"Totenschein-Partys" beim DRK Herzogtum-Lauenburg

  • Lange Zeit war es wohl übliche Praxis, dass die Notaärzte, die zu einer erfolglosen
    Reanimation oder sonstigen Todesfeststellung gerufen wurden, die ihnen zustehenden
    40 Euro nicht selber behielten, sondern sie in eine Gemeinschaftskasse einzahlten,
    mit der alle ein, zwei Jahre eine Feierlichkeitt für das Rettungsdienstpersonal
    (RA, RS + NA) finanziert wurde. Diese Party waren dann unter dem Begriff "T-Schein-
    Partys" bekannt.
    Die 40 Euro werden dem NA vom Bestatter bezahlt, der sich das Geld letztlich von
    den Angehörigen wiederholt.
    Nach Bekanntwerden dieser Praxis wurde die nächste Party vom DRK-Kreisvorsitzenden
    Dreyer jedoch sofort gestrichen und künftig verboten, selber habe er keine Kenntnis
    von diesen Vorgängen gehabt.
    Von rechtlicher Seite ist zu sagen, dass es denn NA überlassen ist, wofür sie das
    Geld verwenden wollen.
    Offizielle Erklärung für diese Feiern ist: "Die Ärzte wollten das Geld nicht, sondern
    unterstützen damit eine Feier des Rettungsdienstes, damit sie sich auch außerhalb der
    schlimmen Einsätze einmal treffen können." Bei den Feiern säße man auch nur nett zusammen,
    esse und klöne ein wenig, so ein Mitarbieter des Rettungsdienstes.


    Quelle: Lübecker Nachrichten vom 2. September 2006, Seite 5

  • Ist eigentlich auch meine Meinung, hier sieht man mal wieder sehr schön, was ein unbedachter und leichtfertiger
    verbaler Umgang an Schaden anrichten kann.

  • So ähnlich läuft es bei uns auch.
    In unregelmäßigen Abständen finden sog. "Notarztfortbildungen" statt, die allen Notärzten und Mitarbeitern von RD und Aufnahmestationen in den Kreisklinken offen stehen.
    Referenten kommen teilweise aus den eigenen Reihen, teilweise aus anderen RD-Bereichen und aus anderen Organisationen.
    Diese Fortbildungen und der dazu gehörende Imbiss werden aus dem Erlös für die Todesbescheinigungen finanziert.
    Ich weiss nicht, ob es klinikintern inzwischen eine offizielle Regelung dafür gibt (war mal im Gespräch), die Herren Chefärzte und der Geschäftsführer des DRK-Kreisverbandes haben aber absolut nichts gegen diese Veranstaltungen einzuwenden.

  • Na aber hallo,


    hoffentlich hört von dieser Aktion niemand !
    Es gibt schon genug Idioten die aus allem negativen Profit schlagen, den unseren Dienst am Nächsten betrifft.
    Natürlich gibt es in den eigenen Reihen einige die sich durch abfällige Äusserungen, einer ansich nicht verwerflichen Idee, profillieren wollen.
    Feiern ist auch toll und nötig, aber nicht mit Silberlingen.
    Das sich an diesen Einkünften niemand bereichern will, denke ich ist wohl logisch.
    Diese " Spenden " wären für etwas sinnvolles ( Rettungsteddys, Fachliteratur, usw.) besser geignet.


    : Dies ist meine eigene Meinung, da hat mir keiner dabei geholfen.


    P.S.: >geht noch jemand vom BRK montags auf die Papstwiese ?<

  • Ausser dem etwas pietätlosen Begriff, kann ich eigentlich nichts verwerfliches an einem solchen Vorgehen sehen. Die Pflege eines Miteinander zwischen Ärzten und Rettungsdienstlern kann doch wünschenswert sein. Und ob das Geld jetzt durch eine Erstattung aufgebracht wird, ist doch nichts anrüchiges (auf diese Weise macht der Doktor mit dem Tot kein Geld).
    Man muss ja die Geldquelle nicht an die grosse Glocke hängen und legal dürfte es wohl sein.

  • Ansich nicht, da haste schon recht, aber es gibt genug Vögel die an allem etwas schlechtes finden.
    Man stelle sich vor, wenn von diesem prozedere die Angehörigen erfahren?
    Um das Verhältnis zwischen RD und NA zu pflegen gibt es doch andere Quellen und Möglichkeiten.


    mit kameratschaftlichem Gruße ...

  • Das ist wohl war, wie jeder schon mal gemerkt hat.


    Muß leider noch was arbeiten, aber dennoch einen Guten Morgen !


    melde mich ab.

  • Zitat

    Original von securo
    Wie du schon angedeutet hast, es gibt immer Personen, die an allem etwas anrüchiges sehen.


    stimmt, zum Beispiel bei sowas:


    Zitat

    Original von Butzers
    Es gibt schon genug ******* die aus allem negativen Profit schlagen, den unseren Dienst am Nächsten betrifft.
    Natürlich gibt es in den eigenen Reihen einige die sich durch abfällige Äusserungen, einer ansich nicht verwerflichen Idee, profillieren wollen.


    Nils

  • Es gibt aber noch einen anderen Aspekt bei der Sache.
    Ich kann allerdings nur von unserem Kreis sprechen aber durch die Tatsache dass der Doc für den L-Schein eine Rechnung schreibt muss er diese Einnahmen grundsätzlich versteuern. Das Finanzamt ist mitlerweile so geldgeil dass es jeden Verstoss gegen ihre Vorgaben akribisch verfolgt. :nein:
    So mussten auch wir unsere L-Scheinkasse umbenennen um nicht auch noch dem Fiskus einen Obulus entrichten zu müssen. :pfeif:

  • Zitat

    Original von Wuschelhex
    So mussten auch wir unsere L-Scheinkasse umbenennen um nicht auch noch dem Fiskus einen Obulus entrichten zu müssen. :pfeif:


    Ich steh gerade auf dem Schlauch. Was ändert eine Namensänderung an dem Tatbestand der Steuerhinterziehung?

  • der Punkt war der dass man vorbeugen wollte.
    Wenn sich einer der Mitarbeiter versehentlich verplappert(wo auch immer, Wände haben Ohren) wollte man der Sache aus dem Weg gehen.
    Da das Unternehmen ja kein gemeinnütziger Verein mehr ist und somit Spenden entsprechend verbuchen könnte, sondern ein Wirtschaftsunternehmen ist müssten alle Einnahmen auch entsprechend verbucht werden und offengelegt werden.
    Jetzt ist es keine Spende der Docs mehr sondern ihr Beitrag zur Kaffeekasse.

  • Es stellt sich die grundsätzliche Frage, inwiefern das Ausstellen eines Leichenschauscheins eine Leistung ist, die durch die Kostenträger mit dem NEF-Einsatz finanziert werden (Abbruch der Reanimation nach med. Leistung - Exitus - Dokumentation) oder aber das NEF lediglich zur Feststellung des Todes an die Einsatzstelle gerufen wurde.


    Weiterhin stellt sich die Frage, ob die hier erwähnten 40 ? Standard sind - ich kenne da ganz andere Preise, die durch "den RD" verlangt werden und durch den Bestatter in bar auch gezahlt werden.


    Und drittens stellt sich die Frage, welcher Endpreis der Bestatter den Angehörigen für diese "Leistung" auf die Rechnung stellt.

    raphael-wiesbaden


    Artikel 1
    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.


    Selig sind die geistig Armen - nur: kann der Himmel die ganzen Seligen auch wirklich aufnehmen ?

    Einmal editiert, zuletzt von raphael-wiesbaden ()

  • Ja das ist wohl richtig. Da ich bei uns ebenfalls NEF fahre und somit die leidige Bürokratie zu erledigen habe, u.a. auch das Kassieren der L-Scheine, sehe ich deutlich andere Preise auf den Rechnungen.
    Und je nachdem wie entschlusskräftig die Angehörigen sind bei der Frage nach dem Bestatter wird auch gerne mal der bevorzugte Bestatter bestellt.