Rettungsassistent wegen Medikamentengabe entlassen

  • Wobei der Begriff des Übernahmeverschuldens mehr in zivilrechtlichen Haftungsfragen gebräuchlich ist, als im Strafrecht...


    Und doch, es geht sehr wohl auch letztenendes darum, mit welchen Fähigkeiten und Mitteln ein RettAss seine tägliche Arbeit im bereich der Notfallrettung verrichtet. Das ist ja aber die altbekannte berufspolitische Diskussion...


    Bezüglich der strafrechtlichen Bewertung ist die Problematik doch wohl eher auf der 2. Stufe, der Rechtfertigungsebene zu diskutieren.... Einen Schuldaussschliessungsgrund kann ich mir in einem solchen Fall nämlich nicht vorstellen. § 35 StGB wird in den allermeisten Fällen nicht einschlägig sein...und die ungeschirbenen Entschuldigungskonstrukte der Rechtsprechung dürften ebenfalls nicht zur Anwendung gelangen.


    Richtig ist, dass sowohl im Falle des Übernahmeverschuldens, wie auch bei der Frage eine Unterlassungsstrafbarkeit, die individuellen Fähigkeiten des "Täters" heranzuziehen sind. Allerdings gilt gerade im Bereich des Medizinrechts, ein objektivierter Verschuldensmaßstab, so dass im Zweifel nicht die individuellen Fähigkeiten oder viel mehr die Unfähigkeiten heranzuziehen sind, sondern der Norm-Facharzt bzw. Norm-RettAss.


    Wenn es nur eine Wahrheit gäbe, könnte man nicht hundert Bilder über das selbe Thema malen. (Pablo Picasso)

  • Zitat

    Original von oepfae
    Bezüglich der strafrechtlichen Bewertung ist die Problematik doch wohl eher auf der 2. Stufe, der Rechtfertigungsebene zu diskutieren....


    Das ganze Problem auf die Rechtfertigungsebene zu verlagern setzt aber voraus, dass der "Täter" von Anfang an schon mit Rechtfertigungswille handelt oder einen solchen für möglich hält.


    Zitat

    Original von oepfae
    Einen Schuldaussschliessungsgrund kann ich mir in einem solchen Fall nämlich nicht vorstellen.


    Als Schuldausschließungsgrund käme in einem solchen Fall das "Wahndelikt" in Betracht: In diesem Fall als hypothetischer Unterlassungstatbestand.


    Denn schließlich glauben wir ja alle, dass Rettungsassistenten keine Medikamente verabreichen dürfen. Wo das aber stehen soll, kann uns niemand genau sagen bzw. jeder sagt dazu was anderes. Zum Heilpraktikergesetz gibt es in der juristischen Literatur einen riesigen Streitstand, wobei ein (mittlerweile) großer Teil der fachkundigen Juristen von einer Unanwendbarkeit des HeilPrG auf Rettungsfachpersonal ausgeht und dies mit den Grundsätzen von "lex specialis" und "lex posterior" zu Gunsten des RettAssG, sowie mit der teleologischen Auslegung des HeilPrG begründet.
    Die Ärzteschaft hingegen argumentiert ja noch allzu gern mit dem HeilPrG.
    Deshalb kann man umso mehr gespannt sein, wie der Prozess bezüglich des gekündigten Kollegen ausgehen wird.


    Zitat

    Original von oepfae
    Allerdings gilt gerade im Bereich des Medizinrechts, ein objektivierter Verschuldensmaßstab,...


    Für den zivilrechtlichen Bereich (Arzthaftungsrecht etc.) Bereich ja.
    Im medizin-strafrechtlichen Bereich nicht!



    Zitat

    Original von oepfae
    ...so dass im Zweifel nicht die individuellen Fähigkeiten oder viel mehr die Unfähigkeiten heranzuziehen sind, sondern der Norm-Facharzt bzw. Norm-RettAss.


    Aber es ist ja gerade durch Ärztelobby und Hilfsorganisationen nicht gewollt, dass Medikamentengaben zum Handwerkszeug des Norm-RettAss gehören. Ob es durch den Gesetzgeber gewollt ist, wird der Spruch der Kammer bezüglich des diskussionsgegenständlichen Themas im November zeigen.

  • Zitat

    Original von Princemax
    Das ganze Problem auf die Rechtfertigungsebene zu verlagern setzt aber voraus, dass der "Täter" von Anfang an schon mit Rechtfertigungswille handelt oder einen solchen für möglich hält.


    Korrekt. Wobei man in den einschlägigen Fällen entweder eine Einwilligung (mit der Frage der wirksamen Aufklärung) oder zumindest den § 34 StGB heranziehen könnte. Und ich gehe davon aus, dass ein RettAss im Falle einer erweiterten Maßnahme generell mit dem subjektiven Bewusstsein handelt, dass seine Maßnahme in diesem konkreten Einzelfall gerechtfertigt ist. Sollte keiner dieser Rechtfertigungsgründe einschlägig sein. Im Übrigen kann die noachfolgend angeführte Konstruktion des Wahndelikts auch auf die Rechtfertigungsebene gezogen werden, was mir hier naheliegender erscheint, als dieses in die Schuldfrage zu integrieren. Denn schliesslich handelt der RettAss hierbei um sich gegen eine subjektiv angenommene Strafbarkeit einer Unterlassungstat zu schützen und somit gleichsam seine Handlung zu rechtfertigen, nicht zu entschuldigen.


    Zitat

    Original von Princemax
    Als Schuldausschließungsgrund käme in einem solchen Fall das "Wahndelikt" in Betracht: In diesem Fall als hypothetischer Unterlassungstatbestand.


    Hmm intressante Konstruktion. Wäre in der Tat denkbar...


    Zitat

    Original von Princemax
    Denn schließlich glauben wir ja alle, dass Rettungsassistenten keine Medikamente verabreichen dürfen. Wo das aber stehen soll, kann uns niemand genau sagen bzw. jeder sagt dazu was anderes. Zum Heilpraktikergesetz gibt es in der juristischen Literatur einen riesigen Streitstand, wobei ein (mittlerweile) großer Teil der fachkundigen Juristen von einer Unanwendbarkeit des HeilPrG auf Rettungsfachpersonal ausgeht und dies mit den Grundsätzen von "lex specialis" und "lex posterior" zu Gunsten des RettAssG, sowie mit der teleologischen Auslegung des HeilPrG begründet.
    Die Ärzteschaft hingegen argumentiert ja noch allzu gern mit dem HeilPrG.
    Deshalb kann man umso mehr gespannt sein, wie der Prozess bezüglich des gekündigten Kollegen ausgehen wird.


    Naja, alle glauben das nicht. Zumindest nicht diejenigen die sich etwas tiefer mit der juristischen Problematik befasst haben. Im Übrigen stimme ich zu... Ich bin sogar geneigt zu sagen, dass die Ansicht der Nichtanwendbarkeit des HPG auf den RettAss derzeit überwiegt.


    Die Argumentation der Ärzteschaft stützt sich teilweise auf das HPG, aber soweit ich das verfolge großteils auch auf die unzureichende und nicht ausreichend differenzierte Ausbildung des RettAss. Aber ich verspreche mir von dem Prozess auch in diesem Punkt keinen Sinneswandel. Es wird hoffentlich ein weiterer Argumentationsbaustein für eine Novellierung des RettAssG werden. Gleiches gilt für die Nichtanwendbarkeit des HPG.


    Zitat

    Original von Princemax
    Für den zivilrechtlichen Bereich (Arzthaftungsrecht etc.) Bereich ja.
    Im medizin-strafrechtlichen Bereich nicht!


    Richtig, ich sprach hierbei vom zivilrechtlichen Haftungsmaßstab.


    Zitat

    Original von Princemax
    Aber es ist ja gerade durch Ärztelobby und Hilfsorganisationen nicht gewollt, dass Medikamentengaben zum Handwerkszeug des Norm-RettAss gehören. Ob es durch den Gesetzgeber gewollt ist, wird der Spruch der Kammer bezüglich des diskussionsgegenständlichen Themas im November zeigen.


    Ob es durch den Gesetzgeber gewollt ist, wird sich, nach meiner Ansicht daran zeigen, inwieweit er eine Novellierung und damit einhergehende Konkretisierung des RettAssG vornehmen wird. Wie die Kammer im vorliegenden Fall entscheiden wird, kann eigentlich nur eine Tendenz aufzeigen.
    Ich vermute dass sich gerade die HiOrgs deshalb gegen eine weiterführende Kompetenz des RettAss wehren, um einerseits keine zusätzlichen Haftungsrisiken zu tragen und andererseits das ehrenamtliche Personal nicht im Rettungsdienst zu verlieren.


    Wenn es nur eine Wahrheit gäbe, könnte man nicht hundert Bilder über das selbe Thema malen. (Pablo Picasso)

  • Am besten hat mir der Leserbrief gefallen, in denen dem Laien (oder dem Notarzt?) klar gemacht wird, wie viel Ahnung ein Rettungsassistent von Pharmakologie hat. In der Psychologie nennt man das "Illusionäre Verkennung". Ich habe mir den Einsatz von Pharmaka lange Zeit nach meiner Pharmakologieausbildung erarbeiten müssen und hätte nie behauptet, Medikamente nach einem Semester Pharmakologievorlesung und bestandener Klausur so virtous einsetzen zu können, wie der Kolege uns hier suggeriert.
    Leider ist das wohl der Durchschnittstenor, so daß weitaus differenziertere Stellungnahmen (Gliwitzky) geradezu untergehen.



    @DG


    Der gänzliche Verzicht auf Notärzte scheint doch bei einigen gewünscht zu sein...

  • @ Ani: über die "mehreren hundert Stunden Ausbildung allein in Pharmakologie" (Leserbrief Bolsinger) bin ich auch gestolpert. bei 780 Theoriestunden für den RettAss (im Internet gefunden, ggfl. korrigieren) glaube ich kaum, dass mehrere hundert Stunden Pharma dabei sind. Gerade durch Falschaussagen in Leserbriefen macht man sich doch extrem lächerlich und kann sich mit Sicherheit nicht wie gewünscht positionieren.
    Ebenfalls der Leserbrief von Herrn Born versucht zum einen, den Beruf RettAss sehr heroisch dazustellen, zum anderen vergisst er bei seinem Blick in europäische Nachbarländer offensichtlich auch, mal nach Östereich zu blicken, ansonsten stellt er die Mitarbeiter im Ausland auch als "Rettungsassistenten" dar, was z.B. der niederländischen Ausbildung in keinster Weise gerecht wird.
    Ich vermute, es wäre der Sache dienlicher gewesen, auf solche Leserbriefe zu verzichten. Es gibt genügend berechtigte Kritikpunkte am System (Dilemma der rechtlichen Grauzone Notkompetenz), so dass man nicht mit Falsch- oder zumindest stark verzerrten Aussagen Presse machen muss.

  • MarkusB


    Da kann ich Dir nur beipflichten. Außerdem wird beim Blick über die Grenze völlig übersehen, daß sich keines dieser Länder jemals zwischen einem Paramedic- und einem Notarztsystem entschieden haben, sondern die Systeme jeweils aufgrund der Ausgangssituation so gewachsen sind. Ganz im Gegenteil, viele Systeme versuchen zur Zeit, den Notarzt zunehmend zu integrieren.

  • Zitat

    Original von Ani
    Der gänzliche Verzicht auf Notärzte scheint doch bei einigen gewünscht zu sein...


    Auf welchen der Leserbriefe möchtest du damit anspielen? Ich habe mir wirklich Mühe gegeben, aber derartige Tendenzen kann ich einfach nicht finden. Die Hälfte der Briefe ist leider etwas holperig in der Argumentationsführung bis hin zu klaren Satzbaufehlern, aber der Hinweis auf internationale Vergleich ist eigentlich stets nur dafür da, den Stand des Rettungsassistenten im internationalen Vergleich aufzuzeigen. Den Wunsch einer Abschaffung des Notarztes konnte ich nirgends lesen. Der Hinweis erfolgte u.a. deshalb, um zu zeigen, dass der RettAss teilweise besser ausgebildet ist als ein Paramedic. Eine streitbare These, aber inhaltlich nur dazu gedacht, den Ausbildungsgrad innerhalb der Systeme aufzuzeigen. Auf deutsch sagte das doch nicht mehr aus als die plumpe Tatsache: Tausende deutsche Touristen besuchen jährlich die USA und setzen sich dort dem "Risiko" einer notfallmedizinischen Versorgung durch eine heterogene Gruppe von Paramedics aus. Hier im Lande dagegen ist schon die ausnahmsweise Versorgung durch einen auf gleichem bis besseren Level ausgebildeten nicht-Arzt diskussionswürdig? Und das auch noch, obwohl die "Opfer" selber sich gar nicht beschwert haben, sondern mit der ganzen Aktion auch im Nachhinein einverstanden und zufrieden sind.



    Der Brief aus dem RKiSH ist spannend zu lesen. Als Arbeitgeber haben die sich definitiv interessant gemacht.

  • Zitat

    Original von MarkusB
    @ Ani: über die "mehreren hundert Stunden Ausbildung allein in Pharmakologie" (Leserbrief Bolsinger) bin ich auch gestolpert. bei 780 Theoriestunden für den RettAss (im Internet gefunden, ggfl. korrigieren) glaube ich kaum, dass mehrere hundert Stunden Pharma dabei sind. Gerade durch Falschaussagen in Leserbriefen macht man sich doch extrem lächerlich und kann sich mit Sicherheit nicht wie gewünscht positionieren.


    Gem § 4 Rettungsassistentengesetz besteht die Ausbildung aus mindestens 1200 Stunden (einschließlich Klinikausbildung).


    Habe gerade mal interessenhalber meine Stundenpläne aus der RA-Ausbildung durchgesehen und komme auf 140 Stunden pharmakologische Themen. Addiere ich jetzt noch die 200 Stunden Anästhesie-/Intensivpraktikum hinzu (welche sich ja vorwiegend auch mit der Anwendung von Medikamenten und der Beobachtung von Patienten nach Medikamentengabe befassen), bin ich schon bei 440 Stunden mit schwerpunktmäßig pharmakologischem Inhalt.


    Das Problem an der Kritik o.g. Aussage ist vielmehr, dass es regional viel zu große Unterschiede in der Ausbildung gibt, was natürlich wieder aus der Gesetzesmisere bezüglich der Berufsausbildung resultiert. Jede Rettungsassistentenschule kann die Ausbildung ja mehr oder weniger nach ihren eigenen Vorstellungen und ihren Möglichkeiten ausgestalten.
    Lediglich die Anlage 1 zur Rettungsassistentenprüfungsverordnung legt Stundensätze fest, die für bestimmte Themenbereiche aufgewandt werden müssen.
    Exemplarisch:
    Allgemeine Medizinische Grundlagen: 200 Stunden
    Allgemeine Notfallmedizin: 200 Stunden
    Spezielle Notfallmedizin: 170 Stunden


    Ob eine Schule auf oben genannte Gruppen jetzt 200 oder nur 50 Stunden für pharmakologische Themenbereiche aufwendet, liegt leider mehr oder weniger in ihrem eigenen Ermessen.


    Aus diesem Grund ist es schwierig bezüglich der pharmakologischen Ausbildung pauschale Aussagen zu treffen.


    Natürlich spielt auch hier die Motivation des Einzelnen eine entscheidende Rolle, wie viel man aus Unterricht und Praktika an theoretischem Wissen und praktischer Erfahrung mitnehmen möchte. Auch hieraus resultiert nicht zuletzt der Umstand, dass es "fitte" und "weniger fitte" Rettungsassistenten gibt.

  • Zitat

    Original von Princemax
    Ob eine Schule auf oben genannte Gruppen jetzt 200 oder nur 50 Stunden für pharmakologische Themenbereiche aufwendet, liegt leider mehr oder weniger in ihrem eigenen Ermessen.


    Nicht ganz. Wenn du in die Anlage 1 der RettAssAPrV reinschaust, dann findest du dort in den 200 Stunden "Allgemeine medizinische Grundlagen" die darunter zusammengefassten Themen aufgeführt, u.a. auch "1.4 Arzneimittel. 1.4.1 Arzneiformen und ihre Verabreichung , 1.4.2 Gesetzliche Vorschriften über den Verkehr mit Arzneimitteln, 1.4.3 Wirkung, Abbau, 1.4.4 Notfallspezifische Arzneimittel" - also jene Bereiche, über die wir hier diskutieren. Wenn man aber überlegt, daß in diesen 200 Stunden auch solche Themen wie Anatomie und Physiologie, naturwissenschaftliche Grundlagen, Krankheitslehre mit Innerer Medizin, Chirurgie, Gyn, Päd, Psych, sowie die Hygienethemen mit reingehören, wird es keiner Schule freigestellt sein, 200 der 200 Stunden für Pharmakologie zu verwenden. Ich denke eher, daß ein Anteil von 30-60 Stunden recht realistisch sein dürfte.



    Wer sich die Liste komplett ansehen möchte: http://www.gesetze-im-internet…tassaprv/anlage_1_22.html

  • Kann ich so nicht bestätigen. In meiner Ausbildung (und ich denke so sollte es auch sein) wurden im Rahmen der Themen von Punkt 3 der Anlage 1 zur RettAssPrV (Spezielle Notfallmedizin) nicht nur die einzelnen Erkrankungen und Notfälle, sonder ausführlich auch die Medikamentösen Therapien ebensolcher gelehrt.


    Ich meinte viel mehr, dass es den Schulen freisteht, ob sie pharmakologische Thematiken ausschließlich unter den von Dir angesprochenen Punkten lehren (Punkt 1.4 aus der Anlage 1 zur RettAssPrV) oder auch an sämtlichen Stellen im Bereich der Allgemeinen und Speziellen Notfallmedizin (Punkte 2 und 3 der Anlage 1) auf medikamentöse Therapien ausführlichen Bezug nehmen.
    So war es bei mir und ich muss sagen, meine theoretische Ausbildung war von pharmakologischen Themen durchzogen, wie von nichts anderem. So hatte ich in meinen Stundenplänen beispielsweise im Rahmen der Allgemeinen und Speziellen Notfallmedizin ausführliche Unterrichtseinheiten wie z.B. "Analgesie bei Chirurgischen Notfällen", "Medikamentöse Therapien beim ACS", "Anästhesie im RD" etc.

  • Ich denke, daß alle Ärzte, die an der Aus- und Weiterbildung von Rettungsassistenten beteiligt sind bestätigen können, daß Pharmakologie eher ein schwarzer Fleck auf der Landkarte ist. Egal, ob in der Theorie, im Krankenhauspraktikum oder später im Notarztdienst. Aber wie Princemax schon richtig sagte, es kommt viel auf die persönliche Motivation an. Nur ist das leider für einen allgemein geforderten Umgang mit Medikamenten zu wenig.

  • Zitat

    Original von Ani


    Nur ist das leider für einen allgemein geforderten Umgang mit Medikamenten zu wenig.


    Richtig. Deshalb auch die Forderung nach einer entsprechend gestalteten Aus- und Fortbildung. Manche Abschnitte in den Leserbriefen sind übrigens auch mir negativ aufgefallen, aber der Grundtenor wird dennoch deutlich.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Nun Ani, du sagst ja selber, dass dir mit dem Erwerb des theoretischen Wissens von Pharmakologie nicht der praktische Umgang gegeben war. Wenn in Lehrbüchern beispielweise von "langsam i.v." o.Ä. die Rede ist, muss sich der geneigte Anweder doch erst in der Praxis aneignen, wie das entsprechende Medikant am Besten bei Patient XY zu geben ist, um eine bestmögliche Wirkung zu erzielen. Vergleichbar mit dem Führerschein: Wirklich Autofahren lernt man erst nach der Prüfung.


    Der Rettungsassistent an sich kann sich dieses Praxiswissen nur vom "über-die-Schulter-schauen" aneignen.
    Natürlich ist insofern das Praxiswissen nicht ausreichend vorhanden.


    Zitat

    es kommt viel auf die persönliche Motivation an


    Und damit sind wir wieder am Anfang. Es ist also prmär an Zugangsvoraussetzungen anzusetzen, auch wenn es für motivierte Rettungsassistenten -zu denen ich mich einfach mal zähle- unbefriedigend ist.

    Alle sagten: "Das geht nicht!". Dann kam einer, der wusste das nicht und hat es einfach gemacht.

  • Mal ganz ehrlich... Es macht doch zum jetzigen Zeitpunkt keinen wirklich großen Sinn über eine Kompetenzerweiterung zu diskutieren und diese auch noch en detail zu führen, solange die Qulitätsunterschiede in Ausbildung und Ausübung des Berufes so stark divergieren wie das hierzulande nun mal der Fall ist.


    Zum jetzigen Zeitpunkt kann es die Frage, ob Notarztstandorte reduziert werden sollen, nicht ernsthaft geben. Solange man nicht wirklich die Hand dafür ins Feuer legen kann, was aus nem RTW an Fachkompetenz aussteigt, solange brauchen wir Notärzte und das, sehr provokant gesprochen, am Besten auf jedem RTW. Zum Wohle des Patienten...


    Soll der RettAss mehr Kompetenzen bekommen?? Ich finde ja, unbedingt sogar. In einem weitgehend rechtssicheren Rahmen... Aber wie schon oben erwähnt, lohnt es nicht diese Frage zu diskutieren, ohne die Voraussetzungen hierfür geschaffen zu haben. Ich kann auch nicht eine Schlucht überqueren, ohne eine Brücke gebaut zu haben.


    Wenn es nur eine Wahrheit gäbe, könnte man nicht hundert Bilder über das selbe Thema malen. (Pablo Picasso)

  • advomedix
    Dein post für diesen Thread als Schlußwort und an die politischen Vertreter als allgmeine Meinung aus den Reihen des Rettungsfachpersonals!
    Dann kann die sagenumwobenene Novellierung losgehen.
    :applaus: :applaus: :applaus: :applaus: :applaus:

    Alle sagten: "Das geht nicht!". Dann kam einer, der wusste das nicht und hat es einfach gemacht.

  • @DG et ihm-al


    Es ging mir um die Eure Kollegen, die behaupten, sie könnten das bereits im status quo. Wie z.B. der Kollege aus dem Leserbrief.

  • Zitat

    Original von Ani
    Ich habe mir den Einsatz von Pharmaka lange Zeit nach meiner Pharmakologieausbildung erarbeiten müssen und hätte nie behauptet, Medikamente nach einem Semester Pharmakologievorlesung und bestandener Klausur so virtous einsetzen zu können, wie der Kolege uns hier suggeriert.


    :applaus:Absolute Zustimmung. Das wird jeder andere, der seine Fähigkeiten objektiv einschätzen kann, nach einem Medizinstudium ebenso sehen.

  • Um die ganze Diskussion mal von einer anderen Perspektive zu betrachten:


    Wenn die ganze Sache mit den Medikamenten ja "Hexerei" sein soll (ACHTUNG IRONIE!) die man sich nur schwerlich aneignen kann....


    Weshalb ist es dann vom Gesetzgeber gewollt, dass ein Heilpraktiker jegliche Art von Medikamenten (außer BtMs) verabreichen darf?
    Für Heilpraktiker gibt es ja nicht einmal eine staatlich geregelte Ausbildung! Man muss nur die "amtsärztliche Überprüfug" bestanden haben und darf dann spritzen, wie man lustig ist (ACHTUNG WIEDER IRONIE!).