Rettungswagenbesatzung stoppt Trunkenheitsfahrt


  • Du schreibst oft gute Beiträge. Aber es stößt mir etwas sauer auf, wenn jemand mit dem Art. 1 GG in der Signatur von Suffköppen und Anwaltsfuzzis spricht. Man kann ja ein Verhalten scheiße finden, aber sich dennoch einen gewissen Respekt vor Menschen bewahren, die Scheiße bauen. Nur als Denkanstoß.

  • Zitat

    Original von JohnGage
    Mir stellt sich allerdings die Frage, warum der Kerl im RTW transportiert wurde - so ein ähnliches Thema hatten wir wohl schon...


    Vielleicht, weil drei Promille BAK ein potentiell lebensbedrohlicher Zustand sind. Oder weil es in der Abbauphase zu Krampfanfällen kommen kann.

  • Zitat

    Original von Snoopy
    Verbotene Eigenmacht,


    Keine Straftat.


    Zitat

    Original von Snoopy
    Körperverletzung,


    Wer ist denn verletzt worden?


    Zitat

    Original von Snoopy
    Freiheitsberaubung,


    Haben Sie ihn denn am Weggehen gehindert?


    Zitat

    Original von Snoopy
    Nötigung,


    Wohl nicht, da nicht verwerflich (vgl. § 240 Abs. 2 StGB).


    Zitat

    Original von Snoopy
    Amtsanmassung.


    Hat sich einer eine Polizeimütze aufgesetzt?


    Zitat

    Original von Snoopy
    Die genzen Sachen greifen aber nur bei Straftaten, ausser der 34er und nie bei OWIS.


    Na ja...

  • Zitat

    Original von Schmunzel


    Du schreibst oft gute Beiträge. Aber es stößt mir etwas sauer auf, wenn jemand mit dem Art. 1 GG in der Signatur von Suffköppen und Anwaltsfuzzis spricht. Man kann ja ein Verhalten scheiße finden, aber sich dennoch einen gewissen Respekt vor Menschen bewahren, die Scheiße bauen. Nur als Denkanstoß.


    Das mit den Anwälten werde ich ernsthaft überdenken.
    Vielen Dank für Deinen Hinweis.


    Bei Individuen, die sich die Birne wegsaufen und ihre Gesundheit ruinieren, während ich und alle anderen mit meinen Steuer- und Kassenbeiträgen die Erhaltung dieser Gesundheit zu finanzieren habe und die obendrein auch noch Freiheit, Leib und Leben anderer Mitmenschen wissentlich und grob fahrlässig gefährden, bleibe ich bei meiner Meinung !
    Ich trinke gerne mein Bier, meinen Wein und einem guten Scotch bin ich auch nicht abgeneigt - Alkohol ist durchaus ein Bestandteil unserer Kultur.
    Das ein Abhängigkeitspotential besteht, ist Allgemeinwissen.
    Das Alkohol krank machen kann, entbindet m.E. dennoch nicht vor einer Eigenverantwortung des Einzelnen.
    Fahren unter Alkoholeinfluß ist keine läßliche Sünde, sondern gewissenloser Umgang mit einer potentiell tödlichen Waffe - dem Fahrzeug.


    Meine höchste Anerkennung gilt allen alkoholkranken Menschen, die nach ihrem erfolgreichen Entzug jeden Tag den Kampf gegen diese Droge aufnehmen und sich davon nicht unterkriegen lassen !


    Aufgabe des Staates und all seiner Bürger ist der Schutz und die Wahrung der Würde dieser Bürger.
    Meine Würde, meine Ehre, mein Vermögen, meine Arbeitskraft, meine Lebensfreude, meine Gesundheit, mein Leben...
    all das wird runiert von Personen, die sich einen Scheiß um eben diese Würde kümmern.


    Oder, in aller Kürze:
    die "political corectness", die sich mittlerweile auch in unserer Gesellschaft pandemieartig ausbreitet und sich von einem gutmensch zum nächsten überträgt, geht mir am A.... vorbei.
    Ein Suffkopp bleibt auch in Zukunft in meinem Sprachgebrauch ein Suffkopp !

    raphael-wiesbaden


    Artikel 1
    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.


    Selig sind die geistig Armen - nur: kann der Himmel die ganzen Seligen auch wirklich aufnehmen ?

    Einmal editiert, zuletzt von raphael-wiesbaden ()

  • Zitat

    Original von Snoopy


    Die genzen Sachen greifen aber nur bei Straftaten, ausser der 34er und nie bei OWIS.


    schau mal unter § 16 Ordnungswidrigkeitengesetz...



  • Ich bewundere doch gelegentlich Deine moralisch sooo einwandfreien und über jegliche Kritik erhabenen Standpunkte, muss ich sagen.
    Aber in einem Internetforum, kann wohl jeder mal das sein, was er gerne wäre. :ironie:

  • Zitat

    Original von res cogitans


    schau mal unter § 16 Ordnungswidrigkeitengesetz...


    Den kenne ich, aber bei einer OWI schiesst man dann mit Kanonen auf Spatzen.


  • Zur Verbotenen Eigenmacht
    gehört schon noch mehr. War aber zu faul, alles Aufzuzählen.


    Klar Körperverletzung,
    wenn man jemanden anpackt und aus dem Auto zerrt.


    Nötigung?
    Klar, er wurde gegen seinem Willen zu etwas gezwungen von einem Unberechtigten.


    Amtsanmäßung?
    Klar, ein Auto anhalten und jemanden so zu behandeln ist erstmal Amtsanmaßung, genau wie Verkehr anhalten oder Lenken. Die Ausnahmen dazu lernt man ja in jeder RD Schule.


    Klassische Owis sind Anzuzeigen und mehr ist nicht drin.

  • Snoopy


    Ich kann gerade nicht nachvollziehen, weshalb du in diesem Fall ständig von einer "Ordnungswidrigkeit" sprichst. Hier lag in Anbetracht des Blutalkoholgehalts eindeutig eine Straftat vor.
    In Anbetracht der geschilderten Fahrweise lag offensichtlich eine akute Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer vor, so dass ein sofortiges Handeln angezeigt war.
    Jemanden aus dem Auto zu "zerren" lässt sicherlich noch nicht auf den Tatbestand "Körperverletzung" schließen, da hierbei niemand körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit geschädigt werden muss.


    Insgesamt kann ich deine ganze Argumentation nicht nachvollziehen.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Eben - ich seh nämlich auch keinen Anzeigegrund!
    Das einzige was ich noch etwas nachvollziehen kann ist die Nötigung durch das Ausbremsen und Anhalten.
    Wenn er da ne Anzeige loslässt haben die Richter wenigstens was zu lachen.
    "Der hat mich nicht weiterfahren lassen" *heul*


    Edit: Eventuell noch Freiheitsberaubung - aber das ist spekulation. Ich würde ihn gehen lassen, wenn er will. Außerdem "Jedermannsrecht".

  • Zitat

    Original von raphael-wiesbaden
    Oder, in aller Kürze:
    die "political corectness", die sich mittlerweile auch in unserer Gesellschaft pandemieartig ausbreitet und sich von einem gutmensch zum nächsten überträgt, geht mir am A.... vorbei.


    Also steht die Menschenwürde nur demjenigen zu, dem Du sie zubilligst? Komisches Verständnis. Ist ja eigentlich andersrum gedacht, nämlich demjenigen Würde zu garantieren, dem sie abgesprochen wird. Wäre sonst ja auch überflüssig.


  • Ein Buch für Dich.

    Einmal editiert, zuletzt von Schmunzel ()

  • Zitat

    Original von Schmunzel


    Also steht die Menschenwürde nur demjenigen zu, dem Du sie zubilligst? Komisches Verständnis. Ist ja eigentlich andersrum gedacht, nämlich demjenigen Würde zu garantieren, dem sie abgesprochen wird. Wäre sonst ja auch überflüssig.


    Nein, denn auch der "Suffkopp" ist und bleibt ein Mensch.
    Ein Mensch mit Fehlern, die für ihn und für andere tödlich ausgehen können, oft mit einem sehr dramatischen Geschehen.


    Der ausländische Mitbürger wird nicht besser und auch nicht schlechter, wenn auf einmal jedermann nur noch vom "Migranten" sprechen darf.
    Oder, um mal ein Beispiel aus der Medizin zu bemühen:
    da gibt es geistig behinderte (Verzeihung: retardierte...) Menschen, die haben einen Gendefekt.
    Früher nannte man das "Mongoloismus".
    Böse Sache, denn das war diskriminierend - obwohl der eigentliche Hintergrund dieser Bezeichnung im eher rundlichen Gesicht und der Schrägstellung der Augen bestand, der eben für asiatische Länder typoischer ist wie in Mitteleuropa.
    Dann besann man sich auf den Entdecker dieser Krankheit, den Mediziner Langdon-Down und die Diagnose lautete fortan "Down-Syndrom".
    Mit zunehmenden Englischkenntnissen und Gutmenschentum kam "man" zum Schluß, daß die deutsche Übersetzung des Wortes "Down" ja auch diskriminierend ist.
    Und seitdem darf "man" nur noch "Trisomie-21" sagen.


    Ich bin ein Mensch, ich mache Fehler - sogar ziemlich häufig.
    Ich bemühe mich um eine korrekte Wortwahl, sowohl in der Schrift als auch in der Sprache.
    Und immer wieder merke ich, daß es Situationen gibt, wo mir schlicht und einfach der Kragen platzt: wenn Mitmenschen sich nicht an einfachste Regeln des tgl. Miteinander einlassen können, weil sie wie die Wildsau durchs Leben trampeln und vor lauter Egomanie keinen Blick mehr für andere bzw. für mich und meine verletzte Würde haben.
    Dann fange ich an zu fluchen und dabei kommen durchaus auch einmal Ausdrücke, die politisch total unkorrekt sind.
    Dazu stehe ich; richtig nach dem Motto: "Hier stehe ich, ich kann nichr anders".


    Meinem Blutdruck geht es im Anschluß oft viel besser 8)


    Ich finde es sehr wichtig, daß hier in diesem Forum Rückmeldungen zu Inhalt und Form der Beiträge geschrieben werden.
    Gerade die persönliche Unbekanntheit der UserIinnen ist verführerisch und kann durchaus zu herabsetzenden Formulierungen führen.
    Ich bedanke mich daher ausdrücklich bei Dir und Deinen niedergelegten Gedanken.


    Vielleicht wäre es besser, die Diskussion hierüber in diesem Thema zu beenden und bei Bedarf im persönlichen Nachrichtenaustausch zu vertiefen.

    raphael-wiesbaden


    Artikel 1
    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.


    Selig sind die geistig Armen - nur: kann der Himmel die ganzen Seligen auch wirklich aufnehmen ?

  • Zitat

    Original von Daniel Grein
    Snoopy


    Ich kann gerade nicht nachvollziehen, weshalb du in diesem Fall ständig von einer "Ordnungswidrigkeit" sprichst. Hier lag in Anbetracht des Blutalkoholgehalts eindeutig eine Straftat vor.
    In Anbetracht der geschilderten Fahrweise lag offensichtlich eine akute Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer vor, so dass ein sofortiges Handeln angezeigt war.
    Jemanden aus dem Auto zu "zerren" lässt sicherlich noch nicht auf den Tatbestand "Körperverletzung" schließen, da hierbei niemand körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit geschädigt werden muss.


    Insgesamt kann ich deine ganze Argumentation nicht nachvollziehen.


    Ich habe die Ordnungswidrigkeit nicht auf diesen Fall bezogen, sondern als Vergleich in einem Thread genannt.
    Auch ich habe ein sehr grosses Problem mit Alkohol am Steuer und meine Toleranzgrenze ist da bei Null.
    Trotzdem halte ich mich an die Gesetze.


    Kleiner Vergleich.
    Gestern im RD. Vor uns fuhr ein älterer Herr auf der freien Autobahn Nachmittags mit etwa 65km/h vor uns her. Darf er ja, mindestens 60 sind Pflicht.
    Der Kollege am Steuer regte sich fürchterlich auf und ich meinte dann zu ihm, das er dann doch die 110 Rufen solle und mich nicht mit gemotze zu Nerven. Opa darf ja 65 Fahren, solange er keinen Nötigt oder Gefährdet.
    Nun, er meinte zu mir, das er letztes Jahr NEF gefahren ist und vor denen jemand Nachts Schlangenlinien gefahren ist und mehrmals ruckartig den Lenker Einschlug. Der Doc regte sich auf und rief über sein Privathandy die 110. Diese kamen auch recht schnell und nahmen dem Fahrer den Führerschein ab. Dieser hatte nichts getrunken, sondern lediglich 36 Stunden am Stück gearbeitet. Während der Doc als Anzeigeersteller seine Aussage machte kam ein Notfalleinsatz rein. Die beiden wollten natürlich sofort los, durften sie aber nicht auf Anweisung der Polizei. Erst die Aussagen zu Protokoll bringen, was etwa 30 Minuten dauerte.

  • Snopy sorry, das eine hat mir dem anderen recht wenig zu tun.


    Ich bin von meinem Rechtsverständnis davon überzeugt, daß eine geringere Straftat vor dem Gesetz nicht beanstandet wird, wenn eine schwehrwiegendere damit verhindert wird.


    Also Fakt:
    Wenn die Kollegen dem Herrn den Schlüssel unter sanfter Gewalt weg nehmen mussten, oder ihn aus dem PKW befördern mußten, um die Wieterfahrt zu beenden, so sollte das in Anbetracht der von anderen Usern geschilderten Gefährlichkeit, (die von einem PKW Fahrer mit 3%o BAG ausgeht) einen Rechtferitigenden Notstandes dar.


    Ich denke also kein Richter wird da den Kollegen gegenüber ein Fass auf machen!


    Was die Zurückhaltung eines NEF´s angeht, um ein Protokoll zu schreiben, welches ja locker 12 h Zeit hat, so finde ich das ein größeres Problem, wenn nicht sogar vom Beamten ziemlich gewagt! Da bewegt er sich auf ziemlich dünnem Eis meiner Meinung.


    Was den Opa auf der BAB angeht, so gebe ich Dir Recht, ist er nicht gefährdent, also rein subjektiv, dann hätte ich da auch nix unternommen. Aber wenn ich den Verdacht habe, daß einer mit C2 Auto fährt, dann gehört er der Katze. Ich selber trinke fast nix, wenn ich Auto fahre gar nix.. hat sich aber auf Grund meiner Einstellung zu meiner Gesundheit so eingelebt. Ich habe früher auch an jedem Wochenende einige Biere geschluckt, natürlich nie vor einem Dienst, meist danach.


    Aber irgend welche Kraftfahrzeuge bin ich danach nie gefahren, Alkohol und Drogen gehören aus dem Straßenverkehr absolut entfernt!


    Wa sagen denn Die Kollegen die hier an der Holländischen Grenze arbeiten dazu? Erfahrungen mit Kanabis? etc?


    Grüße


    Marco

    Der Inhalt des Textes, möchte keine Lehrmeinung vertreten er stellt eine rein persönliche Ansicht des Autors da. Die Nutzung ausserhalb des Forums ist nicht gestattet.
    * 150 Jahre Deutsches Rotes Kreuz, Aus Liebe zum Menschen * :rtw:

  • Zitat

    Original von Snoopy
    Darf er ja, mindestens 60 sind Pflicht.


    Nur am Rande: 60 sind nicht Pflicht. Aber das ist OT.

  • Zitat

    Original von MaMo
    Was die Zurückhaltung eines NEF´s angeht, um ein Protokoll zu schreiben, welches ja locker 12 h Zeit hat, so finde ich das ein größeres Problem, wenn nicht sogar vom Beamten ziemlich gewagt! Da bewegt er sich auf ziemlich dünnem Eis meiner Meinung.


    Das kann ich jetzt auch fast nicht glauben!
    Hier würde ich den Polizisten sauber stehen lassen und losfahren. Wenn er will, dass ich meiner Pflicht nicht nachkomme, müsste er mich in dem Fall festnehmen!


    (Merke aber gerade - das ist auch OT) :rolleyes:


    Um es etwas wieder Richtung Topic zu biegen. Der Schutz des höheren Gutes geht immer vor.
    Wie beim Stoppen der Trunkenheitsfahrt vor der Nötigung als auch bei dem Retten aus medizinischem Notfall vor Protokoll.


    Gruß
    Bambi


  • Und Weisungen von Polizeibeamten ist Folge zu leisten. Auch immer.

  • War das nicht so, dass der unbedingte und blinde Gehorsam in diesem Lande mal abgeschafft worden ist? Und wenn die Lage vor Ort der Polizei übergeben wurde, die Personalien bekannt sind und es nur noch um die schriftliche Fixierung geht und anderswo der NA zu lebensrettenden Maßnahmen benötigt wird, da wüsste ich aber, was ich tue.


    Aber irgendwas lässt mich vermuten, dass es in diesem Land tatsächlich eine Möglichkeit gibt, dass man mir das nachteilig auslegen würde und es Ärger geben könnte. Das ist echt ziemlich traurig...

  • Zitat

    Original von tansamalaja
    War das nicht so, dass der unbedingte und blinde Gehorsam in diesem Lande mal abgeschafft worden ist?


    Hey, der ist echt gut! Werde mir diesen Satz merken, wenn ich mal wieder ein Stoppschild überfahren habe und erwischt wurde...