§4 bleibt scheinbar unverändert. Schade, da wurde eine Riesenchance vertan. Ich bin gespannt, wie der Bundesrat nun reagiert - hoffentlich bleibt man dort bei der bisherigen Haltung und verweigert die Zustimmung!
Aktueller Stand der Novellierung | Notfallsanitätergesetz
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Stimmt. Unter Punkt 2 steht nicht NFS sondern Notfallsanitäter :pfeif:
Ups. Da hab ich wohl geschlafen. Das kommt davon, wenn man gleich nach dem Aufstehen an den Rechner geht...wer lesen kann usw. :rolleyes2:
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Zitat
§4 bleibt scheinbar unverändert. Schade, da wurde eine Riesenchance vertan. Ich bin gespannt, wie der Bundesrat nun reagiert - hoffentlich bleibt man dort bei der bisherigen Haltung und verweigert die Zustimmung!
Kannst du mit den ganzen Paragraphen und die Umstände erläutern, ich bin gerade irgendwie auf dem Schlauch
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Der Bundesrat hatte gefordert, dass §4 um eine explizite Ausnahmeregelung zum HPG ergänzt wird. Diesem Wunsch ist man im Gesundheitsausschuss des Bundestages offenbar nicht gefolgt, scheinbar weil es auf Seiten von CDU/FDP verfassungsrechtliche Bedenken gab. Schade, denn MIT dieser Änderung hätte man eine wirklich weit reichende Rechtssicherheit erzielt - nun bleibt zumindest juristisch betrachtet de facto alles beim Alten. Das ist nicht das Gesetz, dass ich mir gewünscht habe & im Hinblick auf die weitere Entwicklung des Rettungsdienstes in Deutschland sicher wenig förderlich. Ich hoffe weiterhin auf den Bundesrat...
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Der Bundesrat hatte gefordert, dass §4 um eine explizite Ausnahmeregelung zum HPG ergänzt wird.
Das ist allerdings auch für mich ein Kriterium gewesen, das für mich als wichtig gegolten hat. Die SPD hatte ja einen entsprechenden Antrag gestellt. Warum man diesen als verfassungsrechtlich problematisch ansieht, kann ich nicht nachvollziehen. Die SPD hatte wohl explizit die Heilkundeausübung beantragt. Das wäre meiner Meinung nach, ein wichtiger Punkt gewesen, was die Rechtssicherheit anbelangt. Nun können wir hoffen, das es dahingehend nochmal in die Überarbeitung geht und nicht so verabschiedet wird. -
Die Änderung im Überblick
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§3 RettAssG
Zitat§ 3
Die Ausbildung soll entsprechend der Aufgabenstellung des Berufs als Helfer des Arztes insbesondere dazu
befähigen, am Notfallort bis zur Übernahme der Behandlung durch den Arzt lebensrettende Maßnahmen bei
Notfallpatienten durchzuführen, die Transportfähigkeit solcher Patienten herzustellen, die lebenswichtigen
Körperfunktionen während des Transports zum Krankenhaus zu beobachten und aufrechtzuerhalten sowie kranke,
verletzte und sonstige hilfsbedürftige Personen, auch soweit sie nicht Notfallpatienten sind, unter sachgerechter
Betreuung zu befördern (Ausbildungsziel)Entwurf Notfallsanitätergesetz
Zitat§4
....
Durchführen medizinischer Maßnahmen der Erstversorgung bei Patientinnen und Patienten im Notfalleinsatz und
dabei Anwenden von in der Ausbildung erlernten und beherrschten, auch invasiven Maßnahmen, um einer Verschlechterung
der Situation der Patientinnen und Patienten bis zum Eintreffen der
Notärztin oder des Notarztes oder dem Beginn einer weiteren ärztlichen Versorgung
vorzubeugen, wenn ein lebensgefährlicher Zustand vorliegt oder wesentliche Folgeschäden zu erwarten sind,Eigentlich geradezu tragisch, wie verbittert man sich über Formulierungen streiten kann...
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Ja gut, was denn sonst wenn nicht das? Es wäre viel einfacher gewesen die RettAss Ausbildung zu verlängern, zu verbessern, eine gescheite Überleitung zu entwickeln und eine Vergütung zu bezahlen. Als wie jetzt, leider für die BRD typisch, das Rad immer neu erfinden zu müssen und hinterher feststellt das man sich doch nur wieder auf den kleinsten gemeinsamen Nenner einigen konnte und am Ende alles beim alten ist nur mit einer riesigen Bürokratieblase die nach kurzer Zeit mit immer neuen Aus- und Sonderregelungen weiter aufgepustet wird.
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Debatte verschoben auf 22:10 Uhr http://www.bundestag.de/dokume…sordnungen/Ablaufplan.pdf
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Was war denn das??????
Keine Reden, keine Diskussionen...???
Und dafür hab ich jetzt auf die Live-Übertragung gewartet...
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Tja, kurz und Schmerzlos.. man darf weiterhin gespannt sein.
Debatten sind für mein Verständnis etwas grundlegend anderes, aber Nunja. -
Ist schon fertig ? Ich wollte gerade auf die Übertragung.
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Dauer mit Einleitung vielleicht 40sek
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Schade,, hätte gerne Diskussionen angehört...
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In diesem Fall hat es natürlich Sinn gemacht 2 mal direkt hintereinander abzustimmen! :ironie:
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Ihr habt wirklich erwartet, das der Bundestag um dieses Tages- bzw. Nachtzeit zu einem, global gesehen, relativ unwichtigem Gesetz, welches dem Großteil der Wähler am Allerwertesten vorbeigehen dürfte, eine Plenardebatte veranstaltet..... Ihr solltet häufiger das "Parlamentfernsehen" einschalten.... Zu den wenigsten Gesetzen gibt es bei der 2. und 3. Lesung, speziell wenn diese zusammengelegt werden, irgendwelche Debatten oder Aussprachen... Das ist, wenn überhaupt, vorher durch die sogenannten "Fachpolitiker" in den Ausschüssen passiert.
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In diesem Fall hat es natürlich Sinn gemacht 2 mal direkt hintereinander abzustimmen! :ironie:
Natürlich... Wenn nur einmal abgestimmt worden wäre, wäre das Gesetz heute nicht durch den Bundestag verabschiedet worden....
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Dauer mit Einleitung vielleicht 40sek
Wer die immerhin 1:21 in voller Pracht sehen möchte, ein "Permalink" zum entsprechenden Ausschnitt des Parlamentsfernsehens.
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Die zu Protokoll gegebenen Reden zur Abstimmung finden sich hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/17/17225.pdf (ab Seite 21813).
ciao,
madde
PS: Für alle, die sich wundern. Zu den meisten Themen werden inzwischen keine großen Debatten mehr gehalten, sondern die Reden im Laufe des Tages zu Protokoll gegeben. D.h. der Redebeitrag wird nicht direkt vor der Abstimmung gehalten sondern am Tag der Abstimmung dem Protokollführer schriftlich gegeben und ist danach öffentlich einsehbar.
Soll das Gesetzgebungsverfahren effizienter machen und das Abarbeiten von mehreren Gesetzen in kurzer Zeit ermöglichen.
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Da war Jemand mit der gleichen Idee wie ich schneller...
Ich habs jedoch mal rauskopiert, zur Übersichtlichkeit...