Aktueller Stand der Novellierung | Notfallsanitätergesetz

  • §4 bleibt scheinbar unverändert. Schade, da wurde eine Riesenchance vertan. Ich bin gespannt, wie der Bundesrat nun reagiert - hoffentlich bleibt man dort bei der bisherigen Haltung und verweigert die Zustimmung!

    „Ein Staat ist immer nur so frei wie sein Waffengesetz.” (Gustav Heinemann)

  • Zitat

    §4 bleibt scheinbar unverändert. Schade, da wurde eine Riesenchance vertan. Ich bin gespannt, wie der Bundesrat nun reagiert - hoffentlich bleibt man dort bei der bisherigen Haltung und verweigert die Zustimmung!


    Kannst du mit den ganzen Paragraphen und die Umstände erläutern, ich bin gerade irgendwie auf dem Schlauch

    Ich habe einen ganz einfachen Geschmack - ich bin stets mit dem Besten zufrieden.
    Oscar Wilde, irischer Schriftsteller, 1854 - 1900


    Ich prüfe jedes Angebot. Es könnte das Angebot meines Lebens sein.
    Henry Ford 1863 - 1947

  • Der Bundesrat hatte gefordert, dass §4 um eine explizite Ausnahmeregelung zum HPG ergänzt wird. Diesem Wunsch ist man im Gesundheitsausschuss des Bundestages offenbar nicht gefolgt, scheinbar weil es auf Seiten von CDU/FDP verfassungsrechtliche Bedenken gab. Schade, denn MIT dieser Änderung hätte man eine wirklich weit reichende Rechtssicherheit erzielt - nun bleibt zumindest juristisch betrachtet de facto alles beim Alten. Das ist nicht das Gesetz, dass ich mir gewünscht habe & im Hinblick auf die weitere Entwicklung des Rettungsdienstes in Deutschland sicher wenig förderlich. Ich hoffe weiterhin auf den Bundesrat...

    „Ein Staat ist immer nur so frei wie sein Waffengesetz.” (Gustav Heinemann)

  • Der Bundesrat hatte gefordert, dass §4 um eine explizite Ausnahmeregelung zum HPG ergänzt wird.


    Das ist allerdings auch für mich ein Kriterium gewesen, das für mich als wichtig gegolten hat. Die SPD hatte ja einen entsprechenden Antrag gestellt. Warum man diesen als verfassungsrechtlich problematisch ansieht, kann ich nicht nachvollziehen. Die SPD hatte wohl explizit die Heilkundeausübung beantragt. Das wäre meiner Meinung nach, ein wichtiger Punkt gewesen, was die Rechtssicherheit anbelangt. Nun können wir hoffen, das es dahingehend nochmal in die Überarbeitung geht und nicht so verabschiedet wird.

  • §3 RettAssG



    Entwurf Notfallsanitätergesetz


    Eigentlich geradezu tragisch, wie verbittert man sich über Formulierungen streiten kann...

  • Ja gut, was denn sonst wenn nicht das? Es wäre viel einfacher gewesen die RettAss Ausbildung zu verlängern, zu verbessern, eine gescheite Überleitung zu entwickeln und eine Vergütung zu bezahlen. Als wie jetzt, leider für die BRD typisch, das Rad immer neu erfinden zu müssen und hinterher feststellt das man sich doch nur wieder auf den kleinsten gemeinsamen Nenner einigen konnte und am Ende alles beim alten ist nur mit einer riesigen Bürokratieblase die nach kurzer Zeit mit immer neuen Aus- und Sonderregelungen weiter aufgepustet wird.

  • Tja, kurz und Schmerzlos.. man darf weiterhin gespannt sein.
    Debatten sind für mein Verständnis etwas grundlegend anderes, aber Nunja.

  • Ihr habt wirklich erwartet, das der Bundestag um dieses Tages- bzw. Nachtzeit zu einem, global gesehen, relativ unwichtigem Gesetz, welches dem Großteil der Wähler am Allerwertesten vorbeigehen dürfte, eine Plenardebatte veranstaltet..... Ihr solltet häufiger das "Parlamentfernsehen" einschalten.... Zu den wenigsten Gesetzen gibt es bei der 2. und 3. Lesung, speziell wenn diese zusammengelegt werden, irgendwelche Debatten oder Aussprachen... Das ist, wenn überhaupt, vorher durch die sogenannten "Fachpolitiker" in den Ausschüssen passiert.

    "We are the Pilgrims, master; we shall go
    Always a little further: it may be
    Beyond that last blue mountain barred with snow,
    Across that angry or that glimmering sea,


    White on a throne or guarded in a cave
    There lives a prophet who can understand
    Why men were born: but surely we are brave,
    Who take the Golden Road to Samarkand."


    James Elroy Flecker

  • In diesem Fall hat es natürlich Sinn gemacht 2 mal direkt hintereinander abzustimmen! :ironie:


    Natürlich... Wenn nur einmal abgestimmt worden wäre, wäre das Gesetz heute nicht durch den Bundestag verabschiedet worden....

    "We are the Pilgrims, master; we shall go
    Always a little further: it may be
    Beyond that last blue mountain barred with snow,
    Across that angry or that glimmering sea,


    White on a throne or guarded in a cave
    There lives a prophet who can understand
    Why men were born: but surely we are brave,
    Who take the Golden Road to Samarkand."


    James Elroy Flecker

  • Die zu Protokoll gegebenen Reden zur Abstimmung finden sich hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/17/17225.pdf (ab Seite 21813).


    ciao,


    madde


    PS: Für alle, die sich wundern. Zu den meisten Themen werden inzwischen keine großen Debatten mehr gehalten, sondern die Reden im Laufe des Tages zu Protokoll gegeben. D.h. der Redebeitrag wird nicht direkt vor der Abstimmung gehalten sondern am Tag der Abstimmung dem Protokollführer schriftlich gegeben und ist danach öffentlich einsehbar.


    Soll das Gesetzgebungsverfahren effizienter machen und das Abarbeiten von mehreren Gesetzen in kurzer Zeit ermöglichen.

    "You won't like me when I'm angry.


    Because I always back up my rage with facts and documented sources."



    The Credible Hulk.

    Einmal editiert, zuletzt von madde ()