Aktueller Stand der Novellierung | Notfallsanitätergesetz

  • Das Argument ist, dass "solche" invasiven Maßnahmen, wie sie in der angesprochenen Fortbildung behandelt werden (chirurgische Maßnahmen wie Thoraxdrainage, Koniotomie, ZVK-Anlage) selbst nach Abschluss eines Medizinstudium nicht beherrscht werden und man "solche" Maßnahmen deshalb nicht auf Notfallsanitäter übertragen dürfe. Es fordert aber überhaupt niemand, diese angesprochenen Maßnahmen durch Notfallsanitäter durchführen zu lassen.

    What I cannot create, I do not understand. (Richard Feynman)


    Mein Name ist Hans, das L steht für Gefahr.

  • Das Argument ist, dass "solche" invasiven Maßnahmen, wie sie in der angesprochenen Fortbildung behandelt werden (chirurgische Maßnahmen wie Thoraxdrainage, Koniotomie, ZVK-Anlage) selbst nach Abschluss eines Medizinstudium nicht beherrscht werden und man "solche" Maßnahmen deshalb nicht auf Notfallsanitäter übertragen dürfe.


    Ich nehme an, wir sind darüber einig, dass das stimmt.


    Es fordert aber überhaupt niemand, diese angesprochenen Maßnahmen durch Notfallsanitäter durchführen zu lassen.


    Wie gesagt: Eine sehr stark verbreitete Lesart schreibt dem Gesetzentwurf aber die Möglichkeit zu, dass solche Maßnahmen von Notfallsanitätern durchgeführt werden können. Wenn man dieser Lesart folgt, ist es konsequent, darauf hinzuweisen, dass die Tür zu weit aufgemacht wird.

  • Es fordert aber überhaupt niemand, diese angesprochenen Maßnahmen durch Notfallsanitäter durchführen zu lassen.


    Naja, eine (und nein, nicht nur bei ärztlichen Verbänden!) Leseart des Gesetzes ist scheinbar, das mit diesem Gesetz die Tür in diese Richtung aufgestossen wird.

    "We are the Pilgrims, master; we shall go
    Always a little further: it may be
    Beyond that last blue mountain barred with snow,
    Across that angry or that glimmering sea,


    White on a throne or guarded in a cave
    There lives a prophet who can understand
    Why men were born: but surely we are brave,
    Who take the Golden Road to Samarkand."


    James Elroy Flecker


  • Ich nehme an, wir sind darüber einig, dass das stimmt.

    Definitiv. Das habe ich glaube ich (nicht nur) in den letzten Tagen auch oft genug betont.


    Es ist sicher legitim, darauf hinzuweisen, dass man das Gesetz auch in diese Richtung interpretieren kann. Mich stört aber die Art und Weise, wie das geschieht - statt sachlich zu argumentieren wird in vielen (nicht allen) Pressemitteilungen so getan, als sei die Übertragung dieser Maßnahmen auf Notfallsanitäter das erklärte Ziel. Das kann ich beim besten Willen nicht erkennen, ich finde aus dem Curriculumsentwurf in Verbindung mit der Begründung des Gesetzesentwurfs lässt sich die angestrebte Richtung gut erkennen. Eine sachliche Diskussion, so wie in diesem Thread, ist alles was ich möchte. Man kann doch auch kritisieren, ohne mit Albtraumszenarien Stimmung zu machen.

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  • In irgend einer anderer Stellungnahme wurd fast wortwörtlich schon mal gleiches behauptet.


    Leider hat bisher wohl keiner laut genug Inhaltlich widersprochen:


    Daher finde ich den Ansatz von Madde gut sich jetzt auch Inhaltlich in mit den Stellungnahmen auseinanderzusetzen.


    "Eine Schule für Notfallsanitäter erfordere ebenso eine ärztliche Leitung wie auch in anderen Gesundheitsberufen üblich"
    Krankenpflegeschulen können seit 1985 eben nicht mehr alleine von einem Arzt geleitet werden. Einzelleitung nur durch Pflegekraft möglich. Dies war der Beginn der Akademisierung der Pflege (Quelle Pitz A (2006) Was darf Medizinpersonal? Marburg: Tectum-Verlag)

    "Wer einen Fehler begeht, ohne dessen Ursache zu beheben, hat schon einen zweiten gemacht!" Sinngemäß nach Konfuzius (551 - 479 B.C.)

  • LFX


    Kennst Du eine Krankenpflegeschule, in der es keinen verantwortlichen (oder zuständigen) Arzt im Leitungsgremium gibt? Zudem spricht die Stellungnahme von "üblich", und nicht von "vorgschrieben". Zudem kann nicht auf der einen Seite eine Akademisierung des eigenen Berufes zur Qualitätssicherung wünschen, aber dann die höchste akademische Instanz im Gesundheitswesen für nicht notwendig erachten. Das ist in meinen Augen ein Widerspruch.

  • höchste akademische Instanz im Gesundheitswesen


    Du meinst vermutlich, dass die Ärzte die höchste Ausbildung in Sachen Medizin genossen haben. Akademische Ausbildungen im Gesundheitswesen (bis hin zu Promotionen/Habilitationen) gibt es auch abseits des Dr. med., dafür ist der Bereich "Gesundheitswesen" viel zu weit gefasst. Er beinhaltet Beschäftigungsfelder für u.a. Ökonomen, Betriebswirte, Mediziner, Juristen, Psychologen u.v.m., welche sich sicher nicht als unterhalb der Mediziner angesiedelte Akademiker verstanden wissen möchten.

  • ... zuständigen) Arzt im Leitungsgremium...


    Die Ärztliche Leitung der Notfallsanitäterschule im Gesetzgebungsverfahren zu fordern ist nicht identisch mit dem dem beratenden Arzt im Leitungsgremium oder Prüfungsausschuss. Im Prüfungsausschuss ist er im Entwurf ja äquivalent zum KrPflG ja ausdrücklich vorgesehen.


    Ein Blick in Krankenpflegegesetz, Hebammengesetz oder Altenpflegegesetz - entkräftet den Verweis auf die anderen Gesundheitsfachberufe.


    Sicher hatten die Ärzte historisch gesehen einen großen Einfluss auf die Normierung / Ausbildung der Gesundheitsfachberufe
    - dies hat jedoch z.B. für die Pflege 1985 und 2003 mit dem Aufwertung des Lehrgebiets der Pflege und Pädagogik deren Akademisierung in Gang gesetzt.
    Dein Anspruch die höchste akademische Instanz im gesamten Gesundheitswesen zu bleiben, wird durch zunehmender Spezialisierung erschwert. Hier könnte der Facharzt für Notfallmedizin oder M.A. Medizinpädagogik weiterhelfen um im Rettungsdienst als 2% des Gesundheitswesen, aber eben auch der Daseinsvorsorge / Gefahrenabwehr zu bestehen. Die Tätigkeit / Ausbildung zum NFS ist ein Querschnitt aus Pädagogik, Technik, Taktik, Recht, Psychologie, ... und Medizin.


    Warum sollte Deiner Meinung nach die hauptberuflich Schuleilleitung durch einen Arzt ins Gesetz (abweichend zu Gesundheitsfachberufen)
    oder ist hierfür nicht ein Studium der (Berufs-)Pädagogik optimal aufbauend auf Erfahrung im Einsatz als RS/RA/NFS oder gerne auch NA noch besser geeignet?

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  • Die Schulleitung muß nicht zwingend durch einen Arzt erfolgen. Es muß lediglich einen verantwortlichen und zuständigen Arzt geben, der die Qualität der medizinischen Ausbildung überwacht. Ich denke, daß es letztendlich auch so vom Gesetzgeber gemeint ist. Wie man ihn nennt, ist eine andere Sache. Hier sollte man wie so oft bei Gesetzen oder Verordnungen weniger im genauen Wortlaut, als in der Intention nach dem Sinn suchen.

  • Eben diesen Arzt braucht man. Und eine Begründung für diesen sehe ich gerade beim zukünftigen NFS besonders. Muss da LFX etwas widersprechen, der NFS besteht zum allergrößten Teil erstmal aus Medizin und einem kleinen Teil Einsatztaktik und Technik. Pädagogische Kenntnisse sind zwar wichtig, jedoch halte ich die Grundqualifikation im medizinischen Bereich für wichtiger.


    VG

  • Eben diesen Arzt braucht man. Und eine Begründung für diesen sehe ich gerade beim zukünftigen NFS besonders. Muss da LFX etwas widersprechen, der NFS besteht zum allergrößten Teil erstmal aus Medizin und einem kleinen Teil Einsatztaktik und Technik. Pädagogische Kenntnisse sind zwar wichtig, jedoch halte ich die Grundqualifikation im medizinischen Bereich für wichtiger.


    VG


    Für den Schüler haben wir da keinen großen Widerspruch.
    Beim Schulleiter sehe ich doch die Organisation der Lehre / Pädagogik an erster Stelle, selbstverständlich das man sich dort entsprechen beraten lässt.


    @Ani und RS200 - Dies ist aber mit dem §5 Abs. 3 des Entwurfs ausreichen geregelt:


    Schulen werden anerkannt, wenn sie folgende Mindestanforderungen erfüllen:
    1. Hauptberufliche Leitung der Schule durch eine entsprechend qualifizierte Fachkraft mit einer abgeschlossenen Hochschulausbildung,
    2. Nachweis einer im Verhältnis zur Zahl der Ausbildungsplätze ausreichenden Zahl fachlich und pädagogisch qualifizierter Lehrkräfte mit entsprechender, abgeschlossener Hochschulausbildung für den theoretischen und praktischen Unterricht


    Das ist identisch mit der KrPflG und mehr als im RettAssG, trotzdem lassen RA/Pflege- Schulen selbstverständlich Ärzte beraten/unterrichten/prüfen.
    Was außer politischer Rhetorik ist dann die Aussage oder das Ziel des zitierten Satzes?

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  • Was außer politischer Rhetorik ist dann die Aussage oder das Ziel des zitierten Satzes?


    Aus meiner Sicht habe ich die Antwort auf diese Frage in meinen vorherigen Postings gegeben. Es geht um die medizinische Qualität in der Ausbildung.

  • Ich finde die Idee eine vernünftige Leitungsstruktur festzuschreiben gar nicht verkehrt, das kann später Wildwuchs verhindern. Dazu gehört für mich auch ein Arzt ins Leitungsteam. Allerdings nicht als entgültig entscheidende Instanz, sprich nicht als Schulleiter sondern als gleichberechtigtes Mitglied im Leitungsteam. Organisatorische und pädagogische Aspekte haben in einer Ausbildung keinen geringeren Stellenwert als der fachliche Inhalt. Der Inhalt kann so toll sein wie er will, wenn er schlecht vermittelt wird und es organisatorisch gar nicht zu leisten ist, dann ist der Nutzen für den Schüler gering. Daher braucht es ein Leitungsteam mit Spezialisierungen, zu denen auch der medizinischer Leiter in Form eines Arztes gehört. Über das Leitungsteam gehört allerdings die Instanz des Schulleiters, der die Entscheidungen trifft, das sollte nicht unbedingt der Arzt sein. Anders habe ich es bislang aber auch noch nicht erlebt...

    Land zwischen den Meeren,
    vor dem sich sogar die Bäume verneigen,
    du bist der wahre Grund,
    warum Kompassnadeln nach Norden zeigen!

  • Hi möchte mich mal mit einer Frage in die Diskussion einmischen.
    Da ja mitlerweile eine Anhörung war und, eine fast schon unüberschaubare Anzahl, von Stellungsnahmen erschienen, gibt es schon Signale aus dem BMI wie es weitergeht?
    Ist schon bekannt, ob Ideen der "Lobbyisten" eingearbeitet werden? Wenn ja, welche?


    Irgendwo las ich mal was von einem Zeitplan. Danach soll der Gesetzesentwurf schon im Herbst eingebracht werden, im nächsten Frühjahr die dazu anstehenden Verordnungen (APO usw.), sodas alles zum 1.1.2014 starten kann. Ist da was dran?


    Fragen über Fragen:-)

  • Hallo Christian,


    zunächst einmal herzlich willkommen! Offizielle Verlautbarungen des BMG gibt es in dieser Hinsicht nicht. Auf inoffiziellen Kanälen ist immer mal wieder zu hören, dass es wohl nicht mehr zu gravierenden Änderungen des Entwurfes kommen soll. Was dann im weiteren Gesetzgebungsverfahren passiert, bleibt abzuwarten.


    Der von Dir dargestellte Zeitplan ist nach derzeitigem Stand der Dinge realistisch.

  • Meine Information dazu (aus "gut unterrichteten Kreisen" der Expertenkommission*) deckt sich mit denen Shavakurs.


    Das BMG sieht keine Notwendigkeit weitgehender Änderungen, lediglich einige Passagen sollen konkretisiert werden.
    Verabschiedung zum 1.1.2013.
    Ab dann auch Ausarbeitung der APrVO durch eine Expertenrunde.
    Inkrafttreten geplant zum 1.1.2014



    * natürlich kann und werde ich meine Quelle nicht preisgeben. Es handelt sich jedoch um ein hochrangiges Mitglied der HiOrgs, welches diese Information im Rahmen eines Treffens im BMG erhielt.

  • Es handelt sich hierbei übrigens um den zweiten Anlauf. Eigentlich sollte der Entwurf bereits im letzten Monat im Kabinett sein, wurde dann jedoch zurückgestellt.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.