Aktueller Stand der Novellierung | Notfallsanitätergesetz

  • Zum Einsatz im RD haben wir doch laut Jugendarbeitsschutzgesetz ein Mindestalter von 18 Jahren (§22, 1 1.-3.).


    Das ist in der Tat ein Problem. Derzeit geht der Gesetzesentwurf wohl davon aus, dass durch die Strukturierung der Ausbildung Abhilfe geschaffen werden kann.

  • Das würde dann bedeuten, dass man Azubis in den ersten zwei Jahren nur auf der Schule und im Krankentransport einsetzt, wo die Risiken überschaubar sind. Dann hätte der Azubi im dritten Jahr zum ersten Mal einen richtigen Eindruck von dem Beruf, den er den Rest seines Lebens ausüben will.
    Ich denke eher, das Problem wurde schlicht und ergreifend übersehen...

  • Ich bin nun mal intensivst durch das Jugendarbeitsschutzgesetz gerast...
    In der Tat ist dort zunächst immerzu von "Beschäftigung" die Rede.
    Das bedeutet in meinen Augen im Rahmen der Berufsausübung.
    Im Rahmen der Ausbildung gelten bestimmte Abschnitte aber nicht, oder??? (JURISTEN HER!!!)
    Da heisst es nämlich weiter:

    (2) Absatz 1 Nr. 3 bis 7 gilt nicht für die Beschäftigung Jugendlicher, soweit

    1. dies zur Erreichung ihres Ausbildungszieles erforderlich ist,

    2. ihr Schutz durch die Aufsicht eines Fachkundigen gewährleistet ist
    Sollte das nicht ausreichen um den Azubi NS im Rahmen der Ausbildung auch in Rettungsdienst und Klinik einzusetzen??


    Bitte um eine fundierte juristische Bewertung. :)


  • Das ist in der Tat ein Problem. Derzeit geht der Gesetzesentwurf wohl davon aus, dass durch die Strukturierung der Ausbildung Abhilfe geschaffen werden kann.

    Entschuldige, Schmunzel, aber das verstehe ich nicht.
    Inwieweit kann durch die strukturierung der Ausbildung hier das Jugendarbeitsschutzgesetz entschärft werden?

  • Ich stelle mir die Frage, wie es nun weitergeht mit den Rettungshelfern und Rettungssanitätern, egal ob ehrenamtlich oder hauptberuflich. Wie siehts mit denen aus? Dürfen sie weiterhin so arbeiten wie im Moment? Darf der RS noch RTW und der RH noch KTW fahren? Inwiefern äußert sich der neue Entwurf zu diesem Thema? (Bitte nicht köpfen, wenn die Frage bereits gestellt wurde.)

  • Was hat den die physische und psychische Leistungsfähigkeit mit dem Fahren zu tun? Auch sittlichen Gefahren kann man jederzeit ausgesetzt werden. Und diese beiden Punkte gelten auch für jugendliche unter Aufsicht im Zuge der Ausbildung. Da man vor erreichen des Einsatzortes beides nicht beurteilen kann, ist der Einsatz von jugendlichen Im RD ein no-go.
    So hab ich's jedenfalls gelernt und es leuchtet mir auch ein.

    Do hemmer anenonner vorbei gschwätzt!
    Die fehlende Altersbeschränkung ist dem DBRD auch aufgefallen - im Interview wird dies mit der nicht-Tätigkeit als Fahrer begründet, was sich mir auch nicht direkt erschließt.
    Ich wollte damit nicht meine eigene Betrachtungsweise widergeben!

  • Ich stelle mir die Frage, wie es nun weitergeht mit den Rettungshelfern und Rettungssanitätern, egal ob ehrenamtlich oder hauptberuflich. Wie siehts mit denen aus? Dürfen sie weiterhin so arbeiten wie im Moment? Darf der RS noch RTW und der RH noch KTW fahren? Inwiefern äußert sich der neue Entwurf zu diesem Thema? (Bitte nicht köpfen, wenn die Frage bereits gestellt wurde.)

    Die Besetzung der Rettungsmittel ist nicht Gegenstand des Berufsgesetzes sondern der Landesrettungsdienstgesetze.
    Insofern wird auf diese Frage im Entwurf überhaupt nicht eingegangen.
    Sollten die Landesrettungsdienstgesetze im Zuge der Einführung des NotSanG geändert werden und dort weiterhin die "geeignete Person" gefordert sein, können m.E. RS / RA auch weiterhin als Fahrer im RD /KTP eingesetzt werden.


  • Genau, die Ausnahmen gelten für die Nr 3-7. Das Problem sind Nr 1+2. Dafür gibt es auch für die Ausbildung keine Ausnahmen.
    Für den Einsatz in der Klinik sehe ich keine Probleme. Aber Rettungsdienst wir schwierig. Da ein Einsatz dort aber zwingend auch als Praktikum am Anfang der Ausbildung stehen sollte, damit man noch "die Reissleine" ziehen kann, sollte das doch nicht der richtige Job sein.

  • Entschuldige, Schmunzel, aber das verstehe ich nicht.
    Inwieweit kann durch die strukturierung der Ausbildung hier das Jugendarbeitsschutzgesetz entschärft werden?


    Auch eine gute Frage, aber was dem Gesetzgeber so durch den Kopf geht, weiß ich auch nicht...

  • Hallo,


    gibt es schon Reaktionen von Berufsfeuerwehren auf diesen Gesetzentwurf? Auf die kommen dann ja doch Probleme zu, wenn weiterhin jeder NotSan (statt RA) werden soll und die Leute mal eben drei Jahre ausgebildet werden müssen?!

  • Hallo,


    gibt es schon Reaktionen von Berufsfeuerwehren auf diesen Gesetzentwurf? Auf die kommen dann ja doch Probleme zu, wenn weiterhin jeder NotSan (statt RA) werden soll und die Leute mal eben drei Jahre ausgebildet werden müssen?!

    Persönlich habe ich da noch nichts gelesen, aber wirklich glücklich werden die Herren Branddirektoren mit einer Novellierung wohl weniger sein.

  • Die Stellungnahmen des Deutschen Berufsverbands Rettungsdienst e.V. (DBRD) [Link] sowie der ver.di-Landesfachkommission Rheinland-Pfalz zum Referentenentwurf:

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Zitat

    Stellungnahme
    des Deutschen Berufsverbandes Rettungsdienst e.V. (DBRD) zum Referentenentwurf über den Beruf der Notfallsanitäter (NotSanG)


    2. Überleitung § 28
    Wir sind, wie im Entwurf klar formuliert, der Auffassung, dass eine generelle Überleitung der Rettungsassistenten zum Notfallsanitäter ohne Prüfung und ggf. zusätzlicher Ausbildung nicht sinnvoll ist. Wir sprechen uns aber für eine einheitliche Regelung aus, die unabhängig der jeweiligen Berufserfahrung, Weiterqualifizierung und sonstiger Eignung ist.

    Gibt es zum Vorschlag "einheitliche Regelung" schon eine Idee wie diese aussehen könnte?


    Gruß

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • ...zumal die Ver.di hier ja nicht ganz unrecht hat mit ihrer Meinung zu der Überleitung:

    Zitat

    Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft begrüßt grundsätzlich die recht umfassende
    Definition der Ausbildungsziele, die damit gleichzeitig eine gute Beschreibung der
    Tätigkeit darstellt. Diese Tätigkeitsbeschreibung trifft jedoch auf heute tätige
    Rettungsassistenten ebenfalls vollumfänglich zu. Sie enthält nichts Neues.

    woraus der Überleitungsvorschlag der Ver.di dann resultiert:

    Was sagt die DBRD denn dazu? Gemäß den getätigten Aussagen dürfte dieser Vorschlag nicht ganz im Sinne des DBRD sein, wobei die von der Ver.di angesprochenen Probleme durchaus mit der Novellierung vorhanden wären.

  • Moin Moin!


    Mein Wissensstand zu diesem Thema ist, dass RettAss die länger als 5 Jahre als dieser tätig sind, auf Antrag "nur" eine Prüfung ablegen müssen, RettAss die länger als drei Jahre als dieser tätig sind, eine drei monatige Schulung machen müssen mit anschließender Prüfung, alle anderen müssen ein halbes Jahr die Schulbank drücken mit anschließender Prüfung. Danach dürfen sie sich Notfallsanitäter schimpfen lassen. Zu beachten ist, das man aber nur 5 jahre zeit hat ab beginn des neuen Gesetzes, solch einen Antrag zu stellen um die Anerkennung zum Notfallsani zu bekommen. Danach kann man seine Ausbildung als RettAss nicht mehr anrechnen lassen und müsste die komplette Ausbildung machen. ..... Diese Info hab ich aus sicherer Quelle des DBRD. Wie gesagt...gestern erst darüber geredet! ;)

  • @Verdi:
    Oh Gott, lesen die sich auch Ihre Stellungnahmen vorher durch, bevor Sie die absenden. Die Art und Weise wie die Kollegen ihre Stellungnahme formulieren ist doch recht ungewöhnlich. Das sie hier wieder eine Überleitung ohne Prüfung fordern, mag vielleicht im Sinne einiger Mitarbeiter sein, bestimmt aber nicht im Sinne der Professionalisierung.


    @DBRD: finde ich gelungen.

  • ...zumal die Ver.di hier ja nicht ganz unrecht hat mit ihrer Meinung zu der Überleitung:


    @ Mültom ist das wirklich so? Wenn "ALLE" sich weiter gebildet haben, dann sollte die Ergänzungsprüfung ja wirklich nur Formsache sein?


    Zitat

    woraus der Überleitungsvorschlag der Ver.di dann resultiert:

    Was sagt die DBRD denn dazu? Gemäß den getätigten Aussagen dürfte dieser Vorschlag nicht ganz im Sinne des DBRD sein, wobei die von der Ver.di angesprochenen Probleme durchaus mit der Novellierung vorhanden wären.


    @ Mültom: Probleme entstehen nur für RettAss die nicht willens sind Ihr täglich angewendetes Wissen unter Beweis zustellen. Der Vorschlag wiederholt den Fehler von 89, da bei der Formulierung "als solcher beschäftigt" oder "5000h" faktisch wieder alle übergeleitet werden sollen.
    Für mich fraglich wie Bestandsschutz und pfälzische Bequemlichkeit die Qualität oder Attraktivität des RD verbessern sollen??? Zum Rest später mehr.

    "Wer einen Fehler begeht, ohne dessen Ursache zu beheben, hat schon einen zweiten gemacht!" Sinngemäß nach Konfuzius (551 - 479 B.C.)

  • Ich frage mich gerade, welche Vorstellungen Verdi eigentlich hatte ?


    Angeblich ist der Entwurf unter ihren Erwartungen, anderseits möchten sie die Voraussetzungen für die Erlangung der Berufsbezeichnung senken, womit der "Neckermann-Sanitäter" wieder geschaffen wurde.

    Bleibt zu hoffen, das das Verdischreiben weniger gewichtet wird, als die Stellungnahme des DBRD.