Rett Ass mit 19?

  • Hallo alle zusammen,

    ich habe lange überlegt, ob ich den folgenden Fall hier veröffentlichen soll oder nicht. Eigentlich hat er nur geringfügig mit dem Rettungsdienst zu tun, aber ich fände es dennoch wichtig, ihn zu diskutieren.


    Folgendes Ereignis:
    Seit dem 23.08.05 besuche ich eine neue Schule in einer Stadt in meiner Nähe. Nach einigen Tagen Schule, kam man, wie üblich, mit dem ein oder anderen ins Gespräch. U.a. habe ich mit Sara gesprochen (NAME GEÄNDERT). Wir redeten über unsere Freizeit etc.. Im Laufe des Gesprächs, sagte sie mir, dass sie Rettungsassitentin wäre. Ab diesem Moment wurde ich hellhörig und fragte zuerst nach ihrem Alter. Sie sagte mir, dass sie 19 Jahre alt wäre und ihre Ausbildung bei Ihrer HiOrg gemacht hätte, um ehrenamtlich Rettungsdienst zu fahren. Danach habe ich erst einmal nichts mehr gesagt und sie erzählte einige von ihren spektakulären Einsätzen... (sehr übertrieben kann ich sagen). Nachdem ich mich dann mit Gesetzen in NRW vertraut gemacht habe, stellte ich fest, dass man auch in NRW (genau wie in NDS) niemals mit 19 schon seinen RettAss abgeschlossen haben kann. Ich habe sie heute noch einmal darauf angesprochen und habe festgestellt, dass sie erst heute 19 geworden ist. Als ich mich dann noch einmal nach dem Ausbildungsstand erkundigt hatte, kam nur noch die Frage, was mich dies anginge. Erst in diesem Moment habe ich mich als ehrenamtlicher Sani zu erkennen gegeben. Ab diesem Moment hat sie kein Wort mehr mit mir gesprochen.


    Was haltet ihr von dieser Geschichte? Mich würde eure Meinung sehr interessieren.


    Danke


    Florian

  • Das kommt aber nicht nur bei (möchtegern) RA´s vor....


    Ich erinnere mich da nur an die Schulzeit...
    was für tolle Spielkonsolen manch einer zuhaus hatte, aber wenn man diese Nachmittags sehen wollte kamen so Ausreden wie: "Die hat mein Vater mit zur Arbeit genommen" etc...
    Die meisten von denen sind heute immernoch ganz tolle Helden.



    Aber dennoch ist es möglich, dass jemand mit 19 fertiger RA ist.
    In einem Vollzeit RA-Kurs an meiner damaligen Schule, war auch ein 17-jähriger TN. Entweder hat die Schule das so akzeptiert oder es gab eine Ausnahmegenehmigung. Jedenfalls ist der mit 19 feritger RA.


    Gruß Max

  • Auszug aus dem Rettungsassistentengesetz:


    Zitat

    §5 Voraussetzung für den Zugang zum Lehrgang nach § 4 ist


    1. die Vollendung des 18. Lebensjahres und die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs und
    2. der Hauptschulabschluß oder eine gleichwertige Schulbildung oder eine abgeschlossene Berufsausbildung.


    Eine Ausbildung, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres (also vor dem 18. Geburtstag) begonnen wurde, ist demnach nicht rechtsgültig und kann jederzeit rechtlich angegangen werden.
    Mir sind bisher keine Ausnahmegenehmigungen bekannt, desweiteren würde mir spontan auch keine Begründung für eine solche einfallen.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Hi,


    entweder es gab eine Ausnahmegenehmigung (warum auch immer, aber wo es Richtlinien und Gesetze gibt, gibt es auch immer wieder Ausnahmen) oder es wurde von der Schule toleriert.
    Das es toleriert wurde kann ich mir nicht vorstellen, da die Schule auf einem sehr hohen Niveau arbeitet und nicht jeden "dahergelaufenen", der Zahlen kann, in einen Lehrgang steckt.


    Aber rein rechtlich, müsste doch jede Handlung, die dieser "RA" unternimmt, anfechtbar sein oder sehe ich da etwas falsch?

  • Oder diese Schulkollegin hat einfach die Bezeichnungen der Ausbildungsstufen "verwechselt" um interessanter dazustehen.
    Am Ende des Beitragen war die Tendenz schon klar erkennbar

  • ?(

    Zitat

    Original von Klaus
    Oder diese Schulkollegin hat einfach die Bezeichnungen der Ausbildungsstufen "verwechselt" um interessanter dazustehen.
    Am Ende des Beitragen war die Tendenz schon klar erkennbar


    Hi, ich habe auch schon gedacht, ob sie einfach nur RettSan gemach hat ... das wäre ja nichts unmögliches ....


    ich kann einen Einsatzbericht ja mal wiedergeben .. vielleicht habe ich es auch nur falsch bewertet.
    Sie sagte, sie hätte eine Zwangseinweisung mitgefahren. Patient hinten mit Notarzt und ihr. Bei 130 auf der Autobahn hätte der Patient die Seitentür aufgerissen und wollte rausspringen .. sie hätte sich an die Beine des Patienten gehangen und der Notarzt an Ihre Beine ... hört sich für mich eher nach einem US Actionfilm an ... haltet ihr das für möglich

  • In meiner Parallelklasse war eine Schülerin, die hat eine Ausnahmegenehmigung bekommen, um die RA-Vollzeitausbildung (also das Schuljahr) mit 17 beginnen zu dürfen. Ich weiß allerdings nicht, ob man dafür eine Genehmigung der Regierung braucht oder ob hier nur der Schulleiter zustimmen muss. Allerdings ist sie eine Woche nach Schulbeginn volljährig geworden, hat das Staatsexamen dann nicht geschafft und kann somit nicht mehr RAin mit 19 werden.


    @Keule112


    Es gibt auch San-Helfer, die als Dritter am RTW mitfahren... :]

  • Ich muss schon sagen, dass die Story sehr nach Hollywood-Drehbuch klingt...


    Aber es könnte ja auch die Möglichkeit bestehen, dass sie ihren RA als Aufbaulehrgang gemacht hat...
    Den Rettungssani kann man ja teilweise schon mit 17 machen (nicht die Prüfung soweit ich weiß). Vielleicht hat sie sofort den RA als Aufbaulehrgang hinterher geschoben...


    Naja, ich denke sie hat nur die Bezeichnungen RS/RA "verwechselt"...

  • Wieso sollte das nicht gehen? ?(
    RS hatte sie schon, Lehrgangverkürzung auf ein halbes Jahr, Anrechnung einiger RS Stunden, dann noch ein dreiviertel Jahr Anerkennung und dann ist man sehr wohl mit 19 RettAss.
    Wenn auch Florians Bericht über diese Dame sehr kurios erscheint!

  • Zitat

    Original von Jengston
    Ich weiß allerdings nicht, ob man dafür eine Genehmigung der Regierung braucht oder ob hier nur der Schulleiter zustimmen muss.


    Also dazu ne ganz klare Ansage:
    Die Berufsausbildung ist an allen Schulen staatlich geregelt und liegt in Zuständigkeit des Regierungspräsidiums.
    Da kann der Schulleiter sich auf den Kopf stellen und mit den Ohren wackeln, am RP kommt er nicht vorbei.
    Ausnahmegenehmigungen sind als Einzelfallentscheidung möglich, liegen jedoch im ermessen der Behörde.

  • Ich hatte in meinem Aufbaulehrgang ebenfalls einen gerade 19 jährigen, der in Bayern mit 16 seinen RS gemacht hatte und 2.000 Stunden Nachweisen konnte. Er ist nun schon seit 4 Monaten RettAss und wird demnächst 20!!

  • Die Einwände sind teilweise plausibel haben nur einen Schönheitsfehler. Sie sagte, dass sie ihre Ausbildung innerhalb von drei Monaten gemacht hat. Daher auch meine Vermutung, dass sie RA und RS verwechselt hat. Auf Nachfrage kam die klare aussage, dass sie RA nicht RS ist. 8o

  • Zitat

    Original von Klaus
    Ganz einfach, lese Dich mal durch das genannte Forum, sowie durch die anderen durch, wo unser Jugendlicher San-Helfer Mod ist ;-)


    @Klaus: Ich kenne den entsprechenden San Helfer nicht näher-aber er hat sich entschuldigt und ich denke irgendwann sollte dann auch mal Schluss sein mit den Lästereien,oder?
    maverick: Baschdi, kann es sein das es dir grad an Durchblick fehlt...
    Hier, im Blog von dir,...
    Aber ich helfe den See'lern ja gerne :-) Nachbarschaftshilfe... :D :D :D :ironie: