Warnstreik 06.03.08

  • Zitat

    Original von Daniel Grein
    Ab wann tritt der Umstand ein, dass keine "andere Abhilfe" möglich ist - wenn der mit dem RD Beauftragte keine Abhilfe schaffen kann oder wenn der Träger, der ja laut RDG dann diese Aufgabe übernehmen muss, diese nicht schaffen kann ?


    Ab wann diese Situation vorliegt, wird man abstrakt nicht sagen können. Es kommt - natürlich - immer auf die Verhältnisse im konkreten Streikgebiet an (welcher Bedarf besteht überhaupt, welche Nachbarschaftshilfe ist möglich usw.).


    Ich glaube nicht, dass § 2 Abs. 3 RDG BW mit der Frage eines Streiks zu tun hat, so dass bei einem Streik schlagartig der Land- bzw. Stadtkreis den Rettungsdienst sicherzustellen hat (was mangels Infrastruktur im Regelfall auch gar nicht möglich wäre). Die Norm regelt nach ihrem Wortlaut den Fall, dass die nach § 2 Abs. 1 geschlossenen Verträge zur Sicherstellung des Rettungsdienstes nicht ausreichen.



    Zitat

    Original von Daniel Grein
    Durchaus. Aber dies zu gewährleisten bleibt letztlich dennoch Aufgabe des Beauftragten bzw. des Trägers. Kann dieser also das beschäftigte Personal dazu zwingen (und mit welchen Mitteln), die Aufgabe dennoch durchzuführen ?


    Ich bin zuwenig Arbeitsrechtler, um Dir diese Fragen genau beantworten zu können (und leider bin ich ein wenig zu ausgelastet, um mich ein paar Stunden einzulesen). Meines Erachtens funktioniert es so: Wenn ein "Notfall" in dem o.g. Sinne vorliegt, ist das Streikrecht eingeschränkt. Die Arbeitnehmer dürfen also die Arbeitsleistung nicht verweigern.


    Beste Grüße

  • Zitat

    Das wäre quasi der Notfallplan, der von den Klinikstreiks bekannt ist


    Genau so ist das. Es wird Notdienstpläne geben wie in den Krankenhäusern. Es müssen zwar noch Gerichte diese Situation kurzfristig bewerten weil dies bisher noch nicht notwendig war, aber das ist ja auch schon am laufen.


    Und deshalb sehe ich den Streik nicht als das Todesurteil aller Notfallpatienten an. Was in Krankenhäusern geht geht auch bei uns. Gepard nannte ja bereits eine solche klare Verordnung eines Gerichts, nach der ein Arbeitskampf möglich ist.


    Eines wollt ich noch sagen. Zur Zeit, als wir noch ÖD angegliedert waren, stellte sich die Frage eines Streiks nicht weil die Kollegen der Müllabfuhr und der Ämter dies für uns erledigten und wir unsere Patienten weiter versorgen konnten.


    Das DRK wollte aber einen eigenen Tarifvertrag, um uns vom ÖD ABZUKOPPELN, es wollte damit erreichen, daß wir nicht in den gleichen Genuss einer ggf. Lohnerhöhung kommen, weil der ÖD in der Vergangenheit gezeigt hat, daß er sich durchsetzen kann.


    Deshalb und weil man völlig korrekt unsere Unorganisiertheit als Vorteil sah, deshalb wurde massiv auf einen eigenen DRK Tarifvertrag gedrängt. Mit den Argumenten, damit könne man die Tätigkeiten z.B. der RA´s auf den Wachen separat honorieren wie z.B. LRA, Lagerist, etc.


    Nichts von alledem haben sie eingehalten. Als jetzt der Tarifvertrag gekündigt wurde, war das erste was man sagte: man unterhalte sich ausschließlich über Arbeitsentgeld und Weihnachtsgeld (Sonderzuwendung), alle anderen Themen stünden von DRK Seite nicht zur Diskussion oder Verhandlung.


    Das DRK hat einen eigenen Tarifvertrag gewollt um uns vorzuführen. Das haben sie mir ihrem Angebot von MINUS12 ja auch gezeigt und bestätigt. Mit Gesprächen wurden wir nie ernst genommen, in 4 Monaten nicht. Wir sind mit MINUS1,1 und nun wieder bei MINUS12 auf einem Stand, der unserer Arbeit nicht würdig ist.


    Wenn nun die Worte nichts gebracht haben, dann muss es anders gehen. Vor 5 Monaten hatte ich eine andere Meinung, aber ich habe sie geändert. Ich habe sie geändert weil ich dabei war wie hönisch über die einfältigen Rot-Kreuzler gesprochen wurde, die niemals in der Lage waren sich zu organisieren, weil sie viel zu uneinig sind.


    An alle Arbeitgeber: Das hat sich geändert.


    Fred.




    Fred.

  • Zitat

    Original von Schmunzel
    Meines Erachtens funktioniert es so: Wenn ein "Notfall" in dem o.g. Sinne vorliegt, ist das Streikrecht eingeschränkt. Die Arbeitnehmer dürfen also die Arbeitsleistung nicht verweigern.


    Ist ja witzig. Überspitzt gesagt bedeutet daß ja auch, daß eine parallele fristlose Kündigung des eingesetzten Personals nicht möglich wäre, weil dann ein "Notfall" vorläge. Wie möchte man das denn praktisch umsetzen? Die Angestellten von der Polizei vorführen lassen?

  • und zum Thema Sicherstellung:


    wäre es aus Sicht von ver.di nicht am effektivsten, wenn man eine Interessengemeinschaft ins Leben ruft und diese mit Mietfahrzeugen die Sicherstellung übernehmen läßt?


    Beim AG läuft dann NICHTS, die Dokumentation geht nicht zum AG und kann dementsprechend nicht abgerechnet werden, und ggf. kann man ja über entsprechende Verträge mit dem Kreis / der Stadt sogar die Abrechnung möglich machen um die Kosten in Grenzen zu halten. Wenn die Argumentation über den Sicherstellungsauftrag läuft, muß man die Sicherstellung halt am Leistungserbringer vorbei organisieren - dann ist doch alles in Butter.

  • Zitat

    Original von Nils


    Ist ja witzig. Überspitzt gesagt bedeutet daß ja auch, daß eine parallele fristlose Kündigung des eingesetzten Personals nicht möglich wäre, weil dann ein "Notfall" vorläge. Wie möchte man das denn praktisch umsetzen? Die Angestellten von der Polizei vorführen lassen?


    Für eine fristlose Kündigung dürfte der Rechtsgrund ja ohnehin fehlen, weil die Arbeitnehmer sich ja nicht ins Unrecht setzen und rechtswidrig die Arbeit verweigern werden.

  • Zitat

    Original von Gepard
    ich habe nie gesagt das kein RTW mehr rausfährt bei einen streik in der notfallrettung.
    Sondern der erste schritt wäre z.B. das nur die grundbesetzung fährt spricht die fahrzeuge die auch nachts vorgehalten werden müssen und die zusätzlichen fahrzeuge am tage bleiben in der halle . dann wäre die grundversorgung im lebensbedrohlichen notfall gewährleistet.
    ...
    gruß gepard


    Wenn das genügen würde, um die Zahl der Notfälle am Tag adäquat zu bedienen (wovon ich nicht ausgehe), dann wäre die logische Konsequenz, dass die Kostenträger sagen: "Das machen wir jetzt immer so, denn die Rettungsdienstler haben uns ja gezeigt, dass es ausreicht, mit der Nacht-Besetzung zu arbeiten!". Und dann würden Stellen gestrichen, und wer weiß, DEINE vielleicht zuerst...


    Notfallvorhaltung ist Notfallvorhaltung, deren Bedarf ändert sich nicht durch einen Streik.


    J.

  • das hier sprach Fred:


    Weißt Du, das Verständnis der Bevölkerung interessiert mich wenig oder gar nicht.


    Ihr stellt fest, dass ihr keine Lobby habt. Und dann kommt sowas. Auch wenn du, mit Recht, deine materiellen Bedürnisse stillen willst, so wage ich zu bezweifeln, dass Du mit solchen Aussagen irgend etwas erreichen wirst. Ein wenig Polemik ist immer gut, um die Leute aufzurütteln. Aber es ist eine Tatsache, dass Ihr etwas von den Leuten wollt, nämlich Unterstützung. Denn ohne diese wird es nicht gehen. Wer sich allerdings verhält wie die Axt im Walde darf sich nicht wundern, wenn irgend wann einmal keine Bäume mehr da sind, die Schatten spenden können.


    Grüße.

    We are the pilgrims, master; we shall go always a little further.

  • Hallo Leute, ja es ist so wie Gepard bereits angedeutet hat.
    Der AN muß sich nicht um eine funktionierende Notfallversorgung kümmern.
    Es ist ausschliesslich Aufgabe des AG mit der Streikleitung der Gewerkschaft bei Aufruf zum Streik eine Notdienstvereinbarung abzuschliessen.
    Diese muß dann nach Abschluss sofort auf die Rettungswachen und Leitstellen gesendet,gefaxt und zum Aushang gebracht werden.
    Für diese Fahrzeuge und das aufgeführte Personal besteht dann keine Streikfreiheit mehr, diese sind dann zum Not-Dienst verpflichtet.


    Der Rest der AN kann seine Arbeitskraft entziehen und am Streik teilnehmen.
    Also keine Arbeit der AN, kein Entgeld der AG mehr.
    Verdi Mitglieder bekommen dann Streikgeld ab ca. 4 Std. Dauer.


    In einer Notdienstvereinbarung kann auch eine KTW Bestzung für Dialysefahrten vereinbart werden, es ist reine Verhandlungssache zwischen AG und Verdi.


    Wir waren heute auch in Reutlingen zum Unterstützungswarnstreik
    unterwegs.
    ca. 80-100 Rettungsdienstler aus der Region Tü,RT,ZAK,Sig... waren vertreten.
    Insgesammt waren aus dem ÖD ca. 1500 Teilnehmer in RT.
    Paralell fanden noch Warnstreiks in Esslingen statt wo laut gepard auch ca. 100 RD anwesend waren.
    Es fanden auch Pressegespräche, sowie Fernsehaufnahmen von versch. Sendern statt. Also die Öffentlichkeitsarbeit fand auch statt, mal sehen was die Medien daraus machen.
    Das Rad dreht sich, wir sollten nur noch mehr Überzeugungsarbeit leisten um Ängste abzubauen, wie die rechtliche Situation für das Personal sowie das Procedere der Notfallversorgung vorgesehen und juristisch einwandfrei abgedeckt ist. §9 GG Art. 3 Koalitionsfreiheit
    AN brauchen keine Angst haben,es muß kurz gesagt der AG dafür sorgen!
    Vielleicht gelingt es uns, noch mehr Personal vom DRK zu überzeugen, dann sind wir beim nächsten mal noch stärker vertreten um usere längst überfälligen Forderungen durchzusetzen.


    Siehe hierzu:
    http://www.gea.de/detail/939643
    http://www.tagblatt.de/2309781


    Grüße Achim


  • @Gepard: Das sehe ich auch so wie Jörg.


    @All: Warum überlegt ihr denn alle, wie viel Autos ihr von was bestreikt? Es wäre vermutlich doch am einfachsten nicht mehr rauszufahren, wenn man nicht Notfallmäßig fahren muss. Damit wäre ein kanibalisieren der RTW nicht mehr möglich und man hätte trotzdem KTW als Notlösung in der Hinterhand, falls größere Notfälle auftreten. Der Presse könnte man verständlich machen, dass die Notversorgung gewährleistet bleibt. Ihr müsstet euch dafür zwar in die Wache setzen, aber was soll´s?


    Außerdem würde mich mangels Wissen interessieren, welche Konsequenzen der Streik in den betroffenen Gebieten gehabt hat. Die Medien haben hierüber ja gar nicht berichtet. Konntet ihr die KTW-Versorgung genügend einschränken, um Auswirkungen bemerkbar zu machen?


    Auf jeden Fall finde ich es interessant, dass sich jetzt in Richtung Streik etwas tut. Um ehrlich zu sein hätte ich euch (den Mitarbeitern der deutschen HiOrgs) das nicht zugetraut. Bin gespannt, ob sich weiter etwas tut.


    Gruß
    Bambi

  • sehr spannend, ich lese gerade den dritten thread zu diesem streik. also an der notwendigkeit des streikes dürfte man wohl kaum zweifeln, wenn man sich auch nur rudimentär mit den gehaltstrukturen und diesbezüglichen haltungen der leistungserbringer auskennt.
    problembehaftet sehe ich aber die ausführung, denn ein streik macht nur dann wirklich sinn, wenn ein konkretes zeil damit verfolgt wird und man eine schon gut ausgefeilte verhandlungsposition unterstützen will.


    einige äusserungen in diesem, wie auch den anderen threads, enttäuschen doch sehr. da gibt es einerseits menschen die für mehr lohn kämpfen. recht so! aber leider können sie ihre position nicht immer argumentativ untermauern, ausser mit polemischen äusserungen. andererseits gibt es diejenigen, die zwar argumentieren können, aber dabei das legitime ziel völlig in den hintergrund treten lassen, es sogar für falsch halten. beide haltungen sind extreme und für sich schlecht. dennoch sollten die befürworter des streiks über die geäusserte kritik nachdenken und andererseits die kritiker mal an den eigenen geldbeutel denken bzw. sich in die lage derer versetzen die damit ihr tägliches leben für die nächsten 20 bis 50 jahre bestreiten müssen und keine wirkliche alternative dazu haben.


    ich halte den streik für notwendig und auch wirklich zielführend. ich bewundere alle kollegen, die sich für eine verbesserung der situation stark machen.

  • Bambi: mir wurde von einem Leistellenmitarbeiter gesagt: Wenn man aus einem KTW einen RTW o.S. macht, gilt dieser als Notfall. Auch wenn keine Sonder- und Wegerecht in anspruch nimmt.


    Wenn das tatsächlich stimmt - schwierig zu sagen ich fahre nur zu Notfällen!

  • Jörg


    wenn du richtig gelesen hättest ich habe geschrieben Grundversorgung bei lebensbedrohlichen notfällen. nicht die platzwunde oder der gebrochene arm die durchaus notfälle sind. die können durchaus etwas warten.


    Gruß Gepard

  • Zitat

    Original von Gepard
    Jörg


    wenn du richtig gelesen hättest ich habe geschrieben Grundversorgung bei lebensbedrohlichen notfällen. nicht die platzwunde oder der gebrochene arm die durchaus notfälle sind. die können durchaus etwas warten.


    Gruß Gepard


    mit solchen aussagen wäre ich vorsichtig... Ob ein Notfall vorliegt oder ein disponibler Krankentransport entscheidet die Leitstelle anhand der erhobenen Daten...


    Eine Unterscheidung in NOtfall 1. Klasse (Lebensbedrohlich) und NOtfall 2. Klasse (der gebrochene Arm) halte ich für zweifelhaft. Notfall gibts oder gibts nicht. Man ist ja auch nicht ein bisschen schwanger (okay, mann sowieso nicht)


    Wenn es nur eine Wahrheit gäbe, könnte man nicht hundert Bilder über das selbe Thema malen. (Pablo Picasso)

  • Zitat

    Original von Gepard
    Jörg


    wenn du richtig gelesen hättest ich habe geschrieben Grundversorgung bei lebensbedrohlichen notfällen. nicht die platzwunde oder der gebrochene arm die durchaus notfälle sind. die können durchaus etwas warten.


    Gruß Gepard


    Unsere Differenz beruht offensichtlich nicht auf meiner mangelnden Lesekompetenz, sondern auf unsererer unterschiedlichen Auffassung darüber, was "etwas warten" kann.


    J.

  • Zitat

    Außerdem würde mich mangels Wissen interessieren, welche Konsequenzen der Streik in den betroffenen Gebieten gehabt hat. Die Medien haben hierüber ja gar nicht berichtet. Konntet ihr die KTW-Versorgung genügend einschränken, um Auswirkungen bemerkbar zu machen?


    Bambi


    Ich kann nur über die auswirkungen im bereich GP sprechen. da dieser Warnstreik lange angekündigt war ca. 4 tage vor beginn hatte man genügend zeit die transporte zuverschieben. wir hatten gestern ungefähr 30% mehr aufkommen und für morgen schon ca.50% mehr vorbestellungen .also hat es auswirkungen wenn man morgen streiken würde hätte es wohl für den arbeitgeber fatale folgen in sachen image und druck von den krankenhäusern :-)
    welche auswirkungen es auf die medien hat wird man morgen in den zeitungen lesen, in einen lokalen sender bei uns wurde über den streik berichtet. also geht es langsam vorran.


    Gruß
    Gepard

  • advomedix,Jörg



    Hm ich rede hier von einer situation die eventuell mal eintreten könnte wenn die auseinandersetzung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu keiner einigung kommt.
    und wenn die notfallrettung dann vielleicht bestreikt wird .dann werden verdi ,AG und gerichte wohl entscheiden wie das ganze aussehen wird. Nicht ich oder jemand anders in diesen forum.
    was ich zum streik in der notfallrettung schreibe sind ideen wie es aussehen könnte ,die sich teilweise ableiten aus erfahrungen aus streik im allgemeinen gesundheitswesen. wie ich es auch schon geschrieben habe und wenn opsäle geschlossen werden und nur noch lebensbedrochliche op durchzuführen werden diese nach den streik auch nicht geschlossen weil sie ausreichen oder planstellen gestrichen.
    ich habe manchmal das gefühl das einige einfach angst haben selber was zutun um für ihr geld zustreiken und lieber dauernd kritik üben.
    eines soll klar sein wenn wir diesen streik erfolgreich beenden wollen müssen noch viel mehr kollegen aufstehen.

    Und jetzt nochmal damit es allen klar wird.Die Angestellten im RD dürfen streiken somit auch in der Notfallrettung wie diese dann aufrecht erhalten wird ist ein ganz anders Problem womit sich bestimmt schon einige sehr schlaue Köpfe mit befassen.


    Gruß
    Gepard

  • Zitat

    Original von Gepard
    ... wie ich es auch schon geschrieben habe und wenn opsäle geschlossen werden und nur noch lebensbedrochliche op durchzuführen werden diese nach den streik auch nicht geschlossen weil sie ausreichen oder planstellen gestrichen...
    Gruß
    Gepard


    Dir ist aber schon klar, dass auch währen des Ärztestreiks in den KHs kleine Kopfplatzwunden genäht wurde, und zwar im Rahmen der --> Notfallversorgung!?
    Notfall heißt nicht planbar oder disponibel, das muss nicht immer Lebensgefahr beinhalten.


    J.

  • grins das stimmt allerdings mußten diese patienten teiweise einiges an wartezeit in kauf nehmen bevor sie dran kamen :-)

  • Zitat

    Original von Maverick83
    Bambi: mir wurde von einem Leistellenmitarbeiter gesagt: Wenn man aus einem KTW einen RTW o.S. macht, gilt dieser als Notfall. Auch wenn keine Sonder- und Wegerecht in anspruch nimmt.


    Wenn das tatsächlich stimmt - schwierig zu sagen ich fahre nur zu Notfällen!


    Hi Maverick,
    dann muss man sagen es werden nur Einsätze mit Sondersignal gefahren. (Meinte ich auch.)
    Eine andere (wenn auch harte) Möglichkeit wäre bei disponierten "Nicht-Notfällen" ohne Transport wieder zu fahren. Dies müsste man aber vorher sicher ganz klar kommunizieren, damit es keine Probleme gibt.


    Gruß
    Bambi


    @Gepard: Danke für deine Antwort