Aktueller Stand der Novellierung | Notfallsanitätergesetz

  • Im Hinblick auf ehrenamtliche RTW - Die man für ManV-Konzepte, Sanitätsdienste etc. eingeplant hat.


    zumindest im Hinblick auf Rettungsdienst-Ergänzung und KatS, auch nicht zu umsetzbar


    Rettungsdienstverstärkungen, MANV und Sanitätsdienst-RTWs haben mit der Regelvorhaltung nach RDG nichts zu tun.
    Und wenn das NotSanG zu einer Reduktion der ehrenamtlichen Kräfte im regulären, professionellen Rettungsdienst führt, ist das - meiner bescheidenen Menung nach - kein Nachteil sondern ein Schritt in die richtige Richtung.

  • Nein, das ist kein Missverständniss - habe condorp verstanden. Ich glaube einfach das man jedes RDG bearbeiten muss und den NotSan aufnehmen muss.


    Da glaube ich was anderes, und sehe micht einerseits durch NRW (oder trügt mich, was das Bundesland angeht, meine Erinnerung?9 bestätigt, wo es 18 Jahre brauchte, den RettAss ins Gesetz mit aufzunehmen, ohne das es Probleme gegeben hätte und andererseits folgendes Zitat aus der RDG BaWü:


    Zitat

    § 9
    Besetzung von Rettungsfahrzeugen


    (1) Krankenkraftwagen und Notarzteinsatzfahrzeuge sind im Einsatz mit mindestens zwei geeigneten Personen zu besetzen. Das Notarzteinsatzfahrzeug ist neben dem Notarzt mit einem Rettungsassistenten oder einer gleich geeigneten Person zu besetzen.


    (2) Beim Krankentransport hat mindestens ein Rettungssanitäter im Sinne von § 8 Abs. 2 des Rettungsassistentengesetzes vom 10. Juli 1989, bei der Notfallrettung hat mindestens ein Rettungsassistent den Patienten zu betreuen.


    Oder aus den bayerischen:


    Zitat

    Art. 43
    Besetzung, Personalqualifikation


    (1) 1 Krankenkraftwagen sind mit mindestens zwei geeigneten Personen zu besetzen. 2 Beim Krankentransport ist mindestens eine Rettungssanitäterin oder ein Rettungssanitäter, bei der Notfallrettung ist mindestens eine Rettungsassistentin oder ein Rettungsassistent zur Betreuung des Patienten einzusetzen.
    (2)...
    (3) Von den Anforderungen des Abs. 1 Satz 2 und des Abs. 2 Satz 3 kann im Einzelfall ausnahmsweise abgewichen werden, wenn ansonsten das Einsatzfahrzeug nicht zum Einsatz kommen könnte.


    Da muss m.M. nach für den NotSan erstmal nichts geändert werden....

    "We are the Pilgrims, master; we shall go
    Always a little further: it may be
    Beyond that last blue mountain barred with snow,
    Across that angry or that glimmering sea,


    White on a throne or guarded in a cave
    There lives a prophet who can understand
    Why men were born: but surely we are brave,
    Who take the Golden Road to Samarkand."


    James Elroy Flecker

  • So lange man in BaWü auf dem RTW eine "geeignete Person" als Zweitbesatzung für ausreichend erachtet mache ich mir über NotSans noch keine Gedanken.



    Auf der einen Seite der Medaille natürlich, man kann hier direkt Notfallsanitäter einsetzen...is ja auch ne geeignete Person. Aber man darf halt auf die Kehrseite der Medaille net vergessen...solange als geeignete Person ein RH oder RS reicht, warum soll man dann den "teureren" Notfallsanitäter nehmen...


    Nicht falsch verstehen, ich bin absolut für die Novelierung und deren Umsetzung...aber man sollte es auch nicht zu blauäugig sehen...


    in diesem Sinne cheerio

  • So wie ich es verstanden habe, ging es primär um den Gesetzestext, bzw ob eine Anpassung des Landesrettungsdienstplanes/-gesetzes notwendig würde...und das wäre es, zumindest in der Übergangszeit, nicht zwingend notwenig, das die Definition der "geeigneten" Person ja Auslgeungssache ist...

  • Nochmal zum mitschreiben:
    Es geht nicht um die zweite Person auf dem RTW!
    Ob die "geeignet", "beschnitten", "katholisch" oder "schlank" zu sein hat, ist für den aktuellen Stand der Novellierung (das ist der Titel dieses Threads) völlig unerheblich.

  • Schon richtig. Nur so lange man geeignete Personen als ausreichend erachtet in der Notfallrettung (BaWü), und das kann ja durchaus ein 1-Euro-Jobber mit großem Führerschein sein, wieso sollte man dann mittelfristig verpflichtend einen Not-San ins Gesetz schreiben?
    Wohin mit den RettAss? Langfristig wird der Not-San auftauchen, da bin ich mir sicher, aber erst in einem Zeithorizont >10 Jahre ab heute.


    Jörg: Auf einen RTW gehören meiner Meinung nach 2 RettAss und keine RH und RS. Ehrenamtliche sind willkommen. Als 3.Mann/Frau gerne.

  • Auch wenn das hier eigentlich nicht her gehört, in Thüringen gilt das aktuelle Rettungsdienstgesetz noch bis 12.2014, da bin ich mir ziemlich sicher, dass der Notfallsanitäter in der nächsten Fassung zumindest Erwähnung findet.

  • Ich finde, es sollte überhaupt kein RTW mit unbezahltem Personal regulär in der Gegend rumfahren. Auf welcher Basis das Angestelltenverhältnis besteht, is mir dabei herzlich egal. Ich find nur nicht, dass man diese Form der Dienstleistung verschenken darf.


    Hat sich bis jetzt überhaupt irgendein Bundesland gerührt, wie langfristig mit der Besetzung bzgl. Vorhandensein eines NFS umgegangen werden soll?

    They say God doesn't close one door without opening another.

    Please, God, open that door. :oncoming_fist_light_skin_tone:

  • Nur so lange man geeignete Personen als ausreichend erachtet in der Notfallrettung (BaWü), und das kann ja durchaus ein 1-Euro-Jobber mit großem Führerschein sein


    Kannst du auch nur einen einzigen Rettungsdienstbereich nennen, wo das tatsächlich stattfindet? Ich nicht.
    Zumal das durchaus rechtlich NICHT zulässig wäre.


    Jörg: Auf einen RTW gehören meiner Meinung nach 2 RettAss und keine RH und RS. Ehrenamtliche sind willkommen. Als 3.Mann/Frau gerne.


    Wünschen kann man sich viel.


    J.

  • Schon richtig. Nur so lange man geeignete Personen als ausreichend erachtet in der Notfallrettung (BaWü), und das kann ja durchaus ein 1-Euro-Jobber mit großem Führerschein sein, wieso sollte man dann mittelfristig verpflichtend einen Not-San ins Gesetz schreiben?
    Wohin mit den RettAss? Langfristig wird der Not-San auftauchen, da bin ich mir sicher, aber erst in einem Zeithorizont >10 Jahre ab heute.


    Jörg: Auf einen RTW gehören meiner Meinung nach 2 RettAss und keine RH und RS. Ehrenamtliche sind willkommen. Als 3.Mann/Frau gerne.


    Jetzt müssen wir erst mal abwarten was bei der Aktualisierung des Bedarfsplanes 2000 herauskommt dann werden wir weiter sehen. Aktuell läuft ja auch für Ba.Wü. die große Anfrage der FDP u.a. zu dem Thema! Wie bereits erwähnt man muss im Ländle mehr in geologischen Zeiträumen rechnen :scratch_one-s_head:

    "...Was Sie brauchen haben Sie und was Sie nicht haben brauchen Sie auch nicht.."

  • Jörg: Auf einen RTW gehören meiner Meinung nach 2 RettAss und keine RH und RS. Ehrenamtliche sind willkommen. Als 3.Mann/Frau gerne.


    Ich muss die berufspolitische Forderung noch verschärfen:
    Auf einen RTW gehören mindestens 2 Notärzte von denen jeder nach GOÄ abrechnen darf. Punkt! :bye2:

  • Zitat

    Warum?


    Dito. Why?

    Ich habe einen ganz einfachen Geschmack - ich bin stets mit dem Besten zufrieden.
    Oscar Wilde, irischer Schriftsteller, 1854 - 1900


    Ich prüfe jedes Angebot. Es könnte das Angebot meines Lebens sein.
    Henry Ford 1863 - 1947

  • Ist die Frage ernst?


    Wie wärs mit Professionalisierung im RD?


    RH und RS sind ja keine Ausbildung sondern ein verlängerter Wochenendkurs.


    Und ehrenamtliche Kollegen, die im Monat 1-2 Dienste machen, bringen einfach keine Einsatzroutine mit. Somit ist man als RettAss der Aufpasser für den Ehri und soll auch noch den Patienten versorgen.


    Deutlich entspannteres Arbeiten mit 2 RettAss auf dem Fahrzeug. Jeder weiß, was er zu tun hat.


  • Die Argumentation ist mir zu wenig fundiert und zu emotional, zu pauschal, zu undifferenziert. Das darfst du natürlich so empfinden, davon wird es allerdings nicht zur Wahrheit.
    Die Ergebnisqualität ist mit RA/RS nicht schlechter als mit RA/RA. Und die Einsatzroutine hat kaum etwas mit der Ausbildungsstufe zu tun.
    Aber da ich dich vermutlich nicht überzeugen werde, spare ich mir die Zeit, argumentativ weiter auszuholen.
    J.

  • Somit ist man als RettAss der Aufpasser für den Ehri und soll auch noch den Patienten versorgen.


    Das gibt´s auch umgekehrt. Und damit von meiner Seite genug des ewig wiederkehrenden Themas. Das war schon vor fünfzehn Jahren langweilig und zu pauschal.

  • Ich seh das von 2 Seiten.


    RH/RS wollenn sicherlich auch gerne auf nem RTW dabei sein. Und das Arbeiten als RettAss mit nem RH/RS ist sicherlich auch nicht verkehrt, da man letztlich (pauschal gesehen) die Entscheidungsverantwortung trägt. (was nicht heißt, das man nich trotzdem eine Team-Entscheidungsfindung umsetzen kann...)


    RettAss + RettAss hat wiederum auch seine Vorteile. Meist kennt man das Denken des Anderen bzw. weis Bescheid was auf was folgt. Jedoch auch nur dann, wenn beide auf einem ungefähr gleichen Level sind. Auch hier gibts RettAss-Kollegen auf Steinzeit NIVEAU (welche Bspw. beim Polytrauma direkt mal nen Blutdruck messen wollen). Zu dem kann es passieren, dass man als RettAss + RettAss auch aneinander geriet, im Sinne der Meinungsverschiedenheit. Dies wird dann relativ unschön, da letztlich beide die gleiche Haftung trifft, egal wer laut Dienstplan oder Regelung an dem Tag den Hut-uff hatte...


    Alles hat seine Vor- und Nachteile...


    Ich selbst beliebe es Beides zu haben. Ist ne schöne Abwechslung.


    Zur Qualitäts-Nummer möchte ich noch anmerken, dass es auch RH/RS gibt, welche manchmal mehr drauf haben als so mancher RettAss...


    Wie ich die Zukunft diesbezüglich sehe:
    Beim derzeitigen Fachkräftemangel und dem welcher noch kommen wird, wird es schwer umsetzbar sein, dass RettAss/RettAss als Besetzungsvorgabe in irgendeinem LandesRettDGesetz auftaucht. Jedoch kann ich mir vorrstellen, dass bspw. 2020 ein ausreichendes Angebot an NotSan da sein wird und man dann vielleicht vereinzelt dazu (NotSan/NotSan) übergehen wird.


    Warten wir nun doch einfach ab, was die Zeit jetzt bringt. Die nächsten Tage/Wochen und Monate werden sicherlich spannend genug sein bzgl. des neuen Berufsbildes...