Sollte keines der beiden passieren, haben wir (so zumindest mein Verständnis der Thematik) weiterhin einen nicht rechts-konformen Unterschied in der Regelversorgung durch RettAss bzw. NotSan und es macht weiterhin jeder Ärztlicher Leiter Rettungsdienst was er will und kocht somit sein eigenes Süppchen bezüglich der Kompetenzengestaltung. (Ärztlicher Leiter, meines Erachtens nach, = Institution, welche teils willkürlich agieren kann und keinerlei Überprüfung unterliegt )
Und nochmal extra für dich: Das ist sicher ein wünschenswerter Prozess, kann und darf aber nicht das Ziel eines neuen Ausbildungsgesetzes sein. Denn zum einen ist es nicht das Thema, das ist die Ausbildung (Überraschung!) und zum anderen liegt es gar nicht so ohne weiteres in der Gesetzgebungskompetenz des Bundes.