Ausbildungen zu "Führungskräften"

  • Ok, ich muss sagen das ich öfters verwirrt bin wenn mir etwas erzählt wird, doch meistens wird das dann von diesem Herrn hier oder von diesem Herrn hier getan.


    Ein Bekannter erzählte mir das er nun auf der Rettungsdienstschule in Pfalz Grafenweiler seinen Lehrgang "Führen im Einsatz IV" beendet. Nun sagt er er sei Zugführer...irgendwie blick ich das nicht. Denn er sagt er war auch noch nie Gruppenführer. Kann mal irgendjemand Licht ins Dunkle bringen?


    Gibt es eigentlich ne Übersicht wo draufsteht wer in BW welchen Kurs gemacht haben muss um was zu sein?

  • MIt diesem Lehrgang hat er die Ausbildung zum Zugführer, was aber nicht heisst, das er auch als solcher ernannt und eingesetzt wird.
    Es geben genug San-Züge und SEG, die in ihren Reihen mehrere ausgebildete Gruppen und Zugführer haben, die aber nicht als solche tätig sind.
    Im Gegensatz zum den Modulen 1-3 ist der 4 sehr teuer.

  • D.h. wenn ich die vier Kurse mache, darf ich mich Zugführer nennen und nach zwei davon Gruppenführer sowie ich mich auch OrgL nennen darf nach dem ich den Kurs gemacht habe und das jeweils ohne als solche Eingesetzt zu sein


    Und wegen so ner Übersicht wäre ich echt Dankbar!

  • Zitat

    sowie ich mich auch OrgL nennen darf


    Nein, du hast nur die Qualifikation zum OrgL, der "richtige" OrgL wird allerdings benannt

  • Übersicht ist in Arbeit musst dich aber noch ein Weilchen gedulden.


    Die erfolgreich abgeschlossenen Lehrgängen befähigen dich zwar für die Funktion, aber nennen darfste dich deswegen nicht automatisch so.


    Kannste mit nem "RettAss" vergleichen der zwar seine Ausbildung abgeschlossen hat, aber seine Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung noch nicht zugestellt bekommen hat.


    Maln kurzer Abriss über die Lehrgänge:
    FF
    Lehrgang: Truppführer | darf einen "Arbeitstrupp" (1/1) führen
    Lehrgang: Gruppenführer | darf Trupps (1/2) , Staffeln (1/5), Gruppen (1/8)
    Lehrgang: Zugführer | darf Züge und erw. Züge führen
    Lehrgang: Verbandsführer | führt alles darüber hinaus


    DRK
    Lehrgang: Führen im Einsatz I und II | entspricht Gruppenführer FF
    Lehrgang: Führen im Einsatz III und IV | entspricht Zugführer FF


    MHD
    Lehrgang: Unterführer | entspricht Gruppenführer FF
    Lehrgang: Zugführer | entspricht Zugführer FF
    Lehrgang: Einsatzleiter (ehem. Bereitschaftsführer) | entspricht Verbandführer FF


    Rettungsdienst
    Lehrgang: OrgL | befähigt zur Führung eines Abschnittes



    wobei die Leute ihre Funktion natürlich auch komisarisch haben können was dann im Klartext heist, kein einziger Lehrgang absolviert.


    Grus
    Mücke (der zwar ausgebildet ist aber z.Z. keine Gruppe führt und somit auch keine Pommes spazieren führt.)

  • Zitat

    Original von El Mosquito
    Mücke (der zwar ausgebildet ist aber z.Z. keine Gruppe führt und somit auch keine Pommes spazieren führt.)


    Die Pommes sind aber eigentlich eine Qualifikationskennzeichnung und aus meiner Sicht von einer Ernennung unabhängig. Wenn jemand was anderes sagt - wo stehts?
    Beim OrgL sehe ich das ein wenig anders, da er -sofern eingerichtet - ein bestellter Leiter einer Kommune (Stadt, bzw. Kreis) ist.
    Deshalb tage ich nur zwei blaue Pommes und keinen Kringel spazieren ;)


  • Kann es sein, daß der Führen im Einsatz 1 - 4 auch mit dem OrgL eingeschlossen ist. Ich weiss von Kollegen, die nach dem OrgL Lehrgang den Führen im Einsatz 1 - 4 anerkannt bekommen haben sollen. Eigentlich sind diese Lehrgänge ja auch ziemlich identisch.


    Ich denke je nach Größe des Einsatzes befähigt OrgL auch zum Führen eines kompletten Einsatzes und nicht nur eines Abschnittes oder? Denn Die Abschnittsleiter sind ja dann die NEF Fahrer als Gruppenführer oder?


    Grüße


    Marco

    Der Inhalt des Textes, möchte keine Lehrmeinung vertreten er stellt eine rein persönliche Ansicht des Autors da. Die Nutzung ausserhalb des Forums ist nicht gestattet.
    * 150 Jahre Deutsches Rotes Kreuz, Aus Liebe zum Menschen * :rtw:

  • Wenn ein RA den kompletten Führen im Einsatz macht, dann ist das mit dem Orgl identisch.


    Grüße, Trident

    We are the pilgrims, master; we shall go always a little further.

  • Zitat

    Original von trident
    Wenn ein RA den kompletten Führen im Einsatz macht, dann ist das mit dem Orgl identisch.


    Grüße, Trident


    Alles klar, dann war das so rum.. Danke!

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  • Zitat

    Wenn ein RA den kompletten Führen im Einsatz macht, dann ist das mit dem Orgl identisch


    Mir wurde es genau umgekehrt erklärt, so wie MaMo es angesprochen hatte.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • hm, das wären dann ja ganz neue Aussichten wenn denn Führen im Einsatz 1-4 entsprechend dem OrgL wäre. Wobei ich das also so herum noch nicht gehört habe sondern es auch nur so kenne das ein ausgebildeter OrgL dann Führen im Einsatz 1-4 anerkennt bekommt.... ?(


    Gruß aus dem Sauerland


    MichaelK

  • Die OrgL-Lehrgänge sind ja nicht genormt und dauern teilweise nur eine Woche (40UE). Diese Lehrgänge können sicherlich NICHT mit dem Zugführer gleichgesetzt werden, der etwa 120 UE umfasst - also das Dreifache.


    Gruß, Jörg

  • Valandil
    Ich bezog das auf die Pommes die bei meiner Org auf den Schulter getragen werden, am Helm habe ich den vorgeschriebenen Streifen dran.


    bezüglich
    OrgL Abschnittsleiter oder nicht.


    In den Bundesländern wo LNA/OrgL die oberste Leitung inne haben ("gelbe Weste") sind sie natürlich Einsatzleiter, idR findet sich aber noch jemand über LNA/OrgL und damit sind diese eine Abschnittsleitung und alles darunter (NEF Fahrer, gerne auch der seltene GrFü RettDi) Unterabschnittsleiter.


    Generell ist jede Führungsausbildung so ausgelegt das man wenigstens kurzfristig die Ebene darüber abarbeiten kann.


    Anerkennungen
    Es gibt die diversesten und auch abstrusesten Anerkennungsmöglichkeiten.


    Ich persönlich sehe das immer mit etwas Zähneknirschen, den während der OrgL eine einsatzbezogene Führungsfunktion ist, so haben, TrFü, GrFü, ZFü, etc. auch im Tagesgeschäft Führungs- und Verwaltungsaufgaben zu erledigen.

  • Die Führen im Einsatz Teile I - IV gehen einzeln in Pfalzgrafenweiler lt. Katalog je 3 Tage.


    Den Teil III + IV gibs als Lehrgangsdoppel in 5 Tagen.


    Wären also 2 Arbeitswochen oder so, um das zu bewältigen.


    Den Orgl Kurs den ich gemacht habe hatte damals 50 EU...


    Hat ein Kollege vom BRK gemacht, und wird wohl vom BRK so ausgebildet.


    Grüße


    Marco

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  • naja. als ich damals den Führen I gemacht habe, habe ich da einen Ra getroffen, der mit genau dem Ziel da war. Alle vier Lehrgänge machen, weil dann könne er auch als Orgl eingesetzt werden. Falls ich einer Fehlinformation aufgesessen bin, tut mir das leid :)


    Grüßlen

    We are the pilgrims, master; we shall go always a little further.

  • Die ganze ORGL-Nummer ist doch auch wieder Ländersache...eine bundeseinheitliche Aussage ist doch auch hier gar nicht möglich.


    In Hessen ist die Zugführerausbildung (incl. Funkausbildung 127 Std.) die EIngangsvorraussetzung für den ORGL-Lehrgang (36 Std.), es werden nur ORGL-Lehrgänge nach dem hess. Curriculum anerkannt. Und irgendwie macht es ja auch Sinn, wenn nur die auf des jeweilige Landesrecht ausgelegte Lehrgänge Anerkennung finden.