Ein 42-jähriger Rettungsassistent wurde in Rheinland-Pfalz von seinem Arbeitgeber (DRK) entlassen, weil er mehrfach Patienten mit Medikamenten behandelt und nicht im Rahmen der sogenannten "Notkompetenz" gehandelt hat.
Im ersten Fall hatte er einer verletzten Frau auf ihr Verlangen hin vor dem Eintreffen des alarmierten Notarztes ein Medikament gegen ihre starken Schmerzen gegeben, worauf hin sich der Leiter des Notarztstandorts beschwerte.
In den zwei weiteren Fällen senkte der Rettungsassistent, dem nach seinen Worten der Lohn gekürzt und der eine Zeit lang dann nicht mehr in der Notfallrettung eingesetzt wurde, einem Patienten mit einem Medikament den bedrohlich hohen Blutdruck und linderte einer Frau nach deren Armbruch die starken Schmerzen. Einen Notarzt alarmierte er in beiden Fällen nicht.
Nach der Beschwerde eines Kollegen wurde der Rettungsassistent zunächst vom Dienst freigestellt und dann entlassen.
Durch den Betriebsrat wurde der Entlassung umgehend widersprochen sowie eine Kündigungsschutzklage eingereicht.
Im August wird der Fall vor dem Arbeitsgericht verhandelt.
Einen ähnlichen Fall soll es vor geraumer Zeit im Westerwald gegeben haben, auch dort wurde ein Rettungsassistent entlassen.