Ein 72-jähriger Hausmeister behinderte in Frankfurt a.M. den Einsatz eines Rettungswagens. Weil er sich mit Hinweis auf seinen Feierabend weigerte, in einer Wohnanlage die Feuerwehrzufahrt für den RTW aufzuschließen, musste dessen Besatzung die Notfallpatientin über einen Umweg zum Fahrzeug bringen und dort erneut umlagern.
Das Amtsgericht Frankfurt verurteilte ihn wegen unterlassener Hilfeleistung zu einer Geldstrafe von 1200 Euro.
Quellen: http://www.rhein-main.net/sixc…2_news_article&id=3150644
http://www.hr-online.de/websit…dung_25147454&rubrik=1987