Rettungssanitäter durch Schläger brutal zusammengetreten

  • Fröndenberg - 20.09.2009 - 00:37 - Ein 28jähriger Fröndenberger kasachischer Herkunft randalierte auf der Fröndenberger Fliegenkirmes und musste deshalb von der Polizei in Gewahrsam genommen werden. Auf dem Weg zum Streifenwagen wurde er von einem 35jährigen Rettungssanitäter begleitet, der auch im Rahmen der Pflaumenkirmes eingesetzt war.


    Nachdem der Streifenwagen mit dem Randalierer losgefahren war, ging ein 27jähriger Mann aus Münster, ebenfalls kasachischer Herkunft, hinter dem Rettungssanitäter her. Nach Zeugenangaben schubste der 27jährige den Rettungssanitäter überraschend von hinten und schlug ihn dann mit Fausthieben nieder. Der Schläger trat dann immer wieder mit dem beschuhten Fuß in das Gesicht des wehrlos auf dem Boden liegenden Sanitäters. Mehrere Zeugen haben beherzt eingegriffen und den weiter wütenden Schläger vom Geschädigten weggezogen. Diese Zeugen hielten den 27jährigen - obwohl dieser weiter um sich schlug und wüste Beleidigungen und Bedrohungen ausstieß - bis zum erneuten Eintreffen der Polizei fest.


    Auch die Polizei musste mehrere Beamte einsetzen, um den Mann zu bändigen, fesseln und später auf der Wache die erforderlichen Maßnahmen gegen seinen Willen durchzuführen. Gegenwärtig ist beabsichtigt, den auch wegen Roheitsdelikten hinlänglich bekannten Beschuldigten morgen einem Haftrichter vorzuführen.


    Der Rettungssanitäter wurde bei dem Angriff so schwer verletzt, dass er mit einem Rettungshubschrauber in ein Spezialkrankenhaus eingeliefert werden musste; kurzzeitig bestand akute Lebensgefahr.


    Die Polizei möchte sich auch auf diesem Wege nochmals ausdrücklich für das couragierte und dringend nötige Eingreifen der vier Zeugen bedanken. Möglicherweise hat der Geschädigte es nur dem beherzten Eingreifen dieser Helfer zu verdanken, die Tat überlebt zu haben!


    Quelle: Pressemeldung der Polizei Admin

  • Ich bin mir sicher, der deutsche Staat wird ihn mit aller Härte betrafen.


    So 10 - 12 Wochen auf Bewährung. :pillepalle:

  • Frage an die Rechtsgelehrten:
    Wenn dies einem meiner Kollegen passiert und ich die Situation erkenne, darf ich dem Agressor dann mit dem Ulmer Koffer eine drüberziehen?

  • Nachtreten (z.B. in die Nierengegend) nur, wenn keine Handykamera in der Nähe ist. Bei Schwarzen aufpassen: Unterstellungsgefahr!

  • Jetzt mal die Ironie beiseite...
    Es gibt doch hierfür kein generelles ja oer nein.
    Am Ende würde ich dann auch erstmal vor Gericht stehen und im Laufe des Verfahrens würde man dann die Verhältnismäßigkeit meiner Intervention prüfen.
    Oder?

  • J
    Am Ende würde ich dann auch erstmal vor Gericht stehen und im Laufe des Verfahrens würde man dann die Verhältnismäßigkeit meiner Intervention prüfen.
    Oder?



    Man steht nicht automatisch vor Gericht, wenn man jemanden in Notwehr verletzt.

  • Ich glaube in dem Moment mach ich mir auch keine Gedanken, ob mich dafür einer vor den Kadi zieht.
    Wenn der Kollege zusammengehauen wird, dann kriegt der Typ eine drüber bis er liegt...salopp gesagt.

  • ...und abgesehen davon sind bei uns die koffer so schwer, dass ich die unmoeglich in hoehe des kopfes befoerdern koennte. :pinch:

    Lächeln ist die eleganteste Art, dem Gegner die Zähne zu zeigen!


    Don't forget to sing in the lifeboats ...

  • Den Ulmer Koffer muss man auch nicht unbedingt in die Nähe eines kasachischen Gesichtes bringen....Koffer an die Tibia...langsam fallen sehen und dann...abermals fallen lassen...den Koffer Richtung schmerzverzerrtes Gesicht!
    Niemals würde ich zögern einen Angreifer der auf meine KollegInnen losdrischt, mit allen Möglichkeiten...auch zweier Hartpaddles geladen auf 300 und ohne Gel...ausser Gefecht zu setzen. Da kenne ich kein Stopp!!!


    Verhältnismäßigkeit hin oder her! Drauf gepfiffen!
    Hans

  • Den Ulmer Koffer muss man auch nicht unbedingt in die Nähe eines kasachischen Gesichtes bringen....Koffer an die Tibia...langsam fallen sehen und dann...abermals fallen lassen...den Koffer Richtung schmerzverzerrtes Gesicht!
    Niemals würde ich zögern einen Angreifer der auf meine KollegInnen losdrischt, mit allen Möglichkeiten...auch zweier Hartpaddles geladen auf 300 und ohne Gel...ausser Gefecht zu setzen. Da kenne ich kein Stopp!!!


    Verhältnismäßigkeit hin oder her! Drauf gepfiffen!
    Hans

    Wenn der Aggressor dem Opfer mit "besohltem Fuße" den Schädel einschlägt, ist mir jedes Mittel verhältnismässig. Jeder weitere, mögliche Schlag des Angreifers könnte das Opfer töten.
    In dieser absoluten Ausnahmesituation noch darüber nachzudenken ist sicher schwierig.

    Speed is life!
    Es gibt 10 Arten von Menschen. Solche, die binär zählen können, und Solche, die es nicht können.

  • Jetzt mal die Ironie beiseite...
    Es gibt doch hierfür kein generelles ja oer nein.
    Am Ende würde ich dann auch erstmal vor Gericht stehen und im Laufe des Verfahrens würde man dann die Verhältnismäßigkeit meiner Intervention prüfen.
    Oder?


    Du betreibst aktiv Kampfsport, jobbst nebenbei in einem privaten Sicherheitsdienst, warst früher Polizist/Soldat?
    Dann wäre es unverhältnismäßig, denn Du hättest die entsprechenden Kenntnisse, vieleicht sogar persönlichen Erfahrungen.


    Im übrigen bist Du schlicht der Kollege eines angegriffenen Kollegen, der ohne Zeit zur langen Überlegung handelt.
    Das Du die Folgen körperlicher Gewalt in Deinem Beruf kennst, heisst ja nicht, daß Du Deine Aktionen immer wohldosiert anwenden mußt.
    Im Zweifelsfall hast Du gerade aus der praktischen Erfahrung mit Gewaltopfern für Deinen Kollegen das schlimmste befürchtet und deshalb gehandelt.
    In dieser Situation war keine Zeit für langes Überlegen oder Rückfragen beim Anwalt!

    raphael-wiesbaden


    Artikel 1
    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.


    Selig sind die geistig Armen - nur: kann der Himmel die ganzen Seligen auch wirklich aufnehmen ?

  • Wenn man noch Koffer hat...
    Tippe mal auf einem SAN-D ist eher ein Rucksack dabei.
    Daher mal so die Frage, ob bekannt: War es der Fl. UN 3-83-1 (RTW FW Unna) oder ein SAN-D Trupp?
    Sicherlich tut´s von der Schwungmasse der Batterien auch eine Maglite Stabtaschnelampe mit Metallgehäuse, oder wofür ist die sonst da?


  • Sicherlich tut´s von der Schwungmasse der Batterien auch eine Maglite Stabtaschnelampe mit Metallgehäuse, oder wofür ist die sonst da?


    Das passt ja schon fast zum Thema "Damals im Rettungsdienst" - denn da hatten die großen MAG-Lites bei uns den Beinamen "Diskussionsverstärker" :pfeif:

    raphael-wiesbaden


    Artikel 1
    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.


    Selig sind die geistig Armen - nur: kann der Himmel die ganzen Seligen auch wirklich aufnehmen ?

  • Wundert mich nicht, dass immer mehr mit Pfefferspray aufgerüstet wird. Manch ein Kollege trägt in sogar gut sichtbar am Gürtel (andere eher diskret)

  • Und was wird passieren? Ich hoffe der Angreifer hat schon Bewährung und geht in den Kahn! Nur bei unserer Rechtssprechung bekommt er wahrscheinlich noch Bewährung für die Bewährung! Zu holen wird höchstwahrscheinlich nix sein! Sozialstunden wegen schwerer Kindheit und schlechter Intrigation? Sofort ausweisen!!! Wer meinen Kollegen/in angreift oder mich selbst, wird diesen Fehler bitter bereuen!
    Wollen wir hoffen das der Kollege wieder schnell und ohne bleibenden Schaden auf die Beine kommt!