Rettungsdienstgesetzgebung ist nunmal Ländersache, und da kann und darf der Bund nicht mit reinreden.
Ich dachte es wäre konkurrierende Gesetzgebung, Art. 74 GG.
Nimmt der Bund sein Recht wahr, dann dürfen die Länder nicht mehr reinreden, Art. 72 GG.
So rum wird ein Schuh draus.
Ulrike