Aktueller Stand der Novellierung | Notfallsanitätergesetz

  • Sollen wir uns hier mal auf eine Abkürzung für den potentiellen "Notfallsanitäter" einigen? Bisher gibt es schon mindestens drei verschiedene... ;)

    Nun, NFS ist doch schon vergeben (und NS nicht diskutabel). Wo kämen wir hin, wenn wir die selben Abkürzungen wie die Eidgenossen einführen würden? Sowas war noch nie da. Da könnte ja jeder kommen. :D

  • Sollen wir uns hier mal auf eine Abkürzung für den potentiellen "Notfallsanitäter" einigen? Bisher gibt es schon mindestens drei verschiedene... ;)


    Danke für den Post!


    Ja bitte!

    Alle sagten: "Das geht nicht!". Dann kam einer, der wusste das nicht und hat es einfach gemacht.

  • Liebe Kolleginnen und Kollegen,

    als Mitglied des DBRD-Vorstandes und als Rettungsassistent möchte ich mich nach den vielen Diskussionsbeiträgen, die wir sehr ernst nehmen, gerne ebenfalls äußern und damit versuchen, dem einen oder anderem Kollegen seine Ängste zunehmen. Es freut uns sehr, dass sich so viele Mitstreiter an der Diskussion beteiligen. Wir halten den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf als exzellent geeignet, um den zukünftigen Anforderungen an einen professionellen Rettungsdienst gerecht zu werden. Der DBRD vertritt die Auffassung, dass die jetzige Ausbildung der Rettungsassistenten keinesfalls zukunftsfähig ist und dass es unverantwortlich wäre, analog 1989 jeden Mitarbeiter einfach überzuleiten. Aus Sicht des Patienten wäre das nicht akzeptabel und das BMG hat eine solche Wiederholung von vornherein abgelehnt. Der DBRD hat sich seit seiner Gründung sehr stark für eine Novellierung stark gemacht. Wir waren bei allen Sitzungen der Expertengruppen vertreten und haben die Interessen des Berufstandes so gut es ging eingebracht. Bei über 30 verschiedenen Experten und Vertretern von diversen Standesorganisationen konnten wir nicht erwarten, dass immer alle Ansichten durchgesetzt werden konnten. Wenn man sich das DBRD Positionspapier zur Novellierung des RettAssG aus dem Jahr 2007 anschaut, dann finden sich die meisten Forderungen von uns jedoch wieder.

    1. Ausbildungsdauer 3 Jahre in alternierender Form
    2. Ausbildungsvergütung für alle Auszubildenden
    3. Klarer Kompetenzbereich
    4. Verantwortung für die Ausbildung liegt bei den Schulen
    5. Keine Überleitung ohne Prüfung
    6. Realschulabschluss oder Hauptschulabschluss mit abgeschlossener Berufsausbildung
    7. Deutlich höherer klinischer Ausbildungsanteil

    Diese Punkte sind für zukünftige Mitarbeiter im Rettungsdienst bedeutsam, denn nur ein attraktiver Beruf hält diese langfristig im Beruf. In den nächsten Jahren wird es u. a. aufgrund der demographischen Entwicklungen zu einem massiven Fachkräftemangel kommen. Dieser macht sich bereits jetzt schon bemerkbar. Die Bezahlung der jetzigen Kollegen ist unzureichend und Krankenhäuser buhlen um die Rettungsassistenten für die Bereiche Notaufnahme, Anästhesie und Intensivmedizin.
    Der vorliegende Referentenentwurf wird, sofern das Gesetzt so verabschiedet wird, zu einer deutlichen Aufwertung unseres Berufsstandes führen. Nach der Etablierung in den Landesrettungsdienstgesetzen wird dieses sicherlich auch auf das Lohngefüge Einfluss haben. Hier sind die Gewerkschaften gefordert. Längere Ausbildung, mehr Kompetenzen = mehr Gehalt.

    Das sollte jeden in diesem Beruf eigentlich freuen. Insofern sollte der Blick durchaus (wie auch von vielen hier im Forum geäußert) eher positiv sein, als negativ. Pessimismus ist immer ein schlechter Berater in allen Lebenslagen. Freuen Sie sich alle darüber, dass wir hoffentlich bald ein attraktives neues Berufsbild erhalten und schicken Sie uns gerne ihre Anregungen dazu. Ich persönlich bin jetzt seit 20 Jahren im Rettungsdienst tätig und setzte mich seit über 10 Jahren aktiv für eine Novellierung des RettAssG ein. So kurz waren wir noch nie davor und ich habe nie aufgehört zu hoffen und daran zuarbeiten, dass es kommen wird. In diesem Sinne appelliere ich an alle, unterstützen Sie diesen Weg und haben Sie weniger Ängste und Sorgen. Ich bin überzeugt, dass Sie alle mit entsprechender Vorbereitung auch die Prüfung zum Notfallsanitäter schaffen werden. Sprechen sie ihre Bundestagsabgeordneten in ihren Wahlkreisen an und werben sie für eine rasche Verabschiedung des Referentenentwurfs. Bringen sie sich mit positiven Ideen und Anregungen in den Prozess ein. Die neue angestrebte Berufsbezeichnung mag vielleicht nicht jeden auf den ersten Blick sofort begeistern aber wir werden uns daran gewöhnen. Im Übrigen ist der Ausbildungsinhalt wichtiger als die Berufsbezeichnung.

    In diesem Sinne
    Ihr Bernhard Gliwitzky
    (Vorstandsmitglied des Deutschen Berufsverbandes Rettungsdienst e.V.)

  • Ich bleibe dabei, ein Frischer RettAss wird es kaum schaffen innerhalb der Frist noch einmal 6 Monate zur Schule zu gehen und die nötigen mittel daf??r aufzubringen. Darüber verstehe ich nicht, wenn man doch gerade das vergangene überleiten als großes Problem ansieht, das ausgerechnet die RettAss welche gerade mal 200 Std. Schulbuldung haben wieder am besten gestellt werden. Wobei ein Absolvent der 1 Jahr Schule hinter sich hat und das Fachwissen mit Sicherheit am besten inne hat benachteiligt wird. Ich werde nicht müde wieder und wieder auf diesen Missstand hin zuweisen. Auch wenn es mich aufgrund meiner Berufserfahrung zum Glück nicht so hart trifft. Auch môchte ich wissen wie Fort-, Weiterbildungen und Schulungen mit Prüfungen anerkannt werden.

  • Ich bleibe dabei, ein Frischer RettAss wird es kaum schaffen innerhalb der Frist noch einmal 6 Monate zur Schule zu gehen und die nötigen mittel daf??r aufzubringen. Darüber verstehe ich nicht, wenn man doch gerade das vergangene überleiten als großes Problem ansieht, das ausgerechnet die RettAss welche gerade mal 200 Std. Schulbuldung haben wieder am besten gestellt werden. Wobei ein Absolvent der 1 Jahr Schule hinter sich hat und das Fachwissen mit Sicherheit am besten inne hat benachteiligt wird. Ich werde nicht müde wieder und wieder auf diesen Missstand hin zuweisen. Auch wenn es mich aufgrund meiner Berufserfahrung zum Glück nicht so hart trifft. Auch môchte ich wissen wie Fort-, Weiterbildungen und Schulungen mit Prüfungen anerkannt werden.


    :thumbup:

  • Du übersiehst eines Harun, die alten und neuen Kollegen machen am Ende die selbe Prüfung. Es ist eher anzunehmen, dass Kollegen, die länger im Dienst sind, sich das zusätzlich notwendige Wissen im Rahmen der persönlichen Fort- und Weiterbildung aneignen konnten. Sollte das nicht der Fall gewesen sein, werden sie erhebliche Probleme bekommen, die Prüfung zu bestehen und letztendlich vermutlich in vergleichbarem Umfang der eigenen Bildung nachgehen müssen oder eben Rettungsassistenten bleiben. Bei frischen Absolventen ist dies aufgrund der Kürze der Zeit doch kaum möglich. Wenn man die Ausbildung in ihrem Umfang erweitert, ist es nur schlüssig, dass man eben nicht sagen kann, dass ein frischer Schulabsolvent einfach nur eine Aufbauprüfung machen muss. Im übrigen bleibt es jedem freigestellt, direkt das vollständige Staatsexamen zu absolvieren, wenn er sich ohne Kurs für geeignet hält.


    Ansonsten sind deine geforderten Informationen wohl von den Durchführungsverordnungen abhängig. Ich gehe aber ehrlich gesagt davon aus, dass lediglich ein festgelegter Aufbaulehrgang anerkannt wird. Alles andere würde zum völligen Chaos führen. Wer soll denn am Ende beurteilen, welche Fortbildung wie weit als Stunde anerkannt werden kann? Welche Schule soll einen Kurs für 2 Monate, 3 Wochen und 3 Tage anbieten, weil zufällig jemand einen anerkennungsfähigen Wochenendkurs gemacht hat? Letztendlich kann jeder selbst entscheiden, ob er den Weg über die Ergänzungsprüfung wählt oder ob ihm die Kurse zuwider sind und er stattdessen einfach das Staatsexamen wählt. Damit ist doch jeder seines eigenen Glückes Henker. Die Lösung erinnert mich stark an das gegenwärtige Anerkennungsverfahren unserer geschätzten, eidgenössischen Nachbarn. Und ich finde das gut (aber verflucht teuer...)!


    PS: Ich selbst werde wohl auch von Ausgleichsmaßnahmen betroffen sein und freue mich bereits darauf.

    Land zwischen den Meeren,
    vor dem sich sogar die Bäume verneigen,
    du bist der wahre Grund,
    warum Kompassnadeln nach Norden zeigen!

  • Es ist eher anzunehmen, dass Kollegen, die länger im Dienst sind, sich das zusätzlich notwendige Wissen im Rahmen der persönlichen Fort- und Weiterbildung aneignen konnten.


    Bei allem Respekt und auch wenn das arrogant klingt, aber auf dr Wache ist es nicht mein Kollege mit 25 Jahren Berufserfahrung, der mir die EKG-Interpretation erläutert. Von physiologischen Grundlagen und teilweise auch bis hin zu Anatomiekenntnissen mal ganz zu schweigen.
    Einzig Einsatzerfahrungen können hier vorgewiesen werden aber die, so sehe ich es zumindest, sind jetzt nicht unbedingt die Art von Wissen um die es bei der Novellierung dreht um eine solidere Basis zu erreichen.
    Ich warte diesen Punkt gelassen ab, glaube sogar, dass es hier Klagen geben wird weil der Gleichstellungsgrundsatz verletzt wird o.ä.. Wir werden sehen. Grundsätzlich jedoch find ich die Novellierung sehr gelungen.

  • Sollte das nicht der Fall gewesen sein, werden sie erhebliche Probleme bekommen, die Prüfung zu bestehen und letztendlich vermutlich in vergleichbarem Umfang der eigenen Bildung nachgehen müssen oder eben Rettungsassistenten bleiben.


    Hättest du den nächsten Satz gelesen, hättest du doch nur noch den nächsten Satz gelesen...

    Land zwischen den Meeren,
    vor dem sich sogar die Bäume verneigen,
    du bist der wahre Grund,
    warum Kompassnadeln nach Norden zeigen!

  • Den habe ich gelesen und es macht es nicht besser. Wieso machen nicht alle einen Aufbaulehrgang? Damit hättest du beide Probleme gelöst.

  • Bei frischen Absolventen ist dies aufgrund der Kürze der Zeit doch kaum möglich. Wenn man die Ausbildung in ihrem Umfang erweitert, ist es nur schlüssig, dass man eben nicht sagen kann, dass ein frischer Schulabsolvent einfach nur eine Aufbauprüfung machen muss. Im übrigen bleibt es jedem freigestellt, direkt das vollständige Staatsexamen zu absolvieren, wenn er sich ohne Kurs für geeignet hält.

    Land zwischen den Meeren,
    vor dem sich sogar die Bäume verneigen,
    du bist der wahre Grund,
    warum Kompassnadeln nach Norden zeigen!

  • Sollen wir uns hier mal auf eine Abkürzung für den potentiellen "Notfallsanitäter" einigen? Bisher gibt es schon mindestens drei verschiedene...


    Die offizielle Abkürzung "NotSan" ergibt sich aus dem Referentenentwurf.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Ich schließe mich Monschi und Harun in großen Teilen an!


    Ich kann es mir finanziell nicht leisten (sofern es sich hierbei um einen Vollzeitlehrgang handelt) nochmal 6 Monate zur Schule zu gehen und ich glaube, dass dies viele vor Probleme stellen wird. Dem sollte meiner Meinung nach in welcher Form auch immer Rechnung getragen werden.


    Und wenn sich die Überleitungsprüfung inhaltlich nicht vom Staatsexamen unterscheidet, verstehe ich nicht wieso hier dann dazwischen explizit differenziert wird.


    Sonst finde ich das Gesetz wie schon gesagt gelungen!


  • 1. Ausbildungsdauer 3 Jahre in alternierender Form
    ...
    5. Keine Überleitung ohne Prüfung


    Punkt 1 und Punkt 5 könnten noch interessant werden im Bezug auf Feuerwehren die im Rettungsdienst eingebunden sind. Erst recht mit der begrenzten Überleitungszeit.



    Längere Ausbildung, mehr Kompetenzen = mehr Gehalt.


    Ich bin jetzt schon auf die Reaktionen auf diesen Entwurf seitens der Arbeitgeber gespannt.

  • Ich bin überzeugt, dass Sie alle mit entsprechender Vorbereitung auch die Prüfung zum Notfallsanitäter schaffen werden.


    Sehr geehrter Herr Gliwitzky,


    mir ist natürlich klar, dass ein solcher Satz in einer Erklärung an die (Fach-)Öffentlichkeit nicht fehlen darf. Vielleicht gestatten Sie mir als einem der nicht Betroffenen aber eine Anmerkung dazu: Wenn die Änderung des rechtlichen Status quo irgendeine spürbare Veränderung in der Lebenswirklichkeit haben soll, erscheint ausgeschlossen, dass jeder, der heute Rettungsassistent ist, irgendwann einmal Notfallsanitäter sein kann. Im Grunde genommen ist dies auch jedem derjenigen klar, die das Rettungswesen ein wenig kennen.


    Genau da liegt - das habe ich schon früher gesagt, deshalb kann ich es hier wiederholen - der springende Punkt. Der vom Referentenentwurf vorgesehene Weg kann nicht jeden mitnehmen und infolgedessen in den Rettungsdienstgesetzen der Länder nur mit ausreichenden Übergangsfristen bewältigt werden (zumal eine Reihe von Ausbildungsstätten wegfallen dürfte, weil Schulen und Lehrrettungswachen die Anforderungen nicht erfüllen können und Arbeitgeber sich die Einstellung von Auszubildenden überlegen werden, aber eine solche Marktbereinigung ist ja durchaus diskutabel). Es sei denn, man hält die Maßstäbe in überschaubaren Grenzen - entweder die Maßstäbe des Notfallsanitäters insgesamt oder die Maßstäbe der Ergänzungsprüfung.


    Was den klaren Kompetenzbereich angeht, habe ich meine - rechtlichen - Bedenken weiter oben schon formuliert. Ich glaube nicht, dass der Entwurf in der Beziehung mehr Klarheit schafft, allenfalls ein besseres Gefühl. Aber vielleicht vergeht dieser Eindruck noch, und außerdem ist ein Ausbildungsgesetz ja ohnehin nicht der richtige Ort, um diese Frage zu regeln. So gesehen kann man dem Referentenentwurf keinen Vorwurf machen.


    Mit freundlichen Grüßen

  • Ich kann es mir finanziell nicht leisten (sofern es sich hierbei um einen Vollzeitlehrgang handelt) nochmal 6 Monate zur Schule zu gehen und ich glaube, dass dies viele vor Probleme stellen wird. Dem sollte meiner Meinung nach in welcher Form auch immer Rechnung getragen werden.


    Wie sollte diese Problem gelöst werden?
    Nur sagen so ist doof, bringt uns hier nicht weiter. Mach doch mal einen praktikablen Vorschlag.

  • Der derzeitige RettAss wird ja früher oder später zur Zweitbesatzung degradiert werden auf RTW und NEF.


    Wer also eine Zukunft im RD haben möchte wird um eine Prüfung nicht umhin kommen.


    Ich sehe das mit dem Aufbaulehrgang genau wie Daniel21 sehr kritisch.


    Da kommen mal schnell 7500-15000 Euro Lohnausfall plus Lehrgangskosten zusammen.


    Wer soll das bezahlen?
    Wie soll man bei der derzeitigen Personalsituation überhaupt frei bekommen? Kündigen?


    Und dann noch die Frage: Viele RettAss werden erst einmal als RS angestellt. Zählt diese Zeit dann schon zur geforderten 5 jährigen RettAss-Tätigkeit?


    Es steht ja auch nichts von Vollzeitstelle/Hauptberuflich/Ehrenamtlich.
    Wenn ein RettAss also seit 10 Jahren ehrenamtlich 1 Wochenende im Monat tätig ist, muss er nicht zum Aufbaulehrgang, der Kollege mit einer 4 jährigen Berufserfahrung in einer Vollzeitstelle schon?


    Na da wirds noch einiges zu streiten geben.


    Bis wann ist denn ein realistischer Horizont, dass das Gesetz dann mal in Kraft treten wird? Sind schon Lesungen im Bundestag angesetzt? Soll das noch 2012 durchgepeitscht werden?

  • Bin mal gespannt, was die Berufsfeuerwehren für eine Extrawurst bekommen werden.

    nicht nur die BF's eher alle Feuerwehren. Sollte der Entwurf so umgesetzt werden, hätten alle Feuerwehren riesige Probleme, und würden aus dem RD ausscheiden, da bin ich mir völlig sicher. In NRW derzeitig undenkbar. 5jahre übergangsfrist würde dann nicht mal reichen, genügend neue NotSanis auszubilden, um die frei werdenden Stellen zu besetzen. Da wird bestimmt noch korrigierend eingegriffen