Im Hinblick auf ehrenamtliche RTW - Die man für ManV-Konzepte, Sanitätsdienste etc. eingeplant hat.
zumindest im Hinblick auf Rettungsdienst-Ergänzung und KatS, auch nicht zu umsetzbar
Rettungsdienstverstärkungen, MANV und Sanitätsdienst-RTWs haben mit der Regelvorhaltung nach RDG nichts zu tun.
Und wenn das NotSanG zu einer Reduktion der ehrenamtlichen Kräfte im regulären, professionellen Rettungsdienst führt, ist das - meiner bescheidenen Menung nach - kein Nachteil sondern ein Schritt in die richtige Richtung.