Zum "Offenen Brief an die Community www.rettungsfachpersonal.de"


  • Rettungsdienstgesetzgebung ist nunmal Ländersache, und da kann und darf der Bund nicht mit reinreden.


    Ich dachte es wäre konkurrierende Gesetzgebung, Art. 74 GG.
    Nimmt der Bund sein Recht wahr, dann dürfen die Länder nicht mehr reinreden, Art. 72 GG.
    So rum wird ein Schuh draus.


    Ulrike

  • Eine Frage: Ist Dir/Euch bekannt, ob es bereits eine Petition zur Änderung des § 133 SGB V gibt?


    Nein, eine entsprechende Petition ist mir nicht bekannt. Es gibt allerdings schon seit Jahren Forderungen, den Status des Rettungsdienstes im SGB V anzupassen (Krankenbehandlung). Dass bis heute diesbezüglich nichts passiert ist zeigt, wieviel Erfolg eine Petition versprechen würde.


    Woher du einen Zusammenhang der Berufsausbildung zum Rettungsassistenten und einer Regelkompetenz mit dem SGB V herstellst, erschließt sich mir gerade nicht. Der Bund ist für die Regelung der Berufsausbildung zuständig. Die Kompetenzen, welche vermittelt werden müssen, werden im RettAssG bzw. in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung durch den Bund geregelt, nicht durch die Länder. Eine Berufsordnung wird auch nicht durch ein Bundesland erstellt, sondern durch eine entsprechende Kammer in Selbstverwaltung im jeweiligen Bundesland.


    Die Organisation und Finanzierung des Rettungsdienstes liegt in Länderhand (Gefahrenabwehr und Daseinsvorsorge). Es handelt sich meines Wissens auch nicht um konkurrierende Gesetzgebung, sondern die Regelungs- bzw. Gesetzgebungskompetenzen sind einfach unterschiedlich verteilt - in der Tat in mancherlei Hinsicht ein Nachteil des Föderalismus.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Was ist denn dann der DRBD wenn er keine Gewerkschaft darstellt? Asche auch auf mein Haupt,ich muß mich damit auch mal richtig befaßen.


    Das solltest du in der Tat, bevor du dich hier weiter zu dieser Thematik auslässt. Alleine schon der Name "Deutscher Berufsverband Rettungsdienst" (DBRD.de - ein kurzer Blick auf die Website würde genügen) sollte Licht ins Dunkel bringen.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Wirklich?


    So meine ich doch, ja. Natürlich gibt es auch den umgekehrten Fall, dass sich Landesvertretungen unter einer Bundesvertretung zusammenschließen.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Das solltest du in der Tat, bevor du dich hier weiter zu dieser Thematik auslässt. Alleine schon der Name "Deutscher Berufsverband Rettungsdienst" (DBRD.de - ein kurzer Blick auf die Website würde genügen) sollte Licht ins Dunkel bringen.

    Das mach ich auf jedenfall. Bloß ganz kurz noch ein paar Gedanken zur Disskusion:


    Egal was gegründet wird-ich will es auf keinen Fall schlecht reden!-wie der Rettungsdienst derzeit aufgebaut ist kann eine ZEITNAHE Veränderung nicht erreichen. Es ist meiner Meinung nach ganz logisch,wenn alles Zersplittet ist kann mein keinen gemeinsamen Nenner finden. So ist das Überall-im Leben,in der Geschichte,beim gemeinsamen Kochen,in der Politik,in der Arbeitswelt.


    ENTWEDER,alle wirklich ALLE Rettungsdienstler steigen in so einen Berufsverband/Gewerkschaft ein sonst bringt das in Meinen Augen nichts.
    Nebenbei bemerkt:
    Was machen die genau in ihren Sitzungen außer Kaffee trinken? REDEN über das was man ändern muß/könnte,genau wie wir das jetzt machen. Das ist nichts anderes als ein Forum,nur das sie noch Mitgliedsbeiträge bekommen.(Ich weiß natürlich,dass alles mit Kosten verbunden ist)


    Übrigens der Vergleich von Medic mit der Politik? Ich halte auch nichts von den ganzen Partein die es gibt,geh aber trotzdem Wählen um einfach das in meinen Augen "kleinste Übel" zu wählen. Wenn man sich überlegt was für Leute im Landtag oder Bundestag sitzen,größten teils Juristen die wissen wie man redet und Tatsachen verdrehen kann. Was für Leute sitzen eigentlich im DRDB? (Ich informiere mich) Auf jedenfall, wenn ich jemand wähle der das Volk vertreten soll,weiß ich das er das dann auch macht,weil es seine Aufgabe ist und er die "Macht" und die Möglichkeiten hat. Ich finde den Vergleich mit Politik und Gewerkschaften sehr weit her geholt. Da der DRBD ja keine Gewerkschaft ist.


    Weißt du was wirklich was bewegen könnte, Flächendeckende Streiks,unabhängig von einem Berufsverband oder sonst irgendjemand.


    Ich hoffe das das Ordentlich rüber gekommen ist und nicht als DRDB schlechtredend ausgelegt wird!

    Einmal editiert, zuletzt von Zuckerstange ()

  • Snoopy schrieb in seinem Beitrag von den Rettern, die ja "nur" einige Jahre im RD bleiben und dann aus vielerlei Gründen aussteigen und etwas anderes machen.


    Das mag im RD ja fast schon eine gewachsene Struktur sein, aber die Tendenz bzw. vielmehr die Zukunft sieht dieses Szenario eigentlich für sehr viele Menschen unterschiedlichster Berufsgruppen vor.
    Die "lebenslange" Arbeit wird es nicht mehr geben; tarifliche "Bewährungsaufstiege" bzw. Lohnerhöhungen nach Beschäftigungsdauer fallen daher künftig weg.
    Wegfallen wird auch immer mehr eine berufliche Orientierung auf nur ein Arbeitsfeld.
    Im Sinne des lebenslangen Lernens (und Anpassens) werden immer mehr Beschäftigte im Laufe ihres gesamten Arbeitslebens immer mehr unterschiedliche Berufsfelder durchlaufen.


    Im Sinne einer solchen Entwicklung ist eine starke berufspolitische Vertretung eine grundsätzlich wichtige Sache, denn sonst ist die Möglichkeit von Arbeitgeber- bzw. Kostenträgerseite zu groß, Probleme einfach auszusitzen, weil ja fünf Jahre später eine neue Rettergeneration den Dienst antritt und der Kreislauf von neuem startet.

    raphael-wiesbaden


    Artikel 1
    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.


    Selig sind die geistig Armen - nur: kann der Himmel die ganzen Seligen auch wirklich aufnehmen ?

  • Nebenbei bemerkt:
    Was machen die genau in ihren Sitzungen außer Kaffee trinken?


    Manchmal trinken sie auch Tee...


    Ich empfehle dir noch einmal, dich zuerst etwas auf der Website des DBRD zu belesen, bevor du hier weiter Thesen über den Verband in den Raum stellst. Nichts für ungut, aber du hast offensichtlich überhaupt keine Ahnung von den Aufgaben und Tätigkeiten eines Berufsverbands.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Wie gesagt hab schon ein Auge drauf geworfen und schau mir das an!


    Jetzt hast du wieder das zitiert was eigentlich nebensächlich in meinem Beitrag war. :D


    Ich betone es nochmal: Ich finde den DBRD super! Allgemein das sich ÜBERHAUPT was tut! Das hat ja nichts gegen persönliche allgemeine Abneigungen zu tun!

  • Damit niemand sich verpflichtet fühlt, sich selbst in den unendlichen Weiten des worldwideweb zu verirren, hier mal kurz das, was http://www.wikipedia.de zum Stichwort "BERUFSVERBAND" sagt:


    Ein Berufsverband ist eine privatrechtliche Körperschaft, die sich die Förderung der Belange eines bestimmten Berufsstandes zum Ziel setzt. Der Berufsverband ist eine Form des Interessenverbandes.


    Aufgaben
    Berufsverbände arbeiten nach außen hin unter der Annahme, dass die Bündelung der Interessen möglichst vieler Angehöriger eines bestimmten Berufs die Möglichkeit verbessert, diese Interessen gegenüber den Vertragspartnern der Berufsausübenden (z. B. Arbeitgeber, Auftraggeber, öffentliche Hand, Gesetzgeber) und der Öffentlichkeit allgemein durchzusetzen.
    Nach innen hin verstehen sich Berufsverbände üblicherweise als ein Forum, auf dem berufsspezifische Fragen aufgeworfen, diskutiert und geklärt werden können. Berufsverbände bieten ihren Mitgliedern als Gegenleistung für den zu entrichtenden Mitgliedsbeitrag meist den bevorzugten Zugang zu beruflich relevanten Informationen, Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten und sonstige Vergünstigungen.


    Mitgliedschaft von natürlichen Personen
    Anders als bei klassischen Vereinen ist die Aufnahme einer natürlichen Person immer an harte formale Bedingungen geknüpft, wie etwa dem Nachweis einer dem Beruf entsprechenden fachlichen Ausbildung oder einer gleichwertigen beruflichen Erfahrung. Studenten müssen einen zum Berufsverband passenden Studiengang nachweisen.
    Bei vielen Berufsverbänden sind neben den im Verbandsnamen angegebenen Berufen nach der Satzung oft auch ganz andere Berufe zugelassen. Zum Beispiel dürfen beim Verein Deutscher Ingenieure (VDI) gemäß der Satzung auch Informatiker offizielles Mitglied sein. Dies ist kein Widerspruch, da Informatiker nach der Wissenschaftslehre eine Unterart der Ingenieure darstellen. Genauso darf ein Ingenieur bspw. bei der Gesellschaft für Informatik (GI) ganz legal Mitglied sein.
    Es kommt daher oft vor, dass eine Person bei mehr als einem Berufsverband Mitglied ist. Um die finanziellen Belastungen in Grenzen zu halten, bieten Berufsverbände als weiteres Charakteristikum gegenüber typischen Vereinen ihren Mitgliedern bei befreundeten Berufsverbänden eine so genannte "Doppelmitgliedschaft" oder "Kooperative Mitgliedschaft" zu vergünstigten Konditionen an.
    Neben diesen harten formalen Bedingungen muss die natürliche Person natürlich wie bei jeder Vereinigung auch die inhaltlichen Bedingungen erfüllen, d. h. auch die gemeinsamen Ziele unterstützen wollen.

    raphael-wiesbaden


    Artikel 1
    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.


    Selig sind die geistig Armen - nur: kann der Himmel die ganzen Seligen auch wirklich aufnehmen ?

  • Ich dachte es wäre konkurrierende Gesetzgebung, Art. 74 GG.
    Nimmt der Bund sein Recht wahr, dann dürfen die Länder nicht mehr reinreden, Art. 72 GG.
    So rum wird ein Schuh draus.


    Ulrike


    Ich sehe den Schuh noch nicht.


    Welche Nummer des Art 74 I GG sollte denn geeignet sein, den Rettungsdienst unter seinem Text zu subsumieren?

  • Sub...WAS? Redet bitte mal in einem verständlichen deutsch,auf den Punkt gebracht. Sonst muß man immer das Wörterbuch nebenbei wälzen... :pfeif:

  • Wenn du hier berufspolitisch mitreden möchtest, solltest du auch Dinge abseits populistischer Phrasen verstehen können. Nicht umsonst wurde mehrfach darauf hingewiesen, dass du dich erstmal mit der Materie beschäftigen solltest, bevor du hier deine Weisheiten austeilst. Kein Mensch hat etwas dagegen, deiner Allgemeinbildung im Einzelfall auf die Sprünge zu helfen. Für die Erklärung einzelner Begriffe reicht es jedoch meist aus, bei Google oder Wikipedia einen Begriff suchen zu lassen und die ersten beiden Treffer zu lesen. Das erspart es uns, hier ständig vom Thema abweichen zu müssen. Und bitte bitte lies die älteren berufspolitischen Themen hier im Forum, da findest du ganz viele Dinge, die dich für den Anfang ausreichend fordern sollten. Da müssen wir nicht gleich mit Verfassungsrecht einsteigen.

  • Wenn ich es jetzt so lese heißt das soviel wie, unter zu ordnen... :) Das wäre doch auch ein Wort dafür gewesen...

  • Nils von meiner obigen Meinung-würde ich auch nicht wegkommen,wenn ich Berufspolitik studieren würde...Das eine hat wieder mit dem anderen nichts zu tun. Das ist einfach die Wahrheit...


    Nichts desto trotz ist einlesen, um überhaupt einen RICHTIGEN Einblick zu bekommen richtig!

  • Es gibt den schon sehr alten Spruch, daß man nicht alles wissen muß, aber wissen muß (sollte), wo man es nachlesen kann.


    Natürlich gibt es auch vielfache deutsche Begriffe für "Fremdworte", aber Tatsache ist nun einmal, daß jede berufliche Gruppierung andere spezielle sprachliche Begriffe (Termini) bildet und benutzt.


    Wenn ich die Erklärungen meiner Kfz-Werkstatt verstehen möchte, muß ich deren Fachsprache kennen.
    Der Wirtschaftsteil bestimmter Zeitungen löst bei mir gelegentlich ein "häh?" aus, gefolgt von meiner Suche nach erklärenden Informationen.
    Auch die Medizin kent ihre Fachsprache.
    Genauso ist es im "Juristendeutsch" bzw. im "Amtsdeutsch".
    Wie negativ der Versuch ist, durchaus nicht einfache Zusammenhänge auf plakative Aussagen zu reduzieren, zeigt uns jeder Wahlk(r)ampf.


    Berufspolitik bzw. die Aufgabe eines Berufsverbandes ist die Auseinandersetzung mit Gesprächspartnern aus Politik, Kostenträgern und Arbeitgebern.
    Nicht jede dort verantwortliche Person muß die med. Details des RD kennen - weil es eben nicht um die präklinische Versorgung polytraumatisierter Personen geht.
    Es geht dort um Definitionen bzw. um gemeinsame Vereinbarungen für eine ganze Berufsgruppe - und hier ist nun einmal die Verwendung bestimmter sprachlicher Begriffe erforderlich.
    Ein "Fremdwort" kann u.U. sogar verständlicher in seiner Definition sein als ein umgangssprachliches deutsches Wort.


    Die Ausbildungsvoraussetzungen für den RA sind mir hinreichend bekannt ud hier im Forum auch schon zigmal diskutiert worden.
    Es wird "der Sache" eher nützlich sein, wenn wir uns in berufspolitischen Angelegenheiten das Vokabulars der zuständigen Vertragsparteien bewegen und benutzen als uns am "Niehwoh" der dritten Grundschulklasse Nasebohren zu orientieren.


    Es ist keine Schande, etwas nicht zu wissen - dafür gibt es genügend Recherchemöglichkeiten.
    Die Schande beginnt dann, wenn Menschen nur so tun, als hätten sie etwas verstanden.


    P.S.
    "Berufspolitik" kann nicht studiert werden.

    raphael-wiesbaden


    Artikel 1
    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.


    Selig sind die geistig Armen - nur: kann der Himmel die ganzen Seligen auch wirklich aufnehmen ?

  • Ja Raphael danke...Das war auch nur eine Methaper mit dem Studieren(das weiß ich auch)...Dümmer wird man durch Fachbegriffe auch nicht,also ist ja gut. ;)

  • Zuckerstange - nein dümmer kann man davon nicht werden, weil das Gehirn wie ein Muskel durch Gebrauch trainiert wird. Du tust dir, deinem Verständniss und unserer Geduld hier im Forum also etwas Gutes, wenn du dir erst mal die alten Diskussionen anschaust, dir die gebräuchlichen Begriffe UND ihre Bedeutung aneignest und in der Zwischenzeit erstmal keine sinnlosen Posts mehr produzierst. Nix für ungut, aber das würde helfen, sonst stehst du spätestens übermorgen bei allen auf der "Ignore"-Liste...

    Unter den Blinden ist der Einäugige der Arsch - er muss allen Anderen vorlesen...

  • Ich sehe den Schuh noch nicht.


    Welche Nummer des Art 74 I GG sollte denn geeignet sein, den Rettungsdienst unter seinem Text zu subsumieren?


    Vor allem weiß ich tatsächlich immer noch nicht, was genau denn der "Bund" gegenüber den Ländern bzgl. des RD regeln soll: die Organisation, die Bezahlung des Personals, die Ausbildung, die Ausstattung der Fahrzeuge...?