Aktueller Stand der Novellierung | Notfallsanitätergesetz

  • na toll ich habe morgen mein Staatsexamen. Ich mache also die Prüfung zu einem veralteten Berufsbild. Schnief :(


    Aber es freut mich das das endlich durch ist

  • Dann sage ich mal herzlichen Dank allen Beteiligten, vor allem den Jungs der Braunwalder Erklärung und denjenigen, die im Hintergrund gewirkt haben!


    Ich bin stolz darauf und blicke für Deutschland in eine hoffentlich weiter gut verlaufende Zukunft.


    Cheers! :thumbup:

  • Interessante Reportage vom NDR


    Es lohnt sich meiner Meinung nach den Audiobeitrag zu genießen - denn hier kommen ein Rettungsassistent, ein Notarzt (ÄLRD) sowie ein Vertreter des Hartmannbundes zu Wort.


    Gut finde ich das der Notarzt (ÄLRD) entgegen der landläufigen Meinung das alle Ärzte böse sind das NotSanG begrüßt und sich eine entsprechende Rechtssicherheit erhofft.

    The reason I talk to myself is because I’m the only one whose answers I accept. George Carlin

  • Ganz durch ist es ja noch nicht. Die Unterschrift von Herrn Gauck fehlt noch.


    Bin mal sehr gespannt wie dieses Gesetz durch seine Durchführungsverordnungen noch gebeugt werden kann und wie es letztlich von der Ärzteschaft auch angenommen wird. Ein Schritt in die richtige Richtung zur Qualifikation und vor allem der Professionalisierung des Rettungsfachpersonals ist getan, auch wenn ich mir den Zusatz des HPG aus dem alten Vorschlag des Bundesrates gewünscht hätte. :popcorn:

  • Da keinerlei Verfassungsmäßigen Bedenken bestehen wird Herr Gauck dieses Gesetz 100% unterschreiben.


    Das sehe ich ähnlich.
    Jetzt geht es eigentlich nur noch darum ab 2014 das Gesetz in die Praxis umzusetzen. (--> entsprechende Verordnungen)

  • Da keinerlei Verfassungsmäßigen Bedenken bestehen wird Herr Gauck dieses Gesetz 100% unterschreiben.


    Wird wohl so sein, aber bis dahin ist es aber noch nicht formell in Kraft und die Bundesregierung muss auch nochmals gegenzeichnen und dann muss es noch im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. Und erst dann tritt es an dem Tag, der in dem Gesetz als Stichtag genannt ist in Kraft. Ist keiner genannt dann am 14 Tage nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt.


    Also ein paar theoretische Unwägbarkeiten gibt es noch :pleasantry:

    "...Was Sie brauchen haben Sie und was Sie nicht haben brauchen Sie auch nicht.."

  • Interessante Reportage vom NDR


    Es lohnt sich meiner Meinung nach den Audiobeitrag zu genießen - denn hier kommen ein Rettungsassistent, ein Notarzt (ÄLRD) sowie ein Vertreter des Hartmannbundes zu Wort.


    Gut finde ich das der Notarzt (ÄLRD) entgegen der landläufigen Meinung das alle Ärzte böse sind das NotSanG begrüßt und sich eine entsprechende Rechtssicherheit erhofft.

    Ja und laut der Reporterin gibt es jetzt 2 statt 3 Jahre Ausbildung :rofl:

    "...Was Sie brauchen haben Sie und was Sie nicht haben brauchen Sie auch nicht.."

  • Kann mir einer bitte genau sagen wo der Unterschied zwischen RettAssG und NotSanG bezüglich des Ausbildungsziels und der daraus folgen Patientenversorgung liegt? Was steht wo im NotSanG das nicht schon im RettAssG gestanden hat? Auch wenn ich jetzt wieder als Schwarzseher gemarkt werde ich sehe keinen.

  • Kann mir einer bitte genau sagen wo der Unterschied zwischen RettAssG und NotSanG bezüglich des Ausbildungsziels und der daraus folgen Patientenversorgung liegt? Was steht wo im NotSanG das nicht schon im RettAssG gestanden hat? Auch wenn ich jetzt wieder als Schwarzseher gemarkt werde ich sehe keinen.


    Harun - am besten du gehst in dem Thread mal etwas zurück. Dort wurde deine Frage schon behandelt. Du darfst gerne deine Meinung haben, aber vielleicht kannst du dem ein oder anderen wenigstens heute noch die Freude lassen und vor allem Ihre Meinung zu dem Thema. Wenn es neue Aspekte gibt bin ich gerne bereit diese auch wieder zu erörten. Warten wir das Curriculum ab und dann können wir ja vergleichen. Bin mir sicher man wird einen Unterschied feststellen können.