Bsirke braucht den Streik!



  • Der Wortlaut des SRettG ist davon zu differenzieren!
    In § 4 -Personal-, Abs. 3 steht:
    (3) Wer Notfallrettung oder Krankentransport betreibt, ist verpflichtet, für eine regelmäßige Fortbildung des Personals zu sorgen. Die Fortbildung hat sich darauf zu richten, dass das Personal den aktuellen medizinischen und technischen Anforderungen gerecht wird. Das Ministerium für Justiz, Gesundheit und Soziales1 wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Ministerium für Inneres, Familie, Frauen und Sport2 durch Rechtsverordnung Vorschriften zu erlassen über Inhalt, Dauer und Durchführung der Fortbildung sowie über das Anerkennungs- und Prüfungsverfahren.


    Hinzu kommt folgende Personal-Konstellation:


    ÄLRD des Saarlandes = ÄL der Rettungsdienstschule
    Prüfer = Honorar- bzw. hauptamtl. LRA der Schule
    Prüfender Arzt = Honorarkraft der Schule
    Zuständige Person MIFAGS = guter Bekannter


    Ergebnis:


    Man kann machen was man will!!!


    Um es nochmal ganz deutlich zusagen, es geht hier nicht um das Thema "OB" oder "OB NICHT" eine Prüfung stattfindet.
    Eine Prüfung hat grundsätzlich auch Ihre Vorteile in Bezug auf Selbsteinschätzung, Feedback, Lern- u. Übungscharakter etc.


    Es geht einzig und allein um die hierzulande herrschende
    WILLKÜR
    Es geht darum für die Zukunft transparente und nachvollziehbare Strukturen und Bedingungen zu schaffen.


    Noch ein Schmankerl zum Abschluß, welches die Ausführungen von Fred in der Realität und nicht als "Fearfaktor" oder Hirngespinst wiedergibt!!

    In Kurzform der ungefähre Wortlaute aus dem hiesigen ARBEITSGERICHTSSAAL unserer Landeshauptstadt


    Rechtsanwalt S:
    Wir haben dem Kläger gekündigt weil er versucht hat mit unlauteren Mitteln und unwahren Behauptungen MA der Beklagten gegen dessen GF aufzuwiegeln. Und zwar war Ziel die an sich nicht zu beanstandende Absicht einen Betriebsrat bei dem Beklagten umzusetzen!


    Richter:
    Äh! Wie bitte? Das müssen Sie mir jetzt aber mal erklären!


    Rechtsanwalt S :
    Ja er hat dazu MA der Beklagten angerufen und diese hinsichtlich eines Einladungsschreiben der Ver.di befragt und gesagt man hätte zu früherer Zeit den Auftrag gehabt, ihm wegen der Absicht einen Betriebsrat zu gründen, zu kündigen. Was NATÜRLICH nicht stimmt!


    Richter:
    Tja, in manchen Betrieben ist die Absicht zur Gründung eines Betriebsrates heilig und ich zitiere Maquiavelli:
    "Der Zweck heiligt die Mittel!"
    Im Übrigen sieht das BetrVG das ganz anders als Sie!
    :P

  • Zitat

    Original von Lasse
    Ich hab das Wort schlicht falsch geschrieben. Möchtest Du Dich gerne darüber erheben und amüsieren, dass ich das Wort falsch schrieb?


    Siehst´e, jetzt kommt mal von mir ein nicht ganz so bierernst gemeinter Post und schon bist´e sauer und wirst grantig! ;)


    Wollte nur auch daraufhinweisen, dass man heutzutage eher von Skills spricht und nicht mehr von Algorithmen, da der Ausdruck eng umschrieben und definiert ist.


    Vergleichbar wie die Zitate mit dem Quantensprung und dem Meilenstein... ?(

    Einmal editiert, zuletzt von Quovadis ()


  • Was möchtest du uns hiermit sagen? Des Weiteren gehe ich davon aus, dass du diese Äusserungen persönlich vernommen hast...


    Wenn es nur eine Wahrheit gäbe, könnte man nicht hundert Bilder über das selbe Thema malen. (Pablo Picasso)

  • Zitat

    Original von oepfae
    Was möchtest du uns hiermit sagen?


    Wollte damit die Ausführungen von FRED, welche hier immer wieder als haltlos, weil nicht in der Realität so stattfindend, belegen!!


    Steht aber auch da, oder??



    Zitat

    Original von oepfae
    Des Weiteren gehe ich davon aus, dass du diese Äusserungen persönlich vernommen hast...



    Ja!
    War mit anderen Kollegen mal vor Ort und wollte mal hören was da so abgeht!!


  • Ähm, was die aussagen von fred angeht, so sehe ich das weiterhin als Fearfaktor. In deinem Beispiel sollte einem Mitarbeiter gekündigt werden, weil er die Initiative ergriff einen Betriebsrat zu gründen. Okay, der Arbeitgeber hat verloren. Und damit sucht du eine Begründung, weshalb die o.g. Prüfungskommission Mitarbeiter durch eine Rezertifizierung fallen lässt, um dem AG danach die Möglichkeit zu eröffnen einen Arbeitsvertrag zu kündigen? Na, wenn es auch potentiell als möglich erscheinen mag, so halte ich das für doch eher weit hergeholt.


    Dass arbeitgeber versuchen einen Betriebrat zu verhindern, ist schlimm genug. Und wie du selbst erfahren hast, bedarf es dafür nicht einmal dem Instrument der Rezertifizierung.


    Nachdem die Fortbildungspflicht im Saarland ja per Gesetz angeordnet ist und hierdurch die Behörde (Minister) zuständig ist, würde eine Prüfungsentscheidung wohl als Verwaltungsakt zu qualifizieren sein und wäre demzufolge auch gerichtlich überprüfbar. Das hat zur Folge, dass die Prüfungsentscheidungen entsprechend dokumentiert werden müssen. Insofern sehe ich den weg, Miatrbeiter zu entsorgen, als eher schwierig an. da hat der Arbeitgeber definitiv bessere und einfachere Möglichkeiten.


    Wenn es nur eine Wahrheit gäbe, könnte man nicht hundert Bilder über das selbe Thema malen. (Pablo Picasso)

  • Zitat

    Original von Quovadis


    Siehst´e, jetzt kommt mal von mir ein nicht ganz so bierernst gemeinter Post und schon bist´e sauer und wirst grantig! ;)


    Bierernst oder nicht ist mir vollkommen egal.
    Wer sein "Wissen" per c&p erlangt und dies zudem nichtmals deutlich macht, lässt mich in der Tat am frühen Morgen etwas granteln, egal ob man sich nun bierernst versteht oder mit irgendwelchen smiles ein Hintertürchen offenhält.
    Also gut, weiter im Text. MWn ist der Begriff Algorithmus in diesem Zusammenhang durchaus noch gebräuchlicher als Skill. So werden bei den Zertifizierungen ja Algorithmen zu Grunde gelegt und keine Skills. Aber an Begrifflichkeiten sollte die Diskussion nun besser nicht aufgehängt werden. ( sonst klagt die Belegschaft noch, wegen überhöhten Anforderungen an die Sprachkenntnisse der Angestellten :ironie: )

  • Zitat

    Original von oepfae
    Nachdem die Fortbildungspflicht im Saarland ja per Gesetz angeordnet ist und hierdurch die Behörde (Minister) zuständig ist, würde eine Prüfungsentscheidung wohl als Verwaltungsakt zu qualifizieren sein und wäre demzufolge auch gerichtlich überprüfbar.


    Jau! Das Ministerium überträgt dem ÄLRD die Verantwortung, der ist wie gesagt gleichzeitig ÄL der überprüfenden Institution und der Leiter dieser Institution ist, was v.a. die MA des LV angeht, der Disziplinarvorgesetzte. Über Ihm steht nur noch der LGF und der Präsident. 8o


    Zitat

    Original von oepfaeDas hat zur Folge, dass die Prüfungsentscheidungen entsprechend dokumentiert werden müssen.


    Papier ist gedulig... :(

  • Zitat

    Original von Lasse
    [c&p


    Jetzt kannst Du mir mal helfen!! :]
    Was ist denn c&p ?(

    Einmal editiert, zuletzt von Quovadis ()


  • Um ehrlich zu sein, kann ich die gedanklichen bzw. regionalen Sprünge zuweilen nur schwer nachvollziehen, was mein Verständnis vermutlich etwas behindert.
    Wenn ich richtig verstehe, bezieht sich der Kern der hier aktuell geführten Diskussion auf das rheinland-pfälzische Rettungsdienstgesetz, insbesondere auf die darin festgeschriebene Fortbildungs- und Prüfungspflicht. In diesem Zusammenhang wurde ja auch die Stellungnahme des zuständigen Ministeriums verlinkt, in der ganz klare Aussagen hierzu gemacht wurden.


    Nun gibt es im saarländischen Rettungsdienstgesetz ebenso eine Fortbildungs- und Prüfungspflicht. Hier steht geschrieben:


    Zitat

    Das Ministerium für Justiz, Gesundheit und Soziales1 wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Ministerium für Inneres, Familie, Frauen und Sport2 durch Rechtsverordnung Vorschriften zu erlassen über Inhalt, Dauer und Durchführung der Fortbildung sowie über das Anerkennungs- und Prüfungsverfahren.


    Nun wird von euch Willkür und ungleiche Behandlung (im Saarland) unterstellt, wenn es um die geforderten Prüfungen geht. Gibt es hierzu konkrete Beispiele, also eine belegbare Ungleichbehandlung bei einer solchen Prüfung ? Gibt es Kollegen oder Kolleginnen, die aufgrund einer solchen Prüfung ihren Arbeitsplatz verloren haben ?
    Wie dem Gesetzestext oben zu entnehmen ist, werden Inhalt, Dauer und Durchführung durch eine Rechtsverordnung geregelt. Wo ist diese Rechtsverordnung einzusehen und wo gibt diese den von euch unterstellten Spielraum und damit die Möglichkeit zur Ungleichbehandlung bzw. Entsorgung von ungeliebten Mitarbeitern ?


    Hier wird - soweit ich das verfolgen kann - von keiner Seite in Abrede gestellt, dass nachvollziehbare, ordnungsgemäße und für alle Mitarbeiter gleiche Prüfungen stattfinden müssen, aber dieser "Beschuss" von eurer Seite ist auch meiner Meinung nach wenig stichhaltig und nachvollziehbar. Ich hätte - als Mitglied eines Berufsverbands - derzeit keine wirklichen Ansatzpunkte, um hier gegen irgendetwas aktiv zu werden oder Anlass zur Sorge zu haben. Und das nicht weil ich nicht bereit bin, mich mit unbequemen Themen auseinanderzusetzen, sondern schlicht, weil mir die notwendigen Argumente und Negativbeispiele fehlen.
    Die Geschichte mit dem Versuch, einen Betriebsrat einzurichten, hat in dieser Diskussion keine Relevanz und verwirrt nur zusätzlich.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Hier werden ja teilweise ganz schön schwere Geschütze aufgefahren, die sich mit schweren Anschuldigungen gegen konkrete Personen richten (ÄLRD, Schulleiter, Prüfer,...).
    Wenn man mit solchen Anschuldigungen, die ja bisher nicht wirklich mit realen Beispielen untermauert wurden, nicht aufpasst, können sie schnell zum Eigentor werden. Da schützt einen am Ende nur die Anonymität des Internets vor Arbeitsgerichtsverfahren, die man nicht mehr so einfach gewinnt. Je nach Formulierung stehen da auch strafrechtlich relevante Sachverhalte im Raum (Beleidigung, Falsche Verdächtigung, üble Nachrede,...).
    Also kommt jetzt mal bitte entweder mit konkreten Fehlhandlungen dieser Prüfungskommission an Land oder haltet euch bedeckt!
    Märchenstunde hatten wir jetzt genug...


    J. :rolleyes:

  • Zitat

    Original von Quovadis


    Jetzt kannst Du mir mal helfen!! :]
    Was ist denn c&p ?(


    Copy and Paste.
    Also irgendwo einen Text kopieren (Strg + C) und an anderer Stelle, wie z.B. hier im Forum wieder einsetzen (Strg + V).

  • Zitat

    Original von Jörg
    Hier werden ja teilweise ganz schön schwere Geschütze aufgefahren, die sich mit schweren Anschuldigungen gegen konkrete Personen richten (ÄLRD, Schulleiter, Prüfer,...).
    Wenn man mit solchen Anschuldigungen, die ja bisher nicht wirklich mit realen Beispielen untermauert wurden, nicht aufpasst, können sie schnell zum Eigentor werden. Da schützt einen am Ende nur die Anonymität des Internets vor Arbeitsgerichtsverfahren, die man nicht mehr so einfach gewinnt. Je nach Formulierung stehen da auch strafrechtlich relevante Sachverhalte im Raum (Beleidigung, Falsche Verdächtigung, üble Nachrede,...).


    Da schützt einen nichts vor irgendwas. Jeder Rechtsanwalt eines der Angesprochenen kann sich die IP des Beitragsschreibers holen und ist dann via Telefonanbieter ganz schnell beim Endverbraucher. Da ist das ganz fix vorbei mit der Anonymität. Da geht es plötzlich um ganz konkrete Personen, Tatvorwürfe und Auseinandersetzungen. Und um viel Geld für den Rechtsanwalt 8)

  • Ich bin Prüfer und Prüfungsvorsitzender einer IHK und vom Bestehen dieser Prüfungen hängen Existenzen ab. Die der Prüflinge als Arbeitgeber, wie auch als Arbeitgeber mit deren Angestellten.
    Da es bei einigen Prüfungskomiteen teilweise äusserst willkürliche Entscheidungen gaben und die Prüflinge immer Klagefreudiger werden, wurde von Seiten der IHK genau festgelegt, wie geprüft werden muss, was geprüft werden muss und wie sich die Endnote zusammensetzt.


    Interessenkonflikte müssen vermieden werden. Also werden Prüflinge möglichs nicht von deren Chefs oder Ausbildern / Lehrern gepüft. Wenn es sich nicht vermeiden lässt, hat diese Person aber nicht das letzte Wort betreffend der Note.
    Die zu behandelnden Themen sind genau vorgegeben und daraus wird ausgewählt.
    Die Dauer der Prüfung wird auf die Sekunde genau eingehalten.
    Der Prüfling darf ohne Konsequenzen zu Fürchten, Prüfer vor der Prüfung ablehnen. Von einigebn Prüfern, die aber nach und nach von uns abgeschoben werden, oder wo möglichs die Prüflinge nicht hingeschickt werden, würde ich mich auch nicht Prüfen lassen wollen.
    Die Fragestellung und die Fragethemen , da lässt sich gerichtlich gar nichts dran ändern, aber über die Art und Weise der Durchführung, also das Verhalten der Prüfer oder einen der 3.
    Alles wird ganz genau dokumentiert. Frage, Antwort, etc.


    Also, mal eben jemanden Durchfallen zu lassen, weil man keinen Bock auf den hat, ist nicht einfach.
    Aber auf wen wir keinen Bock haben, schicken wir eine IHK weiter, wo die Prüfer xxxxxx sind.

  • Zitat

    Original von Nils


    Da schützt einen nichts vor irgendwas. Jeder Rechtsanwalt eines der Angesprochenen kann sich die IP des Beitragsschreibers holen und ist dann via Telefonanbieter ganz schnell beim Endverbraucher. Da ist das ganz fix vorbei mit der Anonymität. Da geht es plötzlich um ganz konkrete Personen, Tatvorwürfe und Auseinandersetzungen. Und um viel Geld für den Rechtsanwalt 8)


    Aber schön dass es mal jemand ausgesprochen hat... :D


    Wenn es nur eine Wahrheit gäbe, könnte man nicht hundert Bilder über das selbe Thema malen. (Pablo Picasso)

  • So ich habe mich über den Tag mit den problem beschäftigt. Einige telefonate geführt usw.
    Die prüfungsgeschichte die in RLP Geplant ist bzw. umgesetzt wird soll evtl auch im saarland angewandt werden.
    Und da liegt das Problem im saarland soll es direckt über die LV-Schule laufen und über deren Äl der gleichzeitig Älrd im saarland ist.
    Und somit im direckten kontakt mit den LV-DRK steht weiterhin besteht das risiko das die prüfer, aus Führungskräfte vom dem DRK rekrutiert werden .


    Da es kein Betriebsrat in saarland gibt kann dies evtl. nicht verhindert werden ( Mit betriebsrat würde der § 87 greifen).


    also versucht man das ganze in RLP zuverhindern damit es keine übernahme im saarland kommt bis evtl. dort ein Betriebsrat für den LV gibt.
    Zu Erklärung im Saarland gibt einen Zweckverband für den Rettungsdienst und er ist für das ganze land zuständig und der ist wiederum zugehörig zum LV-DRK. also keine Kreisverbände im eigentlichen sinne wie z.B. in Ba-Wü.


    Zum Kern man verhindert in einen land eine gesetzesänderung um somit massive schwierigkeiten im eignen haus zu entgehen .
    Letzendlich reine Politik die nachvollziehbar ist.


    Gruß
    Gepard

  • Zitat

    Original von Gepard
    also versucht man das ganze in RLP zuverhindern damit es keine übernahme im saarland kommt bis evtl. dort ein Betriebsrat für den LV gibt.
    Zu Erklärung im Saarland gibt einen Zweckverband für den Rettungsdienst und er ist für das ganze land zuständig und der ist wiederum zugehörig zum LV-DRK. also keine Kreisverbände im eigentlichen sinne wie z.B. in Ba-Wü.


    Wenn in RLP die regelung gekippt würde muss dies nicht automatisch für das saarland gelten. Hier greift die Länderhoheit ein... Im Zweifel müssten die Kollegen aus dem Saarland selbst gegen eine dortige Regelung klagen. Vielleicht wird eine solche Regelung im Saarland aber auch auf rechtlich sicheren Boden gestellt, indem man das Urteil aus RLP abwartet und aus deren Fehlern lernt... Und dann???


    Ich sehe hier mehr Angtmacherei und "was wäre wenn". Konkretes gabs bisher nicht...


    Und ich muss zugeben, so langsam ärgert mich eine solche "Passt auf, es wird alles schlecht, alle wollen uns nur böses, wir sind die Armen die leiden müssen"-Mentalität auf. Manchmal hilft es abzuwarten und sachgerecht auf die bevorstehenden Probleme zu reagieren, wenn man auch was konkretes in der Hand hat. Solange man in irgendwelchen Fantasien sucht, wird man ohnehin nichts erreichen können. Oder sollte man schonmal prophylaktisch klagen, aufgrund...ähm ja... aufgrund was denn???


    ich denke es ist klar geworden, dass gegen eine ordentlich Prüfung keine Einwände bestehen. Welche machenschaften es im Saarland gibt oder nicht möchte und kann ich nicht anhand der hier schreibenden User bewerten.


    Wenn es nur eine Wahrheit gäbe, könnte man nicht hundert Bilder über das selbe Thema malen. (Pablo Picasso)

  • Zitat

    also versucht man das ganze in RLP zuverhindern damit es keine übernahme im saarland kommt bis evtl. dort ein Betriebsrat für den LV gibt.


    Entschuldigt bitte, aber wenn ich sowas lese (und falls dies wirklich zutreffen sollte) kann ich nur noch den Kopf schütteln.
    Und ich möchte noch einmal auf den Text im saarländischen RDG aufmerksam machen in dem da steht:


    Zitat

    Das Ministerium für Justiz, Gesundheit und Soziales1 wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Ministerium für Inneres, Familie, Frauen und Sport2 durch Rechtsverordnung Vorschriften zu erlassen über Inhalt, Dauer und Durchführung der Fortbildung sowie über das Anerkennungs- und Prüfungsverfahren.


    Diese Rechtsverordnung ist auch für den ÄLRD bindend, völlig unabhängig davon, ob dieser mit dem DRK "verbandelt" ist oder nicht. Sollte er gegen diese Rechtsverordnung verstoßen, braucht es nicht einmal einen Betriebsrat, um dagegen vorzugehen. Und wenn ich das richtig verstehe, gibt es bislang nichts wirklich Verwertbares, von ein paar Vermutungen und Weissagungen einmal abgesehen. Somit ist es meines Erachtens überflüssig, sich in diese Diskussion weiter hineinzusteigern und die Pferde scheu zu machen.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Daniel
    Ich habe nur versucht das ganze zu bewerten aus den mir zugänglichen Informationen. Dies hat nicht mit Angstmacherei zutun oder ähnliches.
    In einer meiner vorigen postings habe ich ja die Prüfung in RLP positiv bewertet wenn die rahmenbedingungen fair sind. Und als fair bezeichne ich unabhänigige Prüfung so wie es im Ministerrialbrief ja vorgesehen ist ( Den du selbst reingestellt hast).
    Aber ich verstehe auch das Mißtrauen der Kollegen im Saarland. Und es ist durchaus möglich das AG durch Prüfungen sich ungeliebte MA zuentledigen.
    Selbst wenn durch ein späteres Arbeitsgericht solche Kündigungen als als unzulässig erklären ist meist soviel Geschirr zerschmissen worden. Das es zum Vergleich kommt, der MA abgefunden wird.


    Gruß
    Gepard

  • ....und sich mangels Monostruktur des alleinigen Anbieters DRK nirgendwo im Saarland mehr bewerben braucht.


    Im übrigen haben wir ja gesehen was passiert, wenn man einfach mal abwartet bis die 'Fakten vorliegen. Dann ist es zu spät.


    Wer bitte schön hat denn was dagegen, daß Regeln wie sie sonstwo gelten auch klar in einem Erlass festgelegt werden ? Das Wort "unabhängig" kann doch völlig unterschiedlich ausgelegt werden......



    Warum wird denn nicht Snoopys Vorschlag gefolgt und dann wäre die Welt doch schon in Ordnung ? Aber es kann nicht sein, daß hier Willkür in einem solchen Segment einziehen kann. Zur Erinnerung die Standards die sonstwo gelten:




    Das würde uns doch schon reichen....



    Fred