Neues Rotkreuz-Gesetz ermöglicht Zwangsverpflichtung durch Bundeswehr

  • Ein vom Bundestag in diesem Monat verabschiedetes Rotkreuz-Gesetz ermöglicht der Bundeswehr, ziviles Sanitätspersonal im Sinne des Genfer Rotkreuz-Abkommens zum Sanitätsdienst der Bundeswehr heranzuziehen. Auch das Sanitätspersonal von Johanniter und Malteser kann beim Sanitätsdienst der Bundeswehr eingesetzt werden.
    Somit ist es möglich, ziviles Sanitätspersonal des DRK bei Bedarf zum Dienst bei der Bundeswehr im Auslandseinsatz zu verpflichten.


    Quellen:
    http://www.german-foreign-policy.com/de/fulltext/57377
    http://www.drk.de/presseinfo/dateien/1013.html
    http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/093/1609396.pdf

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Der wird per Gesetz abgeschafft ;)


    Aber Gleiches habe ich mich auch gefragt.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Der wird per Gesetz abgeschafft ;)

    Das is nicht soooo schlimm, so lange im gleichen Gesetz auch geregelt wird, dass ich mein Gehalt wegen Verarmungswahrung weiter beziehen darf....


    Auweh - wenn dann der Feind kommt und alle anderen Hiorgs müssen einrücken, wird der Samariter an sich ganz schön Überstunden schieben müssen.


    Alle Hilfsorganisationen sind im Feld - Ganz Deutschland ist notfallmedizinisch verwaist...
    Ganz?
    Nein... nicht ganz... Eine von unbeugsamen Besserwissern bevölkerte
    Schule hört nicht auf, den Eindringlingen Widerstand zu leisten.
    Und das Leben ist nicht leicht für die Legionäre, die als Besatzung
    in den befestigten Lagern Erkahrum, Maltasium, Johannium und Promedium
    liegen... ;)

  • Ist dieses Gesetz für hauptamtliches Personal gedacht, oder soll im ehrenamtlichen Bereich rekrutiert werden?


    Ich bin ja mal gespannt, ob durch dieses Gesetz die Mitgliedszahlen bei DRK, JUH und MHD abnehmen und der ASB einen Mitgliederzuwachs verzeichnen wird.

  • Ist dieses Gesetz für hauptamtliches Personal gedacht, oder soll im ehrenamtlichen Bereich rekrutiert werden?

    Das wird in dem Fall, in dem das Genfer Abkommen greift, dann wohl egal sein.
    Ich glaube jedenfalls nicht , dass man sich im V-Fall auf einen Arbeitsvertrag o.Ä. berufen könnte.

    Alle sagten: "Das geht nicht!". Dann kam einer, der wusste das nicht und hat es einfach gemacht.


  • Somit ist es möglich, ziviles Sanitätspersonal des DRK bei Bedarf zum Dienst bei der Bundeswehr im Auslandseinsatz zu verpflichten.

    Es bezieht sich immerhin auf das Genfer Abkommen. Inwieweit die Genfer
    Konventionen auf eine sog. "Friedensmission" der Bundeswehr anwendbar
    sind, kann ich nicht sagen. Leider konnte ich auch den Text des Mandats
    für die ISAF-Mission nicht finden. Mir stellt sich die Frage, ob die
    Soldaten der BW in diesem Fall überhaupt als Kombatanden gelten.

    Alle sagten: "Das geht nicht!". Dann kam einer, der wusste das nicht und hat es einfach gemacht.

  • Die Antwort ist nein. Kombattanden gibt es in einem herkömmlichen Krieg. Herkömmlicher Krieg = Angriffs-/Verteidigungskrieg. Afghanistaneinsatz = bewaffneter "Hilfseinsatz", daher keine Kombattanden. Deswegen kommen die Soldaten da unten auch ums leben und fallen nicht. (Obwohl das so in der Presse erst neulich mal so bezeichnet wurde).


    Man kann Kriege nur gegen ein Land führen, nicht gegen eine Gruppe von Terroristen (=asymetrischer Krieg). Demnach fällt da unten eigentlich fast garnichts unter die Vorstellungen der Genfer Konvention.


    Greez ollO

  • Ist das wirklich etwas Neues ?


    Schon die Notstandsgesetze (gegen die unsere Vätergeneration demonstriert hat) regelte die Verwendung bzw. genauer gesagt "Dienstverpflichtung" von Menschen in besonderen Berufen zwecks Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.


    Mit der damaligen Verweigerung des ASB zur Mitwirkung der Ausbildung von Schwesternhelferinnen war ein wichtiges Signal gesetzt worden

    raphael-wiesbaden


    Artikel 1
    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.


    Selig sind die geistig Armen - nur: kann der Himmel die ganzen Seligen auch wirklich aufnehmen ?

  • Ist das wirklich etwas Neues ?


    Mit der damaligen Verweigerung des ASB zur Mitwirkung der Ausbildung von Schwesternhelferinnen war ein wichtiges Signal gesetzt worden


    Das ist ja mal was ganz Neues, kannst du das mal näher ausführen?

  • Nicht dass ich wirklich was vermissen würde...
    Aber wo is eigentlich der gute alte ASB abgeblieben?????




    Hat das was mit der Rechtssicherheit für das Rote Kreuz zu tun, weil hier wird auch nur das DRK, MHD, JUH erwähnt


    Quelle:http://www.bmj.bund.de/enid/9a…ressemitteilungen_58.html

  • Ums mal auf den Punkt zu bringen: Die Bundeswehr kann zum Beispiel mich als hauptamtlichen und ehrenamtlichen Rotkreuzler zwangsverpflichten im Kriegsfall und im San-Dienst dort einsetzen?


    Gruß Punki

  • Ums mal auf den Punkt zu bringen: Die Bundeswehr kann zum Beispiel mich als hauptamtlichen und ehrenamtlichen Rotkreuzler zwangsverpflichten im Kriegsfall und im San-Dienst dort einsetzen?


    Gruß Punki


    Wenn der große Knall (= V-Fall) kommt ist es, glaub ich, ziemlich egal wo und für wen du rumläufst ... Oder?

  • Wenn der große Knall hier kommt, gebe ich Dir recht.


    Was ist aber, wenn die Bundeswehr im Ausland eingesetzt ist? Kann man mich dort auch einsetzen?


    Gruß, Mr. Blaulicht

  • Der Erfinder von diesem Verein ( DäÄrrKah )also dieser Henry Dunant oder wie er heißt würde sich im Grabe saltoartig bewegen wenn er das mitkriegen würde! Mir als ASB`ler würds nix ausmachen bei der BW tätig zu werden denn.....meinereiner war ja als San-Soldat beim Bund,gell! Back to the Wurzel sach ich nur!
    Ist aber trotzdem ne komische Geschichte!
    Hans

  • Das DRK würde aber einen seiner Grundsätze somit nicht mehr wirklich beachten, nämlich den Grundsatz der FREIWILLIGKEIT.


    Gruß Punki