Hi, ich habe ein paar Fragen, bei denen mir die Suche nicht wirklich weiter geholfen hat.
1.) Ist es richtig, dass man unter Umständen die geforderten 1600h um 300
reduzieren kann, wenn man in in einem praxisrelevanten Beruf arbeitet?
Welche Voraussetzungen braucht man dazu?
2.) Ist es richtig, dass ich Stunden, die ich als RettSan gearbeitet habe,
nur auf das Anerkennungsjahr anrechnen lassen kann, wenn diese
vor dem Beginn der RettAss-Ausbildung geleistet wurden?
Hintergrund zu dieser Frage: Ich habe bisher ca. 550h als RettSan gearbeitet und habe vor, pro Jahr ca. 200-300h zu leisten. Irgendwann möchte ich vielleicht die Ausbildung zum RettAss absolvieren. Wo, weiß ich nocht nicht, da die Sache durch meine hauptberufliche Tätigkeit im Schichtdienst nicht wirklich vereinfacht wird. Auf jeden Fall scheidet die Vollzeitausbildung aus, und auch ein eine Teilzeitausbildung würde sich vermutlich in die Länge ziehen. Daraus resultiert dann
3.) Wenn ich nach der theoretischen RettAss-Ausbildung weiter als RettSan arbeite, kann ich mir diese Stunden - vorausgesetzt ich leiste sie an einer Lehrrettungswache - als Praktikumsstunden anrechnen lassen?
Gruß, Mr. Blaulicht
PS: Bitte steinigt mich nicht gleich, wenn ich bei der Suche was übersehen habe.