Hausmeister behindert Notfalleinsatz

  • Ein 72-jähriger Hausmeister behinderte in Frankfurt a.M. den Einsatz eines Rettungswagens. Weil er sich mit Hinweis auf seinen Feierabend weigerte, in einer Wohnanlage die Feuerwehrzufahrt für den RTW aufzuschließen, musste dessen Besatzung die Notfallpatientin über einen Umweg zum Fahrzeug bringen und dort erneut umlagern.
    Das Amtsgericht Frankfurt verurteilte ihn wegen unterlassener Hilfeleistung zu einer Geldstrafe von 1200 Euro.


    Quellen: http://www.rhein-main.net/sixc…2_news_article&id=3150644
    http://www.hr-online.de/websit…dung_25147454&rubrik=1987

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Und wieder einmal zeigt sich hier die Ignorranz vieler Mitmenschen gegenüber unserer Arbeit. Angefangen von der üblichen Frage:" können sie das Auto nicht woanders hinstellen, ich muss hier durch" über " es ist nachtschlafende Zeit, da muss man doch nicht mit Martinshörnern fahren" bis zu "fast-den-A****-abfahren" am Unfallort.
    Aber wehe sie sind mal selbst betroffen, da wird dann verlangt dass du die physikalischen Gesetze außer Kraft setzt und binnen einer Minute nach dem Anruf schon an der Tür klingelst.


    Ich finde es nur noch traurig dass man nur noch mittels Gerichtsverhandlungen zum Nachdenken anregen kann oder es zumindest versucht.

  • Meiner Meinung nach ist die Strafe noch viel zu gering! X(
    Bei mir hätte der zusätzlich noch Sozialstunden (die er in seinem Alter noch erledigen kann) auferlegt gekriegt!

  • Zitat

    Original von LiebeGrisumaus
    Meiner Meinung nach ist die Strafe noch viel zu gering! X(
    Bei mir hätte der zusätzlich noch Sozialstunden (die er in seinem Alter noch erledigen kann) auferlegt gekriegt!



    Hier bin ich wieder mal froh, daß wir in unserem Rechtsstaat die Selbstjustiz abgeschafft haben. Weißt Du eigentlich, wieviel 1.200 ? für einen Rentner sind?



    Gruß,


    Ani


  • Das hätte er sich früher überlegen müssen!
    Ich hab keinerlei Mitleid mit ihm!

  • Hallo Ani !


    Der von Dir zitierte Rentner hatte einen regulär bezahlten Hausmeisterjob...
    gestern Abend war der Fall in der "Hessenschau" zu sehen - und natürlich mit verdecktem Gesicht, damit keiner sich das Antlitz eines Menschen mit Allmachtallüren bei gleichzeitig vorhandener total-sozialer Inkompetenz anschauen darf.


    Bei der nächsten Wahl wird er dann wieder "sozial" - "christlich" - "liberal" oder sonst eine Partei mit hohen moralischen Werten ankreuzen - und sich einbilden, ein ehrenwertes Mitglied unserer Gesellschaft zu sein.


    Ich denke, LGM geht es nicht darum, den verurteilten Täter an den Pranger zu stellen.
    Tatsache ist aber, dass jeder mit erheblichen Verfehlungen mit einer Geldbusse davonkommt und der Datenschutz hier einwandfrei als Täterschutz mißbraucht wird.
    Mir als Mieter einer Wohnanlage, wo ein solches Paradebeispiel an Arroganz und Überheblichkeit seinen Dienst tut, fehlt nämlich damit die Möglichkeit, aus einem solchen verhalten Konsequenzen zu ziehen.


    Im Zweifelsfall bin ich das nächste Opfer und warte in meiner Wohnung auf den RD - der dann vor der verschlossenen Zufahrt steht !

    raphael-wiesbaden


    Artikel 1
    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.


    Selig sind die geistig Armen - nur: kann der Himmel die ganzen Seligen auch wirklich aufnehmen ?

  • Ich versteh' schon... wenn die Patientin aufgrund der Verzögerung verstorben wäre, hättet Ihr für die Todesstrafe plädiert, oder was?


    Es gibt nun mal in der Jurisprudenz Ermessensspielräume, in denen man sich bewegen muß. Man kann doch niemanden zur Höchststrafe verurteilen, wenn eigentlich nicht viel passiert ist.


    Manchmal bin ich echt erstaunt über das was ich hier lese...




    @r-w


    Natürlich will LGM niemanden an den Pranger stellen. Sie denkt halt recht einfach mit wenig Reflexion über das Leben. Wenn's nach ihr ginge, wären alle Gaffer bereits im Gefängnis. Das wächst sich aber (hoffentlich) mit dem Alter raus.
    Du allerdings verblüffst mich öfter mal ausgesprochen negativ mit Deinen Ansichten. Soziale Einstellung hin oder her...



    Gruß,


    Ani

  • Hallo Ani !


    Es kotzt mich halt an, wenn der "bürgerliche Mittelstand" sich an den sozialen Problemen iín unserer Gesellschaft ergötzt (die Medien bieten ja auch reichlich Material hierzu) ohne sich bewusst zu werden, dass sie selbst eifrig mittun.
    Ich unterstelle diesem Hausmeister, dass er sich für ein rechtschaffenes Mitglied unserer Gesellschaft hält, zuständig für "Recht, Ordnung und Sicherheit" in "seiner" Wohnanlage".
    Wenn er sich sicher war, nichts Unrechtes getan zu haben, kann ich nicht so recht verstehen, warum er sein Gesicht verbergen muss.
    Dies war nicht der Fall - und so interpretiere ich sein Verhalten:
    er ist sich seiner Schuld durchaus bewusst, bisher anscheinend noch nie
    auf sein Gebaren aufmerksam gemacht worden (von Selbstreflektion ganz zu schweigen) und jetzt muss er bedauerlichweise 1.200 ? zahlen.
    Dabei ist doch gar nichts schlimmes passiert !
    Er hat doch nur gemacht, was er für "Ordnung" hielt !
    Die bösen, bösen Medien, die Interesse an einem solchen Fall haben!
    All diese Zuschauer im Gerichtssaal, die ihn sehen, den armen, älteren Mann - immer gearbeitet - immer für die anderen da.
    Leider nicht in einem Notfall !


    Meine Hochachtung in diesem Fall an die RD-Besatzung, die dieses Verhalten nicht einfach ad acta gelegt hat, sondern wohl konsequent gemeldet hat.
    Unterlassene Hilfeleistung ist kein Kavaliersdelikt und sollte viel öfter thematisiert werden
    !


    Vielleicht kannst Du jetzt verstehen, warum bir deshalb (bei solchen Geschichten, die das Leben schrieb) die Pferde durchgehen...

    raphael-wiesbaden


    Artikel 1
    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.


    Selig sind die geistig Armen - nur: kann der Himmel die ganzen Seligen auch wirklich aufnehmen ?

  • Im Endeffekt ist dem Patienten ja kein allzugroßer Nachteil aus dem Handeln des Hausmeisters entstanden.Einen gesundheitlichen Schaden hat er ebenfalls nicht davon getragen,von daher sind 1200 Euro Geldstrafe schon erheblich.Beim nächsten Mal wird sich selbiger Hausmeister so ein Handeln sicher eher zweimal überlegen.
    @LGM
    So eine Geldstrafe wird an sog. Tagessätzen ermittelt, die abhängig vom Einkommen sind.1200? sind da nicht wenig!


    Gruß,
    sebastian

  • Zitat

    Original von RS200
    Beim nächsten Mal wird sich selbiger Hausmeister so ein Handeln sicher eher zweimal überlegen.


    Und damit ist der Sache doch Genüge getan und die Strafe hat ihren Sinn erfüllt. Das Geschehene kann man auch nicht mit einer dreimal so hohen Strafe rückgängig machen...



    Gruß,


    Ani

  • Hallo zusammen,


    auf der einen Seite kann ich verstehen das einem im ersten Moment "der Kamm schwillt" wenn man so etwas liest. Habe mich in meiner aktiven Zeit als RettAss auf´m Auto oft genug über ignorante Mitbürger aufgeregt und auch selber mal einen wegen unterlassener Hilfeleistung angezeigt.
    Ich gebe an dieser Stelle aber Ani recht, der hier auf die Wahrung der Verhältnismäßigkeit hinweist! Vermutlich ist dieser Herr zum ersten Mal in juristischem Sinne auffällig geworden zusammen mit ein wenig Altersstarrsinn und schon haben wir den perfekten Unterbau für die Entscheidung des Gerichts... Sicherlich gab es noch andere Faktoren wie z.B. die von Ani angesprochenen finanziellen Möglichkeiten eines Rentners der sich als Hausmeister etwas dazuverdient. Also Leute: kommt mal wieder runter bevor der Mob in seiner gerechten Entrüstung losbricht! ;)
    Kollegiale Grüße
    Nicole

  • Hi zusammen


    Also ich muß Wuschelhex recht geben.
    Das sind dso Leute die nur an sich denken, ob Notfall hin oder her.
    Aber sobald es sie selbst bertifft kann es ihnen net schnell genug gehen.


    Und ich find es gut das so Leute auch darfür belangt werden, auch wenn 1.500? in dem Fall vielleicht etwas hoch sind.

  • Was mich aber noch mal mehr wundert:


    Warum muss eine Feuerwehrzufahrt aufgeschlossen werden???
    Ich dachte, diese sind immer zugänglich, bzw. maximal mit einem Dreikant zu öffnen.

  • Zitat

    Original von lumberjack
    Was mich aber noch mal mehr wundert:


    Warum muss eine Feuerwehrzufahrt aufgeschlossen werden???
    Ich dachte, diese sind immer zugänglich, bzw. maximal mit einem Dreikant zu öffnen.


    So sollte es ja eigentlich sein, oder max. in MUC zB mit dem Feuerwehrschließsystem.
    Allerding hält sich daran ein nicht gerade Geringer teil überhaupt nicht!

    :rtw: "Rettungsdienst" sind die Typen, die zu einem kommen, wenn man etwas getan hat, wofür man eigentlich zu dämlich ist. :rtw:

  • Zitat

    Allerding hält sich daran ein nicht gerade Geringer teil überhaupt nicht!


    Dann ist ja gut, dass wir auf unseren RTW immer den passenden Schlüssel dabei haben:

  • den kleinen Roten Schlüssel haben wir auch dabei! zur Not kann auch der große rote Schlüssel nachkommen :D

    :rtw: "Rettungsdienst" sind die Typen, die zu einem kommen, wenn man etwas getan hat, wofür man eigentlich zu dämlich ist. :rtw:


  • Man merkt echt, dass Du mich nicht kennst!
    Die wären bei mir nicht im Gefängnis, sondern würden eine Verwarnung mit Vermerk im Führungszeugnis kriegen und bei Wiederholung Sozialstunden machen!

  • Zitat

    Original von LiebeGrisumaus


    Man merkt echt, dass Du mich nicht kennst!
    Die wären bei mir nicht im Gefängnis, sondern würden eine Verwarnung mit Vermerk im Führungszeugnis kriegen und bei Wiederholung Sozialstunden machen!




    Und irgendwann wirst du dann auch mal erwachsen und dann macht es auch Sinn auf deine Meinung zu antworten. Kindergartenantwort. X( X( X(



    Eddy