Luxemburg: was passieren kann, wenn der RTW "von zu Hause aus" besetzt ist

  • Soeben in SWR3 gehört und die Meldung sofort bestätigt gefunden:


    Einem freiwilligen Helfer der "Protection civile" wurde am vergangenen Sonntag auf dem Weg zum Einsatzfahrzeug der Führerschein entzogen. Mit seinem Privatwagen war er zu schnell durch die Moselortschaft Stadtbredimus gefahren und von der Polizei gestoppt worden. Der Vorfall sorgt nun in Kreisen der ehrenamtlichen Rettungskräfte für eine gewisse Frustration und Wut, weil manche ihr Engagement zum Wohl der Allgemeinheit mit Füßen getreten sehen.


    In einer ähnlichen Situation befand sich ein Freiwilliger des Zivilschutzes, der am vergangenen Sonntagabend mit seinem Privatwagen unterwegs war, um für einen Notfalleinsatz den Krankenwagen aus Remich zu holen und damit zum Einsatzort zu fahren. Als er im Bereich der Ortschaft Stadtbredimus unterwegs war, wurde er von einer "Brigade volanteâ"der Polizei gestoppt.


    Wie Thierry Fehr, Direktor der Verkehrspolizei mitteilte, war der Zivilschützer laut Lasermessung mit sage und schreibe 106 statt der erlaubten 50 Stundenkilometer unterwegs, sodass die Beamten aufgrund der geltenden Vorschriften keine andere Wahl hatten, als den Führerschein des Mannes noch an Ort und Stelle einzuziehen. Überdies, so Fehr, halte er es für bedenklich, wenn Helfer - um andere zu retten - sich selbst und dritte Personen durch unangepasste Geschwindigkeit in Gefahr brächten. Selbst für die Polizei würden sogar mit Blaulicht und Sirene nicht sämtliche Verkehrsregeln außer Kraft gesetzt. Eine gewisse Verhältnismäßigkeit und Vorsicht sei stets zu beachten.


    Nach Informationen fuhr nach dem besagten Vorfall in Stadtbredimus die Freundin des freiwilligen Helfers ersatzweise den Krankenwagen mit einiger Verspätung zum Einsatzort - wo die Patientin inzwischen verstorben war.


    Wie der Direktor der Rettungsdienste, Michel Feider, dem LW auf Anfrage mitteilte, gebe es im konkreten Fall keinen kausalen Zusammenhang zwischen dem verspäteten Eintreffen des Krankenwagens und dem Tod der Frau. Dennoch, sagte Feider, könne er natürlich den emotionalen Aspekt des Geschehens nachvollziehen, der unter den freiwilligen Helfern für eine gewisse Frustration und Wut sorgt, weil manche ihre lobenswerte Einsatzbereitschaft ad absurdum geführt sehen.

    raphael-wiesbaden


    Artikel 1
    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.


    Selig sind die geistig Armen - nur: kann der Himmel die ganzen Seligen auch wirklich aufnehmen ?

  • [...]106 statt der erlaubten 50 Stundenkilometer... Eine gewisse Verhältnismäßigkeit und Vorsicht sei stets zu beachten.

    So besagt das hier für Deutschland auch § 35 Abs. 8 StVO... und das ist auch gut so... Ich gehe mal davon aus, dass im Luxemburgischen Recht eine ähnliche Norm zu finden ist.


    Wenn es nur eine Wahrheit gäbe, könnte man nicht hundert Bilder über das selbe Thema malen. (Pablo Picasso)

  • Ich hätte ja nicht gedacht, dass ein so weit entwickeltes Land wie Luxemburg auf so eine unprofessionelle Rettung baut.
    Gibt es dort nur so besetzte Fahrzeuge, oder decken auch festbesetzte Fahrzeuge einen Bereich ab?
    Grüße,
    Markus

  • Ich gebe es zu:
    einer meiner ersten Gadanken beim Hören der Meldung war:
    hoffentlich bekommt das kein Krankenkassenchef in den falschen Hals. Die möglichen Einsparpotentiale vor den Augen wird dann nämlich ruck-zuck die politische Lobbyarbeit betrieben und unter dem Deckmäntelchen der gewaltigen Kostenreduzierung im Gesundheitswesen der ehrenamtliche Rettungsdienst wieder als Normalzustand angesehen.


    Das ganze wird dann damit begründet, dass Luxemburg immer noch sehr gute Wirtschaftszahlen hat und man doch schon seit langem die Förderung des Ehrenamtes in der BRD vor Augen hat.
    Schliesslich sind die freiwilligen Feuerwehren doch ein eindeutiger Beleg dafür, wieviel komplizierte Arbeit frei und willig möglich ist - da ist doch ein bißchen Kranke transportieren doch ein Klacks!

    raphael-wiesbaden


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  • Richtig so!
    Ich krieg nen Hals, wenn ich das lese. :hot:
    Der Wille und das Engagement ist wirklich lobenswert aber das steht in keinerlei Korrelation mit der Gefahr, einen Unfall zu bauen, der Schwerstverletzte oder soagr Tote nach sich ziehen kann. Das ist das selbe Spiel wie mit der freiw. Feuerwehr. Wie die zur Wache pesen... unglaublich (zumindest viele, will hier nicht pauschalisieren).

  • Also ich finde das nicht in Ordnung, dass der "Kollege" seinen Führerschein abgeben muss...
    Selbst wenn er mit 106 geblitzt worden ist - Na und? Man kann auch schnell und sicher fahren, das hängt von so vielen Faktoren ab, da möchte ich so nicht drüber urteilen...

  • Also ich finde das nicht in Ordnung, dass der "Kollege" seinen Führerschein abgeben muss...
    Selbst wenn er mit 106 geblitzt worden ist - Na und? Man kann auch schnell und sicher fahren, das hängt von so vielen Faktoren ab, da möchte ich so nicht drüber urteilen...

    Es macht wohl einen deutlichen Unterschied ob ich mit 106 km/h innerorts angehalten werde oder auf einer Landstrasse ausserhalb einer Ortschaft. Es ist eine Frage der Verhältnismäßigkeit. Und wenn der Mensch eben unverhältnismäßig schnell gefahren ist für die dortige Verkehrssituation, dann ist es auch in der Folge völlig korrekt ihm die Fahrerlaubnis zu entziehen.


    Wenn es nur eine Wahrheit gäbe, könnte man nicht hundert Bilder über das selbe Thema malen. (Pablo Picasso)

  • Also ich finde das nicht in Ordnung, dass der "Kollege" seinen Führerschein abgeben muss...
    Selbst wenn er mit 106 geblitzt worden ist - Na und? Man kann auch schnell und sicher fahren, das hängt von so vielen Faktoren ab, da möchte ich so nicht drüber urteilen...


    ??????????????????????????????????????
    Ist nicht dein ernst oder? Mit dem Privatauto mit über 100 durch die Gegend heizen? Wofür gibt es überhaupt Tempolimits und Gesetze? Nur für die "unsicheren" Autofahrer?

  • Vielleicht haben die ehrenamtlichen Retter der "Protection civile" ja auch Dachaufsetzer und fahren mit eingeschalteten Warnblinkern zu ihrer Wache wie hier manche (nicht alle, das soll um Gottes Willen keine Verallgemeinrung sein) FF-Heissdüsen zur Ölspuralarmierung...

    raphael-wiesbaden


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    Selig sind die geistig Armen - nur: kann der Himmel die ganzen Seligen auch wirklich aufnehmen ?

  • Die freiwilligen stehen unter einem enormen Druck rechtzeitig am Einsatzort zu sein. Sie sind vielleicht auch noch sehr jung und dynamisch und wollen unbedingt auf dem ersten ausrückendem Fahrzeug drauf sein. Jeder von uns war mal so jung und dynamisch und wollte um Himmels Willen schnell an der Wache sein oder schnell am Einsatzort sein. Und es gehört nun mal dazu finde ich, dass junge Retter daraus lernen. Denn jetzt wird dort über diesen Vorfall diskutiert und die Verantwortlichen werden sich ihre Gedanken machen und ihre "Retter" darauf ansprechen und mit ihnen über solche Situationen reden. Das ist wie mit dem Fehlermanagment. Einer hat den Fehler begangen, dieser wird weitervermittelt an alle anderen und daraus wird gelernt und es werden Fehler vermieden.


    Wie einige unter euch schon sagten, kommt es auf die
    Verhältnismäßigkeit an. Es gibt solche und solche "Retter" und der eine
    fährt sicher mit 100km/h und der andere fährt unsicherer. Da kommen
    etliche Faktoren zusammen. Und was schlussfolgert man nun daraus?
    Eigentlich nix, ausser, dass jeder für sich selber entscheiden muss,
    was er tut und wie er fährt.


    Gruß Punki

  • ??????????????????????????????????????
    Ist nicht dein ernst oder? Mit dem Privatauto mit über 100 durch die Gegend heizen? Wofür gibt es überhaupt Tempolimits und Gesetze? Nur für die "unsicheren" Autofahrer?

    Selbst mit einem RTW/NEF mit Sonderrechten sind 106 km/h in einem Ort deutlich zu viel!!!!
    Ein Blaulicht setzt keine Physik außer Kraft und ein Notfall rechtfertigt vin keiner Weise, andere Leben aufs Spiel zu setzen. Niemals.


    Wieso muss/soll eigentlich ein Freiwilliger Retter kompensieren, was im System falsch läuft?????

  • Selbst mit einem RTW/NEF mit Sonderrechten sind 106 km/h in einem Ort deutlich zu viel!!!!
    Ein Blaulicht setzt keine Physik außer Kraft und ein Notfall rechtfertigt vin keiner Weise, andere Leben aufs Spiel zu setzen. Niemals.


    Wieso muss/soll eigentlich ein Freiwilliger Retter kompensieren, was im System falsch läuft?????

    :applaus: DANKE!!!


    Bei uns gilt MIT SONDERSIGNAL:
    - innerorts max. 30 über der erlaubten Geschwindigkeit
    - ausserorts max. 40


    Wer das nicht beachtet, zahlt die Strafzettel selber!


    Eine faire und aus meiner Sicht sinnvolle Sache!



    Mathias

  • Es gibt bei uns keine festen Vorschriften, wie schnell oder langsam ich zu fahren habe. Aber sollte ich mit 60 über ne rote Ampel donnern und geblitzt werden, dann kann ich getrost davon ausgehen, dass kein Vorgesetzter mir helfend zur Seite stehen wird.

  • Hallo Taubenzüchter,


    sorry....aber Deine Aussage

    Zitat

    Es gibt bei uns keine festen Vorschriften[...]

    ist so nicht ganz richtig. § 1 Abs. 2 legt hier eine deutliche Aussage zu Grunde --> Strassenverkehrsordnung.
    Besonders der Satz

    Zitat

    daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar

    ist mehr als deutlich.
    Und trotzdem mochte ich mich Deinen Worten anschliessen, wenn Du sagst

    Zitat

    Selbst mit einem RTW/NEF mit Sonderrechten sind 106 km/h in einem Ort deutlich zu viel!!!!


    Natürlich liegt es im subjektiven Ermessen des Fahrers, wie schnell oder langsam er sein Fahrzeug bewegt, sei es nun mit Sondersingalen oder ohne auf dem Weg zur Unterkunft.


    greetz


    Medic 2 :rtw:


    Edit: ich beziehe mich hier auf den Ausnahmefall "Fahrt zur Unterkunft" und nicht auf die geltenden (Höchst-) Geschwindigkeiten innerorts, ausserorts und auf Autobahnen.

    Einmal editiert, zuletzt von Medic 2 ()

  • Bei uns gilt MIT SONDERSIGNAL:
    - innerorts max. 30 über der erlaubten Geschwindigkeit
    - ausserorts max. 40


    Wer das nicht beachtet, zahlt die Strafzettel selber!


    Eine faire und aus meiner Sicht sinnvolle Sache!


    Wobei es da eigentlich keinen Strafzettel geben dürfte, zumindest nicht wegen Übertretung der Geschwindigkeit. Weil die ist ja nach der StVO im Einsatzfall erlaubt. Anders sieht das natürlich mit einem evtl. "Gefaährlichen Eingriff in den Straßenverkehr aus...


    Außerdem kenn ich das so, dass Strafzettel immer vom Fahrer selbst bezahlt werden müssen. Welches seriöse Unternehmen bezahlt seinen Angestellten den Strafzettel?


    Gruß, Mr. Blaulicht


  • Wobei es da eigentlich keinen Strafzettel geben dürfte, zumindest nicht wegen Übertretung der Geschwindigkeit. Weil die ist ja nach der StVO im Einsatzfall erlaubt. Anders sieht das natürlich mit einem evtl. "Gefaährlichen Eingriff in den Straßenverkehr aus...


    Außerdem kenn ich das so, dass Strafzettel immer vom Fahrer selbst bezahlt werden müssen. Welches seriöse Unternehmen bezahlt seinen Angestellten den Strafzettel?


    Gruß, Mr. Blaulicht

    Es liegt vielleicht daran, dass ich hier im Zürcher Oberland/Schweiz bin.


    JEDESMAL wenn ein Fahrzeug von uns geblitzt wird, muss seitens der Betriebsleitung überprüft werden, ob man mit Sondersignal unterwegs war.


    Wenn man ohne unterwegs war, muss man auf jeden Fall zahlen.


    Wenn man mit unterwegs war und sich nicht an die innerbetriebliche Regelung (s.o.) gehalten hat, zahlt man auch!



    Viele Grüsse,
    Mathias