Medizinstudium contra Rettungsdienst

  • Das AIP ist flächendeckend abgeschafft worden. Häufig wurde aber einfach das Namensschild am Kittel beibehalten. In kenne niemanden der noch AIP ist, alle meine Freunde und Bekannten waren ab dem letzten Herbst vollapprobiert...

  • ein Arzt darf den Arbeitsplatz eines RAs nicht einnehmen. Verhält er sich aber als RA und nciht als Arzt gerät er in einen Gewissenskonflikt. Damit ist der Einsatz eines Arztes als RA nicht zulässig.

  • Also ich denke, dass die Antwort aus Daniels Beitrag das ganz doch eindeutig beantwortet. Demnach dürfte der Arzt, der auch eine RA-Ausbildung durchlaufen hat, auch wieder als RA arbeiten/eingesetzt werden. Vermutlich darf/muss er auch ärztliche Maßnahmen durchführen, die Frage ist dabei noch, ob er sie auch abrechnen kann. Das glaube ich eher nicht.


    Ob ein Arzt ohne RA-Ausbildung allerdings den vorgeschriebenen RA auf dem RTW ersetzt, da höher qualifiziert, wäre ich mir nicht so sicher. Wer sagt, dass der Arzt/NA alles das gelernt hat, was der RA können muss?


    Eigendlich könnte dann ja auch die Besatzung eines NEF´s, das gerade keinen Einsatz hat, mal einen KTW besetzen. Das wäre doch mal ein toller Vorschlag, um Geld zu sparen :mauer: :rtw:



    Gruß


    Eddy

  • Jeder Arbeitgeber wird sich den Streß ersparen wollen, einen Arzt als RettAss anzustellen, MUSS dieser doch im Einsatz unter Umständen ärztliche Tätigkeiten ausführen, die er aber als RettAss eigentlich nicht durchführen darf.
    Probleme in der Einsatzstruktur und mit dem anrückenden Notarzt sind da quasi schon vorprogrammiert.


    Ärzte, die es vorziehen, wieder als RettAss zu arbeiten, geben einfach ihre Approbation wieder ab und das Problem ist gelöst. In meinen Augen ein völlig hypothetisches Problem, denn kein Arzt wird sich freiwillig in diesen Konflikt begeben. Vielleicht liegt's ja am Sommerloch... ;-))



    Eddy


    In der Tat kann kein Notarzt einen RettAss ersetzen. Der Umgang mit technischen Rettungsmitteln, die praktische Durchführung des Transportes, die Instandhaltung von Fahrzeugen und Material und gesetzliche Grundlagen wie z.B Sonder- und Wegerechte werden in der Notarztausbildung nicht in diesem Unfang gelehrt.



    Gruß,


    Ani


    ?Schlaf? besser... mit einem Anästhesisten!?

  • Wegen Personalmangel habe ich aber auch schon mal mitgekriegt, dass ein RTW mit zwei RS und einem Anästhesisten als "Beifahrer" ausgerückt ist. Der Doc hat um evtl. Missverständnisse bei Patienten zu vermeiden sein Rückenschild abgemacht. Beim ersten Einsatz mit Verdacht auf Infarkt hat der Arzt vom RTW seinen Infarkt-Cocktail gegeben (Aspisol, Heparin, Morphin, MCP), der NEF-Doktor ist gekommen, hat das NA-Protokoll unterschrieben und ist wieder gefahren. Für den Notfall waren sie der RLST als NAW gemeldet und die Schicht war auch eine Ausnahme. Ich sage mal, dass man das hier machen konnte, da alle drei RS sind und schon einige Jahre an dieser Wache gefahren sind. Und der NEF-Doktor hat sich ein schnelles Geld verdient. Rechtlich sieht es da sicherlich etwas problematisch aus. Ansonsten könnte ich ja immer nach Lust und Laune einen Arzt auf den RTW mitnehmen und mich als NAW melden. Das findet dann der reguläre Notarzt wahrscheinlich nicht mehr so lustig.


    Gruß


    Jengston


    "Schlaf` besser... mit einem Rettungsassistenten"

  • Ich kenne einige Notärzte welche davore RettAss waren. Diese durften bei uns aber alle nicht mehr Fahren wenn sie AiP'ler waren. Erst wieder wenn sie den NA-Schein hatten....
    Ist wohl bei meiner HiOrg so geregelt!


    Ich weiss aber das ein Arzt sich immer als dritter mit auf den RTW gesetzt hat um seine NA-Stunden zu bekommen!(war aber bei der anderen HiOrg)

  • Zur Info:


    Der Notarzt-Aspirant muß mindestens 10 NACA IV-V - Einsätze unter der Leitung eines erfahrenen Notarztes nachweisen.



    Gruß,


    Ani


    ?Schlaf? besser... mit einem Anästhesisten!?

  • huhu,


    war lange in Berlin...



    Aaaalso:


    Gesetzliche Regelungen zum Thema fehlen ebenso wie Regelungen Seitens der BÄK bzw. der LÄKn. Ist aber eh nur ein vorübergehendes Problem im Leben eines Arztes, denn:


    Bis zur Approbation hat der RettAss (als cand. med.) kein Problem mit einem "Gewissenskonflikt", er ist halt RettAss.


    Dann folgt eine Zeit, in der er tatsächlich in Gewissenskonflikte geraten könnte.


    Dann aber: Ab dem zweiten Jahr seiner Facharztausbildung kann er seinen Notarztkurs machen und kann mit Erreichen der Zusatzqualifikation problemlos wieder als RettAss das Auto besetzen. Er ist ja Kraft Urkunde Rettungsassistent (erfüllt also die Besetzungsanforderung) und ist überdies als Notarzt zur (notfalls auch invasiven) Behandlung berechtigt. Fraglich ist also nur die versicherungstechnische Seite (gibt es für Ärzte auch Versicherungen über Berufsverbände wie beim BVRD?) solch invasiver Therapien, rechtlich dagegen bestehen keine Vorbehalte. Der Einsatz des Autos als NAW wird dagegen eher nicht gefördert werden, da dem Rettungsdienstträger ja sonst Einnahmen entgehen (kein Einsatz des NEF trotz Indikation).


    In der Zeit möglicher Gewissenskonflikte ist ein Einsatz zwar möglich, aber man gibt sich u.U. bewußt auf unsicheres Terrain.


    Möglich ist, daß in einzelnen Bereichen aufgrund der unsicheren versicherungstechnischen Situation der Einsatz von Medizinern auf einer Rettungsdienstposition untersagt wird. Dies dann aber lediglich aufgrund der Versicherungsfrage (Organisationshaftung). Hat der Arzt auf eigene Kosten eine entsprechende Versicherung abgeschlossen (die Haftpflicht des KH wird diese Einsätze nicht mit abdecken, es sei denn, er ist im Auftrag des KH (z.B. als NA) unterwegs), spricht nichts gegen die Tätigkeit auf RettAss-Posten.


    Will ein Vollmediziner hauptberuflich als RettAss tätig werden, dann ist die von Ani vorgeschlagene Lösung am einfachsten: Approbation zurückgeben, alle Sorgen los. Nach der Kündigung kann er sich die Approbation ja problemlos wieder ausstellen lassen.


    Alle Fragen beseitigt?


    Gruß, Nils

  • hallo,
    ich möchte nur dies dazu loswerden, weil ich mich in dieser branche nicht so gut auskenne.
    Aber es gibt RA, die erst die Ausbildung zum RA gemacht haben und jetzt Medizin studieren. Viele von ihnen fahren auch weiterhin RTW/KTW um sich noch was Geld für das Studium dazuzuverdienen oder um einfach weiterhin die Praxis zu haben. Also ich bin der Meinung, dass man weiterhin als RA arbeiten kann, wenn man es mit dem Medizinstudium unter einen hut bekommt
    Judith

  • Vielleicht ne blöde Frage, aber wie sieht das denn aus wenn ein Arzt als 3. Mann, wie oben beschrieben, mitfährt? Hat dann trotzdem der RettAss die Verantwortung, oder der Arzt? Ich gehe hierbei davon aus, dass das Rettungsmittel weiterhin als RTW bei der Rettungsleitstelle eingepflegt ist. Und wie ist das denn mit einem Arzt, der seine Einsätze zum Notarzt sammelt? Darf der in einem gewissen Maße die Verantwortung übernehmen? (kleines Beispiel was ich meine:
    VkU mit 2 schwerverletzten, zwei RTW's vor Ort und NEF mit NA + "NA - Praktikant" ebenfalls. Darf der "NA - Praktikant" in dem Fall eigenverantwortlich den zweiten RTW begleiten? Die höchste Qualifikation auf dem RTW hat ja nun mal der "NA - Praktikant")


    Eine schöne Nacht bzw ruhige Schicht wünsch ich euch.

  • Stimmt, der Arzt ist auf jeden Fall Weisungsbefugt.
    Es ist auch bei uns schon vorgekommen, daß NA-Praktikanten den 2. RTW begleitet und plötzlich völlig sinnfreie Anweisungen gegeben haben - man hatte ja nun was zu sagen. Das ist jetzt aber keine Pauschalaussage und es gibt ebenso ärztliche Praktikanten, die positiv aufgefallen sind ! ;)

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.