Anerkennungsjahr

  • Hallo zusammen,


    habe nichts passendes unter der Suchfunktion gefunden deshalb hoffe ich mit diesem Thema meine Fragen beantworten zu können.


    Folgendes:
    Seit 12.01.2007 Ausbildung RA.
    Im Dezember mache ich die Prüfung, der ich auch recht zuversichtlich entgegen schaue (Bisher nur 1en und 2en) und bin fleißig am Lernen.
    Habe letzte Woche ein Musterungsbescheid bekommen für den 22.11.


    Problem:
    Klar, wie überall ne Stelle als RA iP finden.


    1.
    Kann man sein Anerkennungsjahr auch beim Bund machen, oder wär ich sogar irgendwie vom Wehr-/Zivildienst befreit?
    Wenn ja unter welchen Bedingungen?


    2.
    Habe vor zum nächsten Wintersemester zu studieren (15.10.2008).
    Lässt sich das alles irgendwie lösen? Meint ihr das es Rettungswachen gibt die entweder einen nach den 1600 Stunden entlassen (zum Studieren) oder eben ab da an nur noch an Wochenenden arbeiten lassen?
    Wenn ja, wann klärt man das. Bewerbungsschreiben, Vorstellungsgespräch , nach Antritt?
    Sieht jemand vielleicht sogar ne andere Möglichkeit / Lösung ?


    3.
    Ist es eher gut oder schlecht wenn ich erwähne, dass ich mal Medizin studieren möchte?


  • Viel Erfolg, Jörg


  • Denke, das mit der Rettungswache wird das geringste Problem sein. Die Regierungspräsidien verlangen nämlich idR den Nachweis eines vollen Jahres (unabhängig von der Gesamtstundenzahl, die tatsächlich geleistet wurde... 1600 solltens natürlich schon sein...)


    1600h sind in 10 Monaten definitiv machbar aber pass auf wg. der Anerkennung. In diesem Punkt würde ich mich an Deiner Stelle bei Deinem zuständigen RP rückversichern.

    Einmal editiert, zuletzt von kusti79 ()

  • Wow,


    jetzt bin ich erstmal extrem niedergeschlagen...
    Danke aufjedenfall für die recht objektive, ehrliche und sachliche Antwort.


    Ergänzende Fragen:
    Kann man während dem Studium sein Anerkennungsjahr machen?
    Wohl eher nicht.Oder?
    Sollte ich die Ausblidung hinschmeissen ? (nach 12 x 360? bezahlt)
    Ich seh im Moment nur schwarz...

  • Prinzipiell kannst Du die Ausbildung auch während Deines Studiums machen, also das Anerkennungsjahr.
    Solltest deswegen aber auf jeden Fall Rücksprache mit dem für Deinen Bezirk zuständigen RP halten!

    "You are one of God's mistakes" --->(Placebo - Song to say Goodbye)

  • Zitat

    Original von kusti79
    1600h sind in 10 Monaten definitiv machbar aber pass auf wg. der Anerkennung. In diesem Punkt würde ich mich an Deiner Stelle bei Deinem zuständigen RP rückversichern.


    Theoretisch ja !
    Da jedoch jedes Regierungspräsidium seine eigene Vorstellung von der Umsetzung des Wachenpraktikums hat, ist eine Rückversicherung unbedingt notwendig.
    Beispiel Baden-Würstchenberg: das RP Karlsruhe fordert 1600 Stunden Dienst über 12 Monate. Pro Dienst werden (oder wurden) maximal 8 Stunden anerkannt, um Marathondienste zu verhindern. Das Abschlussgespräch kann erst zum Ende der 12 Monate absolviert werden, die Ausbildung ist erst nach einem Jahr beendet und die Urkunde kann daher erst nach diesem einen Jahr beantragt werden.


    Aber - ist von Land zu Land unterschiedlich.

  • Zitat

    Original von Noyamic
    Kann man während dem Studium sein Anerkennungsjahr machen?
    Wohl eher nicht.Oder?


    Also bei uns hat bis vor kurzem ein RAiP während seines praktischen Jahres weiter studiert (Lehramt/Siegen)
    Hat alles hingehauen, dank 24h Dienst!


    Was willst Du denn wo studieren?


    Gruß,
    Roland

  • Ich habe den letzten Teil meiner Anerkennung auch neben dem Studium gemacht. Ich habe 1100 Stunden in Vollzeit vollgemacht, dann eben am WE und in den Semesterferien/Feiertagen. Man muss sich eben mit seinem AG absprechen. Der fade Beigeschmack bei mir war, das ich die 1600h nur als EA bezahlt bekommen habe. Bei meinem RP war es kein Problem (Chemnitz).

  • Wohne in Köln, gehe hier zur Schule (Rettass), hab hier mein Abi gemacht und habe vor in Aachen Maschinenbau zu studieren.
    Da die Zugverbindung aber xtrem gut ist, hab ich auch kein Problem z.B. von Aachen nach Köln zupendeln oder ähnliches


    Danke für die vielen Antworten, ihr wisst gar nicht wie sehr ihr mir helft!!

    3 Mal editiert, zuletzt von Noyamic ()

  • Zitat

    Original von kusti79
    [quote]Original von Noyamic
    1600h sind in 10 Monaten definitiv machbar aber pass auf wg. der Anerkennung. In diesem Punkt würde ich mich an Deiner Stelle bei Deinem zuständigen RP rückversichern.


    wie meinst du das?

  • Die Anerkennungspraxis ist von RP zu RP einfach unterschiedlich... Karlsruhe erkennt beispielsweise von einer 12h Schicht aufm RTW maximal 8h an... deshalb ist es vorteilhaft, sich im Vorfeld genau über die Stundenanerkennung beim zuständigen RP zu informieren.

  • Also das Anerkennungsjahr kannst du ja auch ehrenamtlich absolvieren! Zur Not, wenn gar nichts mehr geht, du keine passende Stelle kriegst, wäre das noch ne alternative Lösung, dass die RA-Ausbildung nicht ganz umsonst war.


    Bei uns war auch letztes Jahr ein RAiP der die Hälfte des Anerkennungsjahres normal abgeleistet hat und dann halt ehrenamtlich nebenher. Bewirb dich doch einfach mal irgendwo und sag gleich dazu, dass dieses Problem besteht. Da wird sich schon eine Lösung finden. Es ist auch für die meisten RDL's ne gute Nachricht, wenn einer das ehrenamtlich macht, da der dann ne wirklich billige Arbeitskraft darstellt und trotzdem als RS voll einsetzbar ist...


    Fazit: Nicht gleich die Flinte in's Korn werfen, sondern einfach mal mit den Leuten reden, findet sich fast immer ne Lösung!


    P.S. Wenn du magst, kann ich mal meinen RDL fragen, ob wir noch so jemanden brauchen können ;) Musst dich halt per PN, Mail oder ICQ melden.


    Liebes Grüßle und ein frohes neues Jahr!!
    ...f.

    Der Vorteil der Klugheit besteht darin, dass man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
    [Kurt Tucholsky]

  • Fabi
    Ab 2008 bekommen neue Praktikanten beim BRK keine Vergütung mehr.
    Traurig aber wahr-in Zukunft wird man das Praktikum ehrenamtlich ableisten müssen.
    Gruß Andreas

  • Im Anerkennungsjahr gibt es prinzipiell ein Anrecht auf Vergütung... dazu gab es vor 2-3 Jahren sogar ein Urteil dazu... muss meinen PC mal durchforsten... hab ich irgendwo gespeichert...

  • Da stellt sich mir doch die Frage:
    1. Warum klagt er erst nach seinem praktischen Jahr?Vorallem wenn er es vorher unterschrieben hat!
    2.Da ich mich mit gerichtssache net so auskenn: wenn so ein Urteil in Sachsen getroffen wird,gilt das dann Deutschlandweit?