Wirbel um Malteser-Schreiben - www.skverlag.de

  • Schwaches Argument.
    Aus und Fortbildungen kann man auch besser und häufiger Anbieten und Erfahrungen am Laufen Stand halten kann man nur mir Praxis.

  • Jaja, ist ja schon gut ;)


    Gehen wir wieder zurueck zum Thema.
    Ich weiß ja nicht, wie ihr das lest, aber fuer mich steht da nichts wirklich brauchbares drin.
    Keine erweiterten Kompetenzen oder Festschreibung, was wieder nicht fuer eindeutige Rechtslagen spricht. Keine 3 Jaehrige Ausbildung und finanzieren wollen sie auch nichts.
    Mh,...ja was wollen sie dann?

  • Die EA / HA Diskussion habe ich hierher verschoben:
    SanH im Rettungsdienst ?
    Ich bitte diesen Thread von der Diskussion EA / HA frei zu halten und sich auf das Thema "Malteser-Schreiben" zu konzentrieren.


    Viele Grüße aus der Moderation,


    fliege

  • Einige wenige kurze Anmerkungen, für mehr reicht die Zeit grad nicht:


    zu 1: ich gehe konform mit den Aussagen. Jedoch bedeutet dies nicht, dass damit alle Argumente FÜR eine Verlängerung abgegrast sind. Die Durchlässigkeit in andere medizinische Fachberufe wäre bspw. ein deutliches Argument für eine solche Verlängerung der Ausbildungszeit. In Sachen Kompetenzen jedoch hat der MHD eine durchaus schlüssige Position eingenommen.


    Zu 2: Die vorgelegten Formulierungen des BMG zu den "eigenverantwortlichen Tätigkeiten" sind als Diskussionsgrundlage obsolet, da sie von allen beteiligten Verbänden abgelehnt wurden. Weshalb der MHD sich auf diese Formulierungen stürzt, bleibt sein Geheimnis. Auch stellt dies keine Präzisierung bestehender Regelungen dar. Die entweder/oder-Sicht des MHD bezüglich der Kompetenzen vermag ich nicht zu teilen: es wird die nach wie vor existierende Situation unterschlagen, dass der Rettungsassistent trotz bestehender Regelungen mal keinen Arzt an die Einsatzstelle geliefert bekommt. Genau dies jedoch macht ja die großen Kopfschmerzen bei der Problembetrachtung: nicht der Regelfall, sondern die denkbare (und nicht nur hypotetische) Möglichkeit einer durch äußere Umstände erforderliche eigenständige Tätigkeit am Patienten. Hierfür hat (wie Herr Fehn es im Reutlinger Gutachten so schön formuliert hat) der Träger die ausreichende Aus- und Fortbildung des eingesetzten Personals sicherzustellen. Es gibt also durchaus gute Gründe, die FÜR eine Ausweitung oder zumindest eine Festschreibung der Kompetenzen sprechen würden. Dazu an anderem Orte mehr.


    Zu 3: Die Ausbildungsfinanzierung hat geregelt zu werden. Wobei da das Problem genau sein soll, entzieht sich meinem Verständnis. Die Angst, auf den Ausbildungskosten sitzen zu bleiben, kann auf den bisherigen Verlautbarungen aus dem BMG nicht wirklich begründet werden.


    Die zusammenfassende These ist durchaus provokativ formuliert, aber sicher nicht ganz falsch. Dennoch stützt sich das Ergebnis nur auf einen Teil der notwendigen Überlegungen zur Novellierung des RettAssG. Daraus bereits die Ablehnung einer dreijährigen Ausbildung zu fordern, erscheint mir zu früh.

  • Falsch! Gerade die haben auf die Einführung eines Berufbildes gedrängt! Und dies war zumindest vor 20 Jahren auch ein großer Schritt.

    Ohne auf das Schreiben des MHD, das interessanterweise den Weg in die Öffentlichkeit gefunden hat einzugehen, ein paar kurze Worte an Monschi: ich empfehle dir, dich bezüglich der Einführung des RettAssG 1989 besser zu informieren. Der Umstand einer nur 2-jährigen Ausbildung ist dem damaligen Bestreben der HiOrg geschuldet, die Ausbildung auch Ehrenamtlichen zu ermöglichen. Gerade deshalb stößt das Schreiben des MHD auf Kritik. Das DRK unterstützte übrigens die Haltung beim BMG, eine 3-jährige Ausbildung erneut in Frage zu stellen.
    Vielleicht wird das Bestreben des MHD aufgrund dieses Schreibens auch einfach nur falsch verstanden.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • @dg:


    Das ist so nicht korrekt. Es gab sicherlich auch ein Bestreben der HiOrgs, dass ist richtig. Dies lag aber darauf ausgerichtet den RA auch Nebenberuflich absolvieren zu können und mit einem Stufenmodell (RH->RS->Theorie->KH-Praxis->RD-Praxis) die Ausbildung möglich zu machen. Die HiOrgs forderten damals schon 2 1/2 Jahre.
    Hier gemauert und gedrückt hat der Feuerwehrverband, der es für ummöglich hielt Feuerwehrmänner, welche erst 3 Jahre ein Handwerk erlernt haben und danach noch mind. 1 Jahr bis zum Brandmeister brauchten auch noch mehr als 2 Jahre bis zum RA durchzubringen bis die komplette Einsatzbereitschaft eines Berufsfeuerwehrmannes erreicht haben.
    Beides, so finde ich, aus damaliger Sicht durchaus verständlich.



    Nils:


    Naja, grundsätzlich ist das ja ein schöner Gedanke, wenn der RA mehr darf für den Fall dass ein NA nicht zur Verfügung steht. Doch ist es zudem Aufgabe des Trägers, dass dieser Fall eigentlich nicht eintritt. Das kostet aber Geld, was keiner zahlen will. Wenn also der RA mehr Kompetenzen bekommt, kann die NA-Dichte weiter abnehmen, das wird der Staat so machen. Und damit machst du schon einen Schritt richtung Paramedic-System.

  • Und damit machst du schon einen Schritt richtung Paramedic-System.

    Mh,, sehe ich nicht so. Ich sehe schon das das deutsche System einige Vorteile hat, diese sicherlich zu erhalten sind.
    Wenn eine Hoeherqualifizierung des RA abgeschlossen ist, heißt das noch lange nicht, das man den NA abschaffen kann.
    Ich sehe ein kombiniertes System, in dem der RA sicherlich einen großen Teil an Einsaetzen eigenverantwortlich abarbeiten kann, als durch aus machbar, ohne ein Paramedic System zu integrieren. Gerade wenn es um den i.v. Zugang geht, reine Analgesie bei singulaeren Frakturen, Hypertonien und auch der gute alte Apoplex, ist sicherlich die NA Indikation etwas nach hinten zu stellen.
    Indikationen fuer den NA bleiben, ob immer noch mit primaer Alarmierung oder nur auf Nachforderung ist ja nun erstmal nicht diskutabel.
    Dennoch wuerde es, wenn es Bundesweit greifen muss und hier die Wuensch-Dir-Was Situation der einzelnen Laender und RD Bereiche gestrichen werden, zu einer Vereinheitlichung der Maßnahmen in Deutschland fuehren.
    Hochqualifzierte RA der im Notfall die Moeglichkeit hat, auf einen NA zurueckzugreifen, aber sicherlich 80% der Einsaetze regulaer alleine abwickelt, mit Maßnahmen die er kann und darf und nicht nur in der Not kompetent ist.

  • Aber gerade wenn er mehr darf wird der NA weniger Einsätze haben. Weniger Einsätze = weniger Bedarf = Reduzierung von NA-Standorten.
    Damit hättest du einen großen Schritt richtung Paramedic-System. Und die hier auch schon angemahnten Spitzenzeiten in denne kein NA zur Verfügung steht würden noch mehr.
    Und das momentane System des rechtferitgenden Notstandes ist, so sehe ich das, im Endeffekt besser für die RD-Mitarbeiter. Regelkompetenz bedeutet auch VERPFLICHTUNG zur Maßnahme. Und ob das alles durch das Aufplustern der RA-Ausbildung auf 3 Jahre machbar ist bleibt die große Frage.

  • Fuer Verpflichtung ist es in gewissem Maße jetzt schon, denn sonst erfuellst Du deine Garantenstellung nicht. Das wuerde aber bedeuten, das eine jaehrliche/halbjaehrliche Ueberpruefung der Maßnahmen anliegt und somit in Deutschland endlich mal in jeder Ecke die RAs das gleiche koennen und machen muessen. Einheitlichkeit.
    Betreff der Notaerzte gibt es jetzt schon einige Standorte die Ihren Dienst nicht mehr regelrecht, aufgrund von fehlenden Notaerzten absolvieren koennen. Ressourcemanagement ist meine Meinung dazu. Fuer einen Zugang benoetigt man keinen NA. Fuer diverse andere Einsaetze die ich angefuehrt habe, inital auch nicht. Das ist sicherlich schon fast heute so ohne NA zu bewerkstelligen. Bei einer Weiterqualifizierung sicherlich ueberall sicher und auf dem gleichen Stand.
    Notaerzt sollen schon bleiben, dennoch kann sicherlich die Zahl der Einsaezte reduziert werden. Hilfsfristen gibt es, meiner Kenntniss nach, nicht fuer die NEFs, womit hier keine Beeintraechtigung vorlaege.
    Paramedic System geht nicht, nicht jetzt. Das wuerde beteuten, mehr oder weniger alle NAs abzuschaffen. Sonst macht es fuer mich keinen Sinn.

  • Hilfsfristen gibt es, meiner Kenntniss nach, nicht fuer die NEFs, womit hier keine Beeintraechtigung vorlaege.


    Zumindest für Baden-Württemberg gibt es eine Hilfsfrist für Notärzte, welche jedoch nicht ausschliesslich durch NEF gehalten werden muss, sondern auch durch den RTH oder durch die teilweise eingesetzten niedergelassenen Notärzte abgedeckt werden kann.


    Dennoch wuerde es, wenn es Bundesweit greifen muss und hier die Wuensch-Dir-Was Situation der einzelnen Laender und RD Bereiche gestrichen werden, zu einer Vereinheitlichung der Maßnahmen in Deutschland fuehren.


    Ich weiss, dass ich mich wiederhole, aber eine bundeseinheitliche Regelung ist zu unflexibel und lässt sich höchstwahrscheinlich auch durch die Länderhoheit im Rettungswesen nicht unbedingt umsetzen. Regelungen im kleinen Kreis ermöglichen höhere Flexibilität und lassen sich an örtlichen Gegebenheiten anpassen.

  • Aber gerade wenn er mehr darf wird der NA weniger Einsätze haben. Weniger Einsätze = weniger Bedarf = Reduzierung von NA-Standorten.

    Stimmt... und was ist daran negativ? Das Geld, welches man dadruch einspart, kann zur teilweisen Gegenfinanzierung der höheren Gehälter und der Ausbildung verwendet werden. (ich weiss... seeeeeehr "optimistisch" gedacht)


    Regelkompetenz bedeutet auch VERPFLICHTUNG zur Maßnahme.

    Stimmt Nr. 2: das nennt man Professionalität.


    Und ob das alles durch das Aufplustern der RA-Ausbildung auf 3 Jahre machbar ist bleibt die große Frage.


    Nun... in der Schweiz funktioniert es mit einer 3-jährigen Ausbildung. Warum nicht in Deutschland?

    2 Mal editiert, zuletzt von Hiaslinga ()

  • @hiaslinga - Weil Deutschland ... mehr ist dazu nicht zu sagen :eyeroll:

    Unter den Blinden ist der Einäugige der Arsch - er muss allen Anderen vorlesen...

  • Ich weiss, dass ich mich wiederhole, aber eine bundeseinheitliche Regelung ist zu unflexibel und lässt sich höchstwahrscheinlich auch durch die Länderhoheit im Rettungswesen nicht unbedingt umsetzen. Regelungen im kleinen Kreis ermöglichen höhere Flexibilität und lassen sich an örtlichen Gegebenheiten anpassen.

    Das ist ja ganz schoen und teilweise vielleicht auch sinnvoll. Wenn aber novelliert wird, macht es nur Sinn, wenn auch eine Einheitlichkeit herbeigefuehrt wird. Heisst fuer mich, das in Berlin genauso wie in Muenchen oder auf dem Berg, flachen Land, alle das gleiche koennen und duerfen. In dieser Hinsicht wuensche ich mir die Laender davon auszunehmen. Der Bund hat es derzeit auf die Laender delegiert. RD ist dennoch Bundessache, was die Ausbildung belangt. Ist es dort festgeschrieben und die aerztl Leiter dazu angehalten, dies zu kontrollieren, aber nicht eigenmaechtig Maßnahmen vorzugeben, sind wir da, wo wir vielleicht hinwollen. Wenn jeder wieder sein eigened Sueppchen kocht, brauchen wir mit einer Novellierung nicht anfangen.
    Ich sehe es nicht als Willkommen, wenn Muenchen komplett alles macht, was an Maßnahmen und Moeglichkeiten besteht und Berlin sagt, noe, bei uns soll der RA nur fahren und tragen. Das soll es dann nicht mehr geben.

  • auch wenn ich mich wiederhole: AUSBILDUNG regelt nicht BerufsAUSÜBUNG. Also immer hübsch die Dinge getrennt halten. Gegen das Grundgesetz geht es nur wegen eines RettAssG bestimmt nicht an.


    Ansonsten steht hier viel zu viel Schund, als dass ich mich da im Einzelnen mit abplagen möchte. Es wäre schön, wenn sich einige Vielschreiber hier ein wenig mehr auf die Qualität ihrer Beiträge konzentrieren würden. Langsam ist es kaum noch auszuhalten, was für dummes Zeug hier mit stolzgeschwellter Brust verkündet wird.

  • Monschi


    Falls du mal die Gelegenheit dazu haben solltest, unterhalte dich diesbezüglich einmal mit Dr. Bodo Gorgaß (der Name ist dir sicherlich ein Begriff). Dieser war zuletzt auf einer berufspolitischen Podiumsdiskussion in Sinsheim zu Gast und damals an der Entwickung des RettAssG beteiligt.
    Zudem wurde im RD-Journal des BVRD ein Artikel von ihm veröffentlicht, aus dem ich kurz zitieren möchte:


    Zitat

    Entwicklung und Stand des Berufsbildes des Rettungsassistenten


    ...
    Die schwerwiegendsten Kompromisse waren auf die massive Einflussnahme der Hilfsorganisationen und der Feuerwehren zurückzuführen.

    • Die Feuerwehren mit ihrer vorrangigen Orientierung an Brandschutz und technischer Rettung hielten eine zweijährige, an medizinischen Erfordernissen orientierte Ausbildung für zu umfangreich und in ihrem Bereich nicht umsetzbar.
    • Die Hilfsorganisationen, ich erinnere "samaritane Laienorganisationen", befanden sich in einer Zerreißprobe, sie reduzierten das Problem einer qualifizierten Berufsausbildung auf die Frage Professionalität oder Ehrenamt im Rettungsdienst.

    ...
    Konkret war es die einheitliche Forderung der Hilfsorganisationen, das Gesetz über den Beruf (!) des Rettungsassistenten so zu gestalten, dass die erforderliche Qualifikation auch von Ehrenamtlichen erworben werden könne. Diese Forderung, der der Gesetzgeber unter massivem Druck letztlich nachgab, ist die entscheidende Ursache für inhaltliche und strukturelle Schwächen des RettAssG.


    Als weitere Lektüre zu diesem Thema empfehle ich das Buch "Rettungsassistentengesetz" aus dem Kohlhammer-Verlag [Kurtenbach/Gorgass/Raps].


    Dieses Thema habe ich bereits im alten Forum unter http://forum.mysnip.de/list.php?9223 erläutert, bin allerdings gerade zu faul, das betreffende Thema herauszusuchen. Ich meine aber, auch hier im neuen Forum war dies schon Diskussionsthema.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Das ist ja ganz schoen und teilweise vielleicht auch sinnvoll. Wenn aber novelliert wird, macht es nur Sinn, wenn auch eine Einheitlichkeit herbeigefuehrt wird.


    Widersprichst du dich hier nicht gerade etwas ?
    Wie schwerfällig zentral gestaltete Entscheidungen in diesem Bereich sind, zeigt doch die aktuelle Realität. Nichts geht voran in diesem Bereich.
    Ein fast schon diktatorischer Zentralismus, wie in Frankreich, würde so etwas möglich machen, nicht aber im deutschen Föderalismus.

  • [quote='Valandil',index.php?page=Thread&postID=167011#post167011]@Achim: Kannst du deine Aussage zu 6. mit einer Quelle untermauern? Ich hatte da leicht andere Zahlen im Kopf...


    Valandil
    Hab die Zahl mal bei einem Kongress eines angesehenen Mediziners aufgeschnappt... werde mal nachrecherchieren ob ich was Stichhaltiges finde!

  • @Achim


    Ich glaube, du hast das Komma falsch gesetzt. Die letzte, mir bekannte Angabe diesbezüglich waren 2%, nicht 0,2%.


    NACHTRAG: Meine Quelle damals war eine andere, aber auch hier ist es nachzulesen http://de.wikipedia.org/wiki/Gesundheitssystem_Deutschlands


    Unsere Leistung fällt unter den Posten "Fahrtkosten".

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.