Lange Zeit war es wohl übliche Praxis, dass die Notaärzte, die zu einer erfolglosen
Reanimation oder sonstigen Todesfeststellung gerufen wurden, die ihnen zustehenden
40 Euro nicht selber behielten, sondern sie in eine Gemeinschaftskasse einzahlten,
mit der alle ein, zwei Jahre eine Feierlichkeitt für das Rettungsdienstpersonal
(RA, RS + NA) finanziert wurde. Diese Party waren dann unter dem Begriff "T-Schein-
Partys" bekannt.
Die 40 Euro werden dem NA vom Bestatter bezahlt, der sich das Geld letztlich von
den Angehörigen wiederholt.
Nach Bekanntwerden dieser Praxis wurde die nächste Party vom DRK-Kreisvorsitzenden
Dreyer jedoch sofort gestrichen und künftig verboten, selber habe er keine Kenntnis
von diesen Vorgängen gehabt.
Von rechtlicher Seite ist zu sagen, dass es denn NA überlassen ist, wofür sie das
Geld verwenden wollen.
Offizielle Erklärung für diese Feiern ist: "Die Ärzte wollten das Geld nicht, sondern
unterstützen damit eine Feier des Rettungsdienstes, damit sie sich auch außerhalb der
schlimmen Einsätze einmal treffen können." Bei den Feiern säße man auch nur nett zusammen,
esse und klöne ein wenig, so ein Mitarbieter des Rettungsdienstes.
Quelle: Lübecker Nachrichten vom 2. September 2006, Seite 5