ZitatAlles anzeigenOriginal von raphael-wiesbaden
Oder war dieser Autofahrer derart besoffen, daß er alleine gar nicht mehr aus seinem Fahrzeug herauskam und die RTW-Besatzung hier quasi kurz vor der alkoholbedingten Bewusstlosigkeit mit Aspirationsgefahr gehandelt hat ?
Mit Sicherheit wird sich ein Anwaltsfuzzi finden, der die hehren Worte von Freiheit und Entfaltung der individuellen Persönlichkeit vertritt.
Klar, schließlich bekommt er dafür auch Geld.
Dann hoffe ich, daß dem Staatsanwalt einfällt zu sagen, daß die Reaktionsverminderung unter Alkohol eine seit seit mehreren tausend Jahren bekannte folge ist und somit jedermann wissen muß, daß hier eine Gefährdung anderer eintreten kann.
Opferschutz geht eindeutig vor Täterschutz - und die RTW-Besatzung hat dafür gesorgt, daß es gar keine Opfer gab, weil hier ein Suffkopp gar nicht zum Täter (im Sinne von medizinischen VU-Folgen) werden konnte !
Du schreibst oft gute Beiträge. Aber es stößt mir etwas sauer auf, wenn jemand mit dem Art. 1 GG in der Signatur von Suffköppen und Anwaltsfuzzis spricht. Man kann ja ein Verhalten scheiße finden, aber sich dennoch einen gewissen Respekt vor Menschen bewahren, die Scheiße bauen. Nur als Denkanstoß.