Aktueller Stand der Novellierung | Notfallsanitätergesetz

  • Das ist richtig, Jörg. Aber hier ist explizit von "Berufserfahrung" die Rede, was das Ganze meines Erachtens einschränkt.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Im Übrigen soll in Baden-Württemberg (Hörensagen) die 6-monatige Weiterbildungszeit auf einer Intensivstation, welche derzeit noch Voraussetzung zum Erwerb der Zusatzbezeichnung Notfallmedizin ist, gestrichen werden.




    Interessant... hab ich noch nicht gehört, weiß aber, dass einer Kollegin in Bayern (hat dort erst nach den 2 Jahren Weiterbildungszeit in BW begonnen) dort die Zeit in der Notaufnahme anerkannt wurde, sie also ebenfalls keine 6 Monate Intensiv gebraucht hat, obwohl auch dort schriftlich fixiert die selben Voraussetzungen gefordert werden.
    Von der Bezirksärztekammer Südwürttemberg hab ich noch vor ca. 1 Jahr die Antwort erhalten, dass die Voraussetzungen wortwörtlich verstanden werden, die 6 Monate also Pflicht bleiben. Mal sehen, ich bin da zwigespalten ob die Abschaffung der Pflicht sinnvoll ist oder gar ein Problem darstellen kann. Sicher ist, dass es gute Notärzte ohne diese Zeit auf der Intensivstation geben kann und gibt. Fakt ist aber auch, dass sich da viele um die Behandlung wirklich schwer- und schwerstkranker Patienten drücken könnten und so die Anzahl der schlechter vorbereiteten Notärzte ansteigen könnte. Nicht zu vergessen die Routine mit z.B. Katecholaminen, beatmeten Patienten und Reanimationssituationen sowie Herz-Kreislauf-Monitoring etc.


    p.s. Ach ja, sorry für den Exkurs, aber wäre ja auch eine Art kleiner Novellierung... und über dieses Notfallsanitätergesetz spricht hier eh kaum mehr einer. Ist doch realistisch eh durch das Thema... und vor 2020 ändert sich sicher auch kaum mehr was großartig an der praktischen Umsetzung...

    Einmal editiert, zuletzt von true_Phoenix ()

  • Das ist die Aussage des BMG zu diesem Thema.

    Was das BMG sagt, ist (fast) irrelevant.

    Entscheidend war letztlich, was im Gesetz stand

    Das wird dieses Mal nicht anders sein.

    Aber hier ist explizit von "Berufserfahrung" die Rede

    Es ist von einer "Tätigkeit als Rettungsassistent" die Rede. Weder von Vollzeit, noch von einer Tätigkeit im Rettungsdienst ;-) Und in der Gesetzesbegründung heißt es, das eine "gewisse Regelmäßigkeit der Tätigkeit zu fordern ist" und dass diese dadurch gekennzeichnet sein sollte (Anmerkung: Nicht "muss"), dass "sie ganz oder zu einem wesentlichen Teil der Finanzierung des Lebensunterhaltes gedient" hat. Aber selbst wenn man "sollte" und "muss" gleichsetzt - mit der Formulierung " zu einem wesentlichen Teil" bleiben noch genug Unklarheiten übrig. Nach dieser Lesart könnten ehrenamtlich erbrachte Stunden nämlich gar keine Anerkennung finden. Und spätestens da sehe sogar ich den AGG verletzt. Wenn vorgenannte Regelungen nicht vergleichsweise liberal gehandhabt werden (und ich hoffe, dass dies so kommen wird!), wird sicherlich eine Klärung auf juristischem Wege erfolgen (müssen).
    Wie ich an anderer Stelle bereits dargelegt habe: Die Festlegung des Schulungsbedarfes anhand der "Berufserfahrung" wird lediglich dazu führen, dass wir im Rettungsdienst nochmal eine Negativauslese erleben. Und davon hatten wir in der Vergangenheit bereits genug.
    Glaubt Ihr ernsthaft, man wird von einem BF-Angehörigen verlangen, 20 Jahre "Berufserfahrung" nachzuweisen, weil er nur eine Woche im Monat auf dem RTW sitzt? 30 Jahre für den GfB'ler und 40 Jahre für den Ehrenamtlichen?

    „Ein Staat ist immer nur so frei wie sein Waffengesetz.” (Gustav Heinemann)

  • Aus der Erklärung zu § 28


    Zitat

    Aufgrunddessen ist auch eine mehrjährige berufliche Tätigkeit als Rettungsassistentin oder Rettungsassistent allein nicht ausreichend, um die für die Tätigkeit der Notfallsanitäterin oder des Notfallsanitäters erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten nachzuweisen. Dementsprechend sieht Absatz 2 Maßnahmen zur Nachqualifizierung vor, die auf die Dauer der Berufstätigkeit abstellen und den Antragstellerinnen und Antragstellern je nach Berufspraxis eine weitere Ausbildung sowie eine Ergänzungsprüfung auferlegen, um eine Berufserlaubnis nach neuem Recht zu erhalten. Die Inhalte der weiteren
    Ausbildung und die Ergänzungsprüfung werden jeweils in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung näher geregelt. Sie erstrecken sich insbesondere auf die Kerninhalte, die die bisherige Ausbildung von der neuen Ausbildung unterscheiden. Soweit Personen, die nur über eine geringe Berufserfahrung verfügen, an keiner weiteren Ausbildung teilnehmen wollen, wird ihnen die komplette staatliche Prüfung auferlegt, um die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung nach neuem Recht zu erhalten.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • p.s. Ach ja, sorry für den Exkurs, aber wäre ja auch eine Art kleiner Novellierung... und über dieses Notfallsanitätergesetz spricht hier eh kaum mehr einer. Ist doch realistisch eh durch das Thema... und vor 2020 ändert sich sicher auch kaum mehr was großartig an der praktischen Umsetzung...


    Mich stört dieser Exkurs nicht. Das Thema interessiert mich selbst auch.
    Das Notfallsanitätergesetz wird uns gerade in den nächsten Monaten noch sehr intensiv begleiten. Die eigentliche Arbeit um das Gesetz fängt jetzt an und die Folgen werden wir vermutlich schon relativ früh bemerken, zumindest was die Personalsituation im Rettungsdienst betrifft ;-)

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Soweit Personen, die nur über eine geringe Berufserfahrung verfügen, an keiner weiteren Ausbildung teilnehmen wollen, wird ihnen die komplette staatliche Prüfung auferlegt, um die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung nach neuem Recht zu erhalten.


    Auch ein interessanter Satz, nicht wahr? Soll das bedeuten, wer am Ergänzungslehrgang teilnimmt, wird nicht so streng geprüft wie jemand, der das nicht tut? Warum eigentlich, und vor allem - öffnet das nicht Tür und Tor...?

  • Auch ein interessanter Satz, nicht wahr? Soll das bedeuten, wer am Ergänzungslehrgang teilnimmt, wird nicht so streng geprüft wie jemand, der das nicht tut? Warum eigentlich, und vor allem - öffnet das nicht Tür und Tor...?

    Das gesamte Gesetz ist handwerklich so schlecht gemacht, dass sich schon mir als Nicht-Jurist die Nackenhaare hochstellen...

    „Ein Staat ist immer nur so frei wie sein Waffengesetz.” (Gustav Heinemann)

  • Das gesamte Gesetz ist handwerklich so schlecht gemacht, dass sich schon mir als Nicht-Jurist die Nackenhaare hochstellen...



    Alles Stümper im BMG und keine Ahnung, wie man ein Gesetz richtig macht. Dabei hätten sie einfach mal hier ins Forum schauen sollen, dann wäre alles klar. ;-)

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Ist die Kritik denn komplett von der Hand zu weisen?
    Es erschließt sich mir auch nicht, warum ein Bundesministerium besonders gut in irgend einer Tätigkeit seien sollte, so das Fehler oder Probleme unwahrscheinlich sind.

    Under pressure, you don't rise to the occasion. You sink to your level of training.

  • Das NotSanG ist nichts anderes als ein RettAssG 2.0 - die Schwächen des bisherigen Gesetzes werden linear fortgeschrieben. Mit den verkorksten Übergangsregelungen & einigen anderen problematischen Passagen kommen sogar noch ein paar neue Schwierigkeiten dazu. Lasst uns mal 5 Jahre & einige Gerichtsverfahren warten, dann unterhalten wir uns nochmal...
    Die Notwendigkeit einer erneuten "Novelle" ist jedenfalls jetzt schon absehbar. Beim nächsten Mal dann gerne richtig.


    Ja, ich glaube, ein Blick ins Forum hätte geholfen. Man muss ja nicht gleich jeden Beitrag lesen. :smile_1:

    „Ein Staat ist immer nur so frei wie sein Waffengesetz.” (Gustav Heinemann)

  • Alles Stümper im BMG und keine Ahnung, wie man ein Gesetz richtig macht. Dabei hätten sie einfach mal hier ins Forum schauen sollen, dann wäre alles klar. ;-)


    Mir liegt so eine Grundsatzkritik fern. Allerdings fällt auf - und das ist keine Beobachtung, die ich alleine mache - dass "jüngere" Gesetze in der Tat handwerklich nachgelassen haben. Über die Gründe kann man viel räsonnieren. Einer ist meines Erachtens, dass sich der Gesetzgeber zunehmend um die notwendigen Festlegungen drückt, sei es, dass er im politischen Prozess keine hinreichenden Kompromisse erreichen kann, sei es, dass er seine Regelungsziele nicht auf Anhieb offenlegen möchte (was - aus meiner Sicht - im Fall des NotSanG eine Rolle zu spielen scheint). Ein anderer besteht offenbar darin, dass die Gesetzgebungsvorlagen früher gesondert auf ihre regelungstechnische Qualität geprüft wurden (ohne Ansehung ihres konkreten Inhalts), was man heute wohl nicht mehr macht. So zumindest mein erster Chef. Der war ein paar Jahrzehnte Staatsrechtslehrer und hat vermutlich einen Eindruck, wovon er spricht.

  • Zitat


    Wie ich an anderer Stelle bereits dargelegt habe: Die Festlegung des Schulungsbedarfes anhand der "Berufserfahrung" wird lediglich dazu führen, dass wir im Rettungsdienst nochmal eine Negativauslese erleben. Und davon hatten wir in der Vergangenheit bereits genug.
    Glaubt Ihr ernsthaft, man wird von einem BF-Angehörigen verlangen, 20 Jahre "Berufserfahrung" nachzuweisen, weil er nur eine Woche im Monat auf dem RTW sitzt? 30 Jahre für den GfB'ler und 40 Jahre für den Ehrenamtlichen?


    Aber genau das sollte es doch auch sein, man möchte sich im Berufsverband ganz klar von der "Pein" Ehrenamt und GfB befreien! Die EA machten einem doch als Profieretter die letzten Jahre alles "schlecht".


    Ich fahre regelmäßig fast jede Woche, meine RTW Schichten, vorwiegend auf dem Beifahrersitz. Eines ist klar, wenn man mich dazu verdonnern möchte einen Lehrgang mit Pflichtstunden zu machen, nach dem ich 9 Jahre Rett-Ass mit regelmäßiger "Wochenendbeschäftigung" bin wird es mir persönlich ein Spass sein, dies von einem Verwaltungsrichter prüfen zu lassen. Es kann ja wohl nicht angehen, das bei uns Rett-Ass 15 Jahre lang sich auf dem NEF bzw. dem Fahrersitz den "Hintern breit drücken", und das motivierte, medizinische interessierte Personal auch wenn es nur am Wochenende fährt schlechter behandelt wird. Der RLS Disponent kann dann sicher auch Berufserfahrung von 5 Jahren am Patienten nachweisen, nach dem er 5 Jahre am Stück oder länger "Telefonsanitäter" war. Der Rettungswachenleiter, der außer Dienstplananeinteilung und etwas OrgL Tätigkeit die letzten Jahre nichts an einem Patienten gemacht hat ebenso oder wie?! Ich sehe hier genug Gründe für eine Richterliche Überprüfung....


    Für mich zum Glück kein finanzielles Handicap. So wie ich hier einige einschätze, werde ich nicht der erste sein, der das tun wird. Man muss nur einen Fall rauskramen, wo der Mitarbeiter der Berufsfeuerwehr im Rahmen seiner Löschzugtätigkeit anerkannt bekommt. Hier ist ganz klar eine Option über "AGG" einen Einwurf zu machen.

    Der Inhalt des Textes, möchte keine Lehrmeinung vertreten er stellt eine rein persönliche Ansicht des Autors da. Die Nutzung ausserhalb des Forums ist nicht gestattet.
    * 150 Jahre Deutsches Rotes Kreuz, Aus Liebe zum Menschen * :rtw:

  • Man muss nur einen Fall rauskramen, wo der Mitarbeiter der Berufsfeuerwehr im Rahmen seiner Löschzugtätigkeit anerkannt bekommt. Hier ist ganz klar eine Option über "AGG" einen Einwurf zu machen.


    Also wenn du damit sagen und gerichtlich feststellen möchtest, dass alle Ehrenamtlichen schwul oder lesbisch sind, dann könnte es gerade so klappen.
    In den anderen Fällen wird es eher schwierig:
    Zitat:
    http://www.gesetze-im-internet.de/agg/BJNR189710006.html

    Zitat

    § 1 Ziel des Gesetzes
    Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.


    (Die Pointe musste einfach sein. :blush: )

  • Da MaMo ja auch aus der ehrenamtlichen Ecke schreibt, möchte ich das gleiche tun und etwas auf die Bremse treten. Mir ist auch nicht ganz klar, was das mit schlechter behandelt zu tun hat. Und mir ist dieser Einwurf schon etwas peinlich.

    We are the pilgrims, master; we shall go always a little further.

  • Ich behaupte nicht, dass das Gesetz fehlerfrei ist. Aber es ist ja nun nicht so, als dass es während des gesamten Gesetzgebungsprozesses nicht auch von Juristen begleitet worden wäre. Etwas Grundvertrauen habe ich daher schon, dass es keine solch handwerkliche Fehlleistung ist, wie hier gerade dargestellt wird. Und der Klageweg steht hierzulande jedem offen, der sich ungerecht von einem Gesetz behandelt fühlt. Wobei die Mehrheit der Leute, die laut ankündigen, den Klageweg beschreiten zu wollen, das niemals tun werden.


    MaMo


    Von einem Berufsverband erwarte ich, dass er die Interessen der hauptberuflich Beschäftigten in einem Berufsfeld vertritt. Das muss aber nicht gleichzeitig bedeuten, dass dadurch die Interessen derjenigen, die einen Beruf nicht hauptberuflich ausüben, nicht ebenfalls vertreten werden. Es kommt aber natürlich immer darauf an, welche Interessen der Einzelne hat, ob er sich durch einen Berufsverband gut vertreten fühlt oder eben nicht. Und nun ausgerechnet unserem Berufsverband vorzuwerfen, er hätte hier die Gunst der Stunde genutzt um das Ehrenamt weiter aus dem professionellen Rettungsdienst zu drängen, ist ja fast schon belustigend. Vielleicht liest du noch einmal die Stellungnahmen des DBRD durch. Dort wirst du lesen, dass sich unser Berufsverband dafür eingesetzt hat, einheitliche Übergangsregelungen festzulegen - unabhängig davon, ob ein Rettungsassistent ehren- oder hauptamtlich tätig war. Die Übergangsregelungen halte sogar ich persönlich für schlecht geregelt und das soll etwas heißen.
    Das fast regelmäßige, wöchentliche Fahren wird aber wohl künftig zu einem Problem werden ;-)

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Ich behaupte nicht, dass das Gesetz fehlerfrei ist. Aber es ist ja nun nicht so, als dass es während des gesamten
    Das fast regelmäßige, wöchentliche Fahren wird aber wohl künftig zu einem Problem werden ;-)


    Warum? Also ich war die letzten Monate, wenn man es auf einzelne Einsätze herunter bricht fast mehrfach die Woche als RettAss unterwegs :biggrin_1:

    Der Inhalt des Textes, möchte keine Lehrmeinung vertreten er stellt eine rein persönliche Ansicht des Autors da. Die Nutzung ausserhalb des Forums ist nicht gestattet.
    * 150 Jahre Deutsches Rotes Kreuz, Aus Liebe zum Menschen * :rtw:


  • Nö das macht nix, von daher trifft mich das nicht, ich habe ja auch meinen Punkt "Weltanschauung" bereits gefunden :thumbup:


    Faktisch kann man nicht mit verschiedenen Maßen messen, und das wird hier zwangsläufig passieren. Wenn der Gesetzgeber das hätte trennen wollen, hätte er anstatt 5 Jährige Berufserfahrung auch Stundenzahlen dazuschreiben können. Man kann ja jetzt schon streiten ab wann man nicht regelmäßige Berufserfahrung hat. 100% 75% 50% 25% Stelle?


    Der Berufsverband muss meiner Meinung auch an seine in Elternzeit befindlichen Kollegen denken, oder an die, die sich vorübergehend wo anders positioniert haben. Ist eine RettAss die bei einem Hausarzt Sprechstundenhilfe ist nun als RettAss beschäftigt? Auch wenn sie zusätzlich am WE noch Rettung fährt um mit Notfallpatienten regelmäßig in Kontakt zu bleiben?


    Ein Berufsverband ist für alle da, die den Beruf ausüben, und nicht nur für die, die ihn zum Broterwerb ausüben. Da sind sich die Weißkittel ehr treuer. Da hackt die eine Krähe der anderen kein Auge aus, aber in unserem Berufsstand ist es doch schon mehr als üblich die Grabenkriege schön anzuheizen!

    Der Inhalt des Textes, möchte keine Lehrmeinung vertreten er stellt eine rein persönliche Ansicht des Autors da. Die Nutzung ausserhalb des Forums ist nicht gestattet.
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  • Ich sehe das eigentlich relativ entspannt, wenn man sich bei der Interpretation gewisser Grundsätze bedient. Warum nicht analog der RettAss Stunden im Jahrespraktikum orientieren. Stundenzahl in 5 Jahren bei der eine Prozentzahl X (in die Luft gegriffen 60 %) auf Rettungsmittel der Notfallrettung absolviert worden sein müssen.
    Dann kommt man von einer unbestimmten Zeit hin zu einer definierten Zeit.


    Dabei ist es auch unerheblich ob Ehrenamt oder Hauptamt.

  • Ein Berufsverband hat für mich zu aller erst die Interessen derer zu vertreten die den Beruf hauptsächlich ausüben. Deshalb heißt es ja Berufsverband und nicht Berufs- und Hobbyverband. Dabei gehen nun mal die Interessen derer vor die das ganze als ihren Haupterwerb betreiben.


    Ansonsten wartet doch einfach ab wie sich das ganze entwickelt. Was bringt es jetzt Zeter und Mordio zu schreien über eine Regelung von der man noch gar nicht weiß wie sie umgesetzt wird. Ich könnte Wetten das alle Rettass mit mehr als 5 Jahren Berufserfahrung die Prüfung ohne Weiterbildung machen dürfen, egal ob Haupt-, Neben- oder sonstwieamt.