Medizinstudium und 30-Stunden-Fortbildung

  • Wenn man sich die durchschnittliche Qualität an RD-Fortbildungen abguckt, muss man halt auch leider sagen, dass der Lerneffekt desöfteren eher gering ist. Auf Kongressen habe ich qualitativ erheblich bessere Vorträge gehört (auch wenn immer nur ein Teil davon präklinisch relevant ist). Ich finde es absolut ok, wenn 2/3 der 30 Stunden, also 20, durch das Medizinstudium abgedeckt werden.

  • Um mal auf die ursprüngliche Frage zurückzukommen: in NRW kann man sich pro Jahr 15 Stunden anrechnen lassen, wenn man entsprechende Bescheinigungen hat auf denen rettungsdienstliche relevante behandelte Themen aufgelistet sind (da gibt es einen entsprechenden Runderlass vom zuständigen Ministerium zu). Mache ich schon seit Beginn des Studiums so, mit selbstgestaltetem Vordruck den ich mir vom Kursleiter nur noch unterschreiben und stempeln lasse. Hat bis jetzt bei jedem Institut geklappt und wird anstandslos vom Arbeitgeber akzeptiert.


    Wo sind diese mystischen 15 Stunden festgelegt?
    Das hört man ja öfter. Während meiner Fachweiterbildung habe ich ausschließlich eine Teilnahmebescheinigung eben jener eingereicht, hat immer gelangt.
    Ob und wie viele Stunden anerkannt werden hängt nur von der Person hat, die es anerkennen muss. So zumindest meine Erfahrung.

  • In dem angesprochenen Runderlass. Ist im Internet zu finden, das war aber nicht ganz trivial wenn mich meine Erinnerung nicht täuscht. Ich weiß aber, dass ich ihn mal gefunden hatte bevor ich mir diese Vorlage gebastelt habe...


    Edit: Oder in dem Kommentar zum Runderlass. Ich bin mir nicht mehr sicher, ist schon was her.

    What I cannot create, I do not understand. (Richard Feynman)


    Mein Name ist Hans, das L steht für Gefahr.

    Einmal editiert, zuletzt von Zoidberg ()

  • ich mach das jetzt auch so.


    "hiermit bestätigen wir herrn //stefan84 (matrikelnummer 000001) das durchlesen der seiten 176-498 im großen silbernagel (physiologie-standardwerk) und somit anrechnung von 15 zeitstunden (normales pensum eines medizinstudenten) gemäß paragraph 5 RettG NRW."

  • In dem angesprochenen Runderlass. Ist im Internet zu finden, das war aber nicht ganz trivial wenn mich meine Erinnerung nicht täuscht. Ich weiß aber, dass ich ihn mal gefunden hatte bevor ich mir diese Vorlage gebastelt habe...


    Edit: Oder in dem Kommentar zum Runderlass. Ich bin mir nicht mehr sicher, ist schon was her.


    So richtig lässt sich zu der 15h-Aussage nichts im Runderlass finden.
    https://recht.nrw.de/lmi/owa/b…sg=0&aufgehoben=N&menu=1#

  • Stimmt. Ich bin mir relativ sicher, irgendwo auch auf die Quelle der 15 Stunden gestoßen zu sein, vielleicht in einem Kommentar dazu? Ich weiß, dass es nicht einfach war. Ist aber schon etwas her, darum ist meine Erinnerung ziemlich verschwommen.

    What I cannot create, I do not understand. (Richard Feynman)


    Mein Name ist Hans, das L steht für Gefahr.

  • Das war bei uns auch immer mal ein Thema, wurde aber pauschal abgelehnt. Liegt aber vielleicht auch daran, dass die hiesigen Vorgaben da nicht so sehr viel Spielraum lassen, irgendwelche Randthemen breitzutreten.

    They say God doesn't close one door without opening another.

    Please, God, open that door. :oncoming_fist_light_skin_tone:

  • ich hab gestern die 15 stunden bescheinigen lassen... der blockleiter wollte nur wissen ob ich die prüfung auch bestanden hab, der rest war ihm egal. sollte von seiten der behörden, die die fortbildungsbescheinigungen kontrollieren was kommen, werd ich das hier weiterleiten.
    die wahrscheinlichkeit, dass das irgendwen da interessiert würde ich aber eher als gering einschätzen...

  • Bei uns ist es witzig:


    ÄLRD ist Teil des städtischen Gesundheitsamtes


    Rettungsdienst wird über die BF zusammen mit dem ÄLRD und den Hiorgs organisiert


    "Notkompetenz"-Zertifizierung über den ÄLRD


    Überprüfung der Fortbildungsbescheinigung beim Straßenverkehrsamt




    Bekannte Kurssysteme, Teilnahme an Kongressen oder Bescheinigungen von Medizinstudenten oder Pflegekräften werden nur bei expliziter Nennung des entsprechenden Paragraphen des RettG NRW anerkannt und dann auch nur in begrenztem Umfang.


    Nach Hörensagen ist die entsprechende Sachkenntnis der überprüfenden Behörde nicht allzu hoch.

  • Überprüfung der Fortbildungsbescheinigung beim Straßenverkehrsamt
    Nach Hörensagen ist die entsprechende Sachkenntnis der überprüfenden Behörde nicht allzu hoch.


    kaum zu glauben... :biggrin_1:



    Stefan
    Welche Behörde überprüft die Fortbildungsnachweise bei Euch?
    Hier tut das niemand.


    im letzten jahr wurden die ordner mit den fortbildungsbescheinigungen von haupt-/und ehrenamtlern stichprobenhaft vom Amt für Ordnungsangelegenheiten, Rettungswesen und Bevölkerungsschutz durchgeguckt... soweit ich weiss, ist es das erste mal in den letzten 8 jahren... :tongue:

  • Bei uns hat das immer der (stv.) Wachleiter entschieden. Keine Ahnung ob das noch von irgdn einer übergeordneten Stelle gegengeprüft wird/wurde. Ich hatte jedenfalls niemals Probleme mit irgendwelchen Kursen, Kongressen, etc. Medizinstudium an sich habe ich nie probiert. Denke das hätte auch nicht gereicht - wobei eigentlich alles abgenickt wurde, was offiziell aussah, einen Stempel hatte wurde akzeptiert.