Antrag der FDP zur Novellierung des RettAssG

  • Hallo!


    Die Sitzung wurde schon vor ca. 30 Minuten beendet.
    Hab ich auch nicht richtig mitbekommen. Hab nur was davon gehört, dass
    es wohl an den Innenausschuss verwiesen worden ist.

  • Die Übertragung ist beendet, der Antrag der FDP wurde um 21:32 Uhr angenommen und eine Überweisung an den Fachausschuss beschlossen. Das Ganze dauerte 51 Sekunden.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Zitat

    Original von Daniel Grein
    Die Übertragung ist beendet, der Antrag der FDP wurde um 21:32 Uhr angenommen und eine Überweisung an den Fachausschuss beschlossen. Das Ganze dauerte 51 Sekunden.


    Und was bedeutet das nun genau?


    Wie lange wird es dann bis zur Umsetzung in Anspruch nehmen und ist es nun sicher, dass die Novellierung kommt?


    Reden wir nun von Jahren oder eher Wochen/Monaten?

  • das bedeutet nun, dass der zuständige fachausschuss einen gesetzestext erarbeitet und dieser dann irgendwann zur abstimmung in den bundestag/rat kommen wird.dort wird er entweder angommen oder abgelehnt !


    wer nun alles an einem gesetzesenwurf mitwirken wird , ist meines erachtens wesentlich spannender.


    was den zeitraum betrifft, so kannst du von einigen jahren ausgehen.


    gruß,
    sebastian

    Einmal editiert, zuletzt von RS200 ()

  • @Ani


    Danke :)


    @floeli


    Das bedeutet, wir sind bislang nicht einmal so weit, wie wir bereits in der letzten Legislaturperiode waren. Damals gab es bereits das Eckpunktepapier zur Novellierung und man wartete auf einen Referentenentwurf.
    Nun werden neue Gespräche zwischen Innenausschuss und Sachverständigen bzw. Fachgruppen (bspw. Berufsverbände) geführt, um zu einer Ausarbeitung der Novellierung zu kommen.


    Heute abend war die Erste Lesung, dieser folgt irgendwann die Zweite Lesung, in der der Fachausschuss über seine Arbeit berichtet und erst in der Dritten Lesung wird über das Gesetz bzw. die Änderung entschieden. Bis dahin ist es noch ein weiter Weg, der erste Schritt allerdings wurde heute abend - erneut - gemacht.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Zitat

    was den zeitraum betrifft, so kannst du von einigen jahren ausgehen.


    Nun, wie ja bekannt ist, sind sich alle Fraktionen darüber einig, dass novelliert werden muss. Daher war ja zu erwarten, dass der Antrag der FDP heute angenommen wird.
    Es ist also durchaus denkbar, dass die Novellierung noch in der aktuellen Legislaturperiode zustande kommen wird. Drücken wir uns also die Daumen !

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Fragt sich nur was aus den ganzen privaten Schulen werden soll, die ja auch weiterhin ihre Kohle verdienen und zu diesem Zweck über Bedarf ausbilden möchten und dieses ja auch schon die ganze Zeit wunderbat machen.... :o)

  • Zitat

    Das Thema wurde halt verlagert; auf die Ausschuss-Ebene.
    Damit man nicht den ganzen Bundestag damit belästigt.


    Was ja auch sinnvoll ist.


    Ist ja nicht so, dass die Novellierung des Berufsbildes Rettungsassistent das drängendste Problem im Staate ist. Das kommt höchstens auf Rang drei...


    J. ;)

  • Jetzt kann man das Video unter meinem obigen Link abrufen.


    Habe den Inhalt komplett abgetippt:


    Dr. Hermann Otto Solms, FDP:


    Zitat

    Ich komme jetzt zum Tagesordnungspunkt 18: Beratung des Antrags der Fraktion der FDP mit dem Titel: "Dem Beruf des Rettungsassistenten eine Zukunftsperspektive geben - Das Rettungsassistentengesetz novellieren".
    Auch diese Reden werden zu Protokoll genommen:
    Es handelt sich um die Beiträge der Kollegen Dr. Rolf Koschorrek, CDU/CSU, Dr. Margrit Spielmann, SPD, Jens Ackermann, FDP, Frank Speed (?), Die Linke, Dr. Harald Terpe, Bündnis 90/Die Grünen.
    Interfraktionell wird Überweisung der Vorlage auf Drucksache 3343 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Sind sie damit einverstanden? Das ist der Fall. Dann ist so beschlossen!

  • hi,


    weiß nicht genau ob das an dieser stelle passt.
    ich habe vor kurzem aufgeschnappt, dass die mindestanforderungen
    der schulischen qualifikation für die ausbildung zum RettAss angehoben werden sollen. das heißt auf sekundarstufe 1 oder sogar auf fachabitur.
    kann mir jemand nähere infos dazu geben??



    mfg lukas

  • ist aber schon witzig wie ernst die leute das alles in berlin nehmen, morgens und mittags sind noch alle da und abends sitzen da noch 5 leute


    tz-... -.-





    Hier hab ich die Originaldrucksache 16/3343 mal als Anlage angefügt. Wen es interessiert was in dem Antrag der FDP steht.



    grade gesehen daniel hatte es auch scho gepostet...sry..

    4 Mal editiert, zuletzt von reanima ()

  • Zitat

    Original von Daniel Grein
    Die zu Protokoll gegebenen Reden diverser Politiker zum Thema können auf den (neu gestalteten) Seiten des BVRD eingesehen werden: http://www.bvrd.org/index.php?name=News&file=article&sid=98



    Politiker ... :D

  • Meiner Meinung nach ist die Idee der Erhöhung der schulischen Qualifikationen echt gut. Dann läuft das endlich wie in anderen Berufen auch. Denn momentan kann wirklich jeder der den Mindestschulabschluß und Geld hat den Beruf des Rettungsassistenten erlernen. In anderen Berufen wie z.B. kaufm. Angestellter o.ä. wird auch nach den schul. Zensuren sondiert. Das man mit einem Hauptschulabschluß heute nicht mehr weit kommt, es sei denn man Bildet sich fort, müsste jedem klar sein !! Ich denke jeder von uns kennt Leute die fast weder lesen noch schreiben (bisl. überspitzt) können aber eine RA-Urkunde in der Tasche haben. Und das darf nicht sein !! Daran sollte man arbeiten !!


    Mfg Chris