Aktueller Stand der Novellierung | Notfallsanitätergesetz

  • ch den einen oder anderen RD Träger der in den letzten Wochen begriffen hat dass sein seitheriges "Geschäftsmodell Notfallrettung" so wie jetzt, in Zukunft nicht mehr funktionieren wird.


    Das ist jetzt natürlich nicht ein Thema von Morgen oder Übermorgen aber mit Sicherheit wird diese Überlegungen lauter sobald bei uns im Ländle die Kostenträger die ersten Kalkulationen der Kosten der Umstellung auf die Not San Ausbildung auf dem Tisch haben. Ebenso gibt es nun doch den einen oder anderen RD Träger der in den letzten Wochen begriffen hat dass sein seitheriges "Geschäftsmodell Notfallrettung" so wie jetzt, in Zukunft nicht mehr funktionieren wird.


    Gibt es zu diesen Aussagen Quellen? Ansonsten halte ich das einfach für Panik mache!

  • @Johannes:


    Ich sehe mich persönlich nicht als Pessimisten. Das RettDG von NRW bspw. ist soweit mir bekannt, was die Besatzungsqualifikationen angeht, eins der strengsten in D. Lediglich S-H ist mWn noch "härter". Aber wir haben eben auch Landesgesetze wo lediglich qualifiziertes Personal gefordert wird wie in Bayern, BaWü oder NDS. Auch in den Stadtstaaten wird jetzt nicht zwingend ein Grund herrschen Notärzte zu entlasten, da es genügend gibt bzw. in 5 Min. ein KH erreichbar ist. In Bayern erkennt man mMn auch sehr gut eine gewisse Handschrift im Gesetz, die, sagen wir mal, das BRK nicht unbedingt schlecht stellt. Wieso sollten also diese Länder plötzlich ihr Landesgesetz so abändern, dass, jetzt neben dem notwendigerweise zu ersetzenden RettAss, auch die anderen Qualifikationen verbessert werden sollen? Dazu gibt es aus deren Sicht doch überhaupt keinen Grund. Im Gegenteil. Mehr Qualifikation bedeutet mehr Gehalt, mehr Gehalt bedeutet höhere Belastung im Gesundheitssektor. Welcher Politiker will das?
    Ich glaube, dass hier zudem sicherlich auch noch das Argument des Kat-Schutzes ziehen wird, denn schließlich ist jeder Bürgermeister Vorsitzender seines DRK-Verbandes und ganz allgemein Ehrenamt zu beschneiden macht sich nicht gut bei Wahlen.
    Deshalb wird der NFS den RettAss ersetzen und vielleicht rudimentär hier oder da eine weitere Qualifikation in dem ein oder anderen Landesgesetz geändert werden. Aber die wirst du an einer Hand abzählen können.

  • Wir haben hier das gleiche Problem mit unseren EMTs. Man hat über 8 Jahre versuch so viele wie möglich zu motivieren sich zum Paramedic weiter zu bilden oder sie anderweitig los zu werden. Ein RA der sich nicht zum NFS weiterbildet (will oder kann) wird ein Dorn im Auge des AG sein, sollte alleine der NFS im RDGesetz stehen da der RA dann nur als RS eingesetzt werden kann aber als RA Gehalt bekommt. Da werden sich die AG schon was einfallen lassen.

  • Was wollt ihr denn, ist doch gut. Wird doch überall gefordert den NotSan besser als einen RettAss zu bezahlen, einfacher alles den RettAss das Gehalt zu kürzen geht es doch garnicht.... Ein Beruf der von denjenigen nicht akzeptiert wird die diesen aus üben sollen kann man eh direkt in Ablage P weg sortieren.

  • Ich denke, das die zukünftige Entwicklung im Rettungsdienst mit dem neuen Notfallsanitäter noch gar nicht abzusehen ist, da doch wesentliche gesetzliche Fragen noch gar nicht geklärt worden sind.


    Meine persönliche Meinung ist, das sich rein gar nichts ändern wird. Wenn die Vorstellungen der Berufsfeuerwehren sich durchsetzen, dürfte die Überleitung vom Rettungsassistent zum Notfallsanitäter für die meisten Kollegen nicht mehr das Problem sein. Dies bedeutet, das die Rettungsassistenten wohl schneller weg sind als in gedachten 30 Jahren. Derzeit scheint sich wohl der Gedankengang durchzusetzen, das in dieser Zeit der RettAss parallel zum Notfallsanitäter laufen wird. (zumind. in Bayern)


    Der Notfallsanitäter dürfte m. E. kaum Einfluß auf zukünftige Gehälter im Rettungsdienst nehmen. Dies dürfte sich eher danach richten, in wie weit der Rettungsdienst für die private Marktwirtschaft freigegeben wird.

  • Meine persönliche Meinung ist, das sich rein gar nichts ändern wird. Wenn die Vorstellungen der Berufsfeuerwehren sich durchsetzen, dürfte die Überleitung vom Rettungsassistent zum Notfallsanitäter für die meisten Kollegen nicht mehr das Problem sein. Dies bedeutet, das die Rettungsassistenten wohl schneller weg sind als in gedachten 30 Jahren. Derzeit scheint sich wohl der Gedankengang durchzusetzen, das in dieser Zeit der RettAss parallel zum Notfallsanitäter laufen wird. (zumind. in Bayern)



    Kannst hier ggf etwas konkreter werden? Bisher habe ich noch von keinen großartigen Vorstellungen oder Änderungen von den BFs gehört.
    Eigentlich dachte ich, das ich da ganz gut informiert bin :-P

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  • Kannst hier ggf etwas konkreter werden? Bisher habe ich noch von keinen großartigen Vorstellungen oder Änderungen von den BFs gehört.
    Eigentlich dachte ich, das ich da ganz gut informiert bin :-P


    Mir scheint, der Kollege will darauf hinauf, dass die Berufsfeuerwehren den Fortbildungsaufwand für die zukünftigen Notfallsanitäter scheuen und daher eine möglichst unkomplizierte Überleitung möchten. Diese könnte man dann auf alle Rettungsassistenten übertragen und schwupps! sind wir alle geadelt.

    Alle sagten: "Das geht nicht!". Dann kam einer, der wusste das nicht und hat es einfach gemacht.

  • Zitat

    und schwupps! sind wir alle geadelt.


    ...oder eben Neckermann-NFS. Wie man's eben sieht. Die Geschichte hat jedenfalls wenig Lehrreiches hinterlassen in den Köpfen der Verantwortlichen, denn sowas gab's schließlich in ähnlicher Form schon mal.

  • Eine Wertung des besagten Beitrages spare ich mir an dieser Stelle.


    Meine Meinung/ mein Wunschdenken ist und bleibt: harte Prüfung, Aussieben, Qualität sichern/schaffen!

    Alle sagten: "Das geht nicht!". Dann kam einer, der wusste das nicht und hat es einfach gemacht.

  • Kannst hier ggf etwas konkreter werden? Bisher habe ich noch von keinen großartigen Vorstellungen oder Änderungen von den BFs gehört.
    Eigentlich dachte ich, das ich da ganz gut informiert bin :-P

    Es ging um die Aussage, das Lehrinhalte des Rettungsassistenten beim Notfallsanitäter nicht mehr geprüft werden können (Überleitung) und um die Aussage, das identische Lehrinhalte in der Ausbildung zum Berufsfeuerwehrmann zeitlich bei der Ausbildung zum Notfallsanitäter anerkannt werden. (neueste Ausgabe Brandschutz). Tatsächlich denke ich, das die 3-jährige Ausbildung zum Notfallsanitäter für Berufsfeuerwehren, die im Rettungsdienst tätig sind ein echtes Problem darstellen. In wie weit diese Wünsche der BF Berücksichtigung finden werden, kann ich nicht sagen.


    Zitat


    Eine Wertung des besagten Beitrages spare ich mir an dieser Stelle.




    Meine Meinung/ mein Wunschdenken ist und bleibt: harte Prüfung, Aussieben, Qualität sichern/schaffen!

    Das sollte das Bestreben aller Verantwortlichen sein im Bezug auf die zukünftige Notfallsanitäterausbildung und anschließenden Prüfung und auch bei der Überleitung vom RA zum Notfallsanitäter. Einzig und allein ein fader Beigeschmack bleibt allerdings, obwohl ausbildungstechnisch so tatsächlich die Qualität des RFP erhöht würde, ändert sich trotzdem erstmal nicht viel im Bezug auf die jetztige Tätigkeit des Rettungsassistenten.

  • Davon ausgehend, dass das NotSanG und auch die APVo bereits verabschiedet ist, kann man sehr wohl absehen, in wie weit welchem Wunsch Rechnung getragen wird. Du kannst es im Wesentlichen sogar bereits nachlesen. Die Diskussion, die du da eröffnen möchtest, ist schon vor einiger Zeit geführt worden. Blätter im Thema mal zurück... :kaffee:

    Land zwischen den Meeren,
    vor dem sich sogar die Bäume verneigen,
    du bist der wahre Grund,
    warum Kompassnadeln nach Norden zeigen!

  • Sonderregeln, Ausnahmen oder Runderlasse folgen in der Regel eh nach dem ein Gesetz beschlossen wurde, also nach der Diskussion gerade bei den Feuerwehren ist das letzte Wort noch lange nicht gesprochen.

  • zumal die Berufsfeuerwehren bundesweit doch einen erheblichen Anteil am Rettungsdienst innehaben und somit die Interessen und Probleme von Berufsfeuerwehren wohl nicht ganz unberücksichtigt bleiben können.

  • Hallo,


    ich bin ganz neu hier. Ich interessiere mich für eine berufsbegleitende Weiterbildung zum NFS.
    Der NFS ist endlich mal eine dreijährige Berufsausbildung. Diese bringt doch den Rettungsdienst mal richtig nach vorne. Positiv zu werten.
    Wer die Chance bekommt diese Ausbildung in Kurzform zu absolvieren hat dann quasi schnell eine Berufsausbildung abgeschlossen. Finde ich positiv zu werten. Demnach wird NFS sicherlich auch im Gehalt über einem RettAss liegen. Dies ist auch wieder positv zu sehen, sprich es lohnt sich die Prüfung zu machen.
    Alles andere darunter hat immer den Status der "angelernten Tätigkeit" (RettAss,RS). Abgesehen von der Empfehlung der BÄK -Notkompetenz; Betonung auf Empfehlung macht es keinen Unterschied. Maßnahmen müssen in Theorie und Praxis erlernt und beherrscht werden. Zudem ist der rechtfertigende Notstand juristisch nicht als Regelfall anzusehen, wie es die BÄK tut. Alles in Fachliteratur zu lesen.
    Das Argument der RettAss ist teurer als der RS ist immer von Fall zu Fall zu betrachten. Ein RS mit paar Jahren Erfahrung und entsprechenden Zeitstufen hat mehr als ein frischer RettAss. Soweit ist das Gehalt nicht auseinander.


    Wichtig ist es doch gerade langjährige Mitarbeiter nicht vor den Kopf zu stoßen. Die Organisationen sollten in Einzelgesprächen mit dem Personal klären was sich der Mitarbeiter vorstellt und welche Möglichkeiten sich in der Orga ergeben.
    Weiterqualifikationen sollte der Arbeitgeber innerhalb der Arbeitszeit und auch die Kosten tragen. Es kann nicht sein, dass dem Mitarbeiter durch Gesetzesänderung weitere kosten entstehen. Vielleicht beruft sich der eine oder andere auf Besitzstandswahrung. Ich erinnere mich an ein Beispiel der Pflege. Der alte Lehrer für Pflegeberufe wird nicht mehr ausgebildet, da es nur noch studierte Pädagogen gibt. Die alten dürfen aber weiterhin ihren Job machen.
    Wie welches Fahrzeug besetzt wird ist ja noch nicht raus und auch in Ländern unterschiedlich.


    Grüße
    GuK

  • Hallo GuK, sehr schöner Beitrag...


    ...aber leider sind wir nicht im Land "Wünsch Dir was". Theorie und Praxis sind oftmals ein himmelweiter Unterschied. Und um das Ganze noch unübersichtlicher zu machen, wer weiß was nach der Verfassungsklage gegen das Notfallsanitätergesetz dann noch alles passiert, oder was geändert wird?


    ...die Personengruppe, die Rettungsassistenten und die zukünftigen Notfallsanitäter, die dieses Gesetz betrifft und die es irgendwann auch "Leben" müssen, haben halt am wenigsten bei der Kreierung des Gesetzes mitgewirkt.