicht in die Klinik fahren.



    Letztes Wochende wurde wir zu einer Sanitätsabsicherung gerufen, angeblich zu einem Bewußtlosen besoffenen ohne NA.
    Dort angekommen Begrüßte mich ein Sani.
    Auf meine Frage wo der Patient sei bekam ich die Antwort der steht da hinten.
    Also hin wieder die Frage wer von euch ist der Bewußtlose.
    Plötzlich rennt jemand weg ins Bierzelt.
    Die Sanis Antworten mir, der, der gerade Weggelaufen ist.


    O.K. Sache wieder eingepackt zum Auto Kippe an wieder Einsatzklar gemeldet.
    Ab zur Wache.




    Das sind unnötige Kosten von vermeintlichem Fachpersonal verursacht.

  • Zitat

    Original von securo
    Das sollte mal in den Notaufnahmen aufgehängt werden, wo das Personal immer motzt, wenn man einen Alkoholisierten vorbei bringt !


    Gemotzt wird ja nicht, weil die Sinnhaftigkeit der Einlieferung nicht eingesehen wird, sondern weil man einen oft sehr unangenehmen Patienten gerade zu ihnen bringt. Ich kanns verstehen, aber nicht ändern.

  • Zitat

    Original von securo
    Das sollte mal in den Notaufnahmen aufgehängt werden, wo das Personal immer motzt, wenn man einen Alkoholisierten vorbei bringt !


    Und den besonders gut gelaunten NA's unter die Nase kleben, die nur am Meckern sind, wenn man sie auf bewusstlose, (betrunkene) Person nachfordert z.B. in der Kultfabrik!

  • Aber ist nicht grade die Bewusstlosigkeit DER klassische Grund, um den RD zu rufen?
    Schliesslich ist da genau das gegeben, was einem ständig eingetrichtert wird: die Aspirationsgefahr.


    Wie sieht die Alternative aus? Man fährt nicht mehr zur Bewusstlosigkeit?
    Das kanns doch nicht sein!


    Irgendwo müsste mal ein wenig mehr Verantwortungsbewusstsein her - damit sind beide "Seiten" gemeint.
    Wenn ich mich bis zu BL betrinke, kann ich von GLÜCK reden, dass mich einer findet und mir den RD ruft - ich sollte nicht automatisch davon ausgehen.


    Jedem sind schliesslich die Folgen von Alkoholkonsum geläufig.


    Ich will hier nicht das Handeln der beiden RettAss gutheißen - naja, war das klassische "blöd gelaufen..."

  • Zitat

    Aber ist nicht grade die Bewusstlosigkeit DER klassische Grund, um den RD zu rufen?


    Aber Bewustlose laufen nicht weg!

  • Hallo zusammen !


    So tragisch der beschriebene Fall ist, zeigt die Diskussion wieder einbmal die unbedingte Notwendigekti von medizinisch geführten Ausnüchterungsambulanzen für Städte und Landkreise.


    Damit wäre eine Entlastung der Krankenhäuser gegeben, niemand würde in den Gewissenskonflikt geraten und Gerichte und Staatsanwaltschaften hätten weniger zu tun.
    Als Nebeneffekt hätte man sogar noch Arbeitsplätze geschaffen.
    Und wer jetzt nach der Finanzierung schreit:
    - für unsere Gesundheit geben wir Milliarden aus - und wieviel Unsinn wird davon bezahlt
    - jedes Dorffest, erst recht die grossen Volksfeste macht gute Umsätze mit Alkohol - warum nicht 10 Cent pro verkauftem alkoholischen Getränk als Umlage


    Doch ich werde wohl weiter davon träumen dürfen - dies ist kein Thema, womit Lokalpolitiker Wählerstimmen bekommen, die ihnen letztendlich die Sitzungsgelder sichern...

    raphael-wiesbaden


    Artikel 1
    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.


    Selig sind die geistig Armen - nur: kann der Himmel die ganzen Seligen auch wirklich aufnehmen ?

  • Ich weiß garnicht, warum Ihr Euch so aufregt....
    Wir haben die Dienstanweisung, daß Betrunkene in jedem Falle ins KH zu verbringen sind, notfalls unter Hinzuziehung eines Notarztes.
    Also wer 2 Promille (bedingt natürlich auch nen Polizeieinsatz) oder mehr AAK hat, landet in der Rettungsstelle.
    Das ist zugegebenerweise etwas umständlich und bindet Rettungsmittel, aber sicher ist sicher.
    Die Polizei nimmt keine volltrunkenen Personen mehr in den ZPG, seit denen letztes Jahr dort einer abgelebt ist, darum sind medizinisch betreute Ausnüchterungseinrichtungen schon sinnig.

  • Ich denke dass sich solche Fälle nicht verhindern lassen werden.
    Die Frage ist einfach nur WER den schwarzen Peter bekommt (wo der Pat. aspiriert)... und den will ja niemand.
    Personal der "medizinisch geführten Ausnüchterungsstellen" würde damit ständig auf einer Zeitbombe sitzen. Wer macht denn sowas ???

  • Zitat

    Original von ThorstenH
    Wer macht denn sowas ???


    2000 frischgebackene RA'en, die nur Klasse B- Führerscheine haben?
    :P

  • Zitat

    Original von Daniel Grein
    Die Beiden hatten sich im Mai 2004 geweigert, einen 48-jährigen, volltrunkenen und bewußtlosen Mann mitzunehmen und ließen ihn in der stabilen Seitenlage zurück.


    Wenn er doch bewusstlos war, woher wussten die, dass der gute Mann volltrunken war?
    1 Flasche Bier erzeugt ja schon eine Fahne, aber dennoch bin ich danach nicht volltrunken...

  • Zitat


    Wenn er doch bewusstlos war, woher wussten die, dass der gute Mann volltrunken war?
    1 Flasche Bier erzeugt ja schon eine Fahne, aber dennoch bin ich danach nicht volltrunken...


    Fremdanamnese ;)

  • :rtw: Hmm,also ein Großteil meiner Kollegen und ich selbst stehen den "BP" so gegenüber! Patienten die auf dem Boden liegend vorgefunden werden, nicht mehr stehen können und sichtlich betrunken sind, werden liegend transportiert. Vorher peripher venöser Zugang,Blutentnahme für Labor und dezentes Monitoring. Transport in eine kleine Klinik mit Psy.Fachabteilung mit Entzugstherapie / Suchtstationen. Der Transport in diese Klinik,sofern keine Verletzungen oder Maskierte Erkrankungen vorkliegen, ist von den Kliniken in LU so gewollt!
    VORTEILE:
    diese betrunkenen Patienten werden einem Arzt zugeführt
    sie werden stationär aufgenommen und sind somit,im Staus Quo,sicher!


    Das RD-Personal bleibt in der Routine was den p.v.Zugang und die Blutentnahme angeht ,wobei ich gerne diese Maßnahme an die RS,sofern sie das möchten,deligiere( kann mir eure Texte hierzu nun gut vorstellen aber da stehe ich drüber) :O
    Das Klinikpersonal (hier würde ne Schwester den Zugang legen und Blut abnehmen) ist froh wenn diese "Arbeit " schon vom RD getätigt wurde.
    Somit kann die für die weitere..Therapie..gemessene BAK schneller zur Verfügung stehen!
    Wie schon erwähnt!!!!!!!
    Unsere Klinikärzte in allen ludwigshafener Kliniken setzen voraus und wünschen auch, daß selbst die RS im Umgang mit per.ven.Zugängen sicher sind!Hierzu ist Übung notwendig und wo ist diese Übung effizienter als an Patienten? Kommen nu die Texte wie:
    die dürfen das nicht,
    die haben keine Notkompetenz,
    das ist Körperverletzung,
    das ist,das ist,das ist!
    Nun laßt mal lesen was ihr davon haltet! Ich freue mich auf diese Diskussion! Hans aus Ludwigshafen

  • Zitat

    Original von Hans
    RS im Umgang mit per.ven.ZugängenNun laßt mal lesen was ihr davon haltet! Ich freue mich auf diese Diskussion!


    Ich finde es angebracht und gut. Das Protokoll sollte man aber selbst unterschreiben.

  • Letztendlich ist es egal, wer die Zugänge gemacht hat. Hauptsache sie sind sach- und fachgerecht erfolgt.


    Es ist in jedem Fall auch eine Körperverletzung, die in der Regel gerechtfertigt sein sollte. (Siehe § 34 StGB)
    Dort ist aber nichts davon zu lesen, daß nur der RA sich auf den rechtfertigenden Notstand berufen darf.


    Ergo darf auch der RS sich auf den § 34 StGB berufen. Einzige Voraussetzung: Die Gefahr für Leib und Leben muß die begangene Verletzung durch Legen einer Venenverweilkanüle überwiegen. Im Falle einer Bewußtlosigkeit sollte das eigentlich fast immer gegeben sein.


    Im Übrigen hab ich noch kein Urteil gefunden, welches die Notkompetenz-Formel zugrunde legt. Wer so eins kennt, kann mir ja mal bescheid geben.


    Menschen sind schließlich faul, und Juristen sind - man wagt es ja kaum zu glauben auch nur Menschen. Warum sollen sie sich auf Formeln einlassen, die sich im Übrigen regelmäßig ändern können, wenn sie doch bereits eine anwendbare Formel im Studium kennen- und anzuwenden gelernt haben.


    Natürlich ist das Ganze verkürzt und überspitzt dargestellt.


    Zurück zum Fall:


    Wer einen Bewußtlosen zurückläßt und dieser dann dadurch zu Schaden kommt, hat natürlich einen Strafe verdient. Wer weiß denn, was die Ursache der Bewußtlosigkeit ist? Und selbst wenn es tatsächlich der Alkohol war, so waren offensichtlich die Schutzreflexe erloschen.


    Ergo, der Pat. war dringend behandlungsbedürftig, und sei es nur zum Schutz vor einer Atemwegsverlegung.


    Gruß Nostradamus

  • Zitat

    Es ist in jedem Fall auch eine Körperverletzung, die in der Regel gerechtfertigt sein sollte. (Siehe § 34 StGB)


    @Nostradamus:
    Grundsätzlich teile ich Deine Auffassung, aber der zitierte Rechtfertigungsgrund ist falsch!


    Wie Du richtig sagst, ist der Tatbestand der Körperverletzung erfüllt.
    Die Rechtswidrigkeit des Tatbestandes entfällt allerdings im angesprochenen Fall NICHT durch den §34 StGB (rechtfertigender Notstand), sondern ausschließlich durch die (mutmaßliche) Einwilligung des Patienten. Der §34 ist hierfür völlig unerheblich. Wenn überhaupt kommt dieser ins Spiel, wenn es um den (fraglichen) Konflikt mit dem Heilpraktikergesetz geht.


    Fazit: Ob der RS oder der RA oder sonst jemand den Zugang legt, KANN NUR der PATIENT entscheiden - zumindest, wenn es um die Frage der Strafbarkeit der Körperverletzung geht...


    Ansonsten: Volle Zustimmung


    Zitat

    Das RD-Personal bleibt in der Routine was den p.v.Zugang und die Blutentnahme angeht ,wobei ich gerne diese Maßnahme an die RS,sofern sie das möchten,deligiere( kann mir eure Texte hierzu nun gut vorstellen aber da stehe ich drüber)


    Hans:
    Auch Deine Meinung teile ich prinzipiell. Auch hier möchte ich nur auf einer Formulierung rumhacken (s.o.):


    Die Maßnahme "PVZ" ist prinzipiell nicht vom RA an den RS delegierbar (formal).


    Natürlich kann der RS in bestimmten Situationen (imPrinzip analog zum RA) einen Zugang legen - aber die Maßnahme kann eben nicht delegiert werden. D.h., es geht vor allem wieder um die Einwilligung des Patienten. Das bedeutet für die Theorie vermutlich regelmäßig, dass ein Patient eher der Durchführung durch den RA zustimmen würde, wenn sowohl RS als auch RA anwesend sind (wegen der besseren Ausbildung, Routine, etc...) - wenn allerdings NUR der RS anwesend ist, sind die Voraiussetzungen ja andere, ergo...


    Aber das sind natürlich theoretische Exkurse, das ist mir auch klar. Ich habe als RS PVZ gelegt (etc.), und bin auch gelegentlich als RA dabei, wenn RS Zugänge legen und akzeptiere das...nur delegieren geht eben nicht...


    :)J.

  • Guten morgen Jörg,


    du hast voooooollkommen Recht wenn du schreibst, daß ich das legen eines PVZ "nicht deligieren" kann.Ist klar,ne!Habe mich da etwas verkehrt ausgedrückt und bitte um ein leidliches ..sorry..! :O
    Bei einigen meiner RD-Kollegen (auch in meiner Wache ) bin ich deswegen verpönt,weil ich unsere RS dazu ermutige eine Maßnahme unter meiner Aufsicht,PVZ z.B.) durchzuführen. Aber das alles hat ja auch nen Grund den ich gerne hier erläutern will.


    Szenario wie folgt!


    Schwerer VU auf der Landstraße um Mitternacht, RTW-Besatzung RA / RS!!Eine eingeklemmte polytraumatisierte Person sowie eine schwerverletzte Person aus dem PKW geschleudert welche 15 Meter vom PKW entfernt liegt.NA-Eintreffen mit 12 Minuten veranschlagt!Erste Sichtung durch RA>Rückmeldung an RLS + Nachforderung weiterer Kräfte!
    RA versorgt Polytrauma, RS kümmert sich um Pat.in 15 Meter Entfernung.
    Guter Rufkontakt zu RS mit der Bitte um kontinuierlicher Zustandsbeschreibung an RA. NUN ABER......RS kann, durch erlernte Technik und durch gewonnene Selbstsicherheit, einen PVZ legen und Kreislauf durch Infusion stützen und Medikamentenapplikation durch NA ermöglichen. Alle Maßnahmen werden durch zurufen zw.RA und RS abgesprochen. Hierin liegt mein Gedanke, dem RS eine Fähigkeit zu vermitteln die der RA, im Rahmen seiner NK aus einsatztaktischen Gründen (an Pat.gebunden ) nicht durchführen kann! Selbst erlebt und protokolliert! Es hat schon seinen Grund, daß eine große Anzahl von RS auf meiner Schicht fahren möchten. Weil ich sie zu dem befähige was in ihrem Begriff "RS" impliziert ist....nämlich das ...Rettung..!Netten Gruß aus Ludwigshafen sagt der Hans.
    Werde am Freitag nach San Francisco fliegen um nen 15jährigen Jungen zu holen dem die Beine von einer Schiffsschraube zerissen wurden. Den fliege ich mit der LH (vermutlich in den Raum D`dorf oder Hannover). Vielleicht wird ja der Abtransport vom Flughafen zur Zielklinik von einem hier schreibenden User durchgeführt! Würde mich freuen wenn es so wäre! Nu bin ich aber wech zum joggen....byby!

  • @ Hans,


    ist doch in Ordnung, du must dich nicht rechtfertigen.
    Wir hatten den ZDL und FSJ das Zugang legen beigebracht, falls der RA selber mal zum Notfall wird.