Ehrenamt - Politiker fordern materielle Aufwertung

  • Zitat

    Original von Ani
    @kaschper


    Mal ganz blöd gefragt: in welchem anderen Beruf gibt es denn noch Ehrenamtliche? ?(
    Gruß,


    Ani


    Hausmeister für Abenteuerspielplätze, sieht mal zuminest so aus oder?

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    * 150 Jahre Deutsches Rotes Kreuz, Aus Liebe zum Menschen * :rtw:

  • "Der Worte sind genug gewechselt, nun lasst uns endlich Taten sehn"


    "Der Worte sind genug gewechselt - allein, mir fehlt der rechte Glaube"


    Nachdem mit der jetzt kommenden Mehrwertsteuer beim Benzin eine Steuer auf die Steuer (Mwst. auf Mineralölsteuer) fällig wird - kann ich das einfach nicht glauben ...

    raphael-wiesbaden


    Artikel 1
    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.


    Selig sind die geistig Armen - nur: kann der Himmel die ganzen Seligen auch wirklich aufnehmen ?

  • @ Ani -


    also Ea´s gibt es wohl in sehr vielen Berufen in D.


    von der Gemeindeschwester, über den Skilehrer bis hin zum Fußballtrainer.


    (zumindest wenn man es genau nimmt) :-)

  • Zitat

    Original von HSH
    Wer sich ehrenamtlich engagiert, hat steuerliche Vorteile, diese will Bundesfinanzminister Peer Steinbrück weiter ausbauen.


    So, davon hab ich aber noch nichts bemerkt!
    Wo genau soll man die steuerlichen Vorteile haben?

  • guckst du hier:


    Bundesfinanzministerium: 400 Millionen Euro mehr für Ehrenamtliche


    Pünktlich zur Vorweihnachtszeit hat Bundesfinanzminister Steinbrück Ehrenamtlichen und Spendern ein Steuergeschenk in Aussicht gestellt. Das für das kommende Jahr geplante Zehn-Punkte-Programm "Hilfen für Helfer" hat ein Volumen von 400 Millionen Euro.


    Das Programm umfasst nach Angaben des Finanzministeriums steuerliche Erleichterungen für ehrenamtlich Tätige und gemeinnützige Organisationen. "Die Hilfen für Helfer sind eine wichtige Investition in die Stärkung des Gemeinsinns der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes und eine erste Rendite unseres erfolgreichen Konsolidierungskurses", sagte Steinbrück in Berlin.


    Das Gesetzespaket zum Spenden- und Gemeinnützigkeitsrecht soll Anfang nächsten Jahres im Bundestag beschlossen und dann rückwirkend zum 1. Januar in Kraft treten. Im Einzelnen sieht der Plan des Finanzministeriums vor:


    Wer sich monatlich mindestens 20 Stunden unentgeltlich im Dienst von gemeinnützigen Organisationen alte, kranke oder behinderte Menschen kümmert, dem sollen pro Jahr 300 Euro Steuern erlassen werden.


    Die steuerfreie Übungsleiterpauschale wird von 1848 auf 2100 Euro angehoben.


    Die Höchstgrenzen für den Spendenabzug von bisher 5 und 10 Prozent des Gesamtbetrages der Einkünfte (§ 10b Einkommensteuergesetz) werden auf einheitlich 20 Prozent angehoben.


    Der Sonderausgabenabzug für Mitgliedsbeiträge an Kulturfördervereine wird verbessert.


    Die Besteuerungsgrenze für wirtschaftliche Betätigungen gemeinnütziger Körperschaften wird von 30.678 auf 35.000 Euro Einnahmen im Jahr angehoben. Gleiches gilt für die Zweckbetriebsgrenze bei sportlichen Veranstaltungen.


    Der Höchstbetrag für die Ausstattung von Stiftungen mit Kapital wird von 307.000 Euro auf 750.000 Euro mehr als verdoppelt.


    Der zeitlich begrenzte Vor- und Rücktrag beim Abzug von Großspenden und die zusätzliche Höchstgrenze für Spenden an Stiftungen werden abgeschafft, dafür ein zeitlich unbegrenzter Spendenvortrag eingeführt.


    Der Satz, mit dem pauschal für unrichtige Spendenbescheinigungen und nicht korrekt verwendete Zuwendungen gehaftet werden muss, wird von 40 auf 30 Prozent der Zuwendungen reduziert.


    Die förderungswürdigen Zwecke im Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht werden besser abgestimmt.


    Das Spendenrecht soll unbürokratischer werden.
    ---
    aus einer e - mail unserer heeresleitung. das gesetz tritt somit am 1. januar in kraft. dann wirst du auch was davon merken julia

  • Zitat

    Original von Snoopy
    Interessante Sache, aber 20 Stunden sind ganz schön viel im Monat.


    Zumindest im RD nicht wirklich.
    Mit 2 Schichten bist Du in der Regel ja schon bei 24 Stunden.

  • Zitat

    Original von Rettungsschweinchen


    Zumindest im RD nicht wirklich.
    Mit 2 Schichten bist Du in der Regel ja schon bei 24 Stunden.


    Ihr habt also 12er Schichten? Wir nicht.