Hallo,
ich hab da mal eine Frage: Ein Kollege aus dem Ehrenamt ist in seiner Firma gefragt worden, ob er die Rolle des Ersthelfers übernehmen könnte.
Jetzt hat der Tüv von Ihm ein Betriebshelfer-Zertifikat verlangt.
Meiner Meinung nach müsste doch ein RH-NRW Zeugnis auch ausreichend sein, oder irre ich da?
Der Betriebshelfer-Kurs ist doch quasi nur ein Erste-Hilfe-Kurs, da kommt doch bestimmt sonst nichts bei rum, was nicht auch im Rettungshelferkurs gelehrt würde??
Hat der Tüv da einen Fehler gemacht, oder Bedarf es einer speziellen Bescheinigung?
VIele Grüße