Aktueller Stand der Novellierung | Notfallsanitätergesetz

  • Maverick83:
    Weil es eben nicht nur um das beobachten geht, sondern auch um ggf. notwendige Maßnahmen wird unterstellt dass es für eine Einweisung ein RTW braucht. Wie gesagt ich finde das tlw. auch sehr an den Haaren herbeigezogen, aber so wird es eben von den entsprechenden Stellen gesehen. Der Hauptgedanken ist wohl der dass hinter jeder Einweisung ein Notfall bzw. kritischer Patient lauern kann, das selbe Extrem findet man im Krankentransport, wo jeder die nicht eigenständig zum Auto gelangen und einsteigen kann angeblich unbedingt qualifiziert gefahren werden muss. Aus meiner Sicht sind das Sichtweisen von Schreibtischtätern, die tlw. durch entsprechende Lobbyarbeit gefördert bzw. untermauert wird.


    Tatsache ist dass im qualifiziert Bereich so einiges mit einem anderen als tatsächlich notwendigen Transportmittel gefahren wird, das ist das Tagesgeschäft und wird sich solang nicht ändern, solang es entsprechend fragwürdige Vorgaben gibt und med. Personal welches keinerlei Ahnung hat was; wann für wenn benötigt wird. Vor allem wird es sich aber auch nicht ändern, solange die Leistungserbringer für falsche Transportscheine geradestehen müssen und nicht der der sie ausfüllt.

  • Hast du Belege für diese Annahme? Die Untersuchungen die ich zu dem Thema kenne, sagen das es für die Ergebnisqualität egal ist ob man RA/RA bzw RA/RS Teams hat. Wenn gewünscht suche ich den Artikel aus der Notfall+Rettungsmedizin raus


    Keine Belege nur eigene Erfahrung mit RH/RS(DE), TH/TS(CH)


    Meinst Du wirklich diese?
    1999 ·2:18–28 Evaluation der Prozeß- und Ergebnisqualität der Atemkontrolle
    M. W. Reith, J. H. Widmann, M. Ruppert, S. Hanle… im Notfall & Rettungsmedizin (1999)


    Auf die schnelle mit in N+R mit "Ergebnisqualität" + "RettAss" + "RS" nix gefunden
    - Sonst bitte einfach Jahrgang / Seite. Zugang ist vorhanden. Danke.

    "Wer einen Fehler begeht, ohne dessen Ursache zu beheben, hat schon einen zweiten gemacht!" Sinngemäß nach Konfuzius (551 - 479 B.C.)

  • ...ich denke, das wir in der zukünftigen Fahrzeugbesetzungsdebatte ausschließlch Wunschdenken äußern, dümmer wäre es, wenn im Jahre 2021 der RA komplett wegfällt. Was dann?

  • Dann fällt er, wie du schon selbst schriebst, weg.

    ...richtig, aber auch die gesetzlichen Grundlagen für meinen derzeitigen Beruf. Ich darf mich zwar weiterhin Rettungsassistent titulieren lassen, habe aber keine gesetzliche Grundlagen mehr, da das RettAssG ja mit Beendigung der Übergangsregelung auch wegfällt.


    Das heißt, ohne Überleitung bis zum Jahre 2021 wäre das Ende der Rettungsassistententätigkeit gekommen. Oder er kramt die alte RS - Urkunde heraus? Das halte ich für sehr bedenklich.

  • Zum Glück fällt ja kein Rettungsassistent im Jahr 2021 weg, so dass die ganzen Gedankenspiele nur Gedankenspiele sind.


    Und gesetzliche Grundlagen fallen auch nicht weg, weil das RettAssG außer der Ausbildung zum Rettungsassistenten nichts regelt. Sonst wäre ja auch schon Ende des Jahres Schluss und nicht 2021, denn das RettAssG tritt zum 31.12.2014 außer Kraft.

  • LFX, sollen dann auch zwei Notärzte auf das NEF? Um die Teamleistung zu verbessern?


    Gerne - nein im Ernst


    Meine Annahme (und Erfahrung) ist eben das ein Wissensgefälle von


    Transporthelfer-CH 5Tg über RH-D ~80h und RS-D 520h und Transportsanitäter-CH 1J=1800h
    zu
    NotSan 3Jahre und Notarzt


    schon Einfluss auf die Ergebnissqualität hat.
    Je kleiner die "Spanne" zwischen den Lernzielen (nicht alleine Stunden messbar), umso sicherer und besser ist eine gute Teamleistung möglich.
    Aber Du hast recht wäre sicher ein gutes Thema für Studie D/CH und es ist erstmal Wunschdenken... und muss auch bezahlt werden.


    NEF: NotSan+NA wegen optimaler Versorgung wird ja auch in der Dez Notfall und Rettungsmedizin S.602 bezüglich Assistenz des Notarztes von Beckers u.a. und so gefordert. Wohingegen Niehues in der 01-14 RD auch nur eine einheitliche RTW Besetzung fordert und arztbesetze Rettungsmittel für 10 Jahre RettAss oder Notfallsanitäter vorschlägt, um dann später zu entscheiden ob RS mit Erfahrung und Zusatzausbildung oder NotSan benötigt wird.


    Besetzung NEF ist ja noch offen - will jemand hier ab 2021 RS(ohne Weiterbildung) auf NEF? Das wäre in der Mehreit der Bundesländer ein Rückschritt. Oder den teuren Notfallsanitäter oder RettAss/"etwas Neues" dazwischen?

    "Wer einen Fehler begeht, ohne dessen Ursache zu beheben, hat schon einen zweiten gemacht!" Sinngemäß nach Konfuzius (551 - 479 B.C.)

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  • Zum Glück fällt ja kein Rettungsassistent im Jahr 2021 weg, so dass die ganzen Gedankenspiele nur Gedankenspiele sind.


    Und gesetzliche Grundlagen fallen auch nicht weg, weil das RettAssG außer der Ausbildung zum Rettungsassistenten nichts regelt. Sonst wäre ja auch schon Ende des Jahres Schluss und nicht 2021, denn das RettAssG tritt zum 31.12.2014 außer Kraft.

    Also, das dürfte wohl nicht ganz richtig sein, das RettAssG tritt am 31.12.2014 außer Kraft. Aufgrund der 7 - jährigen Überleitungfrist kann ich mich im Falle des Falles zumindest auf das NotSanG berufen. Das RettAssG regelt sehr wohl mein berufliches Handeln.

    Zitat

    § 3 RettAssG
    Die Ausbildung soll entsprechend der Aufgabenstellung des Berufs als Helfer des Arztes insbesondere dazu befähigen, am Notfallort bis zur Übernahme der Behandlung durch den Arzt lebensrettende Maßnahmen bei Notfallpatienten durchzuführen, die Transportfähigkeit solcher Patienten herzustellen, die lebenswichtigen Körperfunktionen während des Transports zum Krankenhaus zu beobachten und aufrechtzuerhalten sowie kranke, verletzte und sonstige hilfsbedürftige Personen, auch soweit sie nicht Notfallpatienten sind, unter sachgerechter Betreuung zu befördern (Ausbildungsziel).

    (formaljuristisch werden im NotSanG meine Kompetenzen und Handlungen eingeschränkt, dies nur so am Rande)


    Genauso halte ich meinen Denken für aktuell, auch wenn das der eine oder andere vielleicht nicht so sieht. Es zeigt einfach nur auf, welche Unzulänglichkeiten beim aktuellen Stand der Gesetzesnovellierung aufgetreten sind. Es geht leider nur noch um Kohle und Macht und schon lange nicht mehr darum, die tatsächlichen Grundgedanken für eine Reform im Rettungswesen umzusetzen.


    Aus diesem Grunde halte das NotSanG in seinem derartigen Stand für verfassungswidrig.

  • Das RettAssG regelt sehr wohl mein berufliches Handeln.

    (formaljuristisch werden im NotSanG meine Kompetenzen und Handlungen eingeschränkt, dies nur so am Rande)


    Nur mal so am Rande: du schaffst es, direkt hinter deiner Aussage "berufliches Handeln" einen "Beweis" einzuführen, in dem deutlich und wörtlich "Ausbildungsziel" steht. Von Berufsausübungskompetenzen lese ich in § 3 nichts, sondern nur zum Ausbildungsinhalt.


    Und solltest du das bis hierhin noch für Auslegungsfrage halten, verweise ich darauf, in welchem Abschnitt des RettAssG § 3 steht: II. Abschnitt Ausbildung.


    Die einzige Berufsausübung, die im RettAssG geregelt wird, ist die wegen der europäischen Freizügigkeit notwendige Regelung der Dienstleistungsfreiheit für diesen Bereich (§ 10 RettAssG).


    Aber mal was anderes: was genau bedeutet "formaljuristisch"? Der abwertende Begriff „formaljuristisch“ wird verwendet, wenn man gerne im Recht wäre, das Gesetz dem jedoch entgegensteht. Ich finde, das passt ganz gut zu deiner Aussage im Zusammenhang mit diesem Begriff :kaffee:


    Für Leute mit etwas mehr Zeit ein etwas ausführlicherer Beitrag zum F****-Wort

  • Zitat

    @ LFX: als unbedeutender Hinweis, der TH verschwindet gerade aus der CH-Szene.


    Genau, vermutlich weil der IVR eben der geringere Abstand der Kenntnisse und Fertigkeiten zwischen TS und Dipl.RS ein besseres Teamwork erwarten lassen?


    Der TS ist übrigens schlauerweise das erste Jahr der Dipl. Rettungssanitäterausbildung.

    "Wer einen Fehler begeht, ohne dessen Ursache zu beheben, hat schon einen zweiten gemacht!" Sinngemäß nach Konfuzius (551 - 479 B.C.)

  • ...mit der erfolgreichen Absolvierung der staatlichen Prüfung zum Rettungsassistenten wird das Ausbildungsziel erreicht. Deswegen begründet sich meine Tätigkeit genau auf diesen Passus. Sollten nun die Rettungsdienstgesetze der jeweiligen Länder in Zukunft den Rettungsassistenten nicht mehr gesetzlich vorsehen und berücksichtigen dürfte seine bisherige berufliche Tätigkeit im Rettungsdienst somit beendet sein. Das heißt, von Heute auf Morgen ist die Tätigkeit und das Erlernte in diesem Bundesland für einen Rettungsassistenten nichts mehr wert. Er darf sich zwar weiterhin Rettungsassistent titulieren lassen, aber seinen Beruf kann er in diesem Bundesland nicht mehr ausüben.

  • - die Einsatztaktik um bei MANV den RettAss/NotSan / Notarzt entsprechend zu unterstützen


    Ja, aber die fehlt dem RettAss qua Ausbildung auch. Und jetzt?


    Da das MANV Konzept überall anders ist, kann man das gut in 2 Tagen in einer Fortbidlung in ausreichendem Maß vermitteln.


    Da halte ich für eine grobe Fehleinschätzng. In zwei Tagen kann man's mal vorstellen, Handlungssicherheit erreicht man mit diesem Zeitansatz keinesfalls, zumal regelmäßig die Grundfertigkeiten für Einsätze dieser Art bei allen Beteiligten fehlen.

    They say God doesn't close one door without opening another.

    Please, God, open that door. :oncoming_fist_light_skin_tone:

  • Das war bei der Zusatzbezeichnung "Notfallmedizin" nicht anders. Ist ein übliches Verfahren bei der Weiterentwicklung von Berufen.