Einstellung als Mitarbeiter im Rettungsdienst

  • Es ist bundesweit mehr als üblich Rettungsassistenten als sog.


    "Mitarbeiter im Rettungsdienst"


    einzustellen.


    Zieht man den derzeit gültigen Tarifvertrag zu Hilfe, so kommt diese Bezeichnung dort überhaupt nicht vor.
    Ein Schelm wer nun böses dabei denkt und der AG-Seite wieder unterstellt hier den Tarifvertrag unterwandern zu wollen.


    Bei genauerer Betrachtung trifft dies wohl oder übel zu, denn vielfach werden die sog. Mitarbeiter im Rettungsdienst nicht in der für Rettungsassistenten üblichen Lohngruppe geführt sonder eher darunter.
    Und in ganz gravierenden fällen, verdienen hauptamtliche Rettungssanitäter noch mehr...


    Erst neulich war wieder unter http://www.drk.de/stellenboerse/index.html


    folgendes zu lesen (gekürzte Fassung!!)


    Rettungsdienst Ammerland


    Mitarbeiter(m/w) im Rettungsdienst


    Die Rettungsdienst Ammerland GbR ist die Beauftragte für den Rettungsdienst im Landkreis Ammerland.Wir betreiben zur Aufgabenerfüllung vier Rettungswachen.Für unseren Rettungsdienst suchen wir kurzfristig, zunächst befristet bis 31.12.2009,Verstärkung für unser Team.


    Wir wünschen uns Mitarbeiter(m/w) mit:
    # einer abgeschlossenen Ausbildung zum Rettungsassistent bzw. Rettungssanitäter (m/w)
    # möglichst Berufserfahrung im Rettungsdienst (NEF/RTW/KTW)
    # einem Führerschein der Klasse C1
    # Bereitschaft zur Schichtarbeit
    # Flexibilität sowie Teamfähigkeit
    # Nachweise über regelmäßige Fortbildung

  • Und was möchtest Du uns damit denn nun genau sagen ???

    raphael-wiesbaden


    Artikel 1
    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.


    Selig sind die geistig Armen - nur: kann der Himmel die ganzen Seligen auch wirklich aufnehmen ?

  • vielleicht hätte er noch dazu den nächsten Absatz der Stellenanzeige packen sollen:

    Zitat

    Wir bieten Ihnen eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit in einem aufgeschlossenen und motivierten Team. Der Einsatz erfolgt in der Notfallrettung und im qualifizierten Krankentransport. Die Vergütung richtet sich nach Entgeltgruppe 3 TVöD-VKA.


    Ein Schelm wer böses dabei denkt!
    Selten, sehr selten, dass ich Quovadis zustimme...
    Aber diese Stellenanzeige war heute sogar schon einmal vorher Grundlage einer Diskussion - ?(

  • Selbst schuld wer sich auch darauf einlässt. Die AG können nur ewig die Bösen sein weil die Arbeitnehmer viel zu oft und lange die Dummen sind die alles mit sich machen lassen.


    Mehr muss man dazu -denke ich- nicht sagen.

  • Wenn sich an der Ausbildungverordnung in nächster Zeit nicht viel ändern wird ist diese Einstufung garnicht so unrealistisch.
    Aber man kann sich ja mal vorstellen angesichts eines beschriebenen Arbeitsauftrages zu arbeiten. Da würden viele Pflegefälle und Tote mehr heraus kommen als das bei einem motivierten und im besten Fall gut bezahltem Mitarbeiter der Fall sein kann.

    -----------------------------------------------
    MfG
    Transportsanitäter

  • Nun das eigentliche Problem, welches ich zu sehen glaube, ist, dass es die neuen Tarifwerke dem Arbeitgeber ermöglichen eine gewisse Flexibilität bei der Eingruppierung zu haben. Dies ist im Grunde nichts schlechtes, sondern eröffnet tatsächlich die Möglichkeit einer leistungsorientierten Vergütung. Leider haben die AG´s hier ein enormes Einsparpotential erkannt und nutzen die Ungenauigkeiten der Tarifverträge voll und ganz zu ihren Gunsten aus. Die o.g. Stellenausschreibung dürfte hierfür nur ein Beispiel sein, ich befürchte dass dies Land auf und Land ab, zur Regel werden wird.


    Frei nach dem Motto: Mehr Arbeit für weniger Lohn.


    Wenn es nur eine Wahrheit gäbe, könnte man nicht hundert Bilder über das selbe Thema malen. (Pablo Picasso)

  • is jetzt nich deren ernst TVÖD 3 bei RA Qualifikation?!


    Back to the Roots - Rettungsdienst mit vollgas zurück in die Steinzeit!

  • Und es werden sich wieder genug Arbeitswillige finden, die sich auf ein solches Stellenangebot bewerben und es annehmen.


    Hier gilt wieder der Spruch: "Es gibt immer einen der es BILLIGER macht".

  • Zitat

    Original von ahnungsloser
    Und es werden sich wieder genug Arbeitswillige finden, die sich auf ein solches Stellenangebot bewerben und es annehmen.


    Hier gilt wieder der Spruch: "Es gibt immer einen der es BILLIGER macht".


    Du hast ja auch wenig Chancen, dem auszuweichen. Die Vermittlungstaktik des Arbeitsamtes besagt ja, daß du im Zweifelsfall dein Arbeitslosengeld für einige Wochen los bist, wenn du dich nicht bewirbst. Mit Dummheit hat das also nicht zwangsläufig was zu tun.

  • Zitat

    Original von Nils


    Du hast ja auch wenig Chancen, dem auszuweichen. Die Vermittlungstaktik des Arbeitsamtes besagt ja, daß du im Zweifelsfall dein Arbeitslosengeld für einige Wochen los bist, wenn du dich nicht bewirbst. Mit Dummheit hat das also nicht zwangsläufig was zu tun.


    Das stimmt schon, aber man muss ja nicht ablehnen, man kann Bewerbungen ja auch durchaus so, oder eben so schreiben....

  • Auch das ist im Zweifelsfall fehlende Eigenaktivität. Die dürfen sowohl deine Bewerbungsunterlagen anfordern als auch mit den ablehnenden Institutionen sprechen, woran es gescheitert ist. Mit solchen Verhaltensweisen sollte man also besser sparsam umgehen.



    TVÖD 3 ist übrigens noch relativ gutes Geld, wenn man den Blick zu den privaten Anbietern hier im Umkreis von 100km schweifen läßt. Dort sind Bruttobeträge von 1400-1500? völlig normal. Oder, wie ein Mitarbeiter eines derartigen Unternehmens mal formulierte: Viel mehr als Hartz IV ist nicht drin.

  • Zitat

    Original von Nils
    Auch das ist im Zweifelsfall fehlende Eigenaktivität. Die dürfen sowohl deine Bewerbungsunterlagen anfordern als auch mit den ablehnenden Institutionen sprechen, woran es gescheitert ist. Mit solchen Verhaltensweisen sollte man also besser sparsam umgehen.


    Klar kann man das nicht mit jeder Bewerbung machen, aber für Einzelfälle geht das wohl schon, wenn man sich nicht allzu plump anstellt. Und natürlich ist es auch nicht ganz unerheblich, welchen Gesamteindruck man beim Sachbearbeiter hinterlässt. Wenn man da eh schon den Ruf des Drückebergers hat, wirds natürlich schnell eng...

  • Es gibt natürlich auch nette Arbeitgeber, die auf die im Arbeitsvertrag niedergeschriebene Formulierung "Rettungsassistent für den Krankentransport und Rettungsdienst" bestehen, und einen schwerbehinderten Rettungsassistenten, der ein Anrecht auf Besitzstandswahrung hat, vom Notarzt- und Rettungsdienst weg in den Krankentransport versetzen. Somit hat dieser für das gleiche Geld wie zuvor nur noch die 40-Stundenwoche stat der 48-Stundenwoche und seine Wochenenden und Feiertage frei. *ich mach jetzt ausdrücklich keinen "ironie-Smilie" ...

    Mache, ned babble

    2 Mal editiert, zuletzt von crazyandy ()