Aktueller Stand der Novellierung | Notfallsanitätergesetz

  • Seit wann bildet MegaMed Rettungsassistenten oder Notfallsanitäter aus? Und noch einmal die Frage: welchen Vorteil haben private Rettungsdienstschulen durch das Gesetz?

    Also in Pfalzgrafenweiler (DRK Landesschule LV Ba.Wü.) rechnet man anscheinend auch schon durch ($) wie schnell man wie viele RAs zum NotSan qualifizieren kann. :secret:

    "...Was Sie brauchen haben Sie und was Sie nicht haben brauchen Sie auch nicht.."

  • Natürlich rechnet man das dort durch. Rechnet man nämlich nicht, kommt sehr schnell der Punkt, an dem es sich auch nicht mehr von alleine rechnet.
    Wie man daraus aber schließen kann, dass die Schulen irgendwie bevorzugt (gegenüber wem denn ...?) werden, erschließt sich mir absolut nicht.

  • Bei aller Kritik, die ich damals geäußert (und gestern noch einmal hier in Thread verlinkt) habe, gebe ich Daniel in diesem Punkt uneingeschränkt Recht: Der DBRD hat alles getan, was einem Berufsverband in dieser Frage möglich und was von einem solchen zu erwarten war. Das ist auf keinen Fall ein zu kritisierender Aspekt.
    Auch halte ich eine Reform der Ausbildung für wichtig und sinnvoll, wenn ich auch persönlich möglicherweise einen anderen Schwerpunkt gesetzt hätte - aber das ist nicht so wichtig.


    Der Punkt, auf den ich gestern durch das Verlinken der alten Beiträge noch einmal aufmerksam machen wollte, ist ein anderer: So gut und wichtig die Reform für die Zukunft und zukünftiges Personal sein mag, für das bestehende Rettungsdienstpersonal (und zwar vor allem für das hauptberufliche) ist eine solche Reform nicht unproblematisch. Das ist logisch und erklärt sich von selbst, darauf habe ich (und sicher auch andere) im verlinkten Thread schon vor fünf Jahren (!) hingewisesen - wer davon heute überrascht ist und jetzt auf einmal um die Ecke kommt, weil er jetzt erst merkt, dass jede Medaille zwei Seiten hat, der hat halt die Entwicklung verschlafen. Aber es kann doch bitteschön jetzt niemand behaupten, dass dieser Punkt unerwartet käme oder dass man das nicht hätte wissen können. Und daran ist auch nicht die Arbeitsgruppe oder der DBRD oder sonstwer Schuld, sondern es liegt in der Natur der Sache.
    Jede Weiterentwicklung lässt das Gewesene alt aussehen - das macht aber nicht die Reform schlecht. Ein Beispiel aus einem völlig anderen Bereich: Wenn im Februar das iPad3 rauskommt, fühlt sich jeder als Depp, der im Januar noch ahnungslos ein iPad2 gekauft hat. Dabei wird das iPad2 durch den Nachfolger weder schlechter, noch ist es eine Überraschung, dass ein Nachfolger auf den Markt kommt und den Vorgänger verdrängt...


    J.


    Was Daniel und ich vor knapp 15 Monaten (also noch VOR dem Referentenentwurf) hier geschrieben haben, stimmt im Prinzip immer noch.
    Was auch immer noch wahr ist, ist die Binsenweisheit, dass uns *destruktive* Kritik nicht weiterbringen wird. Wer Einfluss nehmen möchte, sollte dies möglichst auf konstruktive Art tun und kompromissbereit sein, sonst ist und bleibt die Kritik einfach nur in der Nähe von Pöbelei. Durch Wiederholung wird Pöbelei nicht zu konstruktiver Kritik...


    J.

  • Also in Pfalzgrafenweiler (DRK Landesschule LV Ba.Wü.) rechnet man anscheinend auch schon durch ($) wie schnell man wie viele RAs zum NotSan qualifizieren kann.


    Alle Schulen, nicht nur Pfalzgrafenrübenschnitz, rechnen momentan durch.
    Vielleicht verschlafen es auch ein paar.

  • Ich habe lediglich gefragt wen die vertreten, die Antwort kam von jemand anderem und auch nicht so wie du es versuchst darzustellen ;)


    Was Sage ich denn bitte? Ist es nicht viel mehr so das irgendwas hinein interpretiert wird von dir, euch wem auch immer.... Das was ich gesagt habe, habe ich belegt...


    Ah ja? Du schriebst doch folgendes:


    Zitat

    Darauf wollte ich hinaus.... :i_am_so_happy:


    Wenn du auf die Frage vom Horst hinauswolltest (der sich in dieser Frage nicht mit mehr Ruhm bekleckert hat als du), dann fragt man nach Belegen zu dieser Behauptung. Und ja: Ingo K. von der med ecole war lange Zeit im Vorstand des DBRD. Er ist es aber nicht mehr. Die hinter diesen Fragen versteckte Unterstellung, hier würden weitere Partikularinteressen durchgedrückt, bedürfte jedoch weiterer Belege. Und würde intern (das wage ich als Außenstehender so zu behaupten) auch zu Nachfragen führen.

  • Mal ne andere Frage:


    In dem normalen Arbeitsvertrag eines hauptamtlichen Kollegen dürfte drin stehen, dass er als Rettungsassistent(in) für XXX arbeitet. Wenn jetzt jemand die Nachadelung angeht und erfolgreich hinter sich bringt dürfte er/sie sich also Notfallsanitäter(in) nennen. Soweit so klar.
    Der Titel Rettungsassistent(in) bleibt ihm dabei ja erhalten. Wäre aber dann im Laufe der Zeit, spätestens dann wenn er/sie auch als selbiger eingesetzt (und bezahlt?) wird nicht auch eine Änderung im Arbeitsvertrag fällig? Weiter gesponnen: könnten Arbeitgeber dies nutzen um bspw. hiermit auch ein anderes Vertragswerk durchzudrücken, aso bspw. Änderungen des Tarifvertrages, Änderung der Stundenarbeitszeit, Änderung der Zulagen, Änderung der Bereitschaftszeit von 24h- auf 12h-Schichten?
    Wenn ich da an meine älteren Kollegen denke welche noch mit Verträgen ausgestattet sind die aus einer Zeit stammen als Gott der Welt noch Geld zur Verfügung gestellt hat könnte das für die ein mächtig böses Erwachen geben...

  • Zitat

    Letzteres gilt für den Junggedienten auch, trägt also keine Differenzierung.


    Klar; das war auch nur zur Ergänzung angefügt, vielleicht etwas missverständlich.


    Zitat

    Was die Berücksichtigung von Berufserfahrung angeht - prinzipiell einverstanden, damit komme ich aber noch nicht zu einem verpflichtenden Klinikpraktikum für die einen, das den anderen nicht auferlegt wird. Eine Tätigkeit in der Klinik gehört ja gerade nicht zu dem, was ein altgedienter Rettungsassistent in seinem Beruf ständig unternimmt. Deshalb könnte man m. E. auch insoweit nicht pauschal differenzieren.


    ACK. Ich hatte auch weniger das Klinik Praktikum im Blick; vielleicht bin ich mit meiner Antwort an eine falsche Stelle im Thread gerutscht. :-)


    Zitat

    Den Vergleich verstehe ich nicht auf Anhieb...


    Das ist ein anderer Bereich, wo Berufserfahrung als Differenzierungsmerkmal - und als Ersatz für Theorieausbildung - eingesetzt wird.


    Zitat

    Ich habe mir das noch nicht im Einzelnen überlegt, aber wenn man damit ernst macht, dürfte das bemerkenswerte Folgen haben.


    Ich halte das für logisch zwingend.


    Wenn ich jemanden habe, der in seiner Ausbildung lebensrettende Techniken erlernt hat und diese anwenden soll und darf, dann ist er dazu sich verpflichtet. Der Venenzugang - oder die Intubation, oder was auch immer sich dann im Katalog der entsprechenden Maßnahmen findet - ist dann ebenso zu leisten wie Blutstillung durch Druckverband oder Seitenlage. Kompetenz und "Dürfen" sind ohne Verantwortung und "Müssen" nicht denkbar; das wird ja hoffentlich jedem klar gewesen sein. Der Notarzt kann sich auch nicht auf "Intubieren habe ich nie so wirklich gelernt" zurückziehen. :-)


    Den RettAss hat bisher insofern "gerettet", dass der Umfang der erworbenen Kompetenzen nirgendwo so wirklich definiert war und u.a. deshalb die Rechtslage eher komplex. Wenn sich das mit dem NotSanG, ändert sich damit natürlich auch die Haftung.


    Interessant dabei BTW die Frage, ob dann insoweit an den NotSan der Facharztstandard anzulegen ist oder ein eigener, niedrigerer Standard ... Wie ist das eigentlich mit der Durchführung medizinischer Maßnahmen durch Assistenzärzte?

  • Nun, ich glaube nicht, das ich mich hier für irgendwen mit Ruhm bekleckern muss oder nicht. Vom Vorsatz der üblen Nachrede mal ganz zu schweigen. Vielleicht mal die Kirche im Dorf lassen. Das hier ist noch immer ein Forum und in einem solchen kann ich die Meinung vertreten die mir in den Sinn kommt und nicht die, die alle so gern hören mögen.


    In meiner Antwort an Harun habe ich von "meines Wissens" gesprochen und nicht von irgendwelchen Quellen und Hintergründen. Es wurden keine Namen genannt und auch sonst niemand angegriffen.
    Die treibenden Kräfte hier im Forum sollten einsehen, das nicht jeder Retter das neue Gesetz so toll finden muss wie es hier angepriesen und gern gesehen wird.

  • Den RettAss hat bisher insofern "gerettet", dass der Umfang der erworbenen Kompetenzen nirgendwo so wirklich definiert war und u.a. deshalb die Rechtslage eher komplex. Wenn sich das mit dem NotSanG, ändert sich damit natürlich auch die Haftung.


    Einer der Gründe, aus denen ich der Meinung war, dass nichtärztliches Rettungsfachpersonal mit den bisherigen Regelungen sehr gut gefahren ist.


    Interessant dabei BTW die Frage, ob dann insoweit an den NotSan der Facharztstandard anzulegen ist oder ein eigener, niedrigerer Standard ... Wie ist das eigentlich mit der Durchführung medizinischer Maßnahmen durch Assistenzärzte?


    Assistenzärzte werden ja glaube ich permanent durch rufbereite Fachärzte überwacht...


    Aber interessant, wenn man das weiterdenkt: Vielleicht motoviert die sich aufdrängende Frage nach der Haftung des Leistungserbringers / Organisationsträgers ja auch die Ländergesetzgebung zu einem zurückhaltenden Einsatz von Notfallsanitätern, solange es noch Rettungsassistenten gibt (auch unter haftungsrechtlichen Gesichtspunkten hat man da möglicherweise das berufspolitische Kind mit dem Bade ausgeschüttet, indem der RettAss für die Zukunft gleich abgeschafft wurde).

  • Das hier ist noch immer ein Forum und in einem solchen kann ich die Meinung vertreten die mir in den Sinn kommt und nicht die, die alle so gern hören mögen.


    ... und die Konsequenzen dafür tragen. Habe ich auch nie bezweifelt.

  • Nils


    Der Facharztstandard gilt für eine Fachdisziplin mit Facharztausbildung. Dazu zählt die Notarztausbildung nicht.


    Heist das, das es auch für die Notfallmedizin gelten würde falls diese Fachrichtung mal geschaffen wird? Noch ein Grund dagen. :-)

  • Merkwürdig ich dachte bei diesem Facharzt würde es um die innerklinische Notfallversorgung im Sinne der Notaufnahme gehen und nicht um den Notarzt? Hab ich was verpasst?

    Land zwischen den Meeren,
    vor dem sich sogar die Bäume verneigen,
    du bist der wahre Grund,
    warum Kompassnadeln nach Norden zeigen!

  • Ani: Danke für die Bestätigung!


    Dann ist das hier ja vom Tisch:

    Interessant dabei BTW die Frage, ob dann insoweit an den NotSan der Facharztstandard anzulegen ist oder ein eigener, niedrigerer Standard ... Wie ist das eigentlich mit der Durchführung medizinischer Maßnahmen durch Assistenzärzte?