Zum "Offenen Brief an die Community www.rettungsfachpersonal.de"

  • Zuckerstange - nein dümmer kann man davon nicht werden, weil das Gehirn wie ein Muskel durch Gebrauch trainiert wird. Du tust dir, deinem Verständniss und unserer Geduld hier im Forum also etwas Gutes, wenn du dir erst mal die alten Diskussionen anschaust, dir die gebräuchlichen Begriffe UND ihre Bedeutung aneignest und in der Zwischenzeit erstmal keine sinnlosen Posts mehr produzierst. Nix für ungut, aber das würde helfen, sonst stehst du spätestens übermorgen bei allen auf der "Ignore"-Liste...

    Gut o.k. Nun zeig mir bitte in diesem Thread einen sinnlosen Post von mir!? Wo ich-wie jeder hier-meine Meinung zum besten gegeben habe...

  • (...)
    Wie das geht steht in unserer Verfassung, Art. 70 ff. GG, und auch, was Ländersache ist.


    (...)
    Aber der Rettungsdienst sollte dem Staat mehr wert sein!


    (...)

    Nur weil etwas in der Regelungshoheit der Länder liegt muss es deswegen nicht weniger wert sein. Oder wie sieht das mit Polizei und Feuerwehr aus? Ist die Qualität oder die Versorgung schlechter, nur weil es der Hoheit der Länder unterfällt das Polizei- und Feuerwehrwesen zu regeln?


    Wenn es nur eine Wahrheit gäbe, könnte man nicht hundert Bilder über das selbe Thema malen. (Pablo Picasso)


  • Nur weil etwas in der Regelungshoheit der Länder liegt muss es deswegen nicht weniger wert sein. Oder wie sieht das mit Polizei und Feuerwehr aus? Ist die Qualität oder die Versorgung schlechter, nur weil es der Hoheit der Länder unterfällt das Polizei- und Feuerwehrwesen zu regeln?


    Nein, was Polizei und Feuerwehr betrifft nicht. Die haben aber auch andere Rechte.


    Eingriffsrechte!


    Polizei und Feuerwehr nehmen die öffentlich hoheitliche Aufgabe der Gefahrenabwehr wahr.


    Nun wird der Rettungsdienst in dem einen oder anderen Bundesland auch schon mal unter "Gefahrenabwehr" eingestuft, weitere Bundesländer bezeichnen ihn als öffentliche Aufgabe, aber, wo gehört er denn nun hin?


    Öffentliche hoheitliche Aufgabe? Wohl eher nicht. Der Rettungsdienst hat eben gerade nicht die Eingriffsrechte.


    Ich möchte ein gesamtbundesdeutsch einheitliches Bild vom Rettungsdienst.


    Deshalb habe ich weiter oben gesagt, der Bund soll seine Gesetzgebungskompetenz wahrnehmen, und den Rettungsdienst auf Bundesebene (schon wieder dieses Wort :-( ) regeln.


    Art. 31 GG sagt ja dann, dass Bundesrecht das Landesrecht bricht.


    Dieser ganze Wirrwarr von Landesgesetzen, in dem der Rettungsdienst letztendlich in jedem Bundesland einen anderen Stellenwert erfährt, der soll meines Erachtens nach endlich verschwinden.


    Ich hab da mal so einen lieben Bayern gehört (Politiker seines Amtes):"Und...liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, ...die Menschen sind aber nicht überall so klug wie hier in Bayern."


    Soll ich das jetzt zuspitzen:"Und, liebe..." - nein, dann krieg ich hier "Feuerwerk".


    Daniel Grein
    deshalb die Verbindung, die ich zum § 133 SGB V herstellen wollte.
    Dort sollte die Grundlage für eine bundesgesetzliche Regelung gelegt werden.
    Ist dies nicht mehr Ländersache, dann sollte es auch leichter fallen, ein bundesdeutsches Gesetz für Rettungsassistenten zu verabschieden, denn man stört sich ja momentan wohl noch an solchen Fragen wie, ob und was man überhaupt in diesem Gesetz regeln kann/darf, weil es ja in die Kompetenz der Länder fallen könnte.


    Durch dieses, von mir jetzt schon oft genug kritisierte, Förderalismusprinzip scheint sich der Hund immer wieder selbst in den Schwanz zu beißen.


    Wieviele Jahre wird jetzt schon am RettAssG herumnovelliert?


    Ulrike

    Einmal editiert, zuletzt von Retter-09-83-02 ()

  • Nun dann würde mich mal intressieren, welche "Eingriffsrechte" der Rettungsdienst deiner Meinung nach haben sollte und warum dieses auf Bundesebene besser gereglt werden können soll, als auf Länderebene.


    Ein bundeseinheitliches Bild des Rettungsdienstes wäre in der Tat wünschenswert, aber das ist zunächst nichts was die Politik oder der Gesetzgeber bewerkstelligen können, sondern vielmehr jeder einzelne Rettungsdienstmitarbeiter im Job. Und da steckt das eigentliche Problem... weniger bei der Frage der Gesetzgebung...


    Wenn es nur eine Wahrheit gäbe, könnte man nicht hundert Bilder über das selbe Thema malen. (Pablo Picasso)

  • deshalb die Verbindung, die ich zum § 133 SGB V herstellen wollte.
    Dort sollte die Grundlage für eine bundesgesetzliche Regelung gelegt werden.
    Ist dies nicht mehr Ländersache, dann sollte es auch leichter fallen, ein bundesdeutsches Gesetz für Rettungsassistenten zu verabschieden, denn man stört sich ja momentan wohl noch an solchen Fragen wie, ob und was man überhaupt in diesem Gesetz regeln kann/darf, weil es ja in die Kompetenz der Länder fallen könnte.


    Welche Grundlage du im § 133 SGB V legen möchtest, um ein Gesetz für Rettungsassistenten zu verabschieden (meinst du das RettAssG ?) oder den Rettungsdienst grundlegend neu zu regeln, verstehe ich leider noch immer nicht. Eine Änderung müsste vielmehr im § 27 (Krankenbehandlung) Einzug halten, dort müssten die Leistungen (nicht nur die Transportleistungen) des Rettungsdienstes Berücksichtigung finden.


    Welche (rechtlichen) Kompetenzen Rettungsassistenten im Einsatz haben, ist von vielen Umständen und Gesetzen abhängig, wie auch zahlreiche interessante Diskussionen mit unseren juristisch versierten Mitgliedern hier im Forum deutlich machen. Dass nun schon so lange an einer Novellierung des RettAssG gearbeitet wird, hat viele Gründe, die nicht nur in Gesetzen zu suchen sind.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Retter-09-83-02: Das der RD in jedem Bundesland einen anderen Stellenwert genießt, halte ich für ein Gerücht, denn wenn man sich ansieht, welche Kostenstrukturen zu Grunde gelegt werden und wie mühsam der Kampf fast jeden Leistungserbringers mit den Kostenträgern um jenen Futzel ist, würde ich volkstümlich aber nüchtern konstatieren: "tiefer geht's kaum noch...".


    Deinen Wunsch nach einer einheitlichen Organisation nebst Ausstattung, Ausbildung etc. des RD in der gesamten BRD in Ehren muss ich dich fragen, was du selbst bisher dazu getan hast, dass dies irgendwann geschieht? Es ist ziemlich unwahrscheinlich, dass der Wunsch einer Person oder die Einbringung einer Petition mit dem Begehren, ein bislang als robust und funktional geltendes Gesetzeskonstrukt einfach über den Haufen zu werfen, hierbei als sinnvolles Handeln betrachtet werden kann. Vor den drängenden Haushaltsproblemen des kommenden Jahrzehnts, welche uns profitgeile Bänker und ähnlich verantwortungsunbewußtes Geschmeiss eingebracht haben, ist es höchst unwahrscheinlich dass eine Novelle des RettAssGes etwas anderes bewirken wird, als einen möglichst kostenneutralen Minimal-Eingiff in den als beständig funktionierend gesehenen Status Quo. Will heißen, man nennt es anders, man sagt "lernt in Zukunft drei Jahre", aber man wird die Ausbildung gegen Entgelt beibehalten, weil's doch bisher so schön funktioniert, man wird keine Akademisierung des Lehrpersonals umsetzen, weil's doch auch so bisher so schön funktioniert und man wird sich keine Gedanken über mehr Kompetenzen für RFP machen, weil's doch bisher so schön funktioniert. Und selbst wenn alle ca. 47.000 Beschäftigten im RD in der BRD zusammen aufstehen würden, wie ein Mann/eine Frau - was mutmaßlich noch nicht mal dann passiert, wenn fast alle von uns nur noch für 8,37 Brutto/h arbeiten dürfen, weil's keine Tarifverträge mehr gibt weil die 22 EUR/Monat für die Gewerkschaft ja lieber verquarzt worden sind - könnte das an der wirtschaftlichen Situation der öffentlichen Hand und der Krankenversicherer erstmal nix ändern. Und die ist im Moment lausig!


    Anstatt hier also Populär-juristisch zu agitieren, würde ich erstmal über meine ganz persönliche Motivation im Kontext dieser Materie nachdenken, undzwar speziell über folgende Aspekte:


    - bin ich ausreichend über alle Aspekte meiner Tätigkeit informiert?


    - möchte ich den Job noch länger machen?


    - möchte ich, dass sich meine Arbeitsbedingungen verändern (positiv/negativ)?


    - wie kann ich mich selbst einbringen um eine positive Veränderung zu erzielen?


    - engagiere ich mich im Rahmen meiner Möglichkeiten ausreichend/auf die richtige Art?


    Alles weitere findet sich dann ganz von selbst...

    Unter den Blinden ist der Einäugige der Arsch - er muss allen Anderen vorlesen...

  • Amen, Bruder, Amen!
    :beer:

    raphael-wiesbaden


    Artikel 1
    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.


    Selig sind die geistig Armen - nur: kann der Himmel die ganzen Seligen auch wirklich aufnehmen ?


  • Welche Grundlage du im § 133 SGB V legen möchtest, um ein Gesetz für Rettungsassistenten zu verabschieden (meinst du das RettAssG ?) oder den Rettungsdienst grundlegend neu zu regeln, verstehe ich leider noch immer nicht. Eine Änderung müsste vielmehr im § 27 (Krankenbehandlung) Einzug halten, dort müssten die Leistungen (nicht nur die Transportleistungen) des Rettungsdienstes Berücksichtigung finden.


    Nein, der § 27 SGB V gerade nicht.
    Wir machen doch keine Krankenhausbehandlung. Wir garantieren einen fachgerechten, sicheren Transport in die nächste oder auch fachgerechte Klinik.
    Krankentransportleistungen regelt der § 133 SGB V.



    Welche (rechtlichen) Kompetenzen Rettungsassistenten im Einsatz haben, ist von vielen Umständen und Gesetzen abhängig, wie auch zahlreiche interessante Diskussionen mit unseren juristisch versierten Mitgliedern hier im Forum deutlich machen. Dass nun schon so lange an einer Novellierung des RettAssG gearbeitet wird, hat viele Gründe, die nicht nur in Gesetzen zu suchen sind.


    Ja, die Kompetenz legt bei uns hier der LNA fest. Wir haben hier eine erweiterte Notkompetenz.
    Wir dürfen, jährliche Schulung mit bestandener Prüfung vorausgesetzt, etwas mehr.



    Und grundsätzlich: "JA"
    Ich möchte, dass der RA bundesweit den gleichen (hohen) Stellenwert hat.
    Und das geht meines Erachtens bereits bei den Landesrettungsdienstgesetzen los.


    Lieber Daniel (darf ich das sagen? - Du hast übrigens im Februar/März 2003, noch im alten Forum, schon mal mit mir kommuniziert und ich habe meine Entscheidung bis heute nicht bereut. Wie Du siehst - ich lebe noch - und - bin im Rettungsdienst!),
    ich führ mal ein paar Beispiele auf :
    Sachsen: § 6 Abs. 1 SächsRettDG: "Der Träger des Rettungsdienstes überträgt durch öffentlich-rechtlichen Vertrag die Durchführung von Notfallrettung und Krankentransport auf private Hilfsorganisationen oder ...
    Brandenburg: § 10 Abs. 1 BbgRettG: Die Träger des bodengebundenen Rettungsdienstes können die Vollzugsaufgaben der in den Rettungsdienstbereichsplan aufgenommenen Rettungswachen und die Absicherung der Notarztstandorte durch Fahrzeuge und Personal des Rettungsdienstes auf anerkannte Hilfsorganisationen, öffentliche Feuerwehren sowie private Dritte übertragen.


    In einem Bundesland kann also kommunalisiert werden.
    In einem anderen wieder nicht.


    Das macht für mich auch den Stellenwert aus, den der Rettungsdienst erfährt.
    Würde denn jemals einer auf die Idee kommen, Polizei und Feuerwehr alle drei oder fünf Jahre auszuschreiben?
    Ja, Du hast gesagt, dies ist schon oft hier diskutiert worden...


    Heute war bei uns Kreistagssitzung. Da der Beschluss zur Kommunalisierung bereits durch drei Ausschuss-Sitzungen davor "durchgewunken" wurde, dann wird es wohl so sein.


    Ja, ich möchte eine bundesdeutsch einheitliche Stellung des Rettungsdienstes und somit auch des Berufsbildes Rettungsassistent.
    Hab ja weiter oben schon gesagt, dann bin ich halt ein Traumtänzer...


    Zitat von Nils


    Ich sehe den Schuh noch nicht.


    Welche Nummer des Art 74 I GG sollte denn geeignet sein, den Rettungsdienst unter seinem Text zu subsumieren?


    Soweit mir bekannt fällt das unter Art. 74 Abs. 1 Nr. 7 GG die öffentliche Fürsorge



    ... wie auch zahlreiche interessante Diskussionen mit unseren juristisch versierten Mitgliedern hier im Forum deutlich machen...


    Und auch was die sogenannten "juristisch versierten" angeht, da mußte ich in den letzten beiden Wochen bitterböse Erfahrungen machen.



    Um noch mal auf das erste zurückzukommen:
    Ist der Rettungsdienst bundesweit einheitlich geregelt, dann dürfte es doch auch für das Berufsbild des Rettungsassistenten leichter fallen!?
    Seh ich denn das wirklich zu blauäugig?
    Nichtsdestotrotz - ich bin LERNFÄHIG :thumbup: !


    Zitat von Mowl


    - möchte ich den Job noch länger machen?


    Ja!


    Zitat von Mowl


    - möchte ich, dass sich meine Arbeitsbedingungen verändern (positiv/negativ)?


    da wurden mir gerade auch Grenzen bei der Mitbestimmung der Veränderung gezeigt
    ich möchte, dass der Rettungsdienst bundesweit das gleiche Ansehen geniesst.
    Wir sind keine ......, deren Stelle alle drei oder fünf Jahre neu ausgeschrieben wird, die alle Jahre wieder bei neuer Ausschreibung einen u.U. einen neuen Betriebsübergang erleben müssen...
    ?????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????


    Zitat von Mowl


    - wie kann ich mich selbst einbringen um eine positive Veränderung zu erzielen?


    Nur mit reden nicht.
    Andererseits wird es wohl schlecht gelingen, 47.000 Mitarbeiter "von unten" auf eine Linie zu bekommen.


    Zitat von Mowl


    - engagiere ich mich im Rahmen meiner Möglichkeiten ausreichend/auf die richtige Art?


    dito.
    die richtige Art?
    welches ist denn die Art, mit der man nicht nur Hohn und Spott erntet, so nach dem Motto : "Sowas haben wir hier doch schon x-Mal diskutiert. Das bringt doch sowieso nichts."


    Sag sie mir!!


    Ich bin nach wie vor der Meinung, dass dem Rettungsdienst eine bundesdeutsch einheitliche Stellung gebührt. (siehe oben)


    @ Daniel Grein:
    Hoffentlich habe ich Dich jetzt nicht verärgert!


    Ulrike

  • Retter-09-83-02


    So lerne: LNA ist nicht dasselbe wie ein ÄLRD. Der legt möglicherweise Kompetenzen fest, nicht ein LNA.


  • Nein, der § 27 SGB V gerade nicht.
    Wir machen doch keine Krankenhausbehandlung. Wir garantieren einen fachgerechten, sicheren Transport in die nächste oder auch fachgerechte Klinik.
    Krankentransportleistungen regelt der § 133 SGB V.


    Du solltest ruhig lesen, nicht nur überfliegen. Der 27 SGB V regelt nicht die Krankenhausbehandlung, sondern die Krankenbehandlung, welche "Ärztliche Behandlung einschließlich Psychotherapie als ärztliche und psychotherapeutische Behandlung, zahnärztliche Behandlung einschließlich der Versorgung mit Zahnersatz, Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln, häusliche Krankenpflege und Haushaltshilfe, Krankenhausbehandlung, und Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und ergänzende Leistungen" umfasst. Hier die rettungsdienstlichen Leistungen festzuschreiben, hätte deutliche Vorteile gegenüber dem 133 SGB V, da dort nur die Transportdienstleistungen erfasst werden (und auch eigentlich nur die Kostenerstattungsverhandlungen).




    Ja, die Kompetenz legt bei uns hier der LNA fest. Wir haben hier eine erweiterte Notkompetenz.
    Wir dürfen, jährliche Schulung mit bestandener Prüfung vorausgesetzt, etwas mehr.

    h


    Du meinst: bei euch ist die Chance, wegen sog. "ärztlicher Maßnahmen" Ärger im Betrieb zu kriegen, etwas kleiner als anderswo. Die rechtlichen Rahmenbedingungen, behaupte ich, sind überall annähernd gleich.


  • Du meinst: bei euch ist die Chance, wegen sog. "ärztlicher Maßnahmen" Ärger im Betrieb zu kriegen, etwas kleiner als anderswo. Die rechtlichen Rahmenbedingungen, behaupte ich, sind überall annähernd gleich.


    Nein!
    An sowas habe ich gar nicht gedacht!
    Ärger wegen "ärztlicher Maßnahmen"?
    Nein!- Dann hast Du mich hier fasch verstanden.


    Maßnahmen durchführen zu können, die der ÄLRD in einer erweiterten Notkompetenz zugesteht, das hat doch nichts mit der gesellschaftlichen Stellung des Rettungsdienstes zu tun, wie ich sie meine.


    Und - die im § 27 Abs. 1 SGB V abschließend genannten Maßnahmen werden wohl im Rettungsdienst nicht durchgeführt!!!
    Ziehst Du Zähne o.ä.? Wir machen auch keine Krankenhausbehandlung. Wir sichern den Transport dorthin ab.


    Richtig - den Rettungsdienst betrifft die Abrechnung der Krankentransportleistung, § 133 SGB V.


    Ansonsten - Verklicker mir das noch mal richtig! Hab ja behauptet, lernfähig zu sein! :thumbup:


    Hab morgen Dienst (24 h). Guck am Freitag wieder rein!


    Nein - ich korrigiere mich und gebe Dir, zumindest zum Teil, Recht!
    Anspruch auf Krankenbehandlung
    Unsere Tätigkeit fällt auch darunter.
    Das ist aber nicht der Punkt, um den es mir hier geht.


    Vielleicht könnten wird unsere Ansichten gegenüber klarstellen?


    Notfalls per PN. Will ja die anderen user hier nicht sinnlos nerven.


    Ulrike

    2 Mal editiert, zuletzt von Retter-09-83-02 ()


  • Nein, deshalb sollte der RD dort ja auch aufgenommen werden. Dass er dort steht, habe ich an keiner Stelle behauptet. Die Aufnahme würde den Vorteil mit sich bringen, dass der RD seine Leistungen abrechnen könnte, nicht nur den Transport. Spätestens bei den berühmten ambulanten Versorgungen kann dies für den Kassenpatienten einen entscheidenden Unterschied ausmachen, denn nach derzeitiger Rechtsprechung hat er ohne die Hauptleistung (Transport) den Einsatz selber zu zahlen.




    Richtig - den Rettungsdienst betrifft die Abrechnung der Krankentransportleistung, § 133 SGB V.


    Eben! Das genau ist ja das Problem.




    Maßnahmen durchführen zu können, die der ÄLRD in einer erweiterten Notkompetenz zugesteht, das hat doch nichts mit der gesellschaftlichen Stellung des Rettungsdienstes zu tun, wie ich sie meine.


    Da wäre ich mir nicht so sicher.


  • Da wäre ich mir nicht so sicher.


    Na ja,
    ich dachte da mehr an die gesellschaftliche Stellung, die bereits der Staat seinem(!) Rettungsdienst beimisst.


    Und wenn er seinen(!) Rettungsdienst alle paar Jahre in eine Ausschreibung mit evtl. Betriebsübergang "schubst", dann kann doch diesem Staat der (sein(!)) Rettungsdienst nicht viel Wert sein!?!?!?!?


    Ob ich nun "nur" Notkompetenz oder eine erweiterte Notkompetenz habe, das spielt für diesen Aspekt doch gar keine Rolle!!!!!?????


    Ulrike

    Einmal editiert, zuletzt von Retter-09-83-02 ()

  • Liebe Ulrike (ich fühle mich geschmeichelt),


    du wirst vielleicht erstaunt sein, aber es gibt sowohl für die Polizei, als auch für die Feuerwehr in jedem unserer Bundesländer ein eigenes Gesetz, der Rettungsdienst ist also nicht die einzige Institution, welche über Landesgesetze geregelt wird.
    Du hast aber natürlich Recht, dass gewisse Umstände dem Rettungsdienst bzw. den Rettungsdiensten eine etwas andere, im Vergleich zu Polizei und Feuerwehr vielleicht benachteiligte Stellung einräumen.


    Auch die Tatsache, dass die Leistungen des Rettungsdienstes - zumindest finanziell gesehen - lediglich aus einer Transportleistung zu bestehen scheinen (was du mit deinen Aussagen hier ja sogar noch untermauert hast - vermutlich ungewollt), erweckt natürlich nicht den Eindruck, als hätte der Rettungsdienst einen allzu hohen Stellenwert. Allerdings, so denke ich, täuscht dieser Eindruck. Ich denke durchaus, dass unserem Staat (den genau genommen wir bilden) der Rettungsdienst wichtig ist. Aber aus politischer Sicht (und Politik spielt bei diesem Thema eben eine entscheidende Rolle) funktioniert der Rettungsdienst im Großen und Ganzen, und wenn er dabei auch noch kostengünstig funktioniert, kann es unserem Staat ja nur recht sein. Dass aber eben Vieles in Wahrheit nicht oder nicht richtig funktioniert, das müssen wir deutlich machen. Und um es deutlich machen zu können, müssen wir mit einer Stimme sprechen und diese Stimme muss über unseren Berufsverband bzw. unsere Berufsverbände sowie über die Gewerkschaft kommen.


    In Anbetracht der Tatsache, dass ich nach meinem Arbeitstag heute einfach zu müde bin, verschiebe ich eine weiterführende Antwort auf morgen. Oder übermorgen. :sleeping:

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.


  • du wirst vielleicht erstaunt sein, aber es gibt sowohl für die Polizei, als auch


    Ne, weiß ich doch.



    ... Aber aus politischer Sicht (und Politik spielt bei diesem Thema eben eine entscheidende Rolle) funktioniert der Rettungsdienst im Großen und Ganzen, und wenn er dabei auch noch kostengünstig funktioniert...


    Ja, leider. Geht ja. Und stellenweise bis an die Schmerzgrenze.



    ... müssen wir mit einer Stimme sprechen und diese Stimme muss über unseren Berufsverband bzw. unsere Berufsverbände sowie über die Gewerkschaft kommen.


    Dem habe ich nichts - entgegenzusetzen... (Aufatmen von Nils :?: )


    Ulrike

  • Soweit mir bekannt fällt das unter Art. 74 Abs. 1 Nr. 7 GG die öffentliche Fürsorge


    Ich glaube eher nicht. Soweit ich das auf die Schnelle überblicken kann, meint Art. 74 Abs. 1 Nr. 7 GG eher sozialhilflliche Gegenstände als die Gefahrenabwehr. Wenn man sich dennoch auf die Nr. 7 stützen will, müsste man sich zusätzlich mit Art. 72 Abs. 2 GG auseinandersetzen, welcher das Gesetzgebungsrecht des Bundes davon abhängig macht, dass die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet oder die Wahrung der Rechts- oder Wirtschaftseinheit im gesamtstaatlichen Interesse eine bundesgesetzliche Regelung erforderlich ist.